Trennungen und Scheidungen bedeuten oft nicht nur emotionalen Stress, sondern bringen auch viele finanzielle Fragen mit sich. Eine der drängendsten Fragen ist der Unterhalt für die Ehefrau. Was steht ihr zu? Wie wird der Unterhalt berechnet? Dieser umfassende Guide beantwortet alle Deine Fragen rund um das Thema Unterhalt Ehefrau.
Was versteht man unter Ehegattenunterhalt?
Im Wesentlichen ist der Begriff Ehegattenunterhalt ein Oberbegriff für verschiedene Arten des Unterhalts, die der Ehefrau zustehen können. Was genau ist also Ehegattenunterhalt? In Deutschland haben Eheleute Anspruch auf Unterhalt sowohl während der intakten Ehe als auch in der Trennungsphase und nach der Scheidung.
Deshalb wird beim Ehegattenunterhalt zwischen Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden. Der Trennungsunterhalt bezieht sich auf den Unterhalt für die Frau während des Trennungsjahres, während der nacheheliche Unterhalt den finanziellen Bedarf der Ehefrau nach der Scheidung abdeckt. Doch welche Ansprüche hat die Frau nach der Scheidung, und wie hoch ist der Unterhalt für sie im Falle einer Trennung? Welche Höhe hat der Familienunterhalt für die Ehefrau? Infografik: Unterhalt für die Ehefrau
Beim Unterhalt für die Ehefrau wird zwischen drei verschiedenen Arten von Unterhaltsleistungen unterschieden, die sich zeitlich nicht überschneiden:
- Familienunterhalt: Unterhalt während der Ehe.
- Trennungsunterhalt: Unterhalt im Trennungsjahr.
- Nachehelicher Unterhalt: Unterhalt nach der Scheidung.
Unterhalt für die Ehefrau während der Ehe
Der Familienunterhalt stellt den Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Ehefrau während der ehelichen Gemeinschaft dar. Die Höhe des Familienunterhalts richtet sich nach den Lebensumständen des Paares. Der Familienunterhalt kann durch Erwerbsarbeit oder Vermögen bereitgestellt werden.
Darüber hinaus wird auch die Führung des Haushalts als eine Form der Unterhaltsleistung betrachtet; hierbei sind Kinderbetreuung und Haushaltsführung gleichwertig mit dem Einkommen des anderen Partners. Durch die Übernahme dieser Aufgaben erfüllt der nicht erwerbstätige Partner seine Verpflichtungen bezüglich des Unterhalts. Der finanzielle Bedarf des Ehepaares sowie der gemeinsamen Kinder muss durch den Unterhalt in der Ehe gedeckt werden. Teil des Unterhalts in der Ehe ist auch ein angemessenes Taschengeld, sofern der Haushalts-führende Partner dies benötigt.
Unterhalt für die Ehefrau im Trennungsjahr
Mit der Trennung endet das gemeinsame Leben zweier Partner. Während dieser Trennungsphase bis zur rechtskräftigen Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt für die Ehefrau bestehen. Was genau versteht man unter Trennungsunterhalt? Der Ehemann muss dann Unterhalt zahlen, wenn die Ehefrau bedürftig ist. Der Trennungsunterhalt stellt eine Geldleistung dar, die dazu dient, den Lebensbedarf des bedürftigen Partners während des Trennungsjahres zu decken. Wie lange dieser Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von der Dauer der Trennung ab.
In der Regel beträgt das Trennungsjahr 12 Monate; in bestimmten Fällen kann sich diese Zeit jedoch auf bis zu drei Jahre erstrecken. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Unterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung. Unter bestimmten Bedingungen und bei speziellen Anlässen kann auch nach der Scheidung ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Ein anschauliches Beispiel zum Thema Trennungsunterhalt finden Sie im folgenden Abschnitt des Artikels. Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Trennungsunterhalt erfüllt sein?
