Abmahnung – richtig reagieren bei anwaltlichen Schreiben

Eine Abmahnung, ganz gleich auf welchem rechtlichen Hintergrund sie basiert, sollte man grundsätzlich ernst nehmen. Denn auch wenn die in der Abmahnung dargestellten Sachverhalte gar nicht zutreffen, stehen sie erst einmal im Raum und müssen ausgeräumt werden.

Und hierbei befindet sich der Abgemahnte in der Beweispflicht und muss aufzeigen, weshalb keine Rechtsverletzung besteht. Dabei sollte man allerdings auch sicher sein, dass die Abmahnung unbegründet ist, was bedeutet, dass man sich mit der tatsächlichen Rechtslage vertraut machen muss.

Dies kann sich für Laien als schwierig erweisen, so dass eine kompetente anwaltliche Beratung grundsätzlich empfehlenswert ist. Gerade im Bereich Onlinehandel sind Abmahnungen keine Seltenheit. Dies gilt nicht nur für Onlineshop Betreiber, sondern auch für gewerbliche Nutzer von Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon.

Und nicht jede Abmahnung basiert auf einem tatsächlichen Rechtsverstoß. Daher sollte man sich nach Eingang einer solchen Abmahnung eingehend mit dem Sachverhalt auseinandersetzen.

Was sollte man bei Abmahnungen beachten?

Grundsätzlich sind bei einer Abmahnung verschiedene Faktoren wichtig. Zum einen sollte geprüft werden, ob die Abmahnung von einem Anwalt verfasst wurde oder durch einen Mitbewerber etc. Denn nur Anwälte dürfen für eine Abmahnung Gebühren erheben, so dass entsprechend keine Gebührenforderungen durchgesetzt werden können, wenn diese durch den Mitbewerber veranschlagt werden.

Zum anderen sollte natürlich der Sachverhalt genau unter die Lupe genommen werden. Hierbei sollte zum einen klar sein, ob dieser zutrifft oder nicht und ob ggf. ein anderer Sachverhalt bewiesen werden kann. Denn schlussendlich befindet sich der Abgemahnte in der Beweispflicht, dass er den vorgeworfenen Rechtsverstoß nicht begangen hat bzw. kein rechtswidriger Sachverhalt vorliegt.

Zu beachten sind natürlich auch Fristen, die sich beispielsweise auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung beziehen sowie die Unterlassungserklärung selbst, sofern sie vorgefertigt durch den Anwalt des Abmahnenden vorliegt. Denn hier können sich durchaus Kosten eröffnen, die mit der Unterzeichnung anerkannt sind. Die Fristen in Abmahnungen sind oft sehr kurz gehalten und betragen häufig nur wenige Tage, so dass Menschen, die eine Abmahnung erhalten relativ zügig reagieren müssen.

Abmahnung Fristen: welcher Zeitraum ist gerechtfertigt?

Was die Fristen in Bezug auf Abmahnungen betrifft, gibt es keine konkreten Zeitangaben. Die Gesetzgebung sieht vor, dass diese angemessen sein müssen, wobei dies ein äußerst dehnbarer Begriff sein kann.

Zwar betrachtet man häufig einen Zeitraum von 7 Tagen als angemessen, jedoch sind in der Praxis die Fristen deutlich kürzer. Zwar besteht die Möglichkeit, dass abgemahnte Personen schriftlich um eine Fristverlängerung bitten können, jedoch sieht die Gesetzgebung nicht vor, dass dieser durch den Abmahnenden auch stattgegeben werden muss.

Eventuelle Muster oder eine Vorlage für eine solche Bitte um Verlängerung werden auf verschiedenen Webseiten im Internet angeboten, wo sie kostenlos heruntergeladen oder ganz legal zur Nutzung kopiert werden können. Erfahrungsgemäß wird allerdings eine Bitte um Fristverlängerung, die durch einen vertretenden Rechtsbeistand erfolgt wesentlich öfter stattgegeben, so dass an dieser Stelle anwaltlicher Beistand durchaus sinnvoll und hilfreich sein kann.

Dies gilt grundsätzlich im Falle einer Abmahnung. Bei der Suche nach einem Rechtsbeistand sollte definitiv darauf geachtet werden, dass dieser sich ebenso auf Abmahnung als auch das Internetrecht im Allgemeinen spezialisiert hat um sichergehen zu können, dass eine umfassende Beratung durch den Juristen erfolgen kann.

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