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Premium WordPress Themes – Designs für Ihre Website

Website-Besucher mit dem WordPress Theme beeindrucken

WordPress zählt zu den beliebtesten Content Management Systemen und kommt bei nahezu der Hälfte aller Webseiten im Netz zum Einsatz. Das ist eine unvorstellbare Anzahl und ein Beweis dafür, was diese kostenlose Software zu leisten imstande ist. Ein paar Euro für das Hosting im Monat, mehr braucht es nicht, um mit einer eigenen, werbefreien Seite durchstarten zu können. Der Look und die Funktionen der Seite werden dabei größtenteils vom Theme bestimmt, das installiert wurde. Welche Vorteile Premium WordPress Themes haben, wollen wir heute beleuchten.

Das ist mit WordPress alles möglich

Premium WordPress Themes

Mit WordPress lässt sich viel mehr gestalten als ein schlichtes Blog, das übrigens für Unternehmen jede Größe ein probates Mittel für das Corporate Marketing darstellt. Nein, WordPress kann noch viel mehr. Mit der Open Source Software, dien beständig weiter entwickelt und optimiert wird, lässt sich ein Shop ebenso einrichten wie ein Forum, ein Members Bereich ebenso wie eine Landingpage.

Es