AGB abmahnsicher für den Onlinehandel erstellen

Abmahnungen sind ein Problem, mit sich im Onlinehandel ebenso Onlineshop Betreiber als auch Gewerbetreibende konfrontiert sehen, die Plattformen wie eBay und Amazon nutzen.

Hierbei sind stellen nicht selten die AGB bzw. rechts- oder wettbewerbswidrige Klauseln die Grundlage für die Abmahnung dar. Grund dafür sind häufig bereits veraltete AGB, bei denen die Klauseln irgendwann einmal eine Rechtsgrundlage hatten. Jedoch haben sich die Gesetze im Laufe der Jahre deutlich verändert und durch unterschiedliche Gerichtsurteile wurden auch Klauseln bzw. der Formulierung als unzulässig bewertet, so dass diese in der Form nicht mehr angewendet werden sollten. Möchte man also rechtssichere und abmahnsichere AGB nutzen, so ist es notwendig, die bestehenden regelmäßig zu aktualisieren und über die Rechtslage auf dem Laufenden zu bleiben.

Kann man AGBs erstellen und aktualisieren anhand einer AGB Vorlage?

Bei der Erstellung der eigenen AGB für einen Onlineshop können Händler sich grundsätzlich frei entscheiden, ob sie diese selbst gestalten, eine AGB Vorlage nutzen oder die Erstellung in die Hände eines Juristen oder kompetenten Dienstleisters legen. Daher ist es durchaus möglich, eine AGB Vorlage oder ein Muster zu verwenden und dieses an den Bedarf des eigenen Betriebes anzupassen. In den meisten Fällen enthalten solche Muster die allgemeinen Regelungen, die für die meisten Onlineshops in Betracht kommen. Was jedoch meist nicht enthalten ist, sind Sonderreglungen, die bei bestimmten Waren oder Leistungen explizit vereinbart werden müssen. Ein wichtiger Faktor, auf den Verkäufer bei der Nutzung einer AGB Vorlage achten müssen ist, ob diese wirklich aktuell ist und juristisch geprüft. Ebenfalls sollte sie keine Klauseln enthalten, die durch die Rechtsprechung bereits als unzulässig anerkannt wurden. Um dies herauszufinden kann man durchaus im Internet nach aktuellen Urteilen recherchieren und diese bei der Erstellung mit einbeziehen.

Sind AGB Generatoren sinnvoller?

Bei AGB Generatoren ergibt sich zumeist dasselbe Problem wie bei der Nutzung eines Musters. Auch hier muss eine eingehende Prüfung vorgenommen werden. Vorteil ist allerdings hierbei, dass die Texte nicht so verfasst werden müssen. Der Verkäufer gibt lediglich seine Daten an und erhält automatisch den gewünschten Rechtstext. Nachteilig kann allerdings sein, dass die vorgefertigten Texte in Generatoren selten überarbeitet werden, so dass es ebenfalls sein kann, dass hier veraltete oder unzulässige Klauseln enthalten sind. In beiden Varianten ist eine umfassende Prüfung unerlässlich, um eine Abmahnsicherheit zu gewährleisten. Diese sollte möglichst nur von einer rechtskundigen Person durchgeführt werden wie beispielsweise einem Juristen. Denn nur dann ist auch wirklich sicher, dass die AGB bedenkenlos verwendet werden können. Wichtig ist darüber hinaus auch, dass darauf geachtet wird, dass immer dann eine Aktualisierung erfolgt, wenn die Gesetzeslage sich geändert hat oder es neue Erkenntnisse durch aktuelle Rechtsprechungen gibt.

AGBs erstellen lassen: welche Möglichkeiten gibt es?

Um rechtssichere ABGs erstellen zu lassen, gibt es zwei Möglichkeiten, bei denen Händler durchaus auf der sicheren Seite sind. Die eine ist die Erstellung der AGB durch einen Juristen, wobei diese recht kostenintensiv sein kann, die andere die Erstellung durch einen Dienstleister, der zusätzlich zur Leistung eine juristische Prüfung gewährleistet. Letzte Variante beinhaltet in den meisten Fällen auch einen Update-Service, der für die Aktualisierung sorgt.

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