Zahnersatz gehört zu den kostenintensiven Behandlungen in der Zahnmedizin, und viele Patienten stehen vor der Frage, wer für diese Kosten aufkommt. Von einfachen Brücken und Kronen bis hin zu hochmodernen Zahnimplantaten – die Bandbreite der Möglichkeiten ist groß, aber ebenso die finanziellen Unterschiede.
Je nach Versicherungssituation und Einkommen variiert die Höhe der Eigenbeteiligung erheblich. Dieser Text beleuchtet die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten von Zahnersatz, gibt einen Überblick über gesetzliche und private Leistungen und zeigt auf, welche Optionen bei geringem Einkommen zur Verfügung stehen.
Private Krankenversicherung: Umfangreiche Kostenerstattung möglich
Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) fällt die Kostenerstattung deutlich großzügiger aus. Die Höhe der übernommenen Kosten richtet sich nach dem individuellen Tarif. In vielen Fällen übernimmt die PKV die vollen Kosten für Zahnersatz, insbesondere für Zahnimplantate oder hochwertige Materialien. Wer einen gehobenen Tarif hat, kann oft sogar auf kostenintensive ästhetische Lösungen zurückgreifen, ohne tief in die eigene Tasche greifen zu müssen.
Der große Vorteil der privaten Versicherung liegt in der Flexibilität. Ob Kronen, Brücken oder Zahnimplantate kaufen – der Versicherte hat die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von modernen Verfahren zu wählen, ohne sich an die Vorgaben der GKV zu halten. Hier ist allerdings wichtig, vorab genau zu klären, welche Kosten im jeweiligen Tarif abgedeckt sind, um späteren Überraschungen vorzubeugen.
Gesetzliche Krankenversicherung: Was wird übernommen?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in Deutschland einen Teil der Kosten für Zahnersatz. Dieser Zuschuss basiert auf dem sogenannten „befundorientierten Festzuschuss“. Das bedeutet, dass die GKV nur für die medizinisch notwendige Versorgung einen festen Betrag zahlt, unabhängig davon, für welche Art von Zahnersatz man sich entscheidet.
Bei Standardlösungen wie Brücken, Prothesen oder Kronen liegt der Zuschuss in der Regel bei 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht, kann durch ein gut geführtes Bonusheft diesen Anteil auf bis zu 75 Prozent erhöhen.
Private Zusatzleistungen, wie ästhetisch hochwertige Materialien oder moderne Technologien, müssen meist selbst finanziert werden. Wer auf hochwertigen Zahnersatz setzt, kann daher mit erheblichen Zusatzkosten rechnen.
Zusatzversicherungen: die clevere Alternative
Für gesetzlich Versicherte bieten Zahnzusatzversicherungen eine sinnvolle Ergänzung, um die Lücken im Leistungskatalog der GKV zu schließen. Diese Zusatzversicherungen übernehmen, je nach Tarif, bis zu 100 Prozent der Restkosten für Zahnersatz. Besonders bei Zahnimplantaten, die oft mehrere Tausend Euro pro Zahn kosten können, lohnt sich der Abschluss einer solchen Versicherung. Hier gilt es jedoch, die Bedingungen der jeweiligen Policen genau zu prüfen, denn nicht jeder Tarif deckt alle Eventualitäten ab.
Wichtig ist außerdem, dass die Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abgeschlossen wird, da bei bereits vorhandenen Zahnerkrankungen oft Leistungsausschlüsse greifen. Auch Wartezeiten von mehreren Monaten bis hin zu einem Jahr sind keine Seltenheit.
Härtefallregelungen: Unterstützung für geringe Einkommen
Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es in Deutschland besondere Härtefallregelungen, die den Eigenanteil für Zahnersatz erheblich senken oder sogar komplett übernehmen. Wer als Härtefall eingestuft wird, erhält von der GKV den doppelten Festzuschuss und zahlt im besten Fall nichts für den Zahnersatz.
Als Härtefälle gelten unter anderem Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Auch Rentner mit einer niedrigen Rente können von dieser Regelung profitieren. Die GKV prüft dabei die Einkommensgrenzen individuell, wobei diese jährlich angepasst werden.
Wer sich für diese Unterstützung interessiert, sollte frühzeitig mit seiner Krankenkasse in Kontakt treten und die notwendigen Unterlagen einreichen.