Was kostet eine Beratung beim Notar wegen Erbrecht?

Autor: stud. iur. Niels-Christopher Petersen; Jurastudent, Bundestagsmitarbeiter & E-Commerce-Experte schreibt über Online-Recht, Digitalisierung & Verbraucherschutz.

Einleitung: Das Wichtigste in Kürze

Wer sich mit dem Thema Erbrecht beschäftigt, steht oft vor der Frage, wie eine rechtssichere Regelung der Vermögensnachfolge aussehen kann. Ob es um das Aufsetzen eines Testaments, den Abschluss eines Erbvertrags oder die Beantragung eines Erbscheins geht – die Unterstützung eines Notars ist dabei häufig unverzichtbar. Dabei stellt sich für viele Menschen die zentrale Frage: Was kostet eigentlich eine Beratung beim Notar im Erbrecht?

Die Antwort darauf ist klar und gesetzlich geregelt. Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Wert des Nachlasses, das heißt dem gesamten Vermögen, das der verstorbenen Person gehört. So liegen die Gebühren bei einem Nachlasswert von etwa 50.000 Euro bei rund 165 Euro, während sie bei einem Nachlass von 250.000 Euro etwa 535 Euro betragen. Wichtig zu wissen ist, dass eine separate Beratungsgebühr meist nicht anfällt, da die Beratung im Rahmen der Beurkundung des Testaments oder Erbvertrags enthalten ist.

Im folgenden Artikel finden Sie eine ausführliche Übersicht über die Kosten, die rechtliche Grundlage und Beispiele aus der Praxis, damit Sie als ratsuchende Person optimale Informationen zum Thema Erbrecht und Notarkosten erhalten. Außerdem geben wir Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie Probleme bei der Nachlassregelung vermeiden und die richtige Weise der Nachfolgeplanung gestalten können. Darüber hinaus finden Sie in diesem Artikel Antworten auf zentrale Fragen rund um das Erbrecht. Besonders Familien erhalten hier Hilfe bei der Nachlassregelung, um Unsicherheiten zu vermeiden. Das Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen als ratsuchende Person Unterstützung und Orientierung im Erbrecht zu bieten.

Einführung in das Erbrecht

Das Erbrecht ist ein zentrales Thema im deutschen Recht und betrifft jeden Menschen spätestens am Lebensende – sei es als Erblasser, Erbe oder Angehöriger. Es regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf die Erben übergeht und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist, bestimmt, wer in welcher Reihenfolge erbt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Doch nicht immer entspricht die gesetzliche Regelung den individuellen Wünschen des Erblassers.Einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge finden Sie in unserem Artikel Wer erbt wie viel? Ein Leitfaden zur gesetzlichen Erbfolge.

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann die Erbfolge gezielt gestaltet und das Vermögen nach eigenen Vorstellungen verteilt werden. Dabei stellen sich viele Fragen: Wer wird Erbe? Wie kann ich mein Vermögen sinnvoll aufteilen? Was passiert mit bestehenden Schulden? Und wie kann ich sicherstellen, dass meine Wünsche auch tatsächlich umgesetzt werden? Gerade bei komplexen Familienverhältnissen oder größeren Vermögenswerten empfiehlt sich eine professionelle Beratung durch Experten, um Fehler zu vermeiden und die optimale Lösung für die Nachfolge zu finden. So lassen sich Unsicherheiten klären und die Weichen für eine geregelte Vermögensübertragung stellen.

Anwalt erklärt einem Klienten ein Dokument im Büro – Beratungsgespräch im Erbrecht mit Waage der Gerechtigkeit auf dem Tisch

So berechnen sich Notarkosten im Erbrecht

Die Gebühren für notarielle Leistungen im Erbrecht sind nicht frei verhandelbar. Sie sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist in den meisten Fällen der Wert des Nachlasses, also das gesamte Vermögen, das im Rahmen der Erbfolge übertragen wird. Zur Erbschaft zählen dabei neben Immobilien und Wertgegenständen auch Geld, Kontoguthaben und andere Vermögenswerte, die Teil des Erbes sind.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Tabelle A des GNotKG und bemisst sich prozentual am Nachlasswert; die Gebühren fallen insbesondere für die Übertragung des Erbes an. Für notarielle Tätigkeiten wie die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags wird mindestens eine Gebühr fällig, oft auch mehrere, abhängig von der Art und dem Umfang der Tätigkeit.

