Eine Abmahnung kann grundsätzlich jeden treffen – ganz gleich ob im Geschäftsbereich oder privat. So vielseitig die Möglichkeiten, insbesondere im Internet sind, so vielseitig sind auch die Rechtsgrundlagen, die es in unterschiedlichen Bereichen zu beachten gilt. Nur den wenigsten Menschen ist bewusst, was tatsächlich erlaubt ist und was nicht und so kommt es gar nicht so selten vor, dass man unbewusst die Rechte anderer verletzt und diese durch eine Abmahnung dagegen vorgehen.
Dies kann aufgrund von fremden Bildern oder Texten auf privaten oder gewerblichen Webseiten sein, was gleichermaßen auch den Online Handel auf Amazon oder eBay mit einschließt, sowie auch durch die Nutzung von Tauschbörsen. Jedoch sollte man immer sehr genau prüfen, ob die Abmahnung tatsächlich gerechtfertigt ist.
Aufgrund der Tatsache, dass Rechtsverletzungen im Internet praktisch an der Tagesordnung sind, hat sich hier ein äußerst lukrativer juristischer Bereich eröffnet und nicht immer wird geprüft, ob erhobene Vorwürfe von Mandanten gegen eine Privatperson oder einen Händler auch wirklich zutreffen.
Abmahnung: was tun, wenn der Abmahnanwalt Post schickt?
Eine Abmahnung beinhaltet zwar in erster Linie keine Rechtskonsequenzen für den Empfänger, bedeutet jedoch nicht, dass man den Erhalt auf die leichte Schulter nehmen sollte. Denn selbst wenn die Abmahnung ungerechtfertigt erscheint, ist sie dennoch mit Fristen versehen, die zumeist sehr kurz sind und eine schnelle Reaktion erfordern.
Hierzu gehört vor allem, dass man sich mit dem Inhalt der Abmahnung eingehend auseinandersetzt. Daher gilt zuerst einmal, dass man sich mit dem Absender der Abmahnung befasst. Hierbei muss es sich nicht grundsätzlich um einen Anwalt handeln, denn auch die Personen, deren Rechte eingeschränkt wurden, haben die Möglichkeit abzumahnen.
Wichtig ist auch, dass man den, in der Abmahnung dargestellten Sachverhalt genau prüft und entscheidet, ob dieser zutrifft oder nicht und ob man den ungerechtfertigt vorgeworfenen Sachverhalt auch entsprechend entkräften kann. In den meisten Fällen, in denen man sich die Frage stellt: „Ungerechtfertigte Abmahnung – was tun?“ kommt man um eine juristische Beratung nicht herum.
Warum Anwalt einschalten bei ungerechtfertigter Abmahnung?
Eine falsche oder ungerechtfertigte Darstellung des Sachverhalts mag auf den ersten Blick zwar erleichternd sein, bringt jedoch neue Probleme mit sich. Denn nun gilt es, dies auch darzulegen.
Der Empfänger einer Abmahnung befindet sich nun mehr in der Beweispflicht und das kann sich als schwieriger herausstellen, als man auf Anhieb glauben mag. Eine juristische Beratung und die Unterstützung eines Juristen können an dieser Stelle durchaus hilfreich sein.
Insbesondere wenn eine Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt und der Fristablauf mit Eingang der Abmahnung eingetreten ist, gilt es schnell zu handeln, um die eigenen Rechte zu wahren.
Was sollte man bei einer nicht anwaltlich erstellen Abmahnung wissen?
Generell kann praktisch jeder eine Abmahnung verfassen, ganz gleich ob diese zutrifft oder nicht. Hierzu gibt es bereits die Möglichkeit, sich ein entsprechendes Muster oder eine Vorlage kostenlos aus dem Internet herunterzuladen und es an den eigenen Bedarf anzupassen.
Wurde eine Abmahnung durch den vermeintlich Geschädigten verfasst, so sollte man darauf achten, ob etwaige Gebühren veranschlagt wurden. Diese wären vollumfänglich unberechtigt, da ausschließlich ein Jurist Gebühren für einen solchen Vorgang veranschlagen kann.