Nach einer Trennung hat eine finanziell schlechter gestellte Ehefrau das Recht auf Trennungsunterhalt, jedoch müssen dafür einige Bedingungen erfüllt sein. Welche Voraussetzungen gelten also für den Anspruch auf Unterhalt bei einer Trennung? Leben beide Partner getrennt voneinander, kann die Ehefrau einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen geltend machen. Entscheidend für die Höhe des Trennungsunterhalts sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehemanns. Ist eine Frau nicht berufstätig, kann sie nur dann zur Arbeit aufgefordert werden, wenn sie dies aufgrund ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Situation leisten kann. Dabei werden frühere Erwerbstätigkeiten sowie die Dauer der Ehe und die finanziellen Verhältnisse beider Partner berücksichtigt. Der Unterhalt muss im Falle einer Trennung monatlich im Voraus in Form einer Geldrente gezahlt werden.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Trennungsunterhalt
- Es bestand eine eheliche Gemeinschaft.
- Die Partner leben getrennt, sodass keine häusliche Gemeinschaft mehr existiert, und mindestens ein Partner möchte diese Lebensgemeinschaft nicht fortführen. Das Trennungsjahr kann gegebenenfalls auch innerhalb derselben Wohnung durchgeführt werden, wenn alle Lebensbereiche voneinander getrennt sind.
- Einer der beiden Partner ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Bei vorliegender Bedürftigkeit kann die Frau im Rahmen des Trennungsjahres Unterstützung erhalten.
- Der Unterhalts-verpflichtete Partner muss leistungsfähig sein; dabei gilt ein Selbstbehalt von 1.200 Euro für diesen Partner. Liegt das Einkommen unter diesem Betrag, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt an die Frau während der Trennung.
Wann besteht kein Anspruch im Trennungsjahr?
Unter bestimmten Umständen können die Voraussetzungen fehlen, um einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Frau während der Trennung geltend zu machen. Wann hat die Frau im Trennungsjahr keinen Anspruch auf Unterstützung? Ein solcher Anspruch besteht nicht bei fehlender Bedürftigkeit. Wenn die Frau in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, muss ihr besserverdienender Ehemann keinen Unterhalt leisten. Dies ist häufig dann der Fall, wenn beide Partner berufstätig sind oder wenn die Frau über ein erhebliches Vermögen verfügt.
Wie kann der Unterhalt für die Ehefrau im Falle einer Trennung beantragt werden?
Damit die Ehefrau während des Trennungsjahres Unterhalt erhalten kann, ist es notwendig, diesen Antrag zu stellen. Wie erfolgt die Beantragung des Unterhalts bei einer Trennung? Der Ehemann muss schriftlich zur Zahlung des Unterhalts aufgefordert werden. Idealerweise sollte die Ehefrau einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren, der sich um diese Angelegenheit kümmert.
Falls der unterhaltsberechtigte Ehepartner den Unterhaltspflichtigen direkt zur Zahlung auffordern möchte, sind einige wesentliche Punkte zu beachten. Es ist unerlässlich, dass der Versand des Aufforderungsschreibens nachweisbar erfolgt. Auch wenn ein Einschreiben mit Rückschein in der Regel gut funktioniert, ist es ratsam, eine Botensendung zu organisieren. Der Bote kann im Streitfall als Zeuge fungieren, was für die spätere Durchsetzung des nachehelichen Unterhalts von Bedeutung sein kann. Nehmen Sie nun Kontakt zu einem Anwalt für Familienrecht auf, um den Trennungsunterhalt zu beantragen.
Kann der Unterhalt rückwirkend geltend gemacht werden?
Der Unterhalt kann nur dann rückwirkend beansprucht werden, wenn der unterhaltspflichtige Ehemann in Verzug geraten ist. Dies tritt ein, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Zahlung des Unterhalts aufgefordert wurde. Somit kann lediglich der rückständige Trennungsunterhalt rückwirkend geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies in der Regel nur bis zu einem Jahr möglich ist. Es empfiehlt sich, Unterhaltsansprüche zeitnah geltend zu machen – sei es für den Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt oder den Kindesunterhalt.
