Widerrufsrecht – Standardbelehrungen sind meist nicht ausreichend

Das Widerrufsrecht gehört zu den Rechtsbereichen, welche in den letzten Jahren viele Veränderungen erfahren haben. Dies beruht nicht zuletzt auch der Tatsache, dass auch das Internet und der Onlinehandel einem stetigen Wandel unterlagen, der eine Anpassung der Gesetzeslage durchaus nötig gemacht hat.

Allerdings brachte die Vielzahl von Änderungen auch regelrechte Abmahnwellen mit sich, welche ebenso wie die Missverständnisse in Bezug auf die gesetzlichen Regelungen mit der Änderung 2014 beendet werden sollten. Denn zu diesem Zeitpunkt wurde das Widerrufsrecht erneut überarbeitet und gilt seit dem für die gesamte EU.

Widerrufsrecht neu definiert: was ist zu beachten?

Nachdem das Widerrufsrecht neu definiert wurde und grundsätzlich vieles im Bereich Onlineshop und Handel vereinfachen sollte, wurden Händler ebenso wie Gewerbetreibende, die ihre Waren über Amazon und eBay anbieten, zuerst einmal vor eine schwierige Aufgabe gestellt, die auch heute noch Existenzgründern im Internet Schwierigkeiten bereitet.

Standardbelehrungen decken zumeist nicht mehr alles ab, was im Widerruf enthalten sein muss, so dass eine individuelle, auf den Shop angepasste Widerrufsbelehrung praktisch unerlässlich ist. Zwar werden noch immer Muster oder die eine oder andere Vorlage für den Widerruf angeboten, die jedoch nur begrenzt anpassbar sind und häufig den Bedarf des Shops nicht decken können.

Daher ist es oft nicht zu empfehlen, entsprechende Vorlagen zu nutzen, ohne diese passend zu modifizieren. Denn das neue Recht fordert verschiedene Inhalte, die ebenso von Faktoren wie die Art der Leistungen und Produkte als auch den Lieferungsarten oder der Art und Weise der Rücksendung abhängig sind.

Ist bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrung eine juristische Beratung nötig?

Grundsätzlich sieht das Gesetz natürlich nicht vor, dass Gewerbetreibende einen Anwalt für die Gestaltung der Widerrufsbelehrung benötigen. Allerdings kann sich eine rechtssichere Umsetzung so komplex gestalten, dass es durchaus sinnvoll sein kann, eine juristische Beratung in Betracht zu ziehen.

Dies verursacht zwar Kosten, die sehr hoch sein können, bietet jedoch auch Sicherheit vor Abmahnungen durch Mitbewerber oder den Verbraucherschutz. Allerdings bieten sich Gewerbetreibenden auch andere Möglichkeiten, die weniger kostenintensiv sind.

Zu diesen gehören insbesondere passende Händlerschutzpakete, die rechtssichere Texte enthalten, die individuell auf den Bedarf des Shops abgestimmt und die zeitnahe bei Änderungen aktualisiert werden. Diese Pakete eigenen sich auch besonders gut für Existenzgründer, für die der Onlinehandel noch Neuland ist, dass es zuerst einmal zu erobern gilt. Schutzpakete bieten insbesondere auch eine Haftungsübernahmegarantie, wenn es trotz des Service zu Abmahnungen kommt.

Warum muss eine Widerrufsbelehrung individuell erstellt werden?

Wie bereits abgeschnitten sind die Geschäftsabläufe in verschiedenen Betrieben unterschiedlich und ebenso auch die Waren und Produkte. Daher ist es unerlässlich, eine Widerrufsbelehrung passend erstellen zu lassen oder zu erstellen. Leider besteht darüber hinaus die Gefahr, unter die Händler zu geraten, die von sogenannten Abmahnwellen betroffen sind.

Hierbei suchen Abmahnanwälte praktisch ganz genau nach Fehlern in der Belehrung, die als Grundlage zur Abmahnung, dem Anfordern einer Unterlassungserklärung sowie verschiedenen finanziellen Forderungen dienen.

Dieser Vorgehensweise unseriöser Anwälte und Kanzleien sollte man keinen Raum bieten, um dauerhaft vor Abmahnungen sicher zu sein. Jedoch ist dabei nicht nur zu beachten, wie die Widerrufsbelehrung gestaltet ist, sondern auch darauf, dass sie dem Verbraucher gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen zugeht.

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