Kennzeichnungspflichten im Onlinehandel: Die neue Ära der Kennzeichnungspflichten

Der Onlinehandel unterliegt einem stetigen regulatorischen Wandel, der weit über die bloße Darstellung von Preisen hinausgeht. Mit dem Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) am 13. Dezember 2024 hat sich das Anforderungsniveau für Webshop-Betreiber massiv erhöht. 

Es geht nicht mehr nur darum, ein Produkt “irgendwie” online zu stellen. Vielmehr verlangt der Gesetzgeber eine lückenlose Informationskette, die den Verbraucher bereits vor dem Kaufabschluss über alle sicherheitsrelevanten Aspekte aufklärt. 

Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert nicht nur kostspielige Abmahnungen durch Wettbewerber, sondern sieht sich auch mit harten Sanktionen der Marktüberwachungsbehörden konfrontiert.

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) als strategischer Wendepunkt

Die GPSR schließt die Lücke zwischen dem stationären Handel und dem E-Commerce. Eine der zentralen Neuerungen ist die Pflicht, für nahezu jedes Produkt einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur innerhalb der EU zu benennen. Online-Händler müssen sicherstellen, dass Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers oder des Bevollmächtigten direkt auf der Produktseite oder dem Begleitdokument erscheinen.

Zusätzlich müssen Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, die physisch auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sind, auch im Online-Shop in der jeweiligen Landessprache verfügbar sein. Dies betrifft insbesondere Online-Shops mit Fokus auf Deals und Sonderangebote, da gerade bei Importware aus Drittstaaten oft Nachholbedarf bei der Dokumentation besteht.

Physische Etikettierung versus digitale Informationspflicht

Trotz der Digitalisierung bleibt das physische Etikett das wichtigste Bindeglied zwischen Produkt und Sicherheit. Ein Etikett muss dauerhaft lesbar, wischfest und fest mit dem Produkt oder der Verpackung verbunden sein. 

Hierbei geht es nicht nur um die Einhaltung von Normen, sondern auch um die Professionalität der Marke. Spezialisierte Anbieter wie Kern Etiketten unterstützen Unternehmen dabei, individuelle Produktetiketten und Werbeaufkleber zu erstellen, die sowohl den ästhetischen Ansprüchen des Marketings als auch den harten gesetzlichen Vorgaben genügen. Ein fehlerhaftes oder abgelöstes Etikett kann bereits dazu führen, dass ein Produkt als nicht verkehrsfähig eingestuft wird.

Spezifische Kennzeichnungsbereiche und ihre Rechtsgrundlagen

Technische Geräte: CE, RoHS und Energieeffizienz

Für elektronische Geräte ist die CE-Kennzeichnung das “Reisepass-Symbol” für den europäischen Markt. Sie dokumentiert die Konformität mit allen geltenden EU-Richtlinien. Ergänzend dazu regelt die RoHS-Richtlinie die Beschränkung gefährlicher Stoffe. 

Besonders im Fokus steht aktuell die Energieverbrauchskennzeichnung. Gemäß der EU-Energielabel-Verordnung muss das Farbspektrum der Effizienzklassen (A bis G) für den Kunden im Shop sofort sichtbar sein, bevor das Produkt in den Warenkorb gelegt wird.

Textilien und Kosmetika: Material und Inhaltsstoffe

Die Textilkennzeichnungsverordnung verlangt eine exakte Angabe der Faserzusammensetzung in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils. “100% Baumwolle” ist eine klare Ansage, während unpräzise Angaben oft abgemahnt werden. Bei Kosmetikprodukten geht die EU-Kosmetikverordnung noch weiter: Hier müssen die INCI-Liste (Inhaltsstoffe), das Mindesthaltbarkeitsdatum nach dem Öffnen (Tiegelsymbol) und spezifische Sicherheitswarnungen zwingend vorhanden sein.

Lebensmittel und Gefahrstoffe

Im Lebensmittelbereich ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) das Maß der Dinge. Allergene müssen hervorgehoben werden, Nährwerttabellen sind Standard. Dies gilt insbesondere für spezialisierte Sortimente, wie die rechtlichen Vorgaben für den Handel mit Trockenfrüchten und Nüssen verdeutlichen. Bei Chemikalien oder Reinigungsmitteln greift hingegen die CLP-Verordnung, die weltweit harmonisierte Gefahrenpiktogramme und Signalwörter vorschreibt.

Ausblick 2026: KI-Kennzeichnung und Nachhaltigkeit

Die regulatorische Landschaft bleibt dynamisch. Ab August 2026 treten weitere signifikante Änderungen in Kraft, die den Onlinehandel prägen werden.

Erstens: Der AI Act der EU verpflichtet Unternehmen dazu, KI-generierte Inhalte transparent zu machen. Wenn Produktfotos oder Beschreibungstexte rein künstlich erzeugt wurden, muss dies für den Verbraucher erkennbar sein, um Täuschungen zu vermeiden.

Zweitens: Die neue Verpackungsverordnung (PPWR) wird ab August 2026 EU-weit einheitliche Kennzeichnungen für die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen vorschreiben. Ziel ist es, den “Label-Wildwuchs” der einzelnen Mitgliedsstaaten zu beenden und eine echte Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Drittens: Selbst in Nischenbereichen wie dem Honighandel werden die Daumenschrauben angezogen. Die modifizierte Honig-Richtlinie verlangt ab Juni 2026 eine prozentuale Angabe der Ursprungsländer bei Mischungen, was die Transparenz für den Endverbraucher massiv erhöht.

Fazit für Webshop-Betreiber

Rechtssicherheit im E-Commerce ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Die korrekte Etikettierung und digitale Kennzeichnung sind weit mehr als lästige Pflichten; sie sind ein Qualitätsmerkmal. Wer seine Hausaufgaben bei der GPSR gemacht hat und auf hochwertige Lösungen bei der physischen Kennzeichnung setzt, minimiert sein Haftungsrisiko und stärkt nachhaltig das Kundenvertrauen. In einem Marktumfeld, in dem Transparenz zum wichtigsten Differenzierungsmerkmal wird, ist Compliance der sicherste Weg zum Erfolg.

Praxis-FAQ zur Kennzeichnungspflicht

Muss die CE-Kennzeichnung im Online-Shop als Bild sichtbar sein?

Es gibt keine explizite Pflicht, das CE-Logo als Foto abzubilden, jedoch müssen alle sicherheitsrelevanten Informationen, die das CE-Zeichen untermauern, in der Produktbeschreibung enthalten sein. Die GPSR verschärft dies dahingehend, dass Warnhinweise vor dem Kauf sichtbar sein müssen.

Was passiert, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt?

In diesem Fall muss der Online-Händler (oder ein Importeur/Bevollmächtigter) als verantwortliche Person fungieren. Dessen Kontaktdaten müssen auf dem Produkt oder der Verpackung und zukünftig zwingend auch im Online-Angebot angegeben werden.

Gilt die Textilkennzeichnung auch für Werbeartikel?

Ja, sobald Textilien gewerblich in den Verkehr gebracht werden – auch als Gratisbeigabe oder Merchandising – müssen sie den Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung entsprechen. Die Faserangaben müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

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