In der Schweiz gibt es einige Fahrtrainings, die gesetzlich für Neulenker:innen vorgeschrieben sind. Diejenigen, die solche Kurse anbieten, tragen nicht nur Verantwortung für die Sicherheit auf dem Übungsplatz, sondern auch für die rechtliche Ausgestaltung des gesamten Kursangebots.
Denn: Fahrtrainings bewegen sich im Schnittfeld zwischen Strassenverkehrsgesetz, Datenschutz und Vertragsrecht. Die Kursanbieter sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, die sich sowohl auf den Ablauf als auch auf Vertragsinhalte und Informationspflichten beziehen.
Besonders wichtig: Die Rechtslage kann je nach Kanton, Kursformat und Kooperationsstruktur variieren. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung des Angebots ist daher unverzichtbar.
Vertragsgestaltung: Transparent und rechtssicher
Ein zentrales Beispiel stellt in diesem Zusammenhang der WAB Kurs dar, den Neulenker:innen in der Schweiz im ersten Jahr nach Führerscheinerhalt absolvieren müssen. Diese Weiterbildung dient der Vertiefung von sicherheitsrelevanten Fahrtechniken und ist Teil eines mehrstufigen Ausbildungsmodells. Für die Anbieter gelten dabei klare Vorgaben in Bezug auf Kursinhalt, Kursleitung, Nachweispflicht und behördliche Anerkennung.
Ein häufiger Schwachpunkt in der Praxis besteht allerdings in unklaren oder rechtswidrigen AGB-Klauseln. So sind zum Beispiel pauschale Aussagen wie „Stornierungen ausgeschlossen“ in der Regel nicht zulässig. Das Schweizer Obligationenrecht sieht insbesondere bei Fernabsatzverträgen bestimmte Informations- und Rücktrittsrechte vor. Werden Fahrtrainings online gebucht, greifen außerdem zusätzliche Vorschriften.
Auch die Zahlungsmodalitäten müssen eindeutig formuliert sein. Unzulässig ist es in der Regel, bei kurzfristiger Absage den gesamten Kursbetrag zu verlangen, sofern keine angemessene Ersatzregelung vorgesehen ist. Empfohlen wird eine gestaffelte Regelung mit klaren Fristen und einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung.
Ein weiteres Thema besteht in der Trennung der Leistungsbestandteile bei Kombiangeboten. Werden Kurs, Fahrzeugmiete und Zusatzleistungen in einem Gesamtpaket angeboten, sollte dies im Vertrag auch transparent ausgewiesen werden. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass einzelne Bestandteile bei Rücktritt oder Reklamation rechtlich problematisch werden.
Datenschutz: Teilnehmerdaten korrekt verarbeiten
Die Durchführung eines Fahrtrainings erfordert auch die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten – darunter Name, Geburtsdatum, Führerausweisnummer, Kontaktdaten und individueller Kursverlauf.
Spätestens seit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) in der Schweiz sind die Anbieter verpflichtet, den Umgang mit diesen Daten klar zu regeln. Dazu gehört unter anderem eine verständliche Datenschutzerklärung, die Informationen zu Zweck, Dauer und Art der Datenverarbeitung enthält. In der EU stellt die DSGVO das Äquivalent dazu dar.
Auch die Speicherung muss datenschutzkonform erfolgen – etwa in Form von gesicherten Systemen mit Zugriffsbeschränkungen. Besonders kritisch zeigt sich die Weitergabe von Daten an Dritte, beispielsweise bei Kooperationsmodellen oder einem externen Versand von Zertifikaten: Diese darf nur mit expliziter Zustimmung der betroffenen Person erfolgen.
Kursqualität und Aufsicht: Verantwortung auf mehreren Ebenen
Neben der vertraglichen und datenschutzrechtlichen Absicherung spielt selbstverständlich auch die inhaltliche Qualität eine zentrale Rolle.
Die Anbieter sind verpflichtet, ihre Kursleiter qualifiziert auszubilden und regelmäßig fortzubilden. Die Übungsplätze müssen zudem den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. In der Praxis prüfen die kantonale Aufsichtsbehörden stichprobenartig, ob diese vorgeschriebenen Standards eingehalten werden.
Das Schweizer Modell als Vorbild?
Eine Untersuchung der Beratungsstelle für Unfallverhütung zeigt, dass im Übrigen, dass eine strukturierte Nachschulung nachweislich wirkt: Fahranfänger:innen die verpflichtende Kurse absolvieren, verunfallen in den ersten zwölf Monaten rund 20 Prozent seltener als jene ohne eine entsprechende Teilnahme.
Dies unterstreicht zum einen die Relevanz einer qualitativ hochwertigen und rechtlich sauberen Kursdurchführung und zum anderen, dass ein solches Modell für andere Länder, wie etwa für Deutschland, als Vorbild dienen könnte.
Rechtliche Sorgfalt schützt Anbieter und Teilnehmende
Fahrtrainings leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit − nicht nur in der Schweiz. Die Voraussetzung besteht jedoch darin, dass sie nicht nur inhaltlich gut durchdacht, sondern auch rechtlich korrekt konzipiert werden.
Anbieter, die auf rechtssichere Verträge, saubere Datenschutzprozesse und geprüfte Kursstrukturen achten, minimieren ihre Haftungsrisiken und stärken zugleich das Vertrauen der Teilnehmenden.