Mietkaution − Was tun, wenn der Vermieter sie nicht zurückzahlt?

Die Mietkaution stellt einen festen und sehr wichtigen Bestandteil des Mietrechts in Deutschland dar. Sie dient als Sicherheit für den Vermieter, um eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen abzusichern.

Doch was passiert eigentlich, wenn der Mietvertrag endet und der Vermieter die Kaution einfach nicht zurückzahlen möchte? Diese Frage beschäftigt viele Mieter, die nach ihrem Auszug vergebens auf ihre hinterlegte Kaution warten.

Der folgende Beitrag erklärt, welche Schritte Mieter unternehmen können, um ihre Mietkaution zurückzuerhalten − und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sie dabei beachten müssen.

Die Grundlagen der Mietkaution

Die Mietkaution, die auch als Sicherheitsleistung bezeichnet wird, darf laut dem Paragrafen 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches maximal drei Nettokaltmieten betragen. Dem Vermieter dient sie als Sicherheit für Forderungen, die sich eventuell aus dem Mietverhältnis ergeben.

Die Mietkaution kann in Form einer Barkaution, eines Sparbuchs oder einer Bürgschaft hinterlegt werden. Wichtig ist, dass der Vermieter die Kaution getrennt von seinem privaten Vermögen anlegen muss. In der Regel wird dafür ein separates Kautionskonto verwendet.

Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung der Kaution

Nachdem das Mietverhältnis beendet wurde, hat der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. Dabei steht dem Vermieter allerdings eine angemessene Prüfungsfrist zu. Durch diese hat er ausreichend Zeit, mögliche Schäden an der Wohnung oder die ausstehende Nebenkostenabrechnung zu prüfen.

Die Frist für die Rückzahlung beträgt in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Innerhalb dieser Zeit sollte der Vermieter die Kaution also zurückzahlen oder zumindest schon einmal einen Teilbetrag auszahlen, falls zu diesem Zeitpunkt noch weitere Abrechnungen offen sind.

Warum halten Vermieter die Kaution zurück?

Vermieter können die Rückzahlung der Kaution aus verschiedenen Gründen verweigern oder verzögern.

Falls Schäden an der Wohnung bestehen, kann der Vermieter mit der Kaution seine Schadensersatzansprüche decken. Sollte der Mieter während des Mietverhältnisses nicht alle Mieten gezahlt haben, kann die Kaution auch zur Deckung dieser Kosten genutzt werden. Stehen noch Nebenkostenabrechnungen aus, deren Höhe noch nicht feststeht, wird die Kaution ebenfalls häufig zurückgehalten.

Kaution zurückfordern: So sollten Mieter vorgehen

Zunächst einmal ist Geduld auf Seiten des Mieters gefragt. Dem Vermieter steht, wie bereits geschildert, eine Prüfungsfrist zu, die in der Regel eingehalten wird. Nach Ablauf dieser Frist sollte der erste Schritt des Mieters in einer freundlichen Erinnerung bestehen. Eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution ist oft schon hilfreich.

Grundsätzlich ist es in diesem Zusammenhang wichtig, jegliche Kommunikation mit dem Vermieter sorgfältig zu dokumentieren. Diese umfasst gegebenenfalls Briefe, E-Mails und Notizen zu Telefongesprächen. Fotos und Protokolle der Wohnungsübergabe dienen ebenfalls als Beweise, falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.

Sollte der Vermieter auf die schriftliche Aufforderung nicht reagieren oder die Zahlung verweigern, ist rechtlicher Rat einzuholen. Ein versierter Anwalt für Mietrecht kann den Mieter über die weiteren Schritte beraten. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel der Erlass eines Mahnbescheids. Dieser muss bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Falls auch der Mahnbescheid erfolglos bleibt, bleibt nur der Weg vor das Gericht. Dies ist oft der letzte Schritt und sollte gut überlegt sein, da damit nicht zu vernachlässigende Kosten und ein hoher Zeitaufwand verbunden sind. Ein Anwalt hilft, die Erfolgsaussichten einer Klage einzuschätzen und gegebenenfalls die Klage dann auch einzureichen.

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