Beispielrechnung: Beratung & Testament beim Notar

Wichtig ist hierbei, dass die Beratung in den meisten Fällen im Rahmen der Beurkundung enthalten ist. Nur wenn es sich um eine reine, unverbindliche Beratung ohne anschließende Beurkundung handelt, kann eine separate Gebühr anfallen.

Die Notarkosten können sich auch auf einzelne Teile des Nachlasses beziehen, wobei die Gebühren abhängig vom Wertes des jeweiligen Vermögensgegenstands berechnet werden.

Rechtsgrundlage: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und BGB

Die gesetzliche Grundlage für die Notarkosten im Erbrecht bilden die §§ 91 ff. des GNotKG. Dieses Gesetz sorgt für eine einheitliche und transparente Gebührenregelung in ganz Deutschland. Das bedeutet konkret:

  • Alle Notare verlangen die gleichen Gebühren – ein Preisvergleich lohnt sich daher nicht.
  • Die Gebührenordnung garantiert Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
  • Auch kleine Beratungen können nicht kostenlos angeboten werden, da das Gesetz eine Gebührenerhebung zwingend vorsieht.

Darüber hinaus sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die grundlegenden Regelungen zum Erbrecht, zur gesetzlichen Erbfolge, zum Pflichtteilsanspruch und zu weiteren wichtigen Themen festgelegt. Diese rechtlichen Grundlagen sind für die Beratung beim Notar von großer Bedeutung, da sie die Form und den Inhalt von Testamenten und Erbverträgen bestimmen. Dabei ist zu beachten, dass letztwillige Verfügungen – wie Testamente oder Erbverträge – in unterschiedlichen Formen errichtet werden können (z.B. eigenhändiges, öffentliches oder Nottestament). Die Einhaltung der vorgeschriebenen Formen ist entscheidend für die Wirksamkeit dieser Verfügungen und gewährleistet die rechtssichere Übertragung des Vermögens an die Erben oder Vermächtnisnehmer.

Wer sich selbst genauer informieren möchte, kann das GNotKG und das BGB im Volltext online einsehen.

Typische Fälle und ihre Kosten

Die Kosten für notarielle Leistungen im Erbrecht variieren je nach Art der Angelegenheit und dem Wert des Nachlasses. Hier einige typische Beispiele:

  • Einfaches Testament: Die Kosten beginnen bei etwa 100 Euro, wenn das Vermögen gering ist, und steigen bei höherem Nachlasswert auf mehrere hundert Euro.
  • Erbvertrag zwischen Ehepartnern: Diese Regelung ist meist teurer, da mehrere Gebührensätze fällig werden, etwa wenn beide Ehepartner beteiligt sind.
  • Pflichtteilsverzichtsvertrag: Die Kosten hängen vom Wert des Verzichts ab. Bei einem Wert von 100.000 Euro liegen sie beispielsweise bei etwa 273 Euro.
  • Erbschein: Auch hier richtet sich die Gebühr nach dem Nachlasswert. Bei einem Wert von 200.000 Euro betragen die Kosten ungefähr 450 Euro.

Diese Beispiele zeigen, dass die Kosten immer in direktem Zusammenhang mit dem Vermögen und der Art der erbrechtlichen Verfügung stehen. Dabei spielt auch der Verwandtschaftsgrad eine Rolle, da nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder Eltern in der Regel andere Rechte und Pflichten haben als entferntere Verwandte.

Der Ehegatte nimmt in der gesetzlichen Erbfolge eine besondere Stellung ein und ist neben den Kindern des Erblassers als gesetzlicher Erbe oder Pflichtteilsberechtigter am Nachlass beteiligt. Ehegatten und Kinder profitieren zudem von hohen Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und genießen besondere Erbrechte, die sich von denen entfernterer Verwandter unterscheiden. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach bestimmten Linien und der jeweiligen Stelle innerhalb dieser Linie; bei einer Vielzahl von Erben ist eine klare Regelung durch Testament oder Erbvertrag besonders wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden.Wenn Sie auch mehr zum Ablauf und zu den Kosten eines Erbscheins erfahren möchten, lesen Sie unseren Ratgeber Erbschein beantragen – diese Tipps helfen Ihnen, Zeit und Nerven zu sparen.

Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch – Was Sie wissen sollten

Der Pflichtteil ist ein wichtiger Schutzmechanismus im deutschen Erbrecht, der sicherstellt, dass nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner und Eltern auch dann einen Anteil am Nachlass erhalten, wenn sie im Testament nicht als Erben eingesetzt wurden. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in der Regel als Geldbetrag ausgezahlt.

Kuchendiagramm zeigt den gesetzlichen Erbteil und den Pflichtteil im deutschen Erbrecht – Pflichtteil als kleiner hervorgehobener Teil

Gerade in Patchwork-Familien oder bei besonderen familiären Konstellationen kann es zu Unsicherheiten kommen, wer pflichtteilsberechtigt ist und wie hoch der Anspruch ausfällt. Der Erblasser kann den Pflichtteil grundsätzlich nicht vollständig ausschließen, sodass betroffene Angehörige ihre Rechte kennen und gegebenenfalls geltend machen sollten. Eine fundierte Beratung durch Experten im Erbrechts kann helfen, die Ansprüche der Kinder, Ehepartner oder Eltern zu prüfen und die beste Vorgehensweise zu wählen. So lassen sich Konflikte vermeiden und die Rechte der Angehörigen wahren – ein wichtiger Schritt für eine faire und rechtssichere Nachlassregelung.

Erbschein und Vermögensnachfolge: Notarkosten im Überblick

Der Erbschein ist das zentrale Dokument, das die Erben als rechtmäßige Nachfolger des verstorbenen Erblassers ausweist und ihnen den Zugang zum Vermögen ermöglicht. Ohne Erbschein ist es oft nicht möglich, über Bankkonten, Immobilien oder andere Vermögenswerte des Nachlasses zu verfügen. Die Ausstellung des Erbscheins erfolgt durch das Nachlassgericht, doch häufig ist die Unterstützung eines Notars erforderlich, um alle notwendigen Unterlagen korrekt einzureichen und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Notarkosten für die Beantragung eines Erbscheins richten sich nach dem Wert des Nachlasses und können je nach Umfang und Komplexität des Falls variieren. Es empfiehlt sich, die Kosten im Vorfeld mit dem Notar zu besprechen, um Transparenz zu schaffen und finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Eine professionelle Beratung hilft dabei, alle Fragen rund um die Vermögensnachfolge, die Übertragung des Vermögens und mögliche Probleme im Zusammenhang mit dem Nachlass zu klären. So stellen Sie sicher, dass der Übergang des Vermögens reibungslos verläuft und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Notar oder Rechtsanwalt – wo ist der Unterschied?

Im Bereich Erbrecht ist die Wahl zwischen Notar und Rechtsanwalt oft entscheidend für den Ablauf und die Kosten.

Notar

  • Der Notar ist eine neutrale Person, die beide Parteien gleichermaßen berät und keine eigene Interessenvertretung übernimmt.
  • Die Kosten sind gesetzlich im GNotKG geregelt und bundesweit identisch.
  • Die Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen oder Pflichtteilsverzichtserklärungen ist nur durch einen Notar rechtsgültig.

Rechtsanwalt

  • Ein Rechtsanwalt vertritt ausschließlich die Interessen einer Partei.
  • Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können als Stundenhonorar vereinbart werden, oft zwischen 150 und 400 Euro pro Stunde.
  • Ein Anwalt ist besonders sinnvoll bei Streitigkeiten, Pflichtteilsklagen oder Anfechtungen im Erbfall.

Fazit: Für die Gestaltung von Testamenten und Verträgen ist der Notar die richtige Anlaufstelle, während bei Konflikten und gerichtlichen Auseinandersetzungen ein Anwalt die bessere Wahl ist.

Wer trägt die Notarkosten?

Grundsätzlich zahlt die Person, die den Notar beauftragt, auch die Kosten für die Beratung und Beurkundung. Bei gemeinsamen Vereinbarungen, wie etwa Erbverträgen oder Pflichtteilsverzichtserklärungen, können die Kosten auf mehrere Beteiligte aufgeteilt werden.

