Was tun bei Abmahnung im Online Handel?

Im Laufe der Jahre haben sich Gewerbetreibenden durch das Internet eine Vielzahl neue und positive Möglichkeiten eröffnet. Damit einher geht allerdings auch die Tatsache, dass eine Vielzahl neuer Gesetze, die sich auf diesen Bereich beziehen, es nicht ganz einfach macht, einen Onlineshop rechtskonform zu gestalten.

Bei der Gestaltung von gewerblichen Webseiten sowie der Onlineshop Eröffnung müssen unterschiedliche Regelungen, beispielsweise in Zusammenhang mit den AGBs, dem Widerrufsrecht, dem Impressum oder auch textlicher und bildhafter Gestaltung, beachtet werden.

Tut man dies nicht, kommt es nicht selten zu ungewollten Rechtsverstößen und damit schlussendlich auch zu Abmahnungen. Dies gilt nicht nur für Händler, die über einen eigenen Shop vertreiben, sondern ebenso auch für Nutzer von Onlinemarktplätzen wie Amazon oder eBay.

In welchem Bereich ist die Gefahr einer Abmahnung Internet am größten?

Bei gewerblichen Webseiten kommt es in den meisten Fällen zu Abmahnungen, die sich auf fehlende oder fehlerhafte ABGs beziehen. Ebenso oft werden fehlende oder eine schwer auffindbare Widerrufsbelehrung oder fehlende Informationen im Impressum abgemahnt.

Darüber hinaus kann es ebenso zu Abmahnungen kommen, wenn beispielsweise von Mitbewerber-Webseiten kopiert oder Produktbilder oder Genehmigung für das Bewerben von Artikeln verwendet werden.

Die Möglichkeiten eines Rechtsverstoßes sind vielseitig, so dass Händler bei der Gestaltung von Shop, Webseite und Angeboten grundsätzlich sehr sorgsam vorgehen müssen.

Was sollte beim Impressum beachtet werden?

Wie ein Impressum gestaltet sein sollte, können Onlineshop-Betreiber § 5 des Telemediengesetzes entnehmen. Handelt sich jedoch um eine Webseite, die journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote enthält, so sind die Bestimmungen in § 55 RStV zu beachten.

Um die Gestaltung von Impressum und Datenschutzerklärungen für die eigene Webseite einfacher zu machen, findet man im Internet rechtskonforme Muster oder auch die eine oder andere Vorlage, die an den eigenen Bedarf angepasst werden kann.

Diese sind meist schon juristisch geprüft und können oft kostenlos in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise bieten sie eine gewisse Sicherheit.

Produktbilder und Produkttexte: darf man diese der Herstellerseite entnehmen?

Bei der Gestaltung von Angeboten im eigenen Shop gilt grundsätzlich, dass man keine fremden Bilder oder Produktbeschreibungen einfach so übernehmen darf. Dies gilt auch für Beschreibungen und Bilder von der Herstellerseite, auch wenn es sich hierbei um das angebotene Produkt handelt.

Tatsächlich handelt es sich um eine solche unerlaubte Übernahme um einen Rechtsverstoß, der einen Onlineshop-Besitzer teuer zu stehen kommen kann. Daher gilt, dass zuvor die Genehmigung für die Nutzung der Produktbilder und Beschreibungen möglichst schriftlich eingeholt werden muss.

Dabei ist darauf zu achten, dass genau definiert ist, welche Bilder und Texte genutzt werden dürfen, da bei einer Abmahnung die Beweislast immer beim Abgemahnten liegt. Eine mündliche Genehmigung ist zwar durchaus gültig, lässt sich aber im Nachhinein nur schwer beweisen.

Abmahnung erhalten: wie vorgehen?

Eine Abmahnung beinhaltet immer eine genaue Beschreibung des Rechtsverstoßes, so dass schnell zu prüfen ist, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.

Darüber hinaus enthält sie auch die Aufforderung das rechtswidrige Verhalten einzustellen, der man auch im Zweifelsfall umgehend nachkommen sollte, um eventuell weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Generell ist immer zu empfehlen, sich juristisch beraten zu lassen.

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