Wie verhalte ich mich bei einem Autounfall?

Tagtäglich ereignen sich vor allem im Berufsverkehr auf deutschen Straßen zahlreiche Verkehrsunfälle mit Blechschäden – oft reicht es dafür schließlich bereits aus, nur wenige Sekunden nicht aufzupassen.

In der Regel zeigen sich die Folgen dieser Unfälle als harmlos und es gibt keine Verletzten. Dennoch können durchaus finanzielle Konsequenzen in Erscheinung treten. Um durch die Kfz-Versicherung für diese einen entsprechenden Schadenersatz zu erhalten, kommt es auf das richtige Verhalten nach einem Autounfall an. Worin dieses besteht, erklärt der folgende Beitrag.

Absichern der Unfallstelle

Um zu verhindern, dass der eigene Unfall Folgeunfälle nach sich zieht, gilt es zuerst, die Unfallstelle abzusichern.

Dazu gehört, die Warnblinker zu aktivieren und die Aufstellung des Warndreiecks vorzunehmen – der korrekte Abstand beträgt in der Innenstadt 50 Meter, 100 Meter sollten auf Landstraßen und 150 bis 400 Meter auf Autobahnen eingehalten werden. Besonders wichtig ist die Aufstellung des Warndreiecks dabei vor unübersichtlichen Straßenverläufen, wie etwa Kuppen oder Kurven. Die Beteiligten am Unfall müssen außerdem ihre Warnweste anlegen.

Erste Hilfe leisten bei Personenschäden

Zu prüfen ist außerdem umgehend, ob der Unfall Verletzungen verursacht hat. Sollte dies der Fall sein, ist Erste Hilfe zu leisten. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehört auch, im ersten Schritt den Notruf zu kontaktieren.

Sowohl, wenn es im Rahmen des Unfalls zu verletzten Personen gekommen ist als auch, wenn umfassende Sachschäden entstanden sind, ist auch die Polizei zu informieren. Dies gilt ebenfalls, wenn ein Mietwagen in den Unfall involviert ist, keine Einigung zwischen den Unfallparteien erzielt werden kann, es zu einer Fahrerflucht gekommen ist oder der Unfallgegner eventuell unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

Liegt jedoch nur ein sogenannter Bagatellunfall vor, muss die Polizei nicht zwingend dazu gerufen werden. In diesem Fall kommt es jedoch in besonders hohem Maße auf eine selbständige Unfalldokumentation an, um im Nachgang an die Versicherung entsprechende Schadenersatzansprüche stellen zu können.

Die Dokumentation des Unfalls

Die Basis der Unfalldokumentation bilden aussagekräftige Fotos. Daneben muss ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Handelt es sich um einen umfangreicheren Unfall, der auch Personenschäden nach sich gezogen hat, werden auch Zeugenaussagen durch die Polizei aufgenommen.

Bei der Fotodokumentation ist darauf zu achten, dass die Schäden nicht nur am eigenen Fahrzeug, sondern auch an dem Auto des Unfallgegners gut sichtbar abgelichtet werden. Der Unfallort ist daneben aus unterschiedlichen Perspektiven aufzunehmen, inklusive eventueller Schleuder-, Schnee- und Bremsspuren.

Ein wichtiges Beweismittel besteht außerdem in dem Unfallbericht, welcher den Zweck erfüllt, zu rekonstruieren, wie es im Detail zu dem Unfall gekommen ist. Für die anschließende Regulierung des Schadens stellt dieser Bericht eine wichtige Basis dar, insbesondere, wenn der Unfall nicht von der Polizei dokumentiert wurde. Enthalten muss der Unfallbericht grundsätzlich eine Skizze von der Unfallstelle, die sichtbaren Schäden, den Unfallhergang, die Daten der beteiligten Fahrzeuge, Uhrzeit, Datum und Ort des Unfalls sowie Namen und Adressen sämtlicher Beteiligten. Der Unfallbericht ist nach seiner Anfertigung außerdem von den Unfallparteien zu unterschreiben.

Der nächste essenzielle Schritt besteht nach der Anfertigung des Berichtes darin, die Versicherung über den Unfall in Kenntnis zu setzen – auch in Fällen, in denen sich der entstandene Schaden als recht harmlos zeigt. Sollte jedoch ein umfassender Schaden entstanden sein, ist es in der Regel sinnvoll, einen Fachmann zu involvieren. Ein empfehlenswerter Kfz Gutachter Berlin kann die Schadenshöhe dann präzise beziffern.

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