Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Abmahnung ist ein Begriff, der den meisten Onlinehändlern geläufig ist, auch wenn nicht immer klar ist, welche Konsequenzen und Kosten mit dem Erhalt einer solchen verbunden sein können.

Durch den stetigen Wandel, dem das Internet und der Onlinehandel in den letzten Jahren unterworfen waren, kam es innerhalb der letzten Jahre immer wieder zu Änderungen in Bezug auf die damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen Regelungen. Dies brachte viele Probleme mit sich und Unsicherheit darüber, wie eine korrekte Umsetzung der Informationspflicht tatsächlich gestaltet sein musste.

Dies sorgte für vielerlei Missverständnisse und fehlerhafte Rechtstexte, die dann Abmahnungen nach sich zogen und gerade kleinere Betriebe ihre Existenz kosten konnten. 2014 kam es dann zu einer Änderung, die eine einheitliche Regelung der Gesetzeslage für die gesamte EU mit sich brachte und für mehr Transparenz im Onlinehandel sorgen sollte.

Jedoch stellte sie auch gleichzeitig Händler vor eine große Herausforderung in Bezug auf die Anpassung bestehender Rechtstexte bzw. die Neugestaltung der Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung etc.

Hilfe sollte eine Muster Widerrufsbelehrung bieten, die die notwendigen Informationen darstellt, so dass sie von Onlineshop Betreibern entnommen und in die eigene Widerrufsbelehrung eingefügt werden konnten. Jedoch hört sich dies leichter an, als es in der Praxis umzusetzen ist. Denn ein solches Vorgehen setzt ein umfassendes Rechtswissen und Rechtsverständnis voraus, welches meist nur Juristen tatsächlich aufweisen.

Für wen gilt die Muster Widerrufsbelehrung?

Grundsätzlich gilt die Muster Widerrufsbelehrung für alle Gewerbetreibende, die im Onlinehandel tätig sind. Dazu gehören nicht nur Onlineshop Betreiber, sondern ebenso auch Händler, die über Marktplätze wie eBay oder Amazon ihre Waren und Produkte anbieten oder Kleinanzeigen für den Vertrieb nutzen.

Etwaige Rechtstexte der Verkaufsplattformen zu nutzen wie beispielsweise AGB etc. reichen nicht aus, damit Händler ihrer Informationspflicht voll und ganz nachkommen können.

Ist die Erstellung einer Widerrufsbelehrung ohne anwaltliche Beratung noch möglich?

Grundsätzlich können Händler sich selbst mit der Gestaltung der Widerrufsbelehrung befassen, müssen aber viele gesetzliche Regelungen beachten und diese möglichst rechtskonform in der Widerrufsbelehrung unterbringen.

Hierbei sollte auch der Geschäftsablauf des Unternehmens mit in die Informationsgestaltung einfließen, da nicht für jeden Betrieb dieselben Voraussetzungen bestehen. Denn diese können sich nach Ware oder Art des Betriebes durchaus unterscheiden. Gerade weil so viele Regelungen zu beachten sind, wird an dieser Stelle oft der Beistand eines geschulten Juristen empfohlen, um die Widerrufsbelehrung rechtssicher zu gestalten.

Denn insbesondere nachdem die Gesetze die Informationspflicht verschärft haben, suchen Abmahnanwälte noch genauer nach Fehlern und damit Gründe, eine kostenträchtige Abmahnung zu erteilen.

Rechtssichere Texte sind allerdings nicht nur über Anwälte erstellbar, sondern können im Rahmen verschiedener Händlerschutzpakete, passend zum eigenen Bedarf erworben werden. Auch diese sind juristisch geprüft und werden stetig an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.

Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung: was nun?

Bei Eingang einer solchen Abmahnung sollten Händler zuerst einmal prüfen, ob der darin geschilderte Sachverhalt zutrifft. Grundsätzlich ist hier dann tatsächlich ein Rechtsbeistand zu empfehlen, der die gesamte Sachlage bewerten und entsprechend für den Mandanten reagieren kann.

Bei der Nutzung von Händlerschutzpaketen sollte man das Unternehmen informieren und auf die Haftungsübernahmegarantie zurückgreifen, die meist für solche Pakete gegeben ist.

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