Im Falle eines Erbscheins werden die Kosten vom Nachlass getragen, das heißt, sie werden von den Erben gemeinschaftlich bezahlt. Dies stellt sicher, dass die Kosten fair verteilt werden und nicht allein von einer Person getragen werden müssen.

Wie lassen sich Kosten sparen?

Hand steckt einen 100-Euro-Schein in ein rosa Sparschwein, umgeben von Euro-Münzen und Geldscheinen – Symbol für Notarkosten und Ersparnisse im Erbrecht

Um Notarkosten im Erbrecht möglichst gering zu halten, gibt es einige hilfreiche Tipps:

  • Beratung und Beurkundung kombinieren: Da die Beratung meist in der Beurkundungsgebühr enthalten ist, sparen Sie Gebühren, wenn Sie beides zusammen erledigen.
  • Frühzeitig regeln: Ein klar geregeltes Testament oder ein Erbvertrag kann spätere Streitigkeiten und damit verbundene Prozesskosten vermeiden.
  • Gute Vorbereitung: Wer alle notwendigen Unterlagen vollständig mitbringt, verhindert zusätzliche Termine und vermeidet so Mehrkosten.
  • Klare Formulierungen: Eine eindeutige und rechtlich korrekte Form des Testaments oder Erbvertrags vermeidet spätere Probleme und teure Rechtsstreitigkeiten.

Diese Vorgehensweisen helfen, den Ablauf am Lebensende und im Erbfall möglichst reibungslos und kosteneffizient zu gestalten.

Vorbereitung auf die Notarberatung: Eine kurze Anleitung

Damit Ihre Beratung beim Notar möglichst effizient verläuft, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Unterlagen sammeln: Personalausweis, vorhandene Testamente oder Erbverträge, eine Übersicht über Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Wertpapiere) sowie Informationen zu bestehenden Schulden.
  2. Fragen notieren: Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Fragen Sie zum Thema Erbrecht, Pflichtteilsansprüchen oder Nachfolge haben.
  3. Familien- und Verwandtschaftsverhältnisse klären: Informationen zu Ehepartnern, Kindern, Eltern und weiteren Nachkommen helfen dem Notar, die Rechtslage besser zu beurteilen.
  4. Digitale Nachlassregelung überlegen: Denken Sie auch an Online-Konten und digitale Vermögenswerte, die im Erbfall berücksichtigt werden sollten.
  5. Beratung durch Experten: Ziehen Sie bei komplexen Fällen, etwa bei der Einbindung von Stiftungen oder bei Pflegefragen, professionelle Berater hinzu, um optimale Lösungen zu finden.

Mit dieser Vorbereitung können Sie die Beratung gezielt nutzen und unnötige Kosten vermeiden.

Digitaler Nachlass – Was Sie beachten sollten

In der heutigen Zeit umfasst der Nachlass nicht nur materielle Werte, sondern auch digitale Daten und Konten bei sozialen Medien, E-Mail-Anbietern oder Online-Shops. Der Umgang mit dem digitalen Nachlass ist rechtlich komplex:

  • Der Notar kann helfen, die notwendigen Regelungen im Testament oder Erbvertrag zu treffen.
  • Es ist sinnvoll, schriftliche Anweisungen zu hinterlassen, wer Zugang zu den digitalen Konten erhält oder diese verwalten darf.
  • Ohne klare Regelungen kann es für die Erben schwierig sein, auf digitale Vermögenswerte zuzugreifen oder diese zu löschen.

Berücksichtigen Sie daher auch den digitalen Nachlass bei Ihrer Nachfolgeplanung, um Probleme zu vermeiden.

FAQ – Häufige Fragen

1. Was kostet eine Beratung beim Notar im Erbrecht?

Die Kosten einer Beratung beim Notar im Erbrecht sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Nachlasswert (§§ 91 ff. GNotKG). Bei einem Wert von 50.000 € liegen die Gebühren bei ca. 165 €, bei 250.000 € bei rund 535 €. Eine zusätzliche Beratungsgebühr fällt in der Regel nicht an, wenn anschließend eine Beurkundung (z. B. Testament, Erbvertrag) erfolgt.

