Rechtssichere Formulare und Muster für den Onlinehandel

Im Bereich Onlinehandel und Onlineshop Betrieb hat sich im Laufe der Jahre vieles gewandelt, was durchaus auch eine angepasste Rechtsprechung notwendig gemacht hat. Daher wurden im Jahr 2014 verschiedene Regelungen abgeändert und an die, durch die Internetnutzung gegebenen neuen Möglichkeiten angepasst.

Insbesondere wurde hierbei auch der EU-übergreifende Handel und Einkauf beachtet, der durch ein neues Widerrufsrecht sowie ein dazugehöriges Widerrufsrecht Formular vereinfacht werden sollte. So wurde beispielsweise das neue Widerrufsrecht so gestaltet, dass es für die gesamte EU gilt und Verbraucher demnach keine anderen Regelungen mehr beachten müssen.

Durch das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht Formular sollte es Verbrauchern vereinfach werden, ihren Widerruf zu verfassen, wobei diese das Formular nicht grundsätzlich nutzen müssen, sondern ihren Widerruf auch selbst gestalten können. Gesetzliche Regelungen dafür, dass die Bereitstellung auch zur Nutzung verpflichtet, gibt es entsprechend nicht.

Widerruf rechtskonform gestalten: wie sollte man vorgehen?

Zum Widerruf gehört grundsätzlich auch eine fehlerfreie und lückenlose Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher über seine Rechte aufklärt. Jedoch ist dies nicht ausreichend um der Informationspflicht im vollen Umfang nachzukommen.

Ebenso wie die Widerrufsbelehrung müssen dem Verbraucher auch die AGB des Shops zur Verfügung gestellt werden – und dies sollte vor Vertragsabschluss erfolgen. Auch die AGB müssen rechtskonform gestaltet sein und dürfen den Verbraucher nicht übervorteilen.

Es gilt also für Händler zum einen zu beachten, dass alle wichtigen Rechtstexte rechtskonform verfasst sind und zum anderen, das diese gemäß den geltenden Gesetzen auch beim Verbraucher eingehen bzw. so auf der Webseite des Shops veröffentlicht werden, dass sie sofort gefunden werden können. Um für die Rechtssicherheit Sorge tragen zu können, sollten nur Rechtstexte verwendet werden, die juristisch geprüft sind.

Das können ebenso eigene Texte sein, die von einem Juristen überarbeitet werden als auch Muster oder eine Vorlage, die man kostenlos im Internet erhalten kann. Ebenso können auch Rechtstexte durch Juristen für den Shop gestaltet oder ein Händlerschutzpaket von seriösen Anbietern genutzt werden. Denn auch diese sind juristisch als rechtssicher eingestuft und beinhalten eine Haftungsübernahmegarantie.

Wie kann es zu einer Abmahnung beim Widerrufsrecht kommen?

Grundsätzlich kann immer dann eine Abmahnung erfolgen, wenn vorgeschriebene gesetzliche Regelungen nicht eingehalten werden. Bei Texten, die im Grundsatz rechtssicher sind, kann eine Abmahnung auch mit der Art und Weise der Bereitstellung in Zusammenhang stehen oder aufgrund eines Missverständnisses vollkommen ungerechtfertigt sein.

Dies sollte man bei Eingang einer solchen Abmahnung immer zu Anfang prüfen, um die weitere Vorgehensweise bestimmen zu können. Ganz klar ungerechtfertigte Abmahnungen können mit einem einfachen Schreiben ablehnt werden. Allerdings sollte der Abgemahnte dann selbst eine Frist setzen, in der die Abmahnung vom Abmahnenden zurückgenommen wird und sich ebenso rechtliche Schritte vorbehalten.

Ist nicht eindeutig klar, ob die Abmahnung korrekt ist oder nicht, sollten Verkäufer juristischen Beistand in Anspruch nehmen, um innerhalb der gesetzten Frist angemessen reagieren zu können. Die spart umständliche und teure Klagen und verhindert, dass die abmahnende Partei eine Einstweilige Verfügung auf einem eventuell wackeligen Sachverhalt erwirkt.

Denn diese Kosten haben zumeist die Empfänger der Abmahnung zu tragen, was für kleine Betriebe das Aus bedeuten kann, wenn die notwendigen Mittel nicht vorhanden sind.

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