Angaben Impressum: Wie Onlineshop Betreiber der Impressumpflicht gerecht werden

Die Impressumpflicht unterliegt gesetzlicher Bestimmungen und stellt einen notwendigen Bestandteil der Informationspflicht dar, die im Onlinehandel eine hohe Priorität hat und aufgrund der Gesetzesänderungen im Jahr 2014 deutlich verschärft wurde.

Daher sollten Onlineshop Betreiber an dieser Stelle nicht nachlässig sein und ihr Impressum umfassend und gesetzeskonform gestalten. Dies gilt darüber hinaus nicht ausschließlich für Unternehmer, die über einen eigenen Shop am Onlinehandel teilnehmen, sondern natürlich auch dann, wenn Onlinemarktplätze wie Amazon und eBay die Grundlage für den Verkauf darstellen.

Auch hier gibt der Gesetzgeber ganz klar vor, dass eine Informationspflicht vorliegt, der durch die Darstellung eines Impressums nachgekommen werden muss.

Welche Konsequenzen entstehen wenn die Angaben Impressum fehlen?

Unternehmer, die nicht für ein gesetzeskonformes Impressum sorgen, verstoßen hiermit gegen die Regelungen von gegen § 5 TMG was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gemäß § 16, 2 Nr. 1, 2 TMG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Darüber hinaus können Anspruchsberechtigte entsprechend § 3 UKlaG ihren Anspruch durch Klage, eine Einstweilige Verfügung und somit auch durch Abmahnung und strafbewährte Unterlassungserklärung gelten machen. Diese Konsequenzen sind meist mit hohen Kosten verbunden, die kleinere Betriebe praktisch ruinieren können.

Es ist daher grundsätzlich niemals eine gute Idee, die Erstellung des Impressums hinauszuzögern oder gänzlich auf ein solches zu verzichten. Solche Fehler werden zumeist von Abmahnanwälten leicht gefunden, da sie gezielt nach entsprechenden Ordnungswidrigkeiten suchen und diese dann als Abmahnungsgrund verwenden.

Dieses Risiko sollte man im Onlinehandel erst gar nicht eingehen, denn die Möglichkeiten, für die Erstellung der Angaben Impressum eine entsprechende Vorlage oder Hilfe zu finden, sind im Onlinebereich sehr hoch, so dass kein Grund dafür besteht, die Gestaltung nicht in Angriff zu nehmen.

Welche Hilfen findet man Online für die Angaben Impressum?

Die Informationsflut im Internet ist sehr umfangreich und beinhaltet auch Quellen, die sich mit Recht und rechtssicheren Texten für den Onlineshop auseinandersetzen. Auf diesen Webseiten finden Unternehmer hilfreiche Tipps und Ratschläge sowie auch Muster, die kostenlos als Vorlage verwendet werden können.

In § 5 TMG ist klar definiert, welche Angaben ein Impressum enthalten muss und in Kombination mit einer rechtssicheren Vorlege stellt die Umsetzung im Grunde kein großes Problem dar. Gemäß der gesetzlichen Regelung muss darüber hinaus darauf geachtet werden, dass das Impressum  „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ ist, was direkte Hinweise auf die Darstellung des Impressums auf der eigenen Webseite gibt.

Händler müssen somit dafür sorgen, dass das Impressum über einen gut sichtbaren Link erreichbar ist, welcher auch ganz klar als solcher gekennzeichnet ist. Man sollte daher keinen Linkhinweis verwendet, der mit dem Begriff Impressum kaum zu vereinbaren ist.

Wichtig ist auch, dass das Impressum kopiert und gespeichert werden kann und es nicht notwendig ist, ein separates Programm herunterzuladen, um die Darstellung des Impressums gewährleisten zu können.

Impressum Generator anstelle einer Vorlage?

Auch ein Impressum Generator bietet eine schnelle und sichere Möglichkeit, das Impressum für ein Unternehmen rechtskonform umzusetzen. Bei der Nutzung sollten Händler allerdings darauf achten, dass der Generator aktuell ist und somit auch die neusten Rechtstexte beinhaltet.

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