Widerrufsbelehrung der aktuellen Rechtslage anpassen

Gerade in Bezug auf den Onlinehandel hat es immer wieder Anpassungen und Veränderungen in Bezug auf die geltenden gesetzlichen Regelungen gegeben. Solche Änderungen stellen Onlineshop Betreiber sowie auch Händler, die Plattformen wie eBay und Amazon oder Kleinanzeigen nutzen, vor eine große Herausforderung.

Denn schlussendlich müssen sich Gewerbetreibende nicht nur mit der Rechtslage befassen, sondern die geltenden neuen Regelungen auch anwenden, beispielsweise bei der Gestaltung einer Widerrufsbelehrung. Für juristische Laien oft kein einfaches Unterfangen, so dass an dieser Stelle oft Hilfe oder Beratung erforderlich ist.

Denn ein kleiner Fehler in der Widerrufsbelehrung kann durchaus Konsequenten in Form einer Abmahnung haben, was hohe Kosten verursacht und die Existenz kleinerer Betriebe sogar gefährden kann. Und häufig fallen diese Fehler auch erst dann auf, wenn es bereits zu spät ist und die erste Abmahnung ins Haus geflattert kommt.

Daher ist es notwendig, vorab an der richtigen Stelle zu investieren um Sicherheit zu schaffen, anstatt später hohe Forderungen von Abmahnanwälten erfüllen zu müssen, die weitaus kostenintensiver sind.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Hilfe durch kostenlose Muster

Bei der Gestaltung einer Widerrufsbelehrung, kann grundsätzlich auf kostenlos angebotene Muster zurückgreifen, welches die wichtigsten rechtlichen Details einer Widerrufsbelehrung enthält und somit gut als Vorlage dienen kann.

Auch die IHK bietet in Bezug auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung kostenlos Hilfe und viele Informationen auf ihrer Webseite, die Händlern einen gewissen Überblick verschaffen kann. Müssen bei einer Belehrung verschiedene, spezielle Details beachtet werden, so lohnt es sich ggf. eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wobei diese allerdings oft hohe Kosten verursachen kann.

Eine günstigere Alternative ist die Inanspruchnahme eines Abmahnschutzpaketes, welches rechtsichere Texte enthält und somit ebenfalls in Bezug auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung Hilfe gewährleisten kann.

Je nachdem für welche Art von Service man sich entscheidet, können Rechtstexte auch auf den individuellen Bedarf eines Shops angepasst werden. Besonders empfehlenswert ist die Inanspruchnahme bei Existenzgründern, die auf diese Weise einen rechtskonformen und sicheren Start in den Handel online haben.

Was gilt es bei der Widerrufbelehrung zu beachten?

Eine Widerrufsbelehrung klärt den Kunden grundsätzlich darüber auf, wie sich sein Widerrufsrecht gestaltet. Da dieses aktuell einheitlich für die gesamte EU geregelt ist, bedeutet dies, dass hierbei eine Widerrufsfrist von 14 Tagen besteht, beginnend mit dem Wareneingang.

Bei Teillieferungen gilt allerdings der Tag, an dem die letzte Lieferung eingetroffen ist. In Zusammenhang mit digitalen Medien, die per Download zur Verfügung gestellt werden, muss grundsätzlich kein Widerruf durch den Händler zugelassen werden.

Allerdings ist es notwendig, dass der Kunde im Vorfeld darüber aufgeklärt wird und sein Einverständnis dazu gibt. Bei Bestellvorgängen online kann dies beispielsweise in Form einer Checkbox umgesetzt werden. Wichtig ist auch, dass dem Verbraucher bewusst ist, dass etwaige Rücksendekosten nicht mehr zu Lasten des Händlers gehen, sondern von ihm selbst getragen werden.

Um dem Kunden den Widerruf zu vereinfachen, ist der Händler gesetzlich verpflichtet, ein Formular für den Widerruf bereitzustellen. Dieses kann von Kunden genutzt werden. Allerdings besteht hierbei keine Verpflichtung zur Nutzung, so dass Händler den Widerruf auch dann anerkennen müssen, wenn er nicht mit Hilfe des Formulars erfolgt.

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