Wie lange wird bei einer Trennung Unterhalt für die Ehefrau gezahlt?
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Grundsätzlich gilt der Trennungsunterhalt für die Dauer des Trennungsjahres, das 12 Monate umfasst. In bestimmten Fällen kann die Trennungszeit jedoch auch bis zu drei Jahre andauern. Zudem erlischt der Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau auch dann, wenn die Ehepartner wieder zueinander finden. Bei längerer Trennungszeit besteht ebenfalls kein Anspruch mehr, wenn eine Erwerbsobliegenheit besteht und der unterhaltsberechtigte Ehegatte absichtlich seiner Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht nachkommt.
Erwerbsobliegenheit beim Unterhalt für die Ehefrau
Falls einer der beiden Ehegatten zuvor nicht berufstätig war, ist er nicht verpflichtet, zunächst eine Arbeit aufzunehmen. Dies gilt insbesondere für Ehefrauen, die sich um den Haushalt und die Kinderbetreuung gekümmert haben. Im Trennungsjahr ist die Ehefrau daher nicht verpflichtet zu arbeiten und kann somit Unterhalt beziehen. Hat die Ehefrau jedoch eine berufliche Qualifikation und war zuvor erwerbstätig, wird von ihr erwartet, dass sie eine Arbeitsstelle sucht.
Während des Trennungsjahres muss sie sich allerdings nur um eine Anstellung bemühen. Je länger die Trennungsphase dauert, desto mehr wird von der Ehefrau erwartet, dass sie sich um ihre finanzielle Selbstversorgung kümmert. Übernimmt sie nach der Trennung die Betreuung der Kinder, ist sie in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nicht verpflichtet zu arbeiten. In diesem Fall muss der Ehemann sowohl an die Gattin als auch an das Kind Unterhalt zahlen. Nach Ablauf dieser drei Jahre wird je nach individueller Situation entschieden, inwieweit eine Erwerbstätigkeit für die Ehefrau zumutbar ist. Sollte eine Erwerbsaufnahme aufgrund eines erhöhten Betreuungsaufwands durch eine Behinderung des Kindes unzumutbar sein, hat die Ehefrau Anspruch auf Unterhalt.
Unterhalt für die Ehefrau nach der Scheidung
Was steht der Ehefrau bei einer Scheidung zu? Mit der rechtskräftigen Scheidung erlischt der Anspruch auf Trennungsunterhalt, sodass die Ehefrau möglicherweise Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Was bedeutet nachehelicher Unterhalt? Und wann hat die Gattin nach der Scheidung Anspruch auf diesen Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt bezieht sich auf den finanziellen Beitrag an die Gattin nach der Scheidung. Ist eine Ehefrau bedürftig und liegen spezifische Gründe für den Unterhalt vor, hat sie ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung Anspruch darauf. Der Trennungsunterhalt – also der Unterhalt während der Trennung – entfällt mit dem Scheidungsurteil. Damit eine Ehefrau nach der Scheidung Unterhalt erhält, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nur wenn entsprechende Gründe vorliegen, hat sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Selbst wenn eine bedürftige Ehefrau während des Trennungsjahres Unterstützung erhält, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie auch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Darüber hinaus müssen sowohl der Trennungsunterhalt als auch der nacheheliche Unterhalt separat geltend gemacht werden.
Wann besteht Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau nach der Scheidung?
Nach geltendem Recht hat die Ehefrau nur dann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn sie bedürftig ist. Was steht mir als geschiedene Frau zu? Grundsätzlich sind beide Eheleute dazu verpflichtet, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern. Das bedeutet, dass jeder Partner zunächst dazu angehalten ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und eigenes Einkommen zu erzielen.
