Zu den Pflichten Im Onlinehandel zählt auch eine Informationspflicht, die wiederrum die Pflicht zur Bekanntgabe eines Impressums im eigenen Onlineshop oder auch auf Händlerseiten auf Plattformen wie eBay und Amazon beinhaltet.
Der Inhalt eines solchen Impressums sowie auch dessen Darstellung sind gesetzlich geregelt und bindend, was allerdings auch beinhaltet, dass bei der Pflege der Webseite auch eine Aktualisierung des Impressums notwendig sein kann. Hierbei sind aktuellen Regelungen und Gesetzesänderungen sowie auch die Einbeziehung verschiedenen Gerichtsurteile zum Impressum notwendig.
Gerade das Impressum stellt nämlich häufig eine Grundlage für die Erteilung einer Abmahnung dar, die meist für Abmahnanwälte durchaus lukrativ und Betroffene sehr kostenintensiv sein kann. Daher sollte man unbedingt vermeiden, dass das Impressum aufgrund von fehlenden Informationen und fehlerhafter Darstellung auffällig wird.
Denn die Konsequenzen ergeben sich nicht alleinig aus dem Risiko eine Abmahnung zu erhalten, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass Unternehmer dadurch gegen eine geltende Gesetzesregelung verstoßen.
Mit welcher Rechtskonsequenz ist bei fehlendem Impressum zu rechnen?
Über die Regelungen des§ 3 UKlaG hinaus, der besagt, dass Anspruchsinhabern in einem solchen Fall ein Unterlassungsanspruch zusteht, welcher zumeist durch eine Abmahnung sowie eine Unterlassungserklärung geltend gemacht wird, stellt das fehlende Impressum einen Verstoß gegen § 5 TMG dar.
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß den Regelungen von § 16, 2 Nr. 1, 2 TMG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Für kleine und mittelständische Unternehmen können diese Konsequenzen das Ende bedeuten, weshalb Unternehmer ein solches Risiko erst gar nicht eingehen sollten.
Zwar wurde im Jahr 2014 die Informationspflicht für Händler deutlich verschärft, brachte aber den Vorteil, dass die gesetzlichen Regelungen hierzu klarer und eindeutiger definiert wurden, wodurch die Umsetzung des Impressums zwar mehr Informationen erfordert, jedoch gleichermaßen auch sicherstellt, dass eine genaue Einhaltung der Regelungen den Erhalt einer Abmahnung vermeiden kann.
Verschiedene Rechtswebseiten bieten zum Thema Impressum umfassende Informationen an sowie auch ein Standard Impressum Muster, welches als sichere Vorlage für die Erstellung eines eigenen Impressums dienen kann.
Standard Impressum Muster: was sollte man beachten?
Gerade aufgrund der schwierigen Gesetzeslage finden sich im Internet eine Vielzahl unterschiedlicher Standard Impressum Muster, die größtenteils kostenlos als Vorlage verwendet werden können.
Diese Standard Impressum Muster bieten den Vorteil, dass eine schnelle und sichere Erstellung durch Vervollständigung mit den Unternehmensdaten möglich ist. Da sich im Laufe der Jahre allerdings die Gesetzeslage immer wieder geändert hat und in Zusammenhang mit neuen Änderungen auch ebenso neue Muster herausgegeben wurden, die inzwischen allerdings veraltete sind, sollten Unternehmer genau darauf achten, zu welchem Zeitpunkt die Muster erstellt wurden.
Denn sonst kann es dazu kommen, dass keine Rechtssicherheit gewährleistet ist, weil das Impressum den Anforderungen der aktuellen Gesetze nicht gerecht wird. Dies gilt auch dann, wenn man auf Vorlagen verzichtet und stattdessen einen Impressum Generator in Anspruch nimmt. Auch dieser sollte aktuell sein und rechtskonforme Rechtstexte gewährleisten können.
In Zweifelsfall können Händler auch die Rechtssicherheit des eigenen Impressums durch eine Rechtsanwalt oder einen Dienstleister, er sich auf solche Bereiche spezialisiert hat, auf Rechts- und Abmahnsicherheit prüfen lassen.