Abmahnung trotz hinterlegter Muster-Widerrufsbelehrung

Aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2014 verschiedene Änderungen im Bereich Widerrufsrecht und Informationspflicht vorgenommen wurden, standen Onlineshop Betreiber und gewerbliche Nutzer von Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon vor der Herausforderung, ihre bestehenden Rechtstexte zu ändern und sie an die neue Gesetzeslage anzupassen.

Obwohl es bei den Änderungen grundsätzlich darum ging, Geschäfts EU-übergreifend zu vereinfachen, stellte sich dies zunächst für alle am Onlinehandel beteiligten Personen als eher kompliziert dar und nicht selten kam – und kommt es heute noch zu Fehlern in den notwendigen Rechtstexten, welche zur Abmahnung und damit zu hohen Kosten führen.

Denn oft ist erst der Abmahnungsfall ausschlaggebend dafür, dass Shop Betreiber feststellen, dass sie veraltete oder fehlerhafte Rechtstexte verwenden. Nicht ganz ohne Einfluss waren hierbei auch Widerrufsrecht Muster, die kurz nach der Änderung der Gesetzeslage kostenlos im Internet angeboten wurden.

Viele dieser Muster waren nicht juristisch geprüft oder beruhten auf Missverständnissen, die erst später voll und ganz ausgeräumt wurden. Und diese Muster sind grundsätzlich noch im Internet zu finden, so dass ein Download bzw. die Nutzung einer solchen Vorlage immer gewisse Gefahren für einen Onlinehändler bergen.

Widerrufsrecht Muster: welche Muster können genutzt werden?

Widerrufsrecht Muster sollten nur dann entsprechend genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass diese rechtskonform sind, juristisch geprüft und aus einer sicheren Quelle stammen wie beispielsweise der Industrie- und Handelskammer oder Teil eines Händlerschutzpaketes sind, die man kostengünstig in Anspruch nehmen kann.

Im zweiten Fall sind diese zwar nicht kostenlos, bieten aber aufgrund der stetigen Aktualisierung langfristig Sicherheit und einen gewissen Schutz durch Haftungsübernahmegarantie. Eine weitere Möglichkeit, anstelle von Mustern oder Vorlagen, ist die komplette Erstellung der Rechtstexte durch einen geschulten Juristen.

Dies birgt auch Sicherheit, jedoch ist zu beachten, dass eine solche Leistung sehr kostenintensiv ist und keinerlei Aktualisierung beinhaltet. Das bedeutet schlussendlich, dass eine Überarbeitung der Rechtstexte erneut Kosten mit sich bringen kann.

Schutz vor Abmahnung: wie kann man diesen gewährleisten?

Wirklich sicher vor einer Abmahnung, die durchaus auch ungerechtfertigt sein kann, ist ein Händler in diesem Bereich selten.

Denn auch wenn die Rechtstexte klar und rechtskonform sind, können Mitbewerber sich zum einen an der Art der Bereitstellung stören oder auch an Details, die sie selbst nicht als rechtskonform erachten – unabhängig davon, ob der Mitbewerber damit richtig liegt oder nicht.

Echten Schutz bieten jedoch die angesprochenen Pakete aufgrund der Haftungsübernahmegarantie, die letztendlich bedeutet, dass die Verantwortung nicht vom Händler selbst übernommen werden muss und er somit geschulte Profis im Rücken hat, die den Abmahnungsfall regeln. Dies gilt auch dann, wenn Juristen für die Erstellung beauftragt werden, sofern dauerhaft für Aktualisierung gesorgt wird.

Wie reagieren bei Abmahnung?

Je nachdem ob die Gestaltung der Rechtstexte durch einen Juristen oder in Form eines Händlerschutzpaketes erfolgt ist, sollte man sich entsprechend an diese Stellen wenden.

Bei Selbstgestaltung der Rechtstexte durch den Händler oder Nutzung von Mustern, liegt die Verantwortung alleinig beim Händler selbst, so dass spätestens an dieser Stelle eine juristische Beratung angebracht ist. Grundsätzlich sollte allerdings im Vorfeld immer geprüft werden, ob die Abmahnung seriös ist und der, in der Abmahnung dargestellte Sachverhalt auch tatsächlich zutreffend ist.

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