Was beim Impressum erstellen beachtet werden sollte

Das Impressum stellt im Onlinehandel einen wichtigen Bestandteil der Informationsplicht dar, der ebenso Onlineshop Betreiber unterliegen als auch Händler, die ihre Waren über Händlerseiten auf Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon anbieten.

Denn auch hier haben Händler laut. Rechtsprechung nicht die Möglichkeit, auf ein Impressum zu verzichten, da der Onlinemarktplatz lediglich die Plattform stellt, nicht jedoch der Vertragspartner im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag ist bzw. Anbieter in Bezug auf die, über die Plattform angebotenen Waren.

Das Impressum muss alle notwendigen Angaben über den Unternehmer bzw. das Unternehmen enthalten, wobei eine Vielzahl von Regelungen beachtet werden müssen. Diese beziehen sich nicht nur auf den Inhalt des Impressums, sondern ebenso auch drauf, in welcher Weise es auf der Webseite, im Onlineshop oder auf der Händlerseite dargestellt werden soll.

Wo findet man die Regelungen für das Impressum erstellen?

Die Regelungen, denen die Erstellung eines Impressums unterliegt, sind in § 5 TMG festgehalten. Hier ist genau definiert, welche Daten notwendig sind, um ein rechtssicheres Impressum erstellen zu können. Darüber hinaus legt § 5 TMG weiterhin fest, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden“ muss, was eine gewisse Achtsamkeit beim Einsetzen des Impressums in die Webseite erfordert.

Wichtig ist demnach, dass Webseitenbesucher das Impressum sofort finden und öffnen können. Es ist also nicht empfehlenswert, den Link zum Impressum so anzubringen, dass Besucher lange suchen müssen oder gar scrollen, um den Hinweis zu erhalten, wo sie das Impressum finden.

Auch sollte das Impressum möglichst als solches gekennzeichnet werden und sich nicht hinter anderen Begriffen verbergen, die sich nur schwer zuordnen lassen. Ebenfalls nicht empfehlenswert ist die Darstellung des Impressums per PDF, da unmittelbar bedeutet, dass der Webseitenbesucher das Impressum einsehen kann, ohne dass er dafür eine weitere Software benötigt.

Dauerhaft bedeutet, dass das Impressum vom Besucher kopiert und gespeichert werden kann. Beachtet man beim Impressum erstellen diese Regelungen, dürfte das Impressum weitestgehend den Ansprüchen des Gesetzgebers gerecht werden und es sollte nicht zu einer Abmahnung kommen.

Wo findet man Hilfe für das Impressum erstellen?

Die Gestaltung eines eigenen Impressums muss nicht kompliziert sein, da gerade im Internet eine Vielzahl von unterschiedlichen Hilfsmöglichkeiten angeboten werden, die die Erstellung deutlich erleichtern.

Zu diesen gehören beispielsweise Muster, die oft kostenlos angeboten werden und als Vorlage für die Impressumgestaltung dienen können. Man muss diese zumeist lediglich um die Daten des Unternehmens erweitern, um dem gesetzlichen Anspruch gerecht zu werden. Noch einfacher stellt sich dies bei der Nutzung eines Impressum Generators dar, bei dem die Daten automatisch abgefragt und dann eingegeben werden können.

Das Impressum wird hierbei durch den Generator erstellt und kann praktisch auf in die entsprechende Webseite integriert werden. Möchten Unternehmer ihr Impressum nicht selbst erstellen, bleibt an dieser Stelle nur die Möglichkeit, einen Juristen zu beauftragen oder einen entsprechenden Dienstleister in Anspruch zu nehmen, der das Impressum rechtskonform erstellen und bei Bedarf aktualisieren kann.

Hierbei können eventuell verschiedene Servicepakete genutzt werden, die die Erstellung sowie auch einen Update-Service beinhalten. Denn so kann langfristig gewährleistet werden, dass das Impressum immer aktuell ist.

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