Bei den AGB rechtzeitig Aktualisierungen vornehmen

Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung gehören zu den Notwendigen Faktoren eines Onlinehandels.

Allerdings bieten sich gleichermaßen auch eine Grundlage für Abmahnungen, wenn es ihnen beispielsweise an Rechtssicherheit mangelt oder Formulierungen in den Texten enthalten sind, die durch Gerichtsentscheidungen als unzulässig bewertet werden. Insbesondere die AGBs eines Unternehmens finden bei einer Aktualisierung selten Beachtung, obwohl Veränderungen in der Rechtsprechung auch auf diese Einfluss nehmen. Daher ist es für Händler notwendig, die eigenen AGB regelmäßig einer AGB Prüfung und ggf. Aktualisierung zu unterziehen.

Wie kann man eine AGB Prüfung weitestgehend rechtssicher selbst vornehmen?

Um eine umfassende AGB Prüfung selbst vorzunehmen, benötigt man sehr häufig zuerst einmal eine gute Vergleichsgrundlage, die als Vorlage dient. Hierzu eignen sich möglichst aktuelle AGB Muster, die auf rechtssicheren Webseiten im Internet häufig kostenlos angeboten werden. In diesen finden sich auch etwaige neue Klauseln oder neue Formulierungen, durch die veraltete Klauseln ersetzt werden können. Um ggf. die Rechtssicherheit der neuen Klauseln zu überprüfen, können verschiedene Webseiten zurate gezogen werden, die sich mit den aktuellen Gesetzen und Urteilen in Bezug auf die AGB befassen. Auf diese Weise ist es durchaus möglich, die eigenen Rechtstexte beispielsweise einer AGB Prüfung zu unterziehen oder auch andere Rechtstexte auf Abmahnsicherheit zu prüfen. Ebenfalls einsetzbar um eine aktuelle AGB Grundlage zu erhalten, sind AGB Generatoren, die zumeist ebenfalls kostenlos nutzbar sind. Hier können Unternehmer ihre notwendigen Daten angeben und erhalten dann entsprechende AGB, die nutzbar sind oder ggf. noch an das Unternehmen angepasst werden müssen.

Woran erkennt man rechtskonforme AGB?

Rechtskonforme AGB beinhalten keine Klauseln, die Verbraucher unangemessen benachteiligen oder deren gesetzlich festgelegten Rechte einschränken. So dürfen AGB beispielsweise nicht um Fristen erweitert werden, die die gesetzlich vorgesehen Fristen, beispielsweise in Bezug auf das Widerrufsrecht, unterschreiten oder Regelungen getroffen werden, die dem Widerrufsrecht im Allgemeinen widersprechen. Wettbewerbswidrige Klauseln wie eine unseriöse Bindung an einen Einkauf im Unternehmen sind ebenfalls nicht zulässig, so dass z. B. keine Regelungen getroffen werden dürfen, bei denen Rückerstattungen aus Retouren ausschließlich zum Zwecke des Einkaufs im Onlinehandel des Unternehmens auf das Kundenkonto gebucht werden. Verbraucher haben jederzeit das Recht, ihre bereits gezahlten Beträge zurückzuerhalten. Diese Beispiele zeigen deutlich, auf welche Vorgehensweise man bei der AGB Gestaltung verzichten sollte.

Was ist bei AGBs in Bezug auf den Kaufvertrag zu beachten?

Die AGBs eines Unternehmens bilden zwar einen wichtigen Bestandteil des Vertragsabschlusses zwischen einem Händler und einem Verbraucher, werden hierbei aber nicht automatisch Teil des Vertrages. AGBs sind nur dann in Anwendung auf den Vertrag wirksam, wenn der Verbraucher sie zuvor vorgelegt bekommen hat und genug Zeit hatte, sich mit den Bedingungen auseinanderzusetzen. Auch muss eine Vereinbarung darüber getroffen werden, dass die AGBs Bestandteil des Kaufvertrages sind. Dieser muss der Verbraucher zustimmen. Unzulässig ist es, die AGBs erst zusammen mit der Rechnung an den Kunden zusenden und so dass dieser erst nach Vertragsabschluss Kenntnis davon erhält. Bei Onlinebestellungen können die AGBs in den Bestellvorgang integriert werden, so dass der Kunde die Möglichkeit hat, diese zu lesen und zu akzeptieren bevor er die Bestellung an den Händler absendet.

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