Gerade die letzten Jahre, in denen man immer wieder News in Bezug auf regelrechte Abmahnwellen im Onlinehandel finden konnte, haben gezeigt, wie wichtig Rechtssicherheit und Transparenz in Bezug auf den Handel im Internet sind.
Onlineshop Betreiber sowie auch gewerbliche Nutzer von Amazon und eBay wurden aufgrund der sich häufig ändernden Rechtslage nicht selten mit einer Abmahnung konfrontiert, die sich insbesondere auf bereitgestellte Rechtstexte wie die Widerrufsbelehrung oder auch die AGB des Shops bezogen, die den Neuerungen nicht oder nur fehlerhaft angepasst waren.
Einen grundlegenden Schritt dahingehend, solche Abmahnwellen zu verhindern, stellten die letzten Gesetzesänderungen im Jahr 2014 dar, welche zwar zum einen die Informationspflicht für Händler deutlich verschärften, darüber hinaus jedoch drauf ausgelegt waren, die Informationen im Wesentlichen transparenter für Verbraucher zu gestalten.
Um die Änderungen leichter umsetzbar zu machen, wurde zu den neuen Regelungen eine Muster Widerrufsbelehrung herausgegeben, die die notwendigen Informationen enthielt, jedoch durchaus modifiziert werden konnte. Diese Muster Widerrufsbelehrung, die im Übrigen kostenlos ist, hat bis heute Bestand und bietet in einem gewissen Rahmen Abmahnsicherheit.
Welche Informationen beinhaltet Vorlage für die Widerrufsbelehrung?
Das Muster beinhaltet zuerst einmal die allgemeinen notwendigen Regelungen wie die Aufklärung des Verbrauchers, dass er ein gesetzliches Widerrufsrecht besitzt und wie er von diesem Gebrauch macht.
Ebenso enthalten sind die Widerrufsbedingungen und damit einhergehenden Fristen und der Hinweis darauf, wann diese beginnen und enden. Weitere Bestandteile stellen auch Besonderheiten des Onlinehandels dar wie beispielsweise beim Verkauf von digitalen Medien, bei denen nicht grundsätzlich ein Widerrufsrecht vorgesehen ist.
Bei der Vorlage handelt es sich im Allgemeinen um eine Zusammenfassung der möglicherweise notwendigen Rechtstexte und einer Erklärung, in welchem Fall diese in die Widerrufserklärung einzufügen sind.
Hinzuzufügen sind natürlich die Pflichtangaben wie die Identität und die ladungsfähige Anschrift des Verkäufers sowie Kontaktdaten, die einer schnellen Kommunikation dienen wie E-Mail, Fax oder auch Telefon. Wichtig ist bei der Nutzung des Musters, dass alle Modifizierungen rechtskonform vorgenommen werden, damit die Rechts- und Abmahnsicherheit erhalten bleibt.
Sind Händler verpflichtet ein Widerrufsformular bereitzustellen?
Grundsätzlich sind Händler seit den Änderungen des Widerrufsrechts im Jahr 2014 verpflichtet, ein Formular für den Widerruf bereitzustellen um Verbrauchern den Vorgang zu erleichtern.
Dieses kann ebenso in Textform bereitgestellt werden als auch elektronisch auf der Händlerwebseite. Allerdings ist hierbei zu gewährleisten, dass der Verbraucher zeitnahe eine Bestätigung über den Eingang seines Widerrufs erhält. Zu beachten ist auch, dass zwar Händler verpflichtet sind, ein Formular für ihre Kunden bereitzustellen, die Nutzung des Formulars allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Verbraucher haben weiterhin das Recht, ihren Widerruf selbst zu verfassen oder ihn ggf. auch telefonisch ausdrücklich zu erklären. Händler können den Widerruf also nicht ignorieren, wenn dieser nicht über das Formular ausgesprochen wird und die Formularnutzung auch nicht vorschreiben.
Abmahnung trotz Musterbelehrung: kann das sein?
Grundsätzlich können Abmahnungen auch dann ausgesprochen werden, wenn nicht klar ist, ob ein Sachverhalt überhaupt rechtswidrig ist, was jedoch nicht bedeutet, dass abgemahnte Händler auf darin enthaltene Forderungen eingehen müssen.
Es reicht hierbei aus, innerhalb der festgelegten Frist ein Schreiben zu verfassen und auf eine ggf. falsche Darstellung des Sachverhalts hinzuweisen.