Onlineshop-Betreiber sowie auch gewerbliche Nutzer von Onlinemarktplätzen wie Amazon und eBay unterliegen der Informationspflicht und müssen demnach ihren Käufern eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen.
Diese muss formell und inhaltlich den gesetzlichen Ansprüchen gerecht werden, was eine Gestaltung häufig erschwert. Für die Belegrung wurde allerdings auch ein Muster herausgegeben, die als Vorlage genutzt werden kann. 1 zu 1 übernommen ist diese vollkommen rechtssicher und muss auch in Gerichtsverhandlung entsprechend gewertet werden.
Ein Risiko besteht im Grunde dann, wenn die Belehrung durch den Verkäufer modifiziert wird. Denn dann ist nicht grundsätzlich mehr gewährleistet, dass die Widerrufsbelehrung, trotz genutzter Vorlage, rechtskonform zu werten ist.
Widerrufserklärung Vorlage für Widerrufsformular nutzen?
Nicht nur für die Widerrufsbelehrung wurde ein Muster zur Verfügung gestellt, es ist ebenso kostenlos auch eine Widerrufserklärung Vorlage für das Widerrufsformular erhältlich. Dieses kann genutzt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, um dem Verbraucher seinen Widerruf zu vereinfachen.
Dieses Formular kann auch auf der Webseite elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sofern der Verbraucher eine Bestätigung seines Widerrufs zeitnahe erhält. Die Transparenz im Onlinehandel muss auch auf diese Weise sichergestellt sein.
Widerrufsbelehrung: welche Fehler sollte man vermeiden?
Eine Widerrufsbelehrung kann sehr schnell als wettbewerbswidrig aufgefasst werden, wenn verschiedene formelle und inhaltliche Details nicht beachtet werden. So sollten Verkäufer niemals unterschiedliche Widerrufsbelehrungen nutzen, sondern immer nur dieselbe, die alle notwendigen Informationen enthält.
Gefahr besteht auch dann, wenn eine Klausel darüber eingefügt wurde, dass eine Rücksendung ausreichend frankiert sein muss, damit der Verkäufer die Ware aus dem Widerruf entgegennimmt. Grundsätzlich sollte die Widerrufsbelehrung auch immer in Textform erfolgen. Eine Bereitstellung via Link oder die Darstellen oder der Download von der Händlerwebseite sind nicht zulässig.
Eine fehlerhafte Belehrung kann zu Abmahnungen führen, die mit hohen Kosten für den Händler verbunden sind. Daher sollten Verkäufer sich auch mit aktuellen Urteilen verschiedener Gerichte zur Widerrufsbelehrung auseinandersetzen.
Was ist zu beachten im Hinblick auf die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beginnt mit der ordentlichen Belehrung des Kunden zu laufen und beträgt 14 Tage. Zumeist stellt hierbei auch der Eingang der Ware einen wichtigen Faktor dar. Insbesondere dann, wenn die Erklärung beispielsweise der Warenlieferung beigefügt ist.
Findet zuvor keine ordentliche Belehrung statt, verlänger sich die Frist auf 12 Monate, so dass der Kunde 12 Monate und 14 Tage Zeit hat, seinen Widerruf zu formulieren. Gemäß der Auffassung unterschiedlicher Gerichte, beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn die Ware den Käufer auch tatsächlich erreicht hat.
Dies bedeutet, dass bei Teillieferung erst die letzte Lieferung ausschlaggebend ist. Ebenfalls zu bedenken ist, dass die Widerrufsfrist ebenfalls nicht mit Auslieferung bzw. Wareneingang beginnt, wenn diese bei Nachbarn abgegeben wird. Sie beginnt tatsächlich erst, wenn der Käufer sie entgegennehmen und einer Prüfung unterziehen kann.
Widerrufsrecht besteht nicht, trotzdem Widerrufsbelehrung?
Wenn für bestimmt Produkte kein Widerrufsrecht vorgesehen ist, so muss der Kunde auch hierrüber informiert werden. Dies muss allerdings vor dem Kauf passieren, damit der Kunde entsprechend seine Einwilligung dazu geben kann.
Versäumt der Verkäufer die Aufklärung über einen nicht bestehenden Widerruf, kann der Kunde zuerst einmal von seinem eigentlichen Recht Gebrauch machen. Solche Umstände können oft nur durch Gerichte eindeutig geklärt werden.