Die Informationspflicht ist etwas, dass Gewerbetreibende, die sich über einen eigenen Onlineshop oder auch Plattformen wie Amazon und eBay am Onlinehandel beteiligen, auf gar keinen Fall vernachlässigen dürfen.
Denn hierbei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung, deren Vernachlässigung durchaus mit einem Bußgeld geahndet werden kann, welches in einem mehrstelligen Bereich liegt.
Die Informationspflicht, insbesondere in Bezug auf Impressum Datenschutz unterliegt den Regelungen von § 13 TMG, welcher festlegt: dass „Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs…“ der EU, für die einheitliche Regelungen gelten, informieren müssen.
Wichtig ist hierbei auch, dass diese Information „jederzeit abrufbar sein“ muss, was voraussetzt, dass Unternehmer diese in ihre Webseite oder ihren Onlineshop integrieren. Dies kann auf einer separaten Seite erfolgen, die entsprechend als solche gekennzeichnet und verlinkt ist.
Darüber hinaus müssen die Informationen in derselben Sprache verfasst sein wie der Rest der Webseite auch und sie dürfen nicht in einer anderen Dateiform als Download bereitgestellt werden. Denn nach Rechtauffassung müssen die Informationen unmittelbar erreichbar sein, was beinhaltet, dass Webseitenbesucher nicht erst auf ein extra Programm zurückgreifen müssen, um die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen einsehen zu können.
Gestaltungsmöglichkeiten Impressum Datenschutz: welche Hilfsmittel gibt es?
Da es für Unternehmer oft schwierig und sehr zeitaufwendig wäre, diese entsprechenden Rechtstexte selbst zu verfassen, bietet sich das Internet zur Suche nach rechtskonformen Quellen an.
Zu empfehlen sind zumeist Rechtswebseiten, die sich mit diesen Themenbereichen befassen und rechtssichere Hinweise zur Erstellung geben. Darüber hinaus bieten viele dieser Webseiten auch Muster an, die kostenlos kopiert oder als Datei heruntergeladen und als Vorlage verwendet werden können.
Sofern diese aktuell sind, ist es ausreichend, die Muster an den Bedarf der eigenen Webseite anzupassen und die fertigen Rechtstexte entsprechend auf der Webseite zu integrieren. Doch nicht nur Vorlagen sind im Internet erhältlich.
Auf verschiedenen Webseiten werden auch Generatoren für unterschiedliche Rechtstexte angeboten, die eine Erstellung noch wesentlich bequemer machen. Hierbei müssen Unternehmer die notwendigen Daten in eine Eingabemaske eintragen, so dass sie dann automatisch in bestehende Rechtstexte integriert werden können.
Jedoch ist auch hier wichtig, dass immer geprüft werden muss, ob die im Generator verwendeten Textbausteine aktuell sind und fehlerlos der Rechtslage entsprechen.
Rechtstexte nicht selbst gestalten: wohin können sich Unternehmer wenden?
Die Möglichkeiten Rechtstexte in Auftrag zu geben sind unterschiedlich, wobei jedoch nur zwei davon tatsächlich empfehlenswert sind. Man kann beispielsweise die Rechtstexte bei einem fachlich geschulten Juristen in Auftrag geben, wodurch Unternehmer jederzeit auf der sicheren Seite sind.
Allerdings ist diese Variante oft sehr teuer, so dass sie für kleinere Unternehmen meist nicht in Betracht kommt. Eine andere Methode ist die die Inanspruchnahme von Dienstleistern, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben und darüber hinaus gewährleisten, dass die Rechtstexte juristisch geprüft wurden.
Seriöse Dienstleister in diesem Bereich bieten hierbei eine Haftungsübernahmegarantie an, durch die es möglich ist, das Risiko im Abmahnfall auf den Dienstleister zu übertragen. Auf diese Weise besteht auch bei der Variante durchaus Sicherheit.