Der Onlinehandel unterliegt verschiedenen, recht streng gehandhabten Gesetzen, wobei die Informationspflicht ein sehr wichtiger Faktor ist, den Onlineshop Betreiber nicht vernachlässigen dürfen.
Diese soll Transparenz gewährleisten und dafür Sorge tragen, dass Verbraucher nicht benachteiligt werden. Zusätzlich soll gewährleistet werden, dass Abmahnungen nur noch eine Seltenheit sind und Abmahnwellen weitestgehend verhindert werden können.
Einen Bereich der Informationspflicht stellt grundsätzlich auch der Datenschutz dar, wobei dieser nicht nur zur Aufklärung verpflichtet, sondern gleichermaßen auch dem Schutz des Verbrauchers bzw. von Webseitenbetreibern dient. Die Datenschutzerklärung gewährleistet den der Privatsphäre des Kunden und informiert ihn gleichermaßen darüber dass bestimmte Daten bei einem Besuch auf der Webseite oder bei der Bestellung erhoben werden zu welchem Zweck der Unternehmen diese speichert.
Wichtig ist auch, dass Webseitenbesucher durch die Datenschutzerklärung eine glaubhafte Versicherung erhalten, dass die Daten im Unternehmen verbleiben und nicht an Dritte weitergegeben werden. Webseitenbesuchern muss verständlich zusagt werden, dass die Daten nur zu den angegebenen Zwecken genutzt werden.
Welchem gesetzlichen Zweck dient die Datenschutzerklärung?
Der Datenschutz beinhaltet, lt. § 13 Abs. 1 TMG, dass Verbraucher bzw. Webseitenbesucher und generell Internetnutzer ein Recht darauf haben, über die Erhebung und Nutzung ihrer Daten informiert zu werden.
Und dies bereits dann, wenn der Nutzungsvorgang beginnt bzw. ein Internetnutzer eine Webseite besucht. Gemäß § 13 Abs. 6 Satz 2 stellt deutlich klar, dass Nutzer wissen müssen, dass das Angebot durch sie auch anonym in Anspruch genommen werden und jederzeit beenden kann, wenn er keine Erhebung seiner Daten wünscht. Hierbei fungiert die Datenschutzerklärung lediglich als Info, so dass hierbei keine Einwilligung des Nutzers eingeholt werden muss.
Je nach Sachverhalten kann sich dies jedoch ändern, so dass eine Datenschutzeinwilligung benötigt wird, die dann in die Webseite zu integrieren ist bzw. dem Nutzer schriftlich zur Verfügung gestellt werden muss.
Wie kann man eine Datenschutzerklärung kostengünstig erstellen?
Das Datenschutzrecht gehört zu den komplexesten Gesetzesregelungen, so dass die Erstellung einer Datenschutzerklärung sich für Unternehmer häufig sehr schwer gestaltet.
Daher ist es wesentlich sinnvoller, auf Datenschutzerklärung Vorlagen zurückzugreifen, welches der aktuellen Gesetzeslage entspricht und rechtskonform erstellt wurde. Das Internet bietet eine Menge Möglichkeiten ein solches Datenschutzerklärung Muster zu erhalten, welches Vorlage oder auch als Datenschutzerklärung komplett für das Unternehmen übernommen werden kann. Entsprechende Datenschutzerklärung Vorlage findet man ebenso als Muster für Dienstleister und Onlineshop Betreiber als auch für gewerbliche eBay und Amazon Nutzer, die ebenso einer Informationspflicht unterliegen und dieser nachkommen müssen.
Sehr nützlich ist ein Muster, welches ein Datenschutz Gütesiegel aufweist, da dieses versichert, dass versehene IT-Produkte und Dienstleistungen, die damit versehen sind, gemäß dem geltenden Datenschutzrecht zertifiziert sind. Sie sind demnach vollkommen datenschutzkonform
Sollte man eine Datenschutzerklärung von Dienstleistern erstellen lassen?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Datenschutzerklärung erstellen zu lassen. Hierbei sollte allerdings sichergestellt sein, dass diese dann auch juristisch geprüft und rechtskonform ist.
Wichtig ist auch, dass der Dienstleister eine Haftungsübernahme für den Fall, dass es zu einer Abmahnung kommt, gewährleistet. Darüber hinaus kann eine solche Erklärung auch direkt durch einen Juristen gestaltet werden, was jedoch meist sehr teuer ist und gerade das Budget von kleineren Unternehmen deutlich übersteigt.