Datenschutzerklärungen sind Teil der Informationspflicht

Unternehmer, die sich am Onlinehandel beteiligen, beispielsweise durch einen eigenen Onlineshop oder eine Händlerseite auf Onlinemarktplätzen wie Amazon oder eBay, werden mit einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen konfrontiert, die verschiedene Pflichten beinhalten.

Zu diesen gehört vor allem die Informationspflicht, die sich auf verschiedene Bereiche des Internethandels bezieht. Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch die Datenschutzerklärung, welche zur Information von Verbrauchern in Bezug auf die, durch das Unternehmen erhobenen Daten bezieht.

Hierbei ist wichtig, dass die Datenschutzerklärung sicher und rechtskonform umgesetzt ist.

Warum müssen Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen?

Gemäß § 13 Abs. 1 TMG haben Webseitenbesucher das Recht, darüber informiert zu werden, wenn eine Erhebung ihrer Daten erfolgt und zu welchem Zweck sie gespeichert und verwendet werden.

Auf diese Weise soll die Privatsphäre des Verbrauchers geschützt werden. Unternehmer müssen hierbei beachten, dass diese Informationen Webseitenbesuchern zum Beginn der Webseiten- oder Angebotsnutzung zur Verfügung stehen müssen und dass ebenfalls die Information enthalten sein muss, dass eine Nutzung zum einen auch anonym erfolgen kann, und das zum anderen jederzeit die Möglichkeit besteht die Nutzung einzustellen, wie es in § 13 Abs. 6 Satz 2 festgelegt ist.

Da es sich bei einer Datenschutzerklärung in dieser Form um eine reine Information handelt, müssen Verbraucher dieser nicht zustimmen. Es reicht aus, wenn Webseitenbetreiber gewährleisten, dass diese zur Kenntnis genommen werden können.

Gibt es Datenschutzerklärungen bei denen eine Einwilligung erforderlich ist?

Grundsätzlich gibt es auch Erhebungen von Daten, bei denen es erforderlich ist, die Einwilligung des Verbrauchers einzuholen. Dies ist beispielsweise dann notwendig, wenn die Daten an Dritte weitergeben werden, beispielsweise zum Zwecke der Werbung oder auch dann, wen es darum geht, eine Abfrage in verschiedenen Registern vorzunehmen.

Also grundsätzlich immer dann, wenn die Daten nicht nur intern in dem Unternehmen gespeichert und verarbeitet werden, durch das die Erhebung stattgefunden hat. In diesem Fall muss der Verbraucher bzw. Webseitenbesucher der Datenschutzerklärung zustimmen, was in Form einer Datenschutzeinwilligung umgesetzt wird.

Unternehmer sollten auf diese nicht verzichten, da es im anderen Fall zu Abmahnungen und Klage kommen kann.

Wie können Unternehmen eine Datenschutzerklärung gestalten?

Unternehmer, die für ihren eigenen Onlineshop oder eine Webseite eine Datenschutzerklärung gestalten möchten, finden im Internet hierzu unterschiedliche, sogar kostenlos erhältliche Hilfsmittel.

So ist es beispielsweise möglich, ein Muster für die Datenschutzerklärung herunterzuladen und als Vorlage zu verwendet. Eine sehr schnelle Lösung bietet ein Datenschutzerklärung Generator, in den die Daten des Unternehmens eingegeben werden, so dass eine Datenschutzerklärung durch den Datenschutzerklärung Generator automatisch erstellt wird.

Sehr wichtig hierbei ist, dass ebenso bei einem Muster als auch bei einem Datenschutzerklärung Generator darauf geachtet wird, dass die Aktualität zum einen gegeben ist und zum anderen die Texte auch rechtskonform sind. .

Woran erkennt man, ob Muster oder ein Datenschutzerklärung Generator rechtssicher sind?

Da das Datenschutzgesetz in der Regel für die meisten juristischen Laien eher unverständlich ist, macht es Sinn, nach einem Datenschutz Siegel Ausschau zu halten.

Dieses steht dafür, dass verschiedene IT-Leistungen als zertifiziert und sicher betrachtet werden und der aktuellen Gesetzeslage voll und ganz entsprechen. Somit ist Sicherheit gegeben.

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