Was sollten Geschäftsführer bei der Altersvorsorge beachten?

Betriebliche Altersvorsorge: Tipps für Geschäftsführer

Geschäftsführer haben verantwortungsvolle Jobs, die meist sehr gut bezahlt sind. Damit der gute Lebensstandard auch im Alter bewahrt werden kann, sollten sich Geschäftsführer frühzeitig um ihre Altersvorsorge kümmern. Hier kommt die private Absicherung ins Spiel, da die gesetzliche Rente wahrscheinlich nicht ausreichen wird. Dabei kann die betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Säule zur Absicherung im Alter sein. Tipps und Informationen zu diesem Thema, enthält der nachfolgende Beitrag.

Als angestellter Geschäftsführer bietet sich die Möglichkeit, so wie Mitarbeiter auch, einen Teil des monatlichen Gehalts per Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzuzahlen. Zudem kann auch die Firma Beiträge zur bAV für Geschäftsführer leisten.

Bedingungen der bAV für Geschäftsführer nach Beteiligung

Die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer unterscheiden sich je nach Rechtsform des Unternehmens. Generell ist es aber so, dass Geschäftsführer keine bAV abschließen können, oder nur bei bestimmten Bedingungen; etwa, wenn sie selbst am Unternehmen beteiligt sind. Hingegen ist für Geschäftsführer, die im Unternehmen angestellt sind und keine Anteile z.B. als Gesellschafter besitzen, eine bAV normal möglich.

Leistungen der bAV für Geschäftsführer

Die Idee der betrieblichen Altersvorsorge ist es, die gesetzliche Rente mit einer zusätzlichen Betriebsrente aufzustocken. Oftmals ist auch eine Kapitalauszahlung möglich, die eine Betriebsrente ersetzt. Die betriebliche Altersversorgung für Geschäftsführer ist darüber hinaus mit folgenden Leistungen ergänzbar:

Absicherung der Hinterbliebenen:

Bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmers, erhält die zurückgebliebene Familie vertraglich geregelte Leistungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Damit kann das Risiko abgesichert werden, durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig zu werden, indem eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.

Tipp

Neben den monatlichen Beiträgen in die bAV ist es ferner möglich, Tantieme und Sonderzahlungen dafür zu verwenden. Der große Vorteil dabei: Der komplette Bruttobetrag fließt steuerfrei in die bAV. Versteuert werden muss regulär erst in der Auszahlungsphase.

Wahlmöglichkeit beim Durchführungsweg für Geschäftsführer

Da ein Geschäftsführer sehr wahrscheinlich ein überdurchschnittliches Gehalt bezieht, entsteht auch ein entsprechend hoher Vorsorgebedarf für das Alter. Hier gibt es geeignete Durchführungswege, die aufgrund einer steuerlichen Förderung auch bei hohen Beiträgen, in Betracht gezogen werden sollten. Hierzu zählen die Unterstützungsklasse sowie die Direktzusage, beziehungsweise Pensionszusage. Diese beiden Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind für Geschäftsführer besonders geeignet, da die Höhe der Beiträge theoretisch unbegrenzt ist, welche steuerfrei per Entgeltumwandlung eingezahlt werden können. Bei allen anderen Durchführungswegen der bAV muss eine Begrenzung von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Hierbei ergibt sich für das Jahr 2022 ein maximal förderbarer Beitrag von 564 Euro.

Möglichkeit der Kombination mehrerer Durchführungswege

Mit der Möglichkeit, eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds mit einer weiteren Absicherung der Unterstützungskasse oder Direktzusage zu kombinieren, können sich steuerliche Vorteile ergeben, da hier die Regelungen weniger streng sind, als bei Direktzusage und Unterstützungskasse.

Steuerliche Aspekte für Gesellschafter-Geschäftsführer

Da die Aufwendungen für die Direktzusage wie auch Unterstützungskasse als Betriebsausgaben einzuordnen sind, welche sich steuermindernd auswirken, gelten besondere steuerliche Vorschriften. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die betriebliche Altersvorsorge eines Gesellschafter-Geschäftsführers vom Finanzamt anerkannt wird:

  • Das Unternehmen muss seit mindestens fünf Jahren existieren.
  • Neben einem vorliegenden Arbeitsvertrag, müssen die Versorgungsvereinbarungen klar geregelt und schriftlich dokumentiert sein.Die Höhe der gesamten Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers muss verhältnismäßig sein.
  • Zwei- bis Dreijährige Probezeit des Geschäftsführers, bevor die Erteilung einer Direktzusage beziehungsweise Pensionszusage erfolgt.
  • Erdienbarkeit: Der Geschäftsführer sollte vor Eintritt in das Rentenalter noch mindestens zehn Jahre in der Firma arbeiten und sich die betriebliche Altersvorsorge „erdienen“.

Worauf Geschäftsführer noch achten sollten

Die betriebliche Altersvorsorge darf nicht als verdeckte Gewinnausschüttung dienen. Auch wenn die oben aufgeführten Regeln für Gesellschafter-Geschäftsführer zur bAV nicht eingehalten werden, kann es zu hohen Steuernachzahlungen kommen.

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