Feuchter Keller, nasse Wände? Wie Sie sich vor Schimmel, Schäden & rechtlichem Ärger schützen

Im Schnitt entstehen in deutschen Kellern jährlich über 500 Millionen Euro an Feuchtigkeitsschäden – das zeigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Was viele Hausbesitzer unterschätzen: Der Schaden geht oft über ein paar feuchte Stellen hinaus. Plötzlich fault das Mauerwerk, Schimmel breitet sich aus, Mietminderung droht, Versicherungen streiten ab. Und dann? Bleiben Eigentümer auf immensen Kosten sitzen. Wie lassen sich solche Schäden vermeiden? Welche baulichen Maßnahmen helfen wirklich? Und was gilt rechtlich, wenn es zu einem Schaden kommt?

Wasser sucht sich seinen Weg – und findet ihn auch

Mikrorisse, poröse Bodenplatten, schlecht verlegte Drainagen: Die Wege, wie Feuchtigkeit in Kellerräume gelangt, sind vielfältig. Besonders ältere Gebäude, die noch ohne moderne Abdichtungstechniken gebaut wurden, sind gefährdet. Aber auch Neubauten sind nicht automatisch sicher. Ein winziger Baufehler oder eine nachlässige Bauaufsicht reichen aus, um eine Eintrittsstelle für Wasser zu schaffen. Bleibt das Problem unentdeckt, arbeitet sich die Feuchtigkeit unbemerkt durch Wände und Böden – mit gravierenden Folgen. Erst verfärbt sich der Putz. Dann riecht es muffig. Schließlich ist die Substanz des Hauses gefährdet.

Zur Abdichtung kommen heute verschiedenste Materialien zum Einsatz. Bei punktuellem Wassereintritt und zur Sanierung kleinerer Risse entscheiden sich viele Hausbesitzer inzwischen auch für Lösungen wie ein hochwertiges 2K-Epoxidharz, das sich durch seine Versiegelungskraft besonders bei schwierigen Untergründen bewährt hat. Solche Mittel können jedoch nur Teil eines Gesamtkonzepts sein. Denn wer allein auf Dichtstoffe vertraut, verpasst womöglich die eigentliche Ursache des Problems. Und genau hier beginnt der Weg zur nachhaltigen Lösung.

Schimmel im Keller ist kein Schönheitsfehler

Sobald erste schwarze Flecken an der Kellerwand erscheinen, sollte man schnell handeln. Schimmel ist nicht nur ein optisches Ärgernis, sondern eine ernste Gefahr für Gesundheit und Bauwerk. Besonders die Arten Aspergillus niger oder Stachybotrys chartarum produzieren Mykotoxine, die laut Umweltbundesamt bereits in geringen Mengen Schleimhäute reizen und Asthma fördern können. Besonders gefährdet sind Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen. Was mit einem dunklen Fleck beginnt, kann innerhalb weniger Wochen zur Gesundheitsbelastung werden.

Viele Eigentümer unterschätzen die Schnelligkeit dieser Entwicklung. Innerhalb von nur 48 Stunden kann sich Schimmel in einem feuchten Milieu exponentiell vermehren. Deshalb reicht es nicht, befallene Stellen oberflächlich zu behandeln. Was wirklich zählt, ist eine nachhaltige Entfeuchtung und konsequente Ursachenbeseitigung. Nur so lässt sich der Nährboden entziehen.

Mietrechtlich haftet oft der Eigentümer, aber nicht immer

Feuchte Wände sind nicht nur ein bauliches Problem. Sie führen schnell auch zu juristischen Konflikten. Im Mietrecht etwa kann Schimmel ein Grund für Mietminderung sein. Laut § 536 BGB gilt eine Wohnung mit Schimmelbefall als mangelhaft. Allerdings: Der Mieter muss nachweisen, dass der Schaden nicht durch eigenes Lüftungs- oder Heizverhalten verursacht wurde. Dieser sogenannte Anscheinsbeweis kann Eigentümern teuer zu stehen kommen, wenn nicht rechtzeitig reagiert wurde.

Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ: 412 C 1703/23) bestätigte die Mietminderung um 20 %, weil der Vermieter auf Feuchtemängel nicht ausreichend einging. Das Gericht stellte fest, dass eine bloße Hinweis-Mail an den Mieter keine Sanierung ersetzt. Entscheidend sei, ob bauliche Mängel aktiv beseitigt werden. Das Urteil zeigt: Untätigkeit kann teuer werden.

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