Rechtssichere Website für Handwerksbetriebe: Diese Pflichtangaben sollten Tischler kennen

Eine eigene Webseite ist für Handwerkerbetriebe unverzichtbar. Sie dient als Aushängeschild, um neue Kunden anzulocken oder bereits bestehende zu halten. Eine übersichtliche Seite mit allen Leistungen, Referenzen und Kontaktdaten schafft Vertrauen und steigert die Sichtbarkeit. 

Neben dem Design der Webseite für Handwerker gibt es einen weiteren wichtigen Punkt, der unbedingt beachtet werden sollte, nämlich die Rechtssicherheit. Sollte die Seite nicht rechtssicher sein, kann es zu verheerenden Konsequenzen kommen. Was auf einer Webseite auf keinen Fall fehlen sollte, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, behandeln wir in diesem Artikel. 

Warum eine rechtssichere Webseite fürs Handwerk wichtig ist 

Handwerker benutzen ihre Webseite in erster Linie, um ihre Arbeit zu präsentieren und Kontakt mit ihren Kunden aufzunehmen oder zu halten. Dabei werden gesetzliche Vorgaben schnell vergessen und das nicht ohne Konsequenzen. Werden Verpflichtungen nicht eingehalten, kann es zu Abmahnungen, Bußgeldern oder sogar rechtlichen Folgen kommen. 

Neben den vielen Risiken zeugt eine rechtssichere Webseite im Handwerk außerdem von Professionalität und fördert das Vertrauen zu den Kunden. Themen wie Datenschutz und Cookie-Banner müssen transparent gemacht werden, um die Glaubwürdigkeit zu steigern. Eine rechtssichere Webseite ist vor potenziellen Risiken geschützt und signalisiert Zuversicht. 

Das macht eine rechtssichere Webseite aus 

Um eine rechtssichere Webseite für das Handwerk zu erstellen, müssen folgende Pflichtangaben und Inhalte vorhanden sein: 

  • Ein Impressum mit allen Angaben zum Betreiber der Webseite 
  • Eine klar formulierte Datenschutzerklärung, die darüber informiert, wie mit Daten umgegangen wird
  • Hinweise auf die Verwendung von Cookies oder Tracking-Tools, denen die Nutzer aktiv zustimmen können
  • Informationen zu Kontaktmöglichkeiten, wie einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer 
  • Eine SSL-Verschlüsselung zum Schutz der Datenübertragung
  • Eine barrierefreie Gestaltung 

Alle Angaben müssen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Selbst kleine Verstöße können zu Abmahnungen führen. Im schlimmsten Fall können Betroffene einen Schadensersatzanspruch erheben und den Betrieb verklagen. 

Zu den häufigen Fehlern von Handwerkern zählen laut dem Meisterbetrieb ‘Ihr Tischler-Partner’ unter anderem die Einbindung von Google-Fonts ohne Einwilligung, die Verwendung von Tools wie Karten, Kalendern, Newslettern oder Belohnungssystemen ohne rechtliche Prüfung. Darüber hinaus werden oft veraltete Rechtstexte verwendet.

Die Probleme mit externen Diensten und Bewertungsportalen

Vor allem bei der Nutzung von Tools wird oft vergessen, dass externe Dienste personenbezogene Daten beziehen und diese an andere Anbieter weiterleiten. So wird zum Beispiel gerne eine Karte von Google-Maps auf der Seite der Handwerker verwendet, um die Anfahrt für die Kunden zu erleichtern. Hier werden allerdings Daten bezogen und an Drittanbieter weitergeleitet. Auf die Nutzung solcher Dienste muss hingewiesen werden, damit sie datenschutzkonform ist. Genauso verhält es sich bei der Verwendung von Bildern, Bannern oder Videos, bei denen die Urheberrechte fehlen. Um das Haftungsrisiko für verlinkte externe Inhalte zusätzlich zu minimieren, sollten Handwerker zudem einen rechtlich geprüften Haftungsausschluss (Disclaimer) auf ihrer Seite einbinden.

Ein weiteres Beispiel ist die Anzeige von Kundenbewertungen. Sollten diese nicht der Realität entsprechen, kann es Abmahnungen geben. Handwerker müssen sicherstellen, dass sie rechtlich einwandfrei sind und nicht gekauft wurden. Wird ein Bewertungsportal verwendet, muss es den Datenschutzbedingungen entsprechen. Eine vorherige Prüfung sollte in all diesen Fällen durchgeführt werden, um auf der sicheren Seite zu sein. 

Selbst wenn die Webseite von einem externen Dienstleister erstellt wurde, liegt die rechtliche Verantwortung beim Handwerksbetrieb selbst. Die Verwendung von Standardvorlagen kann ebenfalls problematisch werden, wenn sie nicht den branchenspezifischen Anforderungen des Handwerks unterliegt. Vor dem Launch einer neuen Webseite sollten sich Handwerker genau darüber informieren, welche rechtlichen Besonderheiten es gibt und wie diese erfüllt werden müssen. 

Eine rechtssichere Website im Handwerk ist unabdingbar

Eine rechtssichere Webseite im Handwerk ist unabdingbar, denn sie steigert das Vertrauen der Kundschaft und schützt die Handwerker selbst vor rechtlichen Konsequenzen. Bei der Erstellung sollten auf jeden Fall Themen wie Datenschutz, Cookie-Einstellungen, Impressum, Barrierefreiheit, Kontaktmöglichkeiten und Methoden zur Verschlüsselung von Datenübertragungen beachtet werden. Des Weiteren müssen branchenspezifische Besonderheiten für das Handwerk ebenfalls berücksichtigt werden. Werden diese rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt, folgen Mahnungen, Bußgelder oder Gerichtsverhandlungen. 

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