Sichere Impressumgestaltung zur Vermeidung einer Abmahnung

Gerade in Zusammenhang mit der Informationspflicht eines Unternehmens und daher auch in Verbindung mit dem Impressum, besteht auf oft die Gefahr, dass es zu Abmahnungen im Onlinehandel kommt.

Nicht selten sind fehlerhafte Angaben oder eine falsche Darstellung der Grund für Abmahnanwälte tätig zu werden, und den Webseitenbetreiber abzumahnen, was meist mit hohen Kosten verbunden ist. Insbesondere im Onlinehandel sind Abmahnungen inzwischen eine lukrative Einnahmequelle für Juristen, die sich praktisch darauf spezialisiert haben, solche Fehler zu finden und diese zu nutzen.

Daher ist es notwendig, dass Unternehmer für ein rechtssicheres und lückenloses Impressum Sorge tragen, welches den gesetzlichen Regelungen entsprechend auf der Webseite des Onlineshops oder auf Händlerseiten dargestellt werden muss, die in Onlinemarktplätzen wie Amazon und eBay für den Vertrieb eingesetzt werden.

Das Impressum einer solchen Plattform entbindet den Verkäufer nicht von der Verpflichtung zu Bekanntgabe eines eigenen Impressums, so dass hierauf keinesfalls verzichtet werden darf.

Kann ein Impressum Beispiel für die Erstellung eines Impressums verwendet werden?

Bei der Gestaltung des Impressums ist es sogar empfehlenswert, dass unerfahrene Onlineshop Betreiber sich an einem Impressum Beispiel orientieren. Denn ein Impressum Beispiel, welches kostenlos auf einer seriösen Rechtsseite angeboten wird, beinhaltet immer die Sicherheit, dass es den aktuellen Regelungen in Bezug auf die Informationspflicht gerecht wird.

Weiterhin können auch Impressum Muster als Vorlage dienen sowie auch Impressum Generatoren gute Dienste leisten. Denn hier haben Webseitenbetreiber die Möglichkeit, notwendige Angaben direkt in den Generator einzugeben, so dass das benötigte Impressum praktisch automatisch erstellt wird und in die Webseite integriert werden kann.

Zu beachten ist allerdings, dass diese Möglichkeiten zwar für eine rechtssichere Erstellung sorgen können, jedoch keinen Aufschluss darüber geben, wie das Impressum in die Webseite zu integrieren ist. Hierzu besagt in § 5 TMG, der die Regelungen in Bezug auf das Impressum beinhaltet, dass dieses  „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden“ muss.

Und gerade diese Formulierung sorgt nicht selten für Missverständnisse, die eine Reihe von Darstellungsfehlern nach sich ziehen können.

Wie muss ein Impressum auf der Webseite dargestellt werden?

Zu den wichtigsten Faktoren, die beim Einsetzen des Impressums in die Webseite beachtet werden müssen gehört, dass die Informationen direkt erreichbar sind. Dies bedeutet, dass der Link, der zum Impressum eines Unternehmens führt, gut sichtbar und als solcher erkennbar auf der Webseite angebracht ist.

Das Impressum muss sofortig lesbar sein und darf keine weiterer Software für die Darstellung benötigen. Es sollte daher auf die Erstellung des Impressums im PDF Format verzichtet werden. Wichtig ist darüber hinaus auch, dass Webseitenbesucher die Möglichkeit haben, das Impressum zu kopieren und ggf. abzuspeichern.

Unterhält ein Unternehmen mehrere Webseiten, die die gleichen Informationen erfordern, kann für das Impressum eine eigene Seite erstellt werden, die über einen einfachen Link von allen Webseiten des Unternehmens aus erreichbar ist.

Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Impressen keine abweichenden Informationen aufweisen, die zu Unsicherheiten führen können. Sollte es bei der Impressumseite zu technischen Fehlern kommen, die eine korrekte Darstellung unmöglich machen, ist dieser sofort bei Kenntnisnahme durch den Unternehmer zu beheben und die Darstellung wieder zu gewährleisten.

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