AGBs und was man beachten sollte

Bei dem Begriff AGB handelt es sich um die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen, wobei diese Formulierung bereits klarstellt, dass in diesen entsprechende Regelungen enthalten sind, die bei Einkäufen bei einem bestimmten Onlineshop oder bei gewerblichen Verkäufern auf Plattformen wie Amazon und eBay in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss relevant sind.

Daher ist es notwendig, dass die AGBs auch so formuliert sind, dass Verbraucher den Inhalt verstehen, bevor sie sich zum Kauf entscheiden. Dies stellt im Grunde auch klar, dass die AGB bereits vor dem Kauf an den Käufer auszuhändigen sind, wobei es nicht ausreicht auf diese zu verweisen, sondern für den Verbraucher die Möglichkeit bestehen sollte, sie zu kopieren und zu speichern, wenn der Einlauf online vorgenommen wird.

Zu beachten ist insbesondere auch, dass die ABG nicht automatisch als Bestandteil des Kaufvertrages gewertet werden, sondern nur dann einen solchen bilden, wenn dies entsprechend vereinbart wurde und der Kunde sich damit einverstanden erklärt hat. Bei der Gestaltung der AGBs muss zwingen darauf geachtet werden, dass alle Regelungen gesetzeskonform sind, was oft aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung sehr schwer ist.

Was sind wettbewerbswidrige Klauseln in den AGBs?

Grundsätzlich sind alle Klauseln wettbewerbswidrig, wenn diese den Verbraucher unangemessen benachteiligen oder auf ebenso unangemessene Weise an das Unternehmen bilden, beispielsweise durch Gutschrift von Rückerstattungen auf dem Kundenkonto ohne Auszahlungsmöglichkeit. Verkäufer die eine solche oder eine der ähnliche Regelung in ihren AGBs treffen, können durchaus angemahnt werden, was meist auch mit Kosten verbunden ist.

Ebenso können auch Haftungsbeschränkungen als problematisch angesehen werden sowie auch das Einschränken des Widerrufsrecht bzw. dessen Inanspruchnahme durch den Verbraucher, indem beispielsweise auf eine originale Verpackung bestanden wird oder der Händler einfügt, dass unzureichend frankierte Rücksendungen nicht angenommen werden.

Aufgrund einer Vielzahl an gerichtlichen Entscheidungen in Bezug auf Zulässigkeit und Unzulässigkeit in Zusammenhang mit AGB Klauseln, kann die Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchaus schwierig werden, so dass hier eine juristische Prüfung von großem Vorteil sein kann und eine gewisse Rechts- und Abmahnsicherheit bietet. Denn gerade die AGB eines Unternehmens stellen in einem großen Teil aller Abmahnfälle die Grundlage dar.

Bieten Muster AGB Sicherheit?

Das Internet bietet einen Zugriff auf eine Vielzahl unterschiedlicher Muster AGB die kostenlos heruntergeladen oder kopiert und als Vorlage verwendet werden können. Allerdings sind nicht alle diese Vorlagen auch aktuell und rechtskonform.

Gerade die bereits genannten Schwierigkeiten bei der Gestaltung, können auch in den Mustern für Fehler sorgen, die dann jedoch der Nutzer zu vertreten hat und nicht der Webseiten-Betreiber, über dessen Webseite dies geladen wurden.

Daher ist es wichtig, dass Händler nur Vorlagen verwenden, bei denen sichergestellt ist, dass die Rechtstexte vorab juristisch geprüft wurden, wobei auch die Aktualität ein grundsätzlich wichtiger Faktor ist. Denn die Gesetzeslage in Bezug auf den Fernabsatz hat sich gerade im letzten Jahr deutlich verändert.

Ist ein Link zu den AGB zulässig?

Grundsätzlich besagt das Gesetz nicht, dass ein Link zur AGB eines Händlers unzulässig ist. Unzulässig ist diese Vorgehensweise nur dann, wenn die AGBs nicht vor dem Kauf erreichbar sind und diese nicht durch den Kunden gespeichert werden können.

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