Technik verändert Berufe: Was ist rechtlich zu beachten?

Viele Unternehmen stehen aktuell vor ähnlichen Herausforderungen: Ihre Prozesse müssen effizienter werden − allerdings fehlen dafür die nötigen Fachkräfte.

Technologische Lösungen greifen immer öfter in diese Lücke. Smarte Systeme, Automatisierung und Künstliche Intelligenz übernehmen längst Aufgaben, die bis vor wenigen Jahren ausschließlich von Menschen erledigt werden konnten. 

Nicht nur die Tätigkeiten verändern sich, sondern auch die Anforderungen, Zuständigkeiten und mit ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ob Lagerlogistik, Kundenservice oder Verwaltung: Zahlreiche Berufsfelder sind in diesem Zusammenhang bereits in Bewegung gekommen. Der Wandel betrifft sowohl industrielle Großbetriebe als auch Handwerksbetriebe, Dienstleister und Verwaltungen. Die Veränderungen verlaufen jedoch schrittweise statt disruptiv.

Welche Folgen haben die technologischen Entwicklungen?

Zu den wichtigsten Treibern der Entwicklung zählen adaptive Softwarelösungen, automatisierte Prozessketten, digitale Assistenzsysteme und lernfähige Maschinen. Besonders dynamisch verändert sich derzeit der Markt für Künstliche Intelligenz durch Anwendungen, die Entscheidungen vorbereiten oder sogar vollkommen eigenständig Prozesse steuern können.

Ergänzt wird dies durch den Einsatz spezialisierter Automatisierungslösungen in Pflege, Gastronomie und Gebäudemanagement. So verzeichnete die International Federation of Robotics in 2023 weltweit rund 158.000 verkaufte Einheiten im Bereich der professionellen Servicerobotik. Dies entsprach einem Zuwachs von knapp 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 

Daneben tragen Service-Roboter in Hotellobbys, Kliniken oder Logistikzentren inzwischen sichtbar zur Entlastung des Personals bei. Ihre Integration wirft jedoch auch neue Fragen auf: Wer haftet bei Fehlern und welche Schutzrechte gelten für die Beschäftigten?

Rechte, Pflichten und Grauzonen

Mit der Technik verändern sich ebenfalls die rechtlichen Anforderungen. Sobald die Systeme zur Steuerung, Überwachung oder Bewertung von Arbeitsprozessen eingesetzt werden, greifen verschiedene gesetzliche Regelungen.

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz ist zum Beispiel der Betriebsrat einzubeziehen, wenn technische Einrichtungen genutzt werden, um das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu kontrollieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Kameras, Software oder KI-Anwendungen handelt. 

Parallel dazu stellt die DSGVO Anforderungen im Hinblick auf den Datenschutz bei automatisierten Prozessen, wie etwa der digitalen Personalauswahl oder bei dem Einsatz von Tracking-Tools im Büroalltag.

Auch das Thema Produkthaftung gewinnt an Relevanz: Kommt es bei automatisierten Systemen zu Fehlfunktionen, können sowohl die Hersteller als auch die Betreiber rechtlich in die Pflicht genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Technik auf künstlicher Intelligenz basiert oder klassisch programmiert ist.

Neue Rollen statt Jobverlust

Doch nicht jede technische Entwicklung ist in der Lage, die menschliche Tätigkeit zu ersetzen. Häufig wandeln sich lediglich die Aufgabenfelder, weil die Maschinen monotone oder repetitive Abläufe übernehmen können. 

Dies eröffnet die Chance auf neue Rollen, beispielsweise in der Wartung, im Monitoring oder in der Qualitätssicherung. Auch Kommunikations- und Vermittlungskompetenzen gewinnen an Bedeutung, vor allem in Berufen mit Kundenkontakt oder in der Pflege.

Um auf diesen Wandel zu reagieren, fördert auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung entsprechende Initiativen, unter anderem mit dem Programm Digitale Medien in der beruflichen Bildung. Es geht dabei um neue Lernkonzepte, die gezielt auf den Umgang mit digitaler Technik vorbereiten. Verfolgt wird damit das Ziel, auch für kleine und mittlere Betriebe realistische Qualifizierungswege zu schaffen – und das ohne lange Ausfallzeiten oder zu hohe Einstiegshürden.

Arbeitswelt lässt sich aktiv gestalten

Die Arbeitswelt wird zweifelsfrei technischer, aber sie bleibt dennoch gestaltbar. Entscheidender als die Technologie selbst ist der Umgang mit ihren Auswirkungen. 

Transparente Prozesse, klare Zuständigkeiten und verlässliche rechtliche Leitlinien sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass alle Beteiligten von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren. Die Unternehmen stehen in der Verantwortung, nicht nur die jeweilige Technik einzuführen, sondern dabei auch arbeitsrechtlich korrekt zu handeln. Gleichzeitig sind die Beschäftigten gefordert, sich persönlich weiterzuentwickeln.

Wenn beides zusammenkommt, bietet die Arbeitswelt von morgen wesentlich mehr Möglichkeiten als Risiken.

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