Falsches Impressum? So gehts richtig.

Ein Verstoß gegen die Informationspflicht in Form eines Impressums bzw. des vollständigen, vom Gesetzgeber geforderten Inhalts, ist einer der häufigsten Gründe, weshalb eine Abmahnung an einen Webseitenbetreiber ergeht.

In den meisten Fällen sind hierbei Personen betroffen, die sich in irgendeiner Form am Onlinehandel beteiligen, entweder mit eigenem Onlineshop oder auch durch den Verkauf auf Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon.

Oft kommt es dazu, dass verschiedene wichtige Angaben im Impressum fehlen und in einigen Fällen fehlt das Impressum vollständig, was einen Verstoß gegen die geltenden Gesetzesgrundlagen bedeutet. Daher sollten Onlinehändler grundsätzlich ein umfassendes und gesetzeskonformes Impressum zur Verfügung stellen, welches alle wichtigen Angaben enthält.

Wo findet man die Informationen zur Erstellung eines Impressums?

Die Regelungen zum Inhalt eines Impressums werden zum einen unter § 5 TMG dargestellt, wobei es für Laien oft schwierig ist, diese Regelungen auch vollständig umzusetzen. Eine Vielzahl von Internetseiten bietet ebenso Informationen zu diesem Thema an und es ist darüber hinaus möglich, sich kostenlos ein Muster oder eine Vorlage für ein Impressum herunterladen oder das eigene Impressum über einen Generator zu erstellen.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben auch tatsächlich enthalten sind. Zu beachten ist allerdings, dass nicht nur der Inhalt des Impressums Stein des Anstoßes sein kann, sondern ebenso auch die Art und Weise, wie dieses auf der Webseite dargestellt ist. Denn an dieser Stelle gibt das Gesetz vor, dass das Impressum unmittelbar und dauerhaft erreichbar ist und somit von einem Kunden oder Mitbewerber jederzeit eingesehen werden kann.

Beachtet man diese Informationen, so kann man eine Abmahnung Impressum durchaus vermeiden. Was man allerdings nicht tun sollte ist, das Impressum von einer Mitbewerber-Webseite zu kopieren und an den eigenen Bedarf anpassen. Denn hier ist nicht garantiert, dass das Impressum auch den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Wie vorgehen wenn man eine Abmahnung erhält?

Eine Abmahnung beinhaltet immer eine Darlegung des Sachverhaltes, der als rechtswidrig erachtet und entsprechend abgemahnt wird. Darüber hinaus kann es durchaus sein, dass der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt ist und es Fristen zu beachten gibt, in denen man das möglicherweise nicht rechtskonforme Verhalten abstellen und die Unterlassungserklärung unterschrieben an den Abmahnanwalt zurücksenden soll.

Solche Fristen sind meist sehr kurz, so dass eine umgehende Reaktion erforderlich ist. Je nachdem um welche Art von Rechtsverletzung es sich handelt, sollte grundsätzlich erst einmal dafür Sorge tragen, dass der abgemahnte Sachverhalt vorerst eingestellt wird, um weiteren Ärger zu vermeiden.

In Anbetracht der kurzen Fristen ist ein schneller Termin bei einem fachkundigen Juristen erforderlich. Bei der Auswahl eines Rechtsbeistandes sollte allerdings darauf geachtet werden, dass dieser spezialisiert ist auf Wettbewerbsrecht und Internetrecht.

Unterlassungserklärung bei gerechtfertigter Abmahnung unterschreiben?

Steht eindeutig fest, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist, und der Abmahnanwalt fordert eine entsprechende Unterlassungserklärung, die der Abmahnung bereits vorformuliert beiliegt, sollte man diese nicht gleich unterzeichnen.

Häufig enthalten solche Unterlassungserklärungen weitere Details, die der Unterzeichner mit seiner Unterschrift anerkennt, wie beispielsweise überhöhlte Vertragsstrafen, das Anerkennen von Anwaltskosten oder auch Schadensersatzforderungen.

Stattdessen sollte eine neuformulierte Unterlassungserklärung eingereicht werden, die die Nachteile für den Abmahnten weitestgehend mindert.

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