Abmahnung und Unterlassungserklärung: Wie sollte man reagieren?

Abmahnungen können bei unterschiedlichen Rechtsschutzverletzungen oder Rechtsverstößen ausgesprochen werden und ebenso Privatpersonen betreffen als auch Händler, die ihre Produkte im eigenen Onlineshop anbieten oder am Onlinehandel über Plattformen wie eBay oder Amazon teilnehmen.

Die Gründe für Abmahnungen sind vielfältig. In den meisten Fällen geht es dabei aber um Verstöße aus Bereichen wie Marken- oder Wettbewerbsrecht, Gebrauchs-/Geschmacksmusterrecht oder Patentrecht sowie auch Urheberrecht etc.

Hierzu zählt beispielsweise das Kopieren und unbefugte Benutzen von Bildern und Texten, fehlendes oder fehlerhaft gestaltetes Impressum, fehlende AGB etc. und damit Verstöße gegen die Informationspflicht.

Abmahnung – Unterlassungserklärung: beides das gleiche?

Die Begriff Abmahnung und Unterlassungserklärung stehen zwar in den meisten Fällen in Zusammenhang, beschreiben jedoch nicht das gleiche. Wo eine Abmahnung dazu dient, den Rechtsverstoß anzuzeigen und dazu aufzufordern, diesen zukünftig zu unterlassen, dient die Unterlassungserklärung der Sicherstellung der zukünftigen Unterlassung.

Daher sind diese Erklärungen zumeist auch mit Vertragsstrafen versehen, zu deren Zahlung der Unterzeichner sich bei fortführen eines rechtswidrigen Verhaltes verpflichtet. Eine unterzeichnete Unterlassungserklärung sollte man auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn es handelt sich hierbei definitiv um einen Vertrag, der 30 Jahre gültig ist und aus dem ggf. sehr negative Konsequenzen erwachsen können.

Daher sollte man eine solche Erklärung auch niemals vorschnell unterschreiben, sondern grundsätzlich in allen Details prüfen oder prüfen lassen. Eine gute Anlaufstelle sind fachlich geschulte Juristen oder auch der Verbraucherschutz, der in Bezug auf Abmahnungen eine kompetente Beratung und Hilfe anbietet.

Abmahnung ungerechtfertigt – Unterlassungserklärung ignorieren?

Natürlich kommt es auch sehr oft vor, dass eine Abmahnung und der darin dargelegte Sachverhalt nicht zutreffend sind. Ignorieren sollte man sie deshalb nicht und damit auch nicht die Unterlassungserklärung.

Der Empfänger der Abmahnung befindet sich in der Beweispflicht, so dass es nötig ist, sich Gedanken darüber zu machen, ob man gegen die Darstellung vorgehen und beweisen kann, dass diese nicht korrekt ist. Darüber hinaus beinhaltet eine Abmahnung Fristen, die es einzuhalten gilt.

Werden diese Fristen reaktionslos überschritten, kann es zu Klagen oder der Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung durch den abmahnenden Anwalt kommen. Die Kosten dafür werden dem Abgemahnten auferlegt.

Es ist also grundsätzlich notwendig zu reagieren und gerade bei ungerechtfertigten Abmahnungen ist juristischer Beistand notwendiger denn je, wenn der Abmahnungsempfänger seine Rechte wahren möchte.

Abmahnung gerechtfertigt – Unterlassungserklärung unterschreiben?

Wenn eine Abmahnung gerechtfertigt ist, wird man in den seltensten Fällen um die Tatsache drum herum kommen, dass man eine solche abgeben muss. Allerdings ist es nicht ratsam, eine, der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft und vorschnell zu unterschreiben.

Sinnvoller ist es, diese juristisch prüfen zu lassen, beispielsweise dahingehend ob die Anwaltskosten gerechtfertigt sind und Schadensersatzansprüche und vereinbarte Vertragsstrafen dem Sachverhalt angemessen. Ist dies nicht gegeben, so kann auch eine neu formulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Diese kann durch einen Juristen verfasst oder auch als Vorlage kostenlos auf verschiedenen Webseiten im Internet heruntergeladen und an den Sachverhalt angepasst werden. Allerdings sollte man bei der Nutzung einer Muster Unterlassungserklärung darauf achten, dass man sie so an den Sachverhalt anpasst, dass sie zwar Gültigkeit hat aber darüber hinaus keine unangemessenen Ansprüche anerkennt.

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