Nur im Falle von Bedürftigkeit hat die Gattin nach der Scheidung einen Anspruch auf Unterstützung. Die Grundlage hierfür bildet die Fähigkeit der Ehefrau, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Ist ihr dies nicht möglich, könnte sie möglicherweise Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Allerdings obliegt es ihr nachzuweisen, dass sie nicht in der Lage ist, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Laut Rechtslage sind die Umstände klar definiert, unter denen ein Anspruch auf Unterhalt besteht. Die sogenannten Unterhaltsgründe legen fest, in welchen Fällen eine Frau als bedürftig gilt und somit Anrecht auf ehelichen Unterhalt hat. Die Gesetzgebung formuliert hierzu folgende relevante Gründe:
- Unterhalt wegen Kinderbetreuung (Betreuungsunterhalt)
- Unterhalt wegen Alters
- Unterhalt wegen Krankheit
- Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
- Aufstockungsunterhalt
- Unterhalt aus Billigkeitsgründen
Betreuungsunterhalt – Unterhalt für Ehefrau und Kind
Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, einen Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau ohne Kinder geltend zu machen. Dennoch ist der nacheheliche Betreuungsunterhalt die häufigste Form des Unterhalts. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern:
- Anspruch auf nachehelichen Unterhalt aufgrund der Betreuung von Kindern aus der Ehe.
- Anspruch auf Unterhalt wegen der Betreuung von Kindern, die nicht aus einer Ehe stammen.
Der nachfolgende Abschnitt konzentriert sich hauptsächlich auf den Unterhalt für eine Ehefrau sowie für Kinder, die aus einer Ehe hervorgegangen sind. Ähnlich wie beim nachehelichen Unterhalt kann auch der Betreuungsunterhalt als spezielle Form erst nach einer rechtskräftigen Scheidung beansprucht werden. Diese Art des Unterhalts wird nur unter strengen Bedingungen gewährt.
Um Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu haben, muss die antragstellende Ehefrau nachweisen, dass sie aufgrund der Kinderbetreuung finanzielle Unterstützung benötigt. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern kann. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Unterhalt aufgrund der Kinderbetreuung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gewährt werden. Möchte die Ehefrau den Unterhalt bei einer Trennung mit Kind verlängern, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Dauer des Unterhalts hängt somit von der jeweiligen Lebenssituation ab. Die Höhe des Unterhalts für die Ehefrau und das Kind lässt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle feststellen.
Berechnung des Unterhalts für die Ehefrau
Wie wird der Unterhalt für die Ehefrau ermittelt? Um den Unterhalt für die Ehefrau zu berechnen, sollten einige wesentliche Berechnungsfaktoren und Richtwerte der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt werden. Grundsätzlich orientiert sich das Gesetz an den ehelichen Lebensverhältnissen, die während der Ehe bestanden haben. Der Lebensstandard soll während der Trennungszeit durch den Unterhalt bestmöglich aufrechterhalten werden. Wie erfolgt die Berechnung des Unterhalts für die Ehefrau?
Die Bemessungsgrundlage bildet das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehemanns. Laut den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der Unterhalt an die Frau bei Trennung auf 3/7 beziehungsweise 45 % des bereinigten Nettoeinkommens des Verpflichteten, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. Ist die Ehefrau hingegen berufstätig, beträgt der Trennungsunterhalt 3/7 oder 45 % der Differenz zwischen dem bereinigten Nettoeinkommen des Ehemanns und dem Einkommen der Ehefrau. Darüber hinaus fließen 50 % aller weiteren Einkünfte aus Vermietungen oder Vermögenserträgen in die Berechnung ein.
Hier können Sie in wenigen Minuten den Unterhalt berechnen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner zur Ermittlung des Unterhalts für die Ehefrau. Um jedoch eine präzise Einschätzung Ihrer persönlichen Situation zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Für weiterführende Informationen zur Düsseldorfer Tabelle lesen Sie bitte unseren umfassenden Leitartikel zu diesem Thema. Merke:
- 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens als Unterhalt an die Ehefrau, wenn sie nicht erwerbstätig ist.
- 3/7 aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens beider Partner als Unterhalt, wenn sie erwerbstätig ist.
