Umzugsversicherung – Das muss man wissen

Was du über eine Umzugsversicherung wissen solltest

Ein Umzug sollte am besten schnell und unkompliziert vonstattengehen, allerdings kann es manchmal passieren, dass Gegenstände kaputt oder verloren gehen, wenn man diesen schlecht plant oder unachtsam dabei vorgeht. Man kann seine Güter jedoch mit der richtigen Versicherung absichern, denn die Haftung von Umzugsunternehmen ist bis 620 Euro pro Kubikmeter gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sollte man aber wissen, dass sich die Versicherungsbedingungen ändern, je nachdem, ob man seinen Umzug von einer dafür ausgelegten Firma durchführen lässt oder ob man diesen selbst bzw. mit Freunden oder Bekannten zusammen organisiert.

Umzugsversicherung bei Umzugsunternehmen

Beauftragt man für seinen Umzug eine Spedition, sind die Güter automatisch abgesichert. Für sehr wertvolle Gegenstände bietet es sich an, eine zusätzliche Versicherung für den Transport abzuschließen. Außerdem sollte man den Spediteur auf sensible Güter, wie Kunstwerke oder Erbstücke, aufmerksam machen, da es bestimmte Gegenstände gibt, die von der Haftung ausgeschlossen sind.
Die Haftung selbst gilt hierbei aber nur bei Schäden, die die Helfer verursachen, beispielsweise beim Transport oder Aufbau der Möbel. Sollte man seine Umzugsgüter selbst verpacken und es kommt zu Schäden, haftet man selbst.

Umzüge im Raum Hamburg

Umzugsunternehmen in Hamburg gibt es viele. Sie bieten eine Reihe von Umzugsservices an, darunter Miniumzüge, Privatumzüge, Firmenumzüge, Seniorenumzüge sowie nationale Umzüge. Außerdem kann man die erforderliche Anzahl an Mitarbeiter und Transporter per Stundentarif mieten. Des Weiteren sind alle Kilometer sowie der Sprit innerhalb Hamburgs inclusive. Aufgrund der Bewertungen und den angebotenen Service ist ein Umzugsunternehmen auf jeden Fall empfehlenswert, wenn man auf einen reibungslosen Ablauf Wert legt und auf die positiven Kundenreaktionen vertraut.

Privater Umzug

Private Umzüge, welche selbst organisiert und zusammen mit Freunden unternommen werden, sind nicht haftbar, außer man schließt eine zusätzliche Versicherung dafür ab. Hierbei muss man aber bedenken, dass es keine gesetzliche Haftpflicht bei sogenannten „Gefälligkeitsdiensten“ gibt und nur wenige Versicherungen eine solche gewähren, da die große Mehrheit nur einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Premium-Tarifen anbietet. Aus diesem Grund ist es ratsam, einen Vertrag mit seinen Freunden abzuschließen, sodass man weiß, wer bei einem Schaden haftet. Notwendig hierfür ist aber ein Zusatztarif bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung.

Sollte man jedoch bei einer Online-Jobbörse nach Helfern suchen, sollte man in jedem Fall vor dem Umzugstermin nachfragen, ob diese bereits eine Versicherung abgeschlossen haben, da die Haftpflichtversicherung nur bei Schäden gegenüber Dritten gilt.

Abdeckung der Hausratsversicherung

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung wird zeitgleich auf das neue Zuhause übertragen, sodass beide Wohnsitze für zwei Monate versichert sind. Sobald die versicherten Güter in der neuen Wohnung dauerhaft untergebracht sind, tritt der Schutz in Kraft. Wichtig ist es, dass man seine Versicherung spätestens zum Einzug über seine neue Adresse informiert und über bestimmte Vorkehrungen in der alten Wohnung in Kenntnis setzt. Außerdem sollte man den Versicherer über die Größe der Wohnfläche Bescheid geben, sodass eine Unterversicherung vermieden wird.

Der Versicherungsbeitrag kann sich aufgrund der Größe der Immobilie und dem Bezirk, in dem sie sich befindet, verändern, da die Stadtteile in risikoreiche und risikoarme Gebiete unterteilt werden. Sollte der Beitrag also aus diesem Grund steigen, kann man von seinem Sonderkündigungsschutz Gebrauch machen. Ansonsten bleibt die Versicherung bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit weiterhin bestehen.

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