Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz auch AGB, von unterschiedlichen Unternehmen, stellten innerhalb der letzten Jahre immer wieder einen Grund zur Abmahnung dar.
Nicht selten kam es vor allem hier zu regelrechten Abmahnwellen, die teure Konsequenzen hatten und kleinere Betriebe sogar die Existenzgrundlage kosteten. Diese Tatsache hat deutlich gezeigt, dass AGB für Onlineshop Betreiber und Händler, die Amazon und eBay für den Onlinehandel nutzen, wichtig sind, sondern dass es ebenso notwendig ist, eine AGB Kontrolle nach Erstellung sowie auch nach Änderungen der Gesetzeslage vorzunehmen.
Ein weiterer Anlass für eine solche Kontrolle sollten auch aktuelle Urteile in Bezug auf die AGB darstellen, da hieraus hervorgeht, welche Klauseln als unzulässig erachtet werden. Unterschiedliche Rechtsseiten im Internet, die es ermöglichen, solche Urteile kostenlos einsehen zu können, stellen hierbei eine gute Unterstützung dar.
Nutzung von AGB Muster bei Erstellung – AGB Kontrolle notwendig?
Für die Erstellung eigener AGB finden Händler auf unterschiedlichen Webseiten im Internet kostenlose Muster und Vorlagen, die sich frei verwenden können. Einige dieser Vorlagen sind grundsätzlich rechtskonform, enthalten jedoch zumeist nur allgemeine Klauseln, die für die meisten Unternehmen in Betracht kommen.
Sonderregelungen müssen oft vom Unternehmer selbst eingefügt werden. Und gerade an dieser Stelle entstehen die ersten Fehler. Möchte man entsprechende Klauseln rechtskonform in den eigenen AGB unterbringen, muss man an dieser Stelle ausreichend recherchieren.
Als Quelle für rechtskonform formulierte Klauseln dienen Webseiten wie die der IHK sowie auch Rechtswebseiten, die aktuelle Urteile zu unterschiedlichen Bestandteilen von AGBs publizieren. Hier erschließt sich Händlern, welche Passagen von Gerichten aktuell als unzulässig angesehen werden, wodurch die Möglichkeit besteht, diese umzuformulieren oder erst gar nicht in die AGB aufzunehmen.
Eine solche Art und Weise der Kontrolle bietet zwar weitestgehend Sicherheit, ist allerdings auch sehr zeitaufwendig. Viele Unternehmer können diese Zeit nicht erübrigen, wodurch es dazu kommt, dass eine Kontrolle der AGB oft erst verspätet vorgenommen oder auf unbestimmte Zeit verschoben wird.
AGBs durch Fachleute kontrollieren lassen: welche Vorgehensweise ist die günstigste?
Wenn Unternehmer ihre AGB durch Fachleute kontrollieren lassen möchten, ist der Gang zum Anwalt oft die erste Wahl. Natürlich bietet eine juristische Prüfung umfassend Sicherheit, ist jedoch keinesfalls günstig.
Wesentlich günstiger ist das Kontrollieren der AGBs durch Dienstleister, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Auch hier findet eine juristische Prüfung statt, wobei die Kosten hierfür deutlich niedriger sind, wenn beispielsweise ein entsprechendes Schutzpaket gebucht wird, dass eine Kontrolle sowie auch stetige Aktualisierung enthält.
Solche Pakete eignen sich insbesondere auch für Existenzgründer, da auf diesem Wege die Gestaltung rechtssicherer Rechtstexte durchaus gewährleistet ist.
Sollten AGBs immer der Rechnung beiliegen?
AGBs bilden einen Bestandteil des Kaufvertrages, sofern man eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Daher gehören sie nicht zur Rechnung, sondern bilden einen Teil des Bestellvorgangs, so dass sie Verbrauchern bereits vor Abschluss der Bestellung vorgelegt werden müssen.
Dies kann grundsätzlich auch durch Link oder Textdarstellung während des Onlinevorgangs geschehen, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass der Verbraucher die AGB auch speichern kann. AGB unabhängig vom Kaufvertrag oder auf Seiten darzustellen, bei denen das Kopieren oder Herunterladen nicht möglich ist, ist unzulässig und durchaus abmahnfähig.