- Die Hälfte aller weiteren Einkünfte (aus Vermietungen, Vermögen) als Unterhalt an die Ehefrau.
Was versteht man unter bereinigtem Einkommen?
Bei der Ermittlung des Unterhalts spielt das bereinigte Nettoeinkommen des Ehemanns eine zentrale Rolle. Was genau ist das bereinigte Einkommen? Das bereinigte Nettoeinkommen dient als Grundlage zur Berechnung des Unterhalts für die Ehefrau und spiegelt das tatsächliche Nettoeinkommen nach Abzug aller Zu- und Abschläge wider. Zudem ist zu beachten, dass dem Ehemann auch beim Trennungsunterhalt ein Selbstbehalt in Höhe von 1.200 Euro zusteht. Dieser Anspruch bleibt unabhängig von seiner Erwerbstätigkeit bestehen (siehe auch Düsseldorfer Tabelle). Detaillierte Informationen zum Selbstbehalt beim Unterhalt finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.
Der Ausgangspunkt für die Berechnung des Unterhalts der Ehefrau bildet zunächst das Bruttoeinkommen beider Partner, von dem spezifische Verpflichtungen (Miete, Altersvorsorge, Versicherungen) abgezogen werden. Das Bruttoeinkommen setzt sich bei Angestellten aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld zusammen; bei Selbstständigen und Freiberuflern ergibt es sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre.
Daraus ergibt sich das bereinigte Einkommen beider Ehegatten. Ein erwerbstätiger Partner erhält einen Erwerbstätigenbonus von 1/7 vom bereinigten Nettoeinkommen abgezogen. Was ist ein Erwerbstätigenbonus? Der Erwerbstätigenbonus stellt eine Gutschrift oder einen Bonus dar, um einem erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Partner einen vergleichsweise höheren Anspruch auf sein Einkommen zu gewährleisten. Der Erwerbstätigenbonus wird ihm gutgeschrieben und verbleibt ihm; er wird nicht in die Berechnung des Unterhalts einbezogen.
Was versteht man unter dem Selbstbehalt bei der Unterhaltszahlung für die Ehefrau?
Der unterhaltspflichtige Ehemann hat das Recht auf einen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass er einen bestimmten Geldbetrag für sich selbst in Anspruch nehmen kann, um seinen eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Dadurch soll verhindert werden, dass der unterhaltspflichtige Ehemann auf Sozialleistungen angewiesen ist. Gemäß der Düsseldorfer Tabelle liegt der Selbstbehalt im Jahr 2019 bei 1.200 Euro, wobei etwa 400 Euro für die Mietkosten inklusive umlagefähiger Nebenkosten eingeplant sind.
Wie wird der Unterhalt für die Ehefrau festgelegt?
Der Unterhalt für die Ehefrau wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, jedoch müssen dabei verschiedene Faktoren wie der Selbstbehalt, der Erwerbstätigenbonus sowie andere unterhaltsberechtigte Personen (wie beim Kindesunterhalt) beachtet werden. Der Kindesunterhalt hat stets Vorrang; erst nachdem die Zahlungen für die Kinder geleistet wurden, wird der Unterhalt für die Ehefrau relevant. Sollte der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage sein, seinen Selbstbehalt zu wahren, erhält die Ehefrau keinen Unterhalt und geht somit leer aus. Um eine erste Einschätzung Ihrer Unterhaltsansprüche zu erhalten, können Sie unseren Rechner zur Berechnung des Unterhalts nutzen. Sollten Sie zusätzliche Informationen zur Berechnung des Unterhalts benötigen, bietet Ihnen der Leitartikel „Trennungsunterhalt berechnen“ wertvolle Hinweise und erklärt sämtliche wesentlichen Schritte zur Berechnung.
Welche finanziellen Leistungen sind weiterhin als Unterhalt an die Ehefrau zu leisten?
