Berufshaftpflicht für Ausbilder: Welche Risiken Fahrlehrer rechtlich absichern sollten

Fahrlehrer tragen tagtäglich eine große Verantwortung – nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeit.

Im praktischen Unterricht, bei Prüfvorbereitungen oder in organisatorischen Abläufen entstehen schnell Situationen, in denen rechtliche Konsequenzen drohen. Fahrlehrer, die hier nicht ausreichend abgesichert sind, laufen Gefahr, im Ernstfall für Schäden persönlich haftbar gemacht zu werden.

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Berufshaftpflichtversicherung. Sie deckt generell Schäden ab, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen – also beispielsweise bei einem Unfall während der Fahrstunde oder bei einer fehlerhaften Vermittlung theoretischer Inhalte. Es geht jedoch nicht allein um solche eindeutigen Fehler. Eine Rolle spielen auch rechtliche Auseinandersetzungen, in denen die Schuldfrage zunächst unklar ist.

Haftungsrisiken im Schulungsalltag

Der Beruf des Fahrlehrers bringt vielfältige Risiken mit sich. Eine verspätete Reaktion auf eine gefährliche Situation, ein technischer Defekt am Schulungsfahrzeug oder ein Fehler in der Dokumentation können erhebliche Folgen nach sich ziehen. Selbst in Fällen, in denen kein eigenes Verschulden vorliegt, müssen die Kosten für Gutachten, Rechtsbeistand oder die Abwehr unbegründeter Ansprüche gestemmt werden.

Zunehmend geraten allerdings auch Ausbildungsentscheidungen in den Fokus. Wird ein Fahrschüler zum Beispiel zu früh zur Prüfung angemeldet und fällt durch, taucht nicht selten der Vorwurf mangelnder Vorbereitung auf. In Einzelfällen kam es in solchen Szenarien sogar bereits zu Klagen auf Rückzahlung gezahlter Unterrichtsgebühren.

Um solchen Risiken vorzubeugen, ist neben einer geprüften technischen Ausrüstung und vertraglicher Sorgfalt auch die fachliche Weiterentwicklung entscheidend − insbesondere, wenn die ursprüngliche Fahrlehrer Weiterbildung schon länger zurückliegt. Regelmäßige Fortbildungen unterstützen dabei, gesetzliche Neuerungen, didaktische Entwicklungen und juristische Fallstricke frühzeitig zu kennen und entsprechend reagieren zu können.

Worauf es bei der Absicherung ankommt

Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt die speziellen Anforderungen im Fahrschulbetrieb ab. Entscheidend ist daher ein Tarif, der die gesamte berufliche Tätigkeit abbildet, inklusive praktischer Ausbildung, Theoriekursen, Beratungsgesprächen und den organisatorischen Aufgaben. Wichtig ist auch, dass sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden berücksichtigt werden.

Ein häufig übersehener Punkt stellt der sogenannte passive Rechtsschutz dar. Dieser umfasst neben der Deckung im Schadensfall auch die Kosten für die Abwehr unbegründeter Forderungen. Dies ist ein besonders relevanter Aspekt in einem Berufsfeld, das stark reguliert und häufig Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen ist.

Berufsverbände wie der Bundesverband der Fahrlehrer e.V. raten zu Deckungssummen im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich. Die konkreten Beträge hängen jedoch immer von der Betriebsgröße, dem Ausbildungsumfang und der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge ab.

Rechtlicher Rahmen und Empfehlungen

Eine gesetzliche Pflicht zur Berufshaftpflicht besteht für Fahrlehrer aktuell nicht. Dennoch ergibt sich aus § 2 des Fahrlehrergesetzes die Verantwortung zu einer ordnungsgemäßen Ausbildung, deren Umsetzung durch geeignete Absicherungen gestützt werden sollte. In der Praxis verlangen außerdem viele Kooperationspartner – etwa Bildungsträger oder öffentliche Einrichtungen – einen Versicherungsnachweis.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist ebenfalls regelmäßig darauf hin, dass Freiberufler in verantwortungsvollen Tätigkeiten ein erhöhtes Haftungsrisiko tragen. Zu diesen gehören auch Fahrlehrer, insbesondere, wenn sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen.

Wird ohne Absicherung gearbeitet, wird nicht nur die eigene Existenz aufs Spiel gesetzt, sondern unter Umständen auch das Vertrauen von Fahrschülern, Eltern und Behörden gefährdet.

Sorgfaltspflicht besteht nicht nur im Straßenverkehr

Der sichere Umgang mit alltäglichen Risiken gehört zu dem Berufsbild des Fahrlehrers fest dazu. Neben methodischem Wissen und pädagogischer Kompetenz braucht es jedoch auch rechtliche Sicherheit.

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung stellt deshalb ein unverzichtbares Werkzeug für den beruflichen Alltag hinter dem Lenkrad dar. Sie schützt vor den finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse und schafft damit die Grundlage für einen langfristig stabilen Schulungsbetrieb.

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