Website: so erhalten Unternehmer wichtige Hinweise

Insbesondere dann, wenn Gewerbetreibende die erste eignen Webseite, einen Onlineshop oder auch eine Händlerseite auf Marktplätzen wie Amazon und eBay erstellen, stellt sich irgendwann die Frage: Was gehört ins Impressum?

Denn der Onlinehandel unterliegt unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen, zu denen auch die Informationspflicht gehört, welche die Erstellung eines solchen Impressums, auch als Anbieterkennung bezeichnet, beinhaltet.

Und wichtig hierbei ist, dass das Impressum auf der Webseite verfügbar ist, wenn diese im Internet veröffentlicht wird. Die Webseite freizugeben, ohne das Impressum fertig gestaltet zu haben, ein Risiko, welches Unternehmer nicht eingehen sollten.

Denn ein fehlendes Impressum stellt durchaus einen Verstoß gegen die geltenden Gesetzesregelungen dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus ist das fehlende Impressum auch abmahnfähig und wird von Abmahnanwälten häufig zum Anlass genommen, kostenträchtige Abmahnungen zu versenden.

Wo findet man Hinweise bezüglich der Frage: Was gehört ins Impressum?

Die Gesetzlichen Regelungen zur Informationspflicht in Zusammenhang mit dem Impressum finden sich hauptsächlich in § 5 des Telemediengesetzes, abgekürzt auch TMG sowie in § 55 Rundfunkstaatsvertrag, kurz RStV. Hier erhalten Unternehmer alle notwendigen Hinweise zur Erstellung eines Impressums, welches ebenso Namen und Adresse des Unternehmers beinhalten sollte als auch Angaben über die Firmierung.

Wichtig sind insbesondere auch Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail und Telefon. Eine hilfreiche Möglichkeit bei der Erstellung des Impressums stellt auch das eine oder andere Impressum Beispiel dar, welches auf verschiedenen Webseiten im Internet zu finden ist. Darüber hinaus bieten seriöse Rechtsseiten auch ein Muster Impressum an, das als Vorlage für die Erstellung eines eigenen Impressums kostenlos verwendet werden kann.

Mit Hilfe einer solchen Vorlage Impressum ist die Frage „Was gehört ins Impressum?“ schnell geklärt. Eine weitere Möglichkeit, ein Impressum schnell und einfach zu erstellen, kann dadurch gewährleistet werden, indem Unternehmer einen  Impressum Generator kostenlos in Anspruch nehmen.

Einen solchen Impressum Generator wird auf verschiedenen Webseiten angeboten und bietet eine noch schnellere und einfachere Lösung als ein Muster oder eine Vorlage. Hier werden die Daten des Unternehmens in eine Maske eingegeben und dann automatisch in das Impressum übernommen. Allerdings sollte man ebenso wie bei einem Muster beim Generator darauf achten, dass dieser aktuell ist und den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Impressum auf die Webseite bringen: was sollte man beachten?

Das Impressum darf nicht willkürlich irgendwo auf der Webseite untergebracht werden, sondern muss unmittelbar und dauerhaft, möglichst auf einer eigenen Seite erreichbar sein. Wichtig ist auch, dass der Button oder Link nicht irgendwo versteckt, sondern direkt sichtbar und entsprechend gekennzeichnet ist.

Das Impressum muss darüber hinaus auch in derselben Sprache verfasst sein wie der Rest der Webseite und es darf nicht als Download bereitgestellt werden. Die gesetzlichen Regelungen bestimmen, dass ein Impressum unmittelbar erreichbar sein muss, was beinhaltet, dass keine extra Software nötig sein darf, um sich die entsprechenden Daten anzeigen zu lassen.

Auch dies kann als wettbewerbswidrig betrachtet werden und eine Abmahnung nach sich ziehen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch, dass Rechtstexte, die im Rahmen der Informationspflicht eingesetzt werden, kopier- und speicherbar sein müssen. Das bedeutet, dass kein Kopierschutz auf dieser Seite eingerichtet sein darf.

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