Zusätzlich ist der Ehemann verpflichtet, weitere finanzielle Unterstützung als Unterhalt an die Ehefrau zu gewähren. Abgesehen vom sogenannten Basisunterhalt muss der Ehemann, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten, weiteren Unterhalt an die Ehefrau leisten: Unterhalt an die Ehefrau während der Trennung:
- Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, sofern die Ehefrau nicht über den Ehemann mitversichert ist.
- Allgemeiner Mehrbedarf für die Aufwendungen einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung. Auch Kosten, die im Zusammenhang mit einer Krankheit stehen, zählen als Mehrbedarf.
- Trennungsbedingter Mehrbedarf, also Ausgaben, die durch die Trennung entstehen (z.B. Umzug, Möbel).
- Vorsorgeunterhalt für Altersvorsorge und Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags bis zur Rechtskraft der Scheidung.
Unterhalt an die Ehefrau nach der Scheidung:
- Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn die geschiedene Ehefrau privat versichert oder mitversichert war. Diese Kosten müssen dann im Rahmen des Unterhalts berücksichtigt werden.
- Aufwendungen für eine angemessene Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung.
- Vorsorgeunterhalt für Altersvorsorge und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sofern die geschiedene Ehefrau Unterhalt aufgrund von Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder Behinderung, Arbeitslosigkeit, aus Billigkeitsgründen oder als Aufstockungsunterhalt erhält.
Ist der Unterhalt für die Ehefrau steuerlich abzugsfähig?
Unterhaltszahlungen sind einkommensteuerlich relevant und somit steuerlich abzugsfähig. Daher sind sowohl der Trennungsunterhalt als auch der nacheheliche Unterhalt steuerlich absetzbar. Der Unterhalt kann entweder über Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro pro Jahr oder alternativ als außergewöhnliche Belastungen bis zu 8.652 Euro jährlich geltend gemacht werden. Unterhalt für die Ehefrau bei einem neuen Lebenspartner?
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kann der Anspruch auf Unterhalt entfallen, wenn die Ehefrau einen neuen Partner hat. Voraussetzung dafür ist jedoch eine feste Lebensgemeinschaft zwischen der Ehefrau und dem neuen Partner. Laut Rechtsprechung hat die unterhaltsberechtigte Ehefrau während der Trennung Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch erlischt jedoch, wenn die unterhaltsberechtigte Ehefrau eine langfristige und dauerhafte Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner eingeht. Wenn die Ehefrau mit ihrem neuen Partner zusammenzieht, kann diese Lebensgemeinschaft bereits nach einem Jahr als gefestigt angesehen werden.
Oft wird dem neuen Paar vom Gesetzgeber eine Testphase von zwei bis drei Jahren eingeräumt; in neueren Gerichtsurteilen wurde jedoch auch ein kurzfristiges Zusammenleben bereits als Anzeichen für eine gefestigte Lebensgemeinschaft gewertet. Wenn die Ehefrau nachweist, dass sie sich endgültig aus der ehelichen Gemeinschaft gelöst hat, gelten die Unterhaltsverpflichtungen des ehemaligen Ehemannes als unzumutbar. In diesem Fall muss gemäß BGB kein Unterhalt an die Ehefrau gezahlt werden, wenn sie einen neuen Partner hat. Ab wann entfällt der Unterhalt für die Ehefrau mit neuem Partner:
- Gemeinsamer Haushalt: Zieht die unterhaltsbedürftige Ehefrau mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen, besteht ein gemeinsamer Haushalt. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob die ehemalige Ehefrau vom neuen Lebenspartner unterstützt wird oder eigenes Einkommen zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten nutzt. Bei einem gemeinsamen Haushalt geht die Rechtsprechung in der Regel von einer gefestigten Lebensgemeinschaft aus. Dennoch ist auch die Dauer des Zusammenlebens von Bedeutung. Zudem gibt es weitere wirtschaftliche und persönliche Kriterien zur Unterscheidung zwischen einer reinen Wohngemeinschaft und einer gefestigten Lebensgemeinschaft. Dazu zählen beispielsweise der Erwerb einer gemeinsamen Immobilie sowie die Geburt eines gemeinsamen Kindes.
