So vermeiden Unternehmen Abmahnungen mit rechtssicheren Faltschachteln

2022 verhängten die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden nach Angaben der Verbraucherzentralen mehrere Hundert Bußgelder wegen fehlerhafter oder unvollständiger Verpackungskennzeichnungen. Viele dieser Abmahnungen hätten vermieden werden können, denn sie galten Verstößen gegen das Verpackungsgesetz oder die Lebensmittel-Informationsverordnung. Diese Tatsache macht deutlich: Unternehmen müssen umdenken, wenn es um ihre Produktpräsentation geht. Neben der Markenpräsentation müssen vor allem alle rechtlich wichtigen Angaben harmonisch aufgezeigt werden. Ohne eine passende Verpackung klappt dieser Spagat kaum. Deshalb sind individuell bedruckbare Faltschachteln häufig das Mittel der Wahl: Sie schaffen Platz für alle Pflichtangaben, sichern die Einhaltung der vorgeschriebenen Schriftgrößen und ermöglichen gleichzeitig eine klare Markenkommunikation. Doch worin liegt der Vorsprung individuell gefertigter Lösungen gegenüber standardisierten Modellen? Antworten und gestalterische Impulse liefert dieser Artikel.

Warum individuelle Verpackungen rechtlich und wirtschaftlich überlegen sind

Verpackungen sind für Unternehmen ein anspruchsvolles Thema geworden. Es geht nicht nur darum, dass die eigenen Produkte hochwertig präsentiert werden und sicher bei den Kunden ankommen. Auch die Rechtskonformität spielt eine entscheidende Rolle. Eine individuell bedruckbare Faltschachtel  nach Maß eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, Verpackungen präzise an rechtliche Vorgaben und produktspezifische Anforderungen anzupassen. Standardisierte Lösungen stoßen hier oft an Grenzen: Sie bieten zu wenig Fläche für Pflichtangaben oder wirken durch überladene Gestaltung unübersichtlich. Maßgeschneiderte Varianten hingegen schaffen Raum für alle relevanten Informationen, ohne dass das Corporate Design an Klarheit verliert.  

Von erheblicher Bedeutung ist zudem die Prävention kostspieliger Fehler. Werden gesetzliche Anforderungen nicht korrekt berücksichtigt, drohen Abmahnungen, Bußgelder oder sogar Produktrückrufe. Solche Szenarien können nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch imageschädigend sein. Durch die Integration aller Pflichtangaben bereits in der Planungsphase stellen Faltschachteln nach Maß sicher, dass Layout und Rechtskonformität Hand in Hand gehen. Auf diese Weise sinkt das Risiko juristischer Auseinandersetzungen spürbar, während zugleich unnötige Ausgaben für Korrekturen oder Nachdrucke vermieden werden.

Auch im Kontext des Verpackungsgesetzes erweisen sich individuell gefertigte Lösungen als besonders effizient. Exakte Maße reduzieren den Materialeinsatz und verbessern die Recyclingfähigkeit, was nicht nur ökologische Vorteile mit sich bringt, sondern auch die zu entrichtenden Lizenzgebühren im dualen System senkt. 

Die aktuelle Rechtslage in der Bundesrepublik 

Geht es um Verpackungen, stehen Unternehmen in Deutschland in der Pflicht, rechtliche Vorgaben exakt einzuhalten. Dazu gehören das Verpackungsgesetz (VerpackG), Recycling- und Materialstandards, Kennzeichnungspflichten, Richtlinien für Maße und Gestaltung sowie Umwelt- und Nachhaltigkeitsnormen.

Zu den wichtigsten rechtsverbindlichen Vorgaben gehört das Verpackungsgesetz. Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzte die bis dahin gültige Verpackungsverordnung. Gründe dafür waren die Umsetzung der EU-Vorgaben, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie mehr Transparenz und höherer Recyclingquoten. Für Unternehmen gilt seither: Jeder Hersteller/Vertreiber, der Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Außerdem haben Sie eine Systembeteiligungspflicht und müssen sich einem dualen System anschließen, um die Rücknahme und das Recycling ihrer Verpackungen sicherzustellen. Ebenso verpflichtend sind Mengenmeldungen (jährlich und bei Änderungen).

Doch wie können Unternehmen diese Pflichten nicht nur erfüllen, sondern dabei auch wirtschaftliche Vorteile erzielen? Die Antwort liegt in der Verpackungswahl selbst. Maßgeschneiderte Faltschachteln vermeiden beispielsweise unnötige Leerräume und brauchen dadurch weniger Materialeinsatz. Somit müssen Unternehmen geringerer Lizenzgebühren im dualen System entrichten. Auch die bessere Recyclingfähigkeit spricht für die individuellen Fallverpackungen. Zudem bieten sie Platz für Herstellerangaben, Recyclinghinweise, Symbole (z. B. Grüner Punkt, PAP-Code). Hochwertige, individuelle Aufdrucke sorgen außerdem dafür, dass sämtliche Pflichtinformationen dauerhaft lesbar und korrekt im Layout verankert sind.