2. Ist die erste Beratung beim Notar kostenlos?

Nein. Notare dürfen keine kostenlosen Beratungen anbieten, da sie gesetzlich verpflichtet sind, nach dem GNotKG Gebühren zu erheben – sie dürfen also nichts kostenlos anbieten. Allerdings ist die Beratung in den meisten Fällen bereits in den Beurkundungskosten enthalten, sodass keine separaten Gebühren für die Erstberatung entstehen.

3. Wer muss die Notarkosten im Erbrecht bezahlen?

Die Kosten trägt grundsätzlich die Person, die den Notar beauftragt. Bei gemeinschaftlichen Vereinbarungen (z. B. Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht) können die Gebühren unter den Beteiligten aufgeteilt werden. Im Fall eines Erbscheins werden die Kosten aus dem Nachlass gezahlt und somit von allen Erben gemeinschaftlich getragen.

4. Was ist günstiger: Notar oder Rechtsanwalt im Erbrecht?

  • Notar: Gebühren sind bundeseinheitlich festgelegt, neutral, keine freie Preisgestaltung möglich. Pflicht bei Testament, Erbvertrag und Pflichtteilsverzicht.
  • Rechtsanwalt: Kosten nach RVG oder Stundenhonorar (ca. 150–400 €/h). Sinnvoll bei Streitigkeiten, Pflichtteilsklagen oder Anfechtungen.
    Fazit: Für die Gestaltung ist der Notar notwendig, für den Streitfall der Anwalt.

5. Kann ich Notarkosten im Erbrecht steuerlich absetzen?

Teilweise ja. Notarkosten für die Abwicklung des Nachlasses können als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Auch bei Einkünften aus Immobilien oder Vermietung können bestimmte Notarkosten als Werbungskosten absetzbar sein. Eine individuelle steuerliche Prüfung ist jedoch ratsam.

6. Welche Unterlagen sollte ich zur Notarberatung im Erbrecht mitbringen?

Für eine reibungslose Beratung sind folgende Dokumente hilfreich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Übersicht über Vermögenswerte (Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere)
  • Bereits vorhandene Testamente oder Erbverträge
  • Angaben zu Familien- und Erbverhältnissen
  • Gegebenenfalls Schuldenübersicht oder Nachweise zu laufenden Verbindlichkeiten

7. Wie unterscheiden sich die Kosten bei Testament und Erbvertrag?

Ein einfaches Testament verursacht meist nur eine einfache Gebühr nach GNotKG (z. B. ca. 165 € bei 50.000 € Nachlass).
Ein Erbvertrag ist teurer, da mehrere Personen beteiligt sind und meist zwei Gebührensätze anfallen. Die Kosten können je nach Nachlasswert und Vertragsgestaltung mehrere hundert Euro betragen. Je höher der Wert des Nachlasses, desto höher fallen in der Regel auch die Notarkosten aus. Dabei spielen auch die individuellen Einstellungen des Erblassers sowie die Art der Verfügung, wie Testament oder Erbvertrag, eine wichtige Rolle. Die Verfügung von Todes wegen bildet dabei die zentrale rechtliche Grundlage für die Nachlassregelung. Eine umfassende Beratung hilft, die Vermögensnachfolge rechtssicher und zielgerichtet zu gestalten und somit spätere Probleme zu vermeiden.

Die Kosten einer Beratung beim Notar im Erbrecht sind klar strukturiert und gesetzlich geregelt. Sie orientieren sich am Wert des Nachlasses und bewegen sich meist im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Wer Beratung und Beurkundung kombiniert, spart nicht nur Gebühren, sondern schafft auch Rechtssicherheit für den Übergang des Vermögens im Todesfall. Die Nachfolgeplanung ist jedoch nicht nur für den Todesfall relevant, sondern auch für das Leben und die Werte der Erbin oder des Erben von großer Bedeutung.

Unser Tipp: Nutzen Sie eine Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen für die Notarberatung im Erbrecht und gehen Sie gut vorbereitet in das Gespräch mit dem Notar. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und zusätzliche Kosten. Weitere hilfreiche Tipps und ausführliche Informationen zur Nachlassplanung finden Sie auf unserer Ratgeberseite zum Erbrecht.

Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Sie dienen jedoch ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an einen Notar oder einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Quellen & weiterführende Informationen