AdA Schein – Warum du mit der Ausbildung beginnen solltest

Warum eine AdA wichtig ist?

Um in ihrem Unternehmen ausbilden zu dürfen, brauchen Sie den sogenannten AdA Schein. Dieser berechtigt Sie, wissbegierigen Menschen das gewisse Know-how beizubringen. Was es mit den Ausbildereignungsprüfungen auf sich hat und wie Sie an den AdA Schein gelangen, erfahren Sie hier in kurzen Stichpunkten. Bestimmt hat dies die AEVO – Ausbildereignungsverordnung, die seit 2009 wieder eingeführt wurde. Die genutzten Qualifizierungsmaßnahmen werden umgangssprachlich auch die Ausbildung der Ausbilder genannt – kurz AdA

Warum sollte ich den AdA-Schein machen?

Es gibt viele Gründe, den AdA-Schein zu erwerben und damit die eigenen, beruflichen und fachlichen Kompetenzen zu erweitern. Es macht keinen Unterschied, ob Sie Spaß am Lehren haben oder die Qualität der fachpraktischen Ausbildung in ihrem Unternehmen steigern möchten. Gut ausgebildete Fachkräfte können durch gute Ausbilder viel länger nach der Ausbildung im Unternehmen gehalten werden. Gleichzeitig steigen auch Produktivität und Qualität.

Was wird verlangt?

Verlangt wird von den angehenden Ausbildern eine persönliche und fachliche Eignung. Diese Eignungen müssen vorliegen, um zur AdA-Prüfung zugelassen zu werden. Nach bestandener Prüfung steht der erfolgreichen Ausbildung und Begleitung von Auszubildenden nichts mehr im Weg.

Wer ist persönlich geeignet?

Grundsätzlich kann jeder den Ausbilderschein machen. Die persönliche Eignung wird in einer Prüfung nachgewiesen, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Eigentlich gibt es keine konkreten Zulassungsvoraussetzungen, doch das BBiG regelt bestimmte Punkte, die vorher beachtet werden müssen.

Die persönliche und fachliche Eignung nach BBiG

Unter §29 im BBiG ist folgender Wortlaut zu finden:

Persönlich nicht geeignet ist:

  • Wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf
  • Wer wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

Fachlich geeignet ist:

  • Wer die Ausbildung selbst abgeschlossen hat
  • Wer ein vergleichbares Studium an einer Hochschule abgeschlossen hat
  • Wer durch Seminare und Fortbildungen entsprechende Qualifikationen erworben hat
  • Wer langjährige Berufserfahrung in seinem Beruf, seiner Branche gesammelt hat

Genaue Ausnahmen und weitere Regelungen zur fachlichen Eignung finden sich unter §30 des BBiG.

Auch kann der Ausbilderschein bei schweren Straftaten mit anschließender, mehrjähriger Haftstrafe und wiederholten Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz untersagt werden – die persönliche Eignung wird damit im Umkehrschluss versagt.

Die Persönlichkeit ist entscheidend

Auch wenn Sie alle Eignungen nachweisen, kann die Ausbildung von Auszubildenden nicht immer einfach sein. Es gibt persönliche Merkmale, die einem die Arbeit mit den Auszubildenden und deren erfolgreichem Ausbildungsabschluss erleichtern.

  • Praktische Erfahrung

Anschauliche Praxisbeispiele erleichtert es den Auszubildenden, auch komplexere Lerninhalte zu verstehen und das gelernte später in den Arbeitsalltag zu integrieren.

  • Ruhe und Gelassenheit

Unter Druck lernen nicht alle Menschen. Auszubildende werden von der Schule direkt in den Betrieb geführt und mit der Wirtschaft konfrontiert. Um Auszubildenden Lerninhalte näherzubringen, bedarf es oftmaligen Wiederholungen und einer gewissen Gelassenheit, sollten Lerninhalte nicht sofort verstanden werden.

  • Gerechtigkeit und Kritikfähigkeit

Ausbilder müssen alle Auszubildenden gerecht behandeln und dürfen niemanden bevorzugen. Auch muss der Ausbilder Kritikfähig sein, denn auch Ausbilder können Fehler machen oder sich mal falsch verhalten. Eine der wichtigsten Eigenschaften für Ausbilder sollte es sein, auch nach dem AdA-Schein immer weiter zu lernen, um kommunikative und soziale Kompetenzen zu fördern.

Anerkennung der Ada-Prüfung

Der Ada-Schein gehört mit bestandener Prüfung Ihnen. Die Ausbildereignung, welche in der AEVO festgelegt wurde, ist in ganz Deutschland von führenden und etablierten Institutionen anerkannt. Industrie- und Handelskammern, wie ebenso Handwerkskammern erkennen den Ada-Schein an.

Aufbau der Ada-Prüfungen

Um die AdA Prüfungen zu absolvieren, müssen Sie sich den Prüfungsteilen stellen. Diese umfassen nicht nur einen schriftlichen Teil, sondern auch einem Unterweisungsteil, der sogenannten praktischen Prüfung. Durch diese Prüfungen soll das fachliche Know-how nachgewiesen und beglaubigt werden.

Theoretischer Teil:

Der theoretische Teil der Prüfungen wird durch eine Klausur im Multiple-Choice-Verfahren absolviert. Hier beweisen Sie, die theoretischen Lerninhalte verstanden zu haben. 100 Punkte können im Test erreicht werden, 50 sind zum Bestehen zwingend notwendig.

Praktischer Teil:

Im praktischen Teil wird durch ein kleines Rollenspiel geprüft, ob Sie die erforderlichen theoretischen Lerninhalte praxisnah umsetzen können. Sie müssen zeigen, dass Sie menschlich und fachlich dazu in der Lage sind, Auszubildende theoretisch anzuleiten und das Wissen fachpraktisch bei den Arbeiten im Unternehmen unterweisen zu können.

Nach der AdA-Prüfung

Nach bestandener AdA Prüfung gehört der Ausbilderschein Ihnen. Ihnen wird ein Zeugnis ausgestellt, dass bei allen Institutionen anerkannt wird. Herzlichen Glückwunsch – Sie begleiten ab sofort junge Menschen in ihrer fachpraktischen Ausbildung und geben ihr Wissen gekonnt weiter.

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