Recycling- und Materialstandards

Auch hinsichtlich der Recyclingfähigkeit gelten in Deutschland strenge Vorgaben. § 21 VerpackG schreibt vor, dass Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Verpackungen die Anforderungen an Recycling und Materialeffizienz berücksichtigen müssen. Unternehmen müssen darauf achten, dass die ausgewählten Verpackungen eine möglichst hohe Recyclingfähigkeit haben. Faltschachteln sind hier eine ideale Wahl, denn sie bestehen überwiegend aus Karton oder Papier. Beides stammt häufig aus FSC- oder PEFC-zertifizierter Forstwirtschaft und erfüllt damit ökologische Standards. Der Einsatz von Monomaterialien ist ebenfalls möglich. Reine Karton-Faltschachteln benötigen keine zusätzlichen Beschichtungen und sind daher unkompliziert in der Verwertung.

Kennzeichnungspflichten

Neben den Materialstandards gibt es auch bestimmte Kennzeichnungspflichten. Bei Lebensmitteln gelten folgende Pflichtangaben: Zutatenliste, Allergene (hervorgehoben), Nährwerttabelle, Haltbarkeitsdatum, Herstelleranschrift. Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, dass die zahlreichen Informationen gut lesbar und platzsparend aufgebracht sein müssen. Auch eine Mindestschriftgröße ist vorgeschrieben: 1,2 mm, ab 80 cm² Fläche 0,9 mm. Faltschachteln bieten mehrere bedruckbare Seitenflächen und sind damit perfekte Trennung von Marketing und Pflichtinformationen.

Unternehmen, die Kosmetik vertreiben, haben andere Vorgaben für die Pflichtangaben. Auf den Verpackungen müssen laut Kosmetikverordnung der EU Inhaltsstoffe in INCI-Nomenklatur, Mindesthaltbarkeit („Period after Opening“-Symbol) sowie Hersteller- oder Importeuradresse vermerkt sein. Die Herausforderung hierbei: Oft sehr lange INCI-Listen.

Bei den pharmazeutischen Produkten gibt es noch weitere Hürden. Wirkstoffe, Dosierung, Nebenwirkungen, Chargennummer, Haltbarkeit und Pflicht-Packungsbeilage müssen häufig nicht nur klassisch, sondern auch in Blindenschrift auf der Verpackung gekennzeichnet sein.

Geht es um Elektrogeräte, gelten andere Vorgaben. Unternehmen müssen auf dem Verpackungsmaterial die Kennzeichnung zur Rücknahme, Entsorgung und Recycling (z. B. durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne) gewährleisten. Seriennummer und Herstellerangaben sind ebenfalls verpflichtend. Diese Aufdrucke sind im Vergleich zu Kosmetik oder anderen Produktarten weniger textlastig, dafür ist klare Symbolik zwingend notwendig.

Produkthaftung und Verbraucherschutz 

Unternehmen haften nicht nur für den Inhalt, sondern auch für die Verpackung. Wenn Hinweise fehlen oder irreführend sind, kann das als Täuschung oder Verstoß gegen den Verbraucherschutz gewertet werden. Den juristischen Rahmen geben Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), BGB (§ 823 ff.) und Wettbewerbsrecht (UWG). Irreführende Verpackungsangaben können zu Abmahnungen führen. Große Schachteln, die nur halb gefüllt sind, werden von Verbraucherzentralen oft als sogenannte Mogelpackung klassifiziert und ihnen gegenüber bereits wiederholt Abmahnungen ausgesprochen. Auch fehlende Warnhinweise können zum rechtlichen Problem werden. Eine Spielzeugverpackung ohne Angabe „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren“ etwa verstößt gegen die europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG und gegen das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).  

Unleserliche Pflichtangaben wie Inhaltsstoffe oder Haltbarkeit in zu kleiner Schrift ist ebenfalls nicht gestattet. Werden die Informationen in Buchstaben unter 1,2 mm aufgebracht, gilt dies als Verstoß gegen LMIV. Lebensmittelüberwachungsbehörden können Bußgelder verhängen, da falsche oder unleserliche Kennzeichnung als Ordnungswidrigkeit gilt. 

Gestalterische Impulse für die Verpackungsaufdrucke

Um dies zu vermeiden, hilft eine klare Flächenaufteilung: Marketing-Design auf der Vorderseite, Pflichtangaben auf den Seiten- oder Rückflächen. So lassen sich Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit wunderbar miteinander kombinieren. Kontrastreiche Layouts, etwa schwarzer Text auf hellem Hintergrund oder umgekehrt, tragen zur erhöhten Lesbarkeit bei. Da Faltschachteln häufig mehr Fläche bieten, ist ausreichend Platz für Piktogramme, Symbole und sogar mehrsprachige Inhalte. Farbliche Akzente für Spielzeug oder Gefahrenstoffe (beispielsweise eine rote Umrandung) unterstützen die dezente Hervorhebung von Warnhinweisen.

DIE AKTUELLSTEN RECHTSTIPPS

NEUES AUS DEM MAGAZIN