- Kein gemeinsamer Haushalt: Damit eine Lebensgemeinschaft als gefestigt gilt, ist das gemeinsame Zusammenleben nicht zwingend erforderlich. Leben die neuen Partner zwar nicht zusammen, haben aber ein gemeinsames Kind, eine gemeinsame Immobilie, eine gemeinsame Vermögensanlage oder ein gemeinsames Auto, erkennt die Rechtsprechung ebenfalls eine gefestigte Lebensgemeinschaft an.
Um eine mögliche Verwirkung des Unterhalts zu prüfen sowie eine klare Einschätzung der Lebenssituation einer unterhaltsbedürftigen Ehefrau und ihrem neuen Partner zu erhalten, empfehlen wir dringend den Kontakt zu einem Fachanwalt für Familienrecht. In unserem Anwaltsverzeichnis finden Sie in nur wenigen Minuten den passenden Ansprechpartner in Ihrer Nähe!
Muss nach der Scheidung trotz Rente Unterhalt gezahlt werden?
Da auch Renten als Einkommen zählen, ist auch nach der Scheidung weiterhin Unterhalt zu leisten – selbst wenn man Rente bezieht. Besteht ein Anspruch auf Unterhalt, muss dieser auch aus der Rente gezahlt werden. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Die Höhe des Unterhalts wird entsprechend dem verminderten Einkommen angepasst. Auch für Kinder muss aus der Rente nach einer Scheidung Unterhalt gezahlt werden (siehe Kindesunterhalt).
Wann ist eine Frau verpflichtet, ihrem Mann Unterhalt zu zahlen?
In der heutigen Zeit überrascht es niemanden mehr, dass sich das Rollenbild in manchen Ehen verändert hat. Daher kann es vorkommen, dass auch eine Frau ihrem Mann Unterhalt zahlen muss. Wann ist dies erforderlich? Verdient die Ehefrau mehr als ihr Mann, ist sie verpflichtet, ihm Trennungsunterhalt zu zahlen. Hierbei gelten dieselben Unterhaltspflichten gegenüber ihrem Mann wie umgekehrt. Ob und wann eine Frau ihrem Mann Unterhalt zahlen muss, hängt somit von den Einkommensverhältnissen beider Eheleute ab.
Was geschieht, wenn der Mann den Unterhalt für seine Frau nicht zahlt?
Zahlt der Ehemann den Unterhalt an seine Frau nicht, bleibt eine Klage auf Unterhalt nahezu unvermeidlich. Nur so können Sie Ihre Ansprüche auf Unterhalt als Ehefrau durchsetzen. Wir raten Ihnen dringend dazu, einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen. Auch bei einer Klage auf Unterhalt muss zwischen nachehelichem und Trennungsunterhalt unterschieden werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar notwendig sein, zwei Klagen für den Unterhalt der Ehefrau einzureichen. Befinden Sie sich in einer finanziell schwierigen Lage, können Sie sich zudem an das Arbeitsamt wenden. Die zuständigen Behörden werden sich dann ebenfalls an Ihren Exmann wenden und ihm in einer Überleitungsanzeige als Gläubiger gegenübertreten. Er ist verpflichtet, den Unterhalt an seine Frau zu zahlen.
Ja, das ist der sogenannte Trennungsunterhalt, der bis zur endgültigen Scheidung gezahlt wird.
Bedürftigkeit heißt, dass die Ehefrau nach der Trennung finanziell nicht alleine zurechtkommt und Unterstützung benötigt.
Ja, eine neue Partnerschaft oder Wiederheirat kann den Unterhaltsanspruch reduzieren oder sogar ganz entfallen lassen.
Ein eigener Verdienst wird bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt und kann den Anspruch mindern.
Ja, der zahlende Ehepartner kann den Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen.
In solchen Fällen kann ein gerichtliches Verfahren nötig werden, um den Unterhalt neu zu regeln.