Aktualisierungen im Widerrufsrecht immer zeitnahe vornehmen

Grundsätzlich ist allen Händlern und Onlineshop Betreibern durchaus bekannt, dass es für Verbraucher ein Widerrufsrecht existiert, welches ihnen die Möglichkeit gibt, einen abgeschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen, wenn dieser aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gewünscht ist.

Allerdings kam es trotzdem lange Zeit zu Unsicherheiten über die Rechtslage, was nicht zuletzt daran lag, dass diese immer wieder aufs Neue an die sich ständig erweiternden Möglichkeiten des World Wide Web und damit dem Onlinehandel angepasst werden mussten.

Nicht selten übersehen dann Händler etwaige Aktualisierungen oder nutzen eine Widerrufsbelehrung, die fehlerhaft oder veraltete war und kostenlos angeboten wurde. Dieser Umstand setzte eine, für Abmahnanwälte nicht wenig lukrative Abmahnmaschinerie in Gang, die kleine Betriebe sogar die Existenz kostete.

Im Jahr 2014 sollte dieses Problem mit in Kraft treten der neuen Regelungen zum Widerruf weitestgehend behoben werden. Hierzu wurde zusätzlich ein Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums herausgegeben, welches eine schnell Anpassung an die neue Gesetzeslage ermöglichen sollte.

Diese ist auch aktuell noch gültig und kann kostenlos verwendet werden.

Gibt es Alternativen zum Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums?

Gerade wenn Änderungen innerhalb der Gesetzeslage anstehen, finden sich im Internet eine Vielzahl von Muster Belehrungen, die man als Vorlage nutzen kann. Jedoch stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob es Sinn macht, Vorlagen zu nutzen, von denen man nicht genau weiß, ob sie tatsächlich auch rechtssicher sind.

Wenn man sich gegen die offizielle Musterbelehrung entscheidet, hat dies meist den Grund, dass diese nicht die Bestandteile enthält, die individuell für das eigene Unternehmen notwendig sind. Allerdings ist bei sehr speziellen Regelungen dann jedoch eher eine umfassende juristische Beratung zu empfehlen als Vorlagen, die kostenlos im Internet erhältlich sind.

Eine andere Alternative, die durchaus günstiger ist als die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist die Nutzung seriöser Pakete, die entsprechende Rechtstexte enthalten und durch seriöse Dienstleister angeboten werden. Diese sind grundsätzlich von erfahrenen Juristen auf Rechtssicherheit geprüft und werden bei Änderungen durch den Service aktualisiert.

Widerrufsbelehrung auch für Nutzer von Onlinemarktplätzen?

Jeder Händler muss seinen Kunden eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Dies gilt somit auch für Unternehmer, die ihre Waren und Produkte über Onlinemarktplätze wie eBay oder Amazon oder auch Kleinanzeigen im Internet anbieten.

Verbrauchern steht grundsätzlich das Widerrufsrecht zu und Verkäufer sind verpflichtet über dieses und alles was damit in Zusammenhang steht aufzuklären. Ausnahmen in Bezug auf das Widerrufsrecht stellen besondere Leistungen wie beispielsweise die Bereitstellung kostenpflichtiger Mediendownloads dar. Hierbei müssen Händler kein Widerrufsrecht gewähren. Jedoch sind sie verpflichtet, den Kunden vorab drüber zu informieren.

Der Kunde muss darin einwilligen auf sein Widerrufsrecht zu verzichten, was auf unterschiedlichem Wege erfolgen kann. Unkompliziert ist das integrieren in den Bestellvorgang durch Information und eine Checkbox.

Wo findet man Gesetzesänderungen im Internet?

Änderungen der Gesetzeslage werden zumeist lange vorab angekündigt, so dass man darüber bereits lange vorher in Onlineberichten, Foren oder Blogs lesen kann.

Weitreichende Informationen sowie auch Antworten bei Fragen zu den Änderungen bieten auch die zuständigen Industrie- und Handelskammern an sowie auch der Verbraucherschutz, beispielsweise wenn es um Fragen von Verbrauchern bezüglich des Widerrufsrechts und des Widerrufs geht.

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