Auch wenn der Begriff Abmahnung durchaus aufgrund verschiedener Vorgänge einen negativen Beigeschmack aufweist, ist der eigentliche Sinn einer Abmahnung alles andere als unseriös. Dasselbe gilt für die sogenannte Unterlassungserklärung, die meist mit einer Abmahnung einhergeht.
Im Grundsatz dient die Abmahnung dem Zweck, eine Person auf einen rechtswidrigen Sachverhalt hinzuweisen und sie dazu aufzufordern, diesen zu beheben und/oder zukünftig zu unterlassen. Häufig sind sich Abgemahnte der Rechtslage gar nicht bewusst und damit auch nicht der Tatsache, dass sie damit eventuell die Rechte einer anderen Person verletzt haben.
Die Unterlassungserklärung dient der Versicherung der zukünftigen Unterlassung eines rechtswidrigen Verhaltens. Auf diese Weise kann ein teures und langwieriges gerichtliches Verfahren grundsätzlich vermieden werden, sofern der Unterzeichner an die Angaben in der Unterlassungserklärung hält. Und dies sollte er, da es sich bei der Unterlassungserklärung um einen Vertrag handelt, der 30 Jahre Gültigkeit hat.
Warum betrachten viele eine Internet Abmahnung als unseriös?
Der Grund dafür, warum eine Internet Abmahnung oft sofort als unseriös betrachtet wird, liegt nicht grundsätzlich in einer falschen Betrachtungsweise von Internetnutzern, sondern ist hauptsächlich einer Vielzahl an Negativbeispielen zuzuschreiben.
Gerade in Fällen von Massenabmahnungen kommt es oft dazu, dass ungerechtfertigte Abmahnungen ausgesprochen werden, die der betroffenen Person große Umstände bereiten können. Man könnte auch sagen, dass es ebenso zu seriösen als auch unseriösen Abmahnungen kommen kann, in denen der Sachverhalt vollkommen falsch dargelegt wird.
Diese kann jedoch mit einem Schreiben richtiggestellt werden, in dem der Abgemahnte die abmahnende Partei auf ihren Fehler hinweist, die Unterzeichnung einer eventuell geforderten Unterlassungserklärung ablehnt und selbst eine Frist zur Rücknahme der Abmahnung setzt. Muster oder eine Vorlage für ein entsprechendes Schreiben finden zu Unrecht abgemahnte Personen auf verschiedenen Webseiten kostenlos im Internet.
Warum sind die Fristen in Abmahnungen meist sehr kurz?
Grundsätzlich besteht selten ein Anlass für sehr kurze Fristen, beispielsweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Jedoch gibt es auch keine gesetzlichen Regelungen, die einen bestimmten Fristzeitraum festlegt, so dass dieser durch den Abmahnenden bzw. seinen Anwalt frei bestimmen kann.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die zuständigen Gerichte eine sehr kurze Fristsetzung auch in jedem Fall befürworten. Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass bei der Fristsetzung der Zeitraum angemessen sein sollte. Im Regelfall bedeutet dies 7 Tage ab Zugang der Abmahnung.
Zu kurze Fristen: Unterlassungserklärung verspätet abgeben?
Auch wenn die Fristen in der Abmahnung kurz sind, haben sie Gültigkeit, ganz gleich ob später ein Gericht entscheiden würde, dass die Frist möglicherweise nicht angemessen war. Denn bei Nichteinhaltung einer solchen Frist kann es dazu kommen, dass die abmahnende Partei Klage erhebt oder eine Einstweilige Verfügung erwirkt, was mit großen Nachteilen und hohen Kosten für den Abgemahnten verbunden ist.
Eine Fristverlängerung kann zwar schriftlich erbeten werden, muss jedoch vom Abmahner nicht gestattet werden. Eine gesetzliche Regelung, die dazu verpflichtet, eine Fristverlängerung zu gewähren, gibt es aktuell nicht.
Bei Abmahnung immer einen Anwalt einschalten?
Die Inanspruchnahme eines Anwalts ist keinesfalls ein Muss, jedoch durchaus empfehlenswert. Vor allem dann, wenn es sich um komplexe Vorgänge handelt. Beratend können in verschiedenen Fällen auch die Industrie- und Handelskammern sowie der Verbraucherschutz in Anspruch genommen werden.