Wo gilt der deutsche Sportbootführerschein?

Der wohlverdiente Urlaub soll natürlich idealerweise ein ganz besonderes Erlebnis darstellen. Ein solches besteht zweifelsfrei darin, wenn die nächste Reise ins Ausland auf einem Boot stattfindet.

Diejenigen, die einen deutschen Sportbootführerschein besitzen, können diesen grundsätzlich auch im Ausland für das Führen eines Sportbootes nutzen. Dies gilt sowohl für den SBF-Binnen als auch für den SBF-See. Der SBF-See gilt dabei auf hoher See und an der Küste, der SBF-Binnen auf entsprechenden Binnengewässern.

In beiden Arten des Sportbootführerscheines ist das ICC, also das International Certificate for Operators, bereits enthalten. Durch dieses gilt der Sportbootführerschein auch im Ausland als anerkannter Nachweis dafür, ein Sportboot steuern zu können.

Doch welche Besonderheiten sind im Hinblick auf das Führen eines Sportbootes beziehungsweise die Gültigkeit des deutschen Sportbootführerscheins in den einzelnen Ländern zu beachten? Dies erklärt der folgende Artikel im Detail.

Die Anerkennung des deutschen Sportbootführerscheins im Ausland

Zahlreiche Staaten erkennen das ICC, welches in dem deutschen Sportbootführerschein Binnen und See enthalten ist, formell oder zumindest informell an. Zu diesen gehören zum Beispiel die beliebten Urlaubsländer Polen, Norwegen, Finnland, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Belgien, Schweiz und Österreich. Daneben erkennen auch die Kroaten, Griechen, Spanier, Italiener und Bulgaren den deutschen SBF an. In Griechenland sollte jedoch nicht auf eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheines verzichtet werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der deutsche Sportbootführerschein nicht auch außerhalb von Europa von Wert ist. Beispielsweise ist das Steuern eines Sportbootes mit diesem auch in den USA möglich. So kann der Bootsurlaub durchaus auch im Rahmen einer Fernreise realisiert werden.

Der deutsche Sportbootführerschein für die hohe See

Durch die Vereinten Nationen wurde ein Seerechtsübereinkommen geschlossen. Dieses erlaubt, dass Sportboote auf hoher See nach den Gesetzen des jeweiligen Heimatlandes navigiert werden dürfen.

Damit geht einher, dass außerhalb der 12-Meilen-Zone grundsätzlich keine Führerscheinpflicht für deutsche Bootsführer besteht. Der Sportbootführerschein See berechtigt seinen Besitzer dementsprechend, ein Sportboot in nahezu sämtlichen europäischen Küstengewässern zu steuern – vorausgesetzt, diese erkennen das ICC an. Auch alle Meere rund um Europa  können mit diesem Führerschein befahren werden. Eine Ausnahme bildet dabei lediglich Russland.

Sportboot führen auf Ost- und Nordsee

Sämtliche Ein- und Ausreisen, die über die See stattfinden, werden durch die Schengen-Vollanwenderstaaten zum Binnen-Grenzverkehr gezählt. Aus diesem Grund dürfen diejenigen, die über den Sportbootführerschein See verfügen, sich frei in der Ostsee bewegen. Einen Hafen für den Grenzüberschritt anzulaufen, ist dadurch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Werden die schifffahrtspolizeilichen Belange beachten, ist das Ablegen von jeder beliebigen Stelle der Küste möglich. Dennoch sollten die Bootsdokumente, der Führerschein und der Personalausweis stets mit an Bord sein.

In der Nordsee verhalten sich die Regelungen ähnlich. Deutsche Staatsbürger dürfen sich damit vor dem Hintergrund des Schengen-Abkommens auf dem Seeweg zwischen den Niederlanden, Dänemark, Belgien und Frankreich frei bewegen, sofern sie einen gültigen Ausweis sowie den Sportbootführerschein See mitführen.

Das Anlaufen eines Hafens bei Grenzübertritt ist ausschließlich bei der Einreise nach Irland und Großbritannien nötig.

Besonderheit in Russland: Visumspflicht

Die Gewässer in Russland rund um Sankt Petersburg und Kaliningrad sind durch besondere Bestimmungen gekennzeichnet, die sich häufig ändern. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich kurz vor der Reise noch einmal über die aktuellen Vorgaben und Regeln zum Führen eines Sportboots als deutscher Staatsangehöriger zu informieren.

Für das Anlegen in einem russischen Hafen müssen Deutsche jedoch grundsätzlich über ein Visum verfügen. Diejenigen, die nicht länger als acht Tage in den Regionen Sankt Petersburg und Kaliningrad bleiben, können in diesem Zusammenhang allerdings ein kostenfreies E-Visum nutzen, welches online beantragt werden kann.

Bootsurlaub auf dem Mittelmeer

Der SBF-See berechtigt auch zu dem Steuern eines Sportbootes im Mittelmeer. Dies ist natürlich erfreulich, da dort besonders populäre Urlaubsdestinationen, wie Griechenland, Spanien, Kroatien und Frankreich, zu finden sind.

Griechenland bildet jedoch eine Ausnahme in der Hinsicht, dass häufig eine Übersetzung des Bootsführerscheins durch die Behörden gefordert wird. Daneben ist es empfehlenswert, ein Begleitschreiben über die Authentizität der Fahrerlaubnis mitzuführen. Ein solches Begleitschreiben kann in Athen bei der deutschen Botschaft beantragt werden. Für die Übersetzung des Führerscheins sollte unbedingt auf die Dienstleistung eines vereidigten Übersetzers zurückgegriffen werden.

Reisen auf Binnengewässern im Ausland

Diejenigen, die einen deutschen Sportbootführerschein Binnen besitzen, dürfen mit diesem ebenfalls ausländische Binnengewässer befahren. Der nächste Urlaub könnte so zum Beispiel über die entsprechenden Kanäle von Deutschland nach Belgien, Frankreich oder in die Niederlande führen. In Frankreich ist allerdings daran zu denken, dass eine Vignette nötig ist, um auf den Flüssen fahren zu dürfen. Erhältlich ist diese bei der Voies Navigables de Frances.

Besondere Vorschriften sind darüber hinaus auch auf belgischen Binnengewässern zu beachten. Sportboote aus dem Ausland benötigen in dem flämischen Gebiet ebenfalls eine Bootsvignette. Wird die Grenze zu den wallonischen Wasserstraßen übertreten, ist zudem das Entrichten einer Gebühr nötig.

Auch auf den ausländischen Binnengewässern ist daneben selbstverständlich an den Führerschein, die Bootsdokumente und den Personalausweis zu denken.

Dolce Vita in Italien auf dem Boot erleben

Auf dem Gardasee entscheiden sich viele Urlauber gerne auch spontan für das Chartern eines Sportbootes. Allerdings wird unter der italienischen Flagge für ein Boot mit mehr als 30 kW, also über 40,8 PS, der SBF Binnen vorgeschrieben. Vorzulegen ist dieser Führerschein in Italien mit einem eigenen Boot aus Deutschland sogar bereits ab einer Motorisierung von 15 PS, beziehungsweise von 10,2 PS bei einem Elektromotor. Werden diese Leistungsgrenzen nicht unterschritten, darf ein Boot auf dem Gardasee allerdings auch ganz ohne vorhandenen Führerschein gesteuert werden.

Auch der Lago Maggiore erfreut sich bei deutschen Urlaubern einer überaus großen Beliebtheit. Teile des Sees liegen nicht nur in Italien, sondern auch in der Schweiz. Der Sportbootführerschein Binnen wird von beiden Ländern grundsätzlich akzeptiert. Für Inhaber des deutschen SBF-Binnen kommt daher auch der Lago Maggiore als nächstes Urlaubsziel infrage.

Das Ijsselmeer: Bootsurlaub in den Niederlanden

Das niederländische Ijsselmeer entstand einst durch eine Eindeichung. Somit handelt es sich bei diesem grundsätzlich um einen Süßwassersee, der künstlich angelegt wurde. Dennoch besteht für den Sportbootführerschein Binnen auf dem Ijsselmeer keine Gültigkeit. Um dieses Gewässer zu befahren, ist der Besitz des Sportbootführerscheins See vorgeschrieben.

Als Alternative dürfen jedoch auch Ausländer Boote in Holland ohne Führerschein steuern, deren Höchstgeschwindigkeit unterhalb von 20 km/h liegt und deren Länge mehr als 15 Meter beträgt.

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