Den Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von den steigenden Strompreisen verspüren längst nicht mehr nur Eigentümer, sondern auch Mieter.
Doch was ist für Mieter erlaubt, die selbst Strom erzeugen möchten? Und welche Rechte haben Vermieter, wenn Photovoltaikanlagen an dem Mietobjekt installiert werden sollen? Mit dem Solarpaket I, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist, wurden bei diesem Thema wichtige Weichen gestellt. Der folgende Überblick zeigt, was aktuell gilt.
Balkonkraftwerke: Vereinfachter Zugang für Mieter
Seit dem 16. Mai 2024 ist die Regelung klar: Mieter dürfen sogenannte Stecker-Solargeräte − umgangssprachlich Balkonkraftwerke − grundsätzlich selbst installieren. Dies gilt, solange dafür keine tiefgreifenden baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden.
Die Anlage darf also beispielsweise am Balkon befestigt oder aufgestellt werden, wenn keine tragenden Elemente beschädigt oder das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigt wird. Auch dürfen keine Leitungen ins Mauerwerk gelegt werden.
Der Vermieter darf eine solche Installation außerdem nicht pauschal untersagen. Möglich sind nur sachlich gerechtfertigte Einwände, etwa bei Sicherheitsbedenken oder denkmalgeschützten Fassaden. Es empfiehlt sich dennoch dringend, die Installation im Vorfeld immer mit dem Vermieter abzustimmen − auch wenn keine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist. Konflikte lassen sich schließlich meist durch eine klare, offene Kommunikation vermeiden.
Mieterstrom: Rechtliche Rahmenbedingungen für Vermieter
Neben den Balkonkraftwerken gewinnen auch die sogenannten Mieterstrommodelle an Bedeutung. Bei diesen installiert der Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude und verkauft den erzeugten Strom direkt an die Mieter – ohne Zwischenschaltung in das öffentliche Stromnetz.
Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Stromerzeugung und -verbrauch räumlich eng beieinander liegen. Zudem darf der Preis für Mieterstrom laut EEG 2023 maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
Die Vorteile zeigen sich dann beidseitig: Die Vermieter schaffen ein attraktives Wohnangebot mit günstigerem Ökostrom, während die Mieter von planbaren Energiekosten profitieren. Laut der Bundesnetzagentur werden solche Mieterstromprojekte zudem durch reduzierte Netzentgelte, Konzessionsabgaben und EEG-Umlagen wirtschaftlich gestützt.
Technik und Ertrag: Was ist möglich?
Abhängig von der Dachausrichtung, der Verschattung und dem Standort variiert die Stromproduktion einer Photovoltaikanlage. Als Referenz: DIe tägliche Stromproduktion einer 10 kWp Photovoltaikanlage liegt in Deutschland bei durchschnittlich 25–35 kWh pro Tag.
Diese Größenordnung ist ausreichend, um den Grundbedarf mehrerer Haushalte tagsüber zu decken, zum Beispiel für Kühlgeräte, Licht, Router oder Haushaltskleingeräte.
Steuern und Förderungen: Vereinfachung durch neue Gesetzgebung
Seit Anfang 2023 greift darüber hinaus eine umfassende steuerliche Entlastung für private Solaranlagenbetreiber. Diese gilt auch für Mieterstromprojekte. So entfällt für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden die Einkommensteuerpflicht für Erträge. Auch die Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation wurde auf null gesetzt.
Für Vermieter bedeutet das weniger Verwaltungsaufwand, keine separate steuerliche Anmeldung für den Betrieb der PV-Anlage und dadurch eine niedrigere Einstiegshürde. Die Voraussetzung dafür besteht allerdings darin, dass die Anlage technisch korrekt angemeldet und nach den Vorgaben des EEG betrieben wird.
Neue Regelungen: Mehr Klarheit, mehr Möglichkeiten
Die aktuelle Gesetzeslage stärkt sowohl Mieter als auch Vermieter. Die Mieter profitieren von einem klar geregelten Anspruch auf eigene kleine Solaranlagen, während den Vermietern durch das Mieterstrommodell neue wirtschaftliche Perspektiven eröffnet werden.
Entscheidend ist jedoch nach wie vor, dass beide Seiten rechtzeitig kommunizieren, technische Anforderungen beachten und sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind. Die Energiewende betrifft damit heute nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch den Mietwohnungsmarkt.