Durch den Klimawandel ziehen immer häufiger schwere Stürme mit hohen Windgeschwindigkeiten über Deutschland hinweg – zum Teil mit erheblichen Folgen für die Dächer.
Herabfallende Ziegel, beschädigte Dachaufbauten oder lose Bauteile verursachen allerdings nicht nur Sachschäden, sie bergen auch juristische Risiken. Haus- und Gebäudeeigentümer beschäftigt in diesem Zusammenhang vor allem die Frage: Wer haftet im Schadensfall? Und wie lässt sich rechtlich vorsorgen? Der folgende Artikel klärt zu diesem Thema auf.
Verkehrssicherungspflicht: Eigentümer tragen Verantwortung
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer ist verpflichtet, sein Gebäude so instand zu halten, dass von ihm keine Gefahren für Dritte ausgehen. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus § 823 Abs. 1 BGB. Sie umfasst unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung des Dachs auf lose Ziegel, beschädigte Verkleidungen oder instabile Aufbauten.
Kommt ein Eigentümer dieser Pflicht nicht nach und bei einem Sturm lösen sich Teile des Daches, haftet er daher unter Umständen zivilrechtlich für entstandene Personen- oder Sachschäden – auch dann, wenn der Sturm selbst grundsätzlich als Naturereignis gilt.
Nach ständiger Rechtsprechung, beispielsweise durch das LG Köln, Urteil v. 23.09.2010, 7 O 470/08, genügt es, das Dach in regelmäßigen Intervallen – mindestens jedoch einmal jährlich – fachmännisch prüfen zu lassen. Für sichtbare Schäden oder nachweisbare Vernachlässigung haftet der Eigentümer.
Regelmäßige Inspektionen als Beweissicherung
Um in einem Schadensfall abgesichert zu sein, ist es empfehlenswert, die regelmäßigen Dachinspektionen schriftlich zu dokumentieren. Neben dem Datum und dem Umfang sollte in den Unterlagen auch vermerkt sein, welche Reparaturen durchgeführt oder empfohlen wurden.
Unterstützung bietet dabei ein professioneller Fachbetrieb. In der Region Rhein-Neckar führen einige Dachdecker in Heidelberg zum Beispiel nicht nur Instandsetzungen durch, sondern bieten auch Wartungsverträge mit standardisierten Prüfprotokollen an. Dadurch ergibt sich für Immobilieneigentümer eine rechtssichere Grundlage im Streitfall.
Wann die Gebäudeversicherung greift – und wann nicht
Ein Sturmschaden ist in der Regel über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt – allerdings erst ab einer Windstärke von mindestens 8 Beaufort, also ab 62 km/h. Dieser Schwellenwert ist vertraglich festgelegt und lässt sich anhand lokaler Wetterdaten nachweisen.
Für mobile Gegenstände, etwa Gartenmöbel oder Markisen, ist die Hausratversicherung zuständig. Schäden an Fahrzeugen durch herabfallende Dachteile werden dagegen über die Teilkaskoversicherung reguliert.
Wichtig ist, dass Eigentümer ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anpassen – etwa nach einer Dachsanierung oder einem Ausbau. Auch eine Elementarversicherung für Extremwetterereignisse sollte geprüft werden, da diese nicht automatisch Bestandteil jeder Police ist.
Unverzichtbar: Schnelle Dokumentation nach dem Schaden
Tritt ein Schaden ein, ist eine rasche Reaktion entscheidend. Eigentümer sollten daher unbedingt:
- Den Schaden ausführlich dokumentieren – anhand von Fotos, Videos und in schriftlicher Form
- Ihre Versicherung umgehend informieren,
- Keine verändernden Maßnahmen am Schadensort vornehmen, bevor die Versicherung oder ein Gutachter diesen zustimmt.
Zudem sind beschädigte Bauteile − sofern möglich – aufzubewahren. Sie dienen im Zweifelsfall als Beweisstück für die Schadenregulierung oder für den Nachweis, dass kein Wartungsversäumnis vorlag.
Vorsorge schützt vor rechtlichen Konsequenzen
Eigentümer, die ihrer Pflicht hinsichtlich der Gebäudesicherheit nachkommen, reduzieren nicht nur die Gefahren für Dritte, sondern schützen sich auch vor haftungsrechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
Regelmäßige Überprüfungen, ein passender Versicherungsschutz und eine saubere Dokumentation stellen zentrale Bausteine einer rechtssicheren Vorsorge dar. Professionelle Hilfe durch Dachdeckerbetriebe, die sowohl handwerklich als auch rechtlich sensibilisiert sind, bietet zusätzliche Sicherheit – insbesondere in Regionen mit einer hohen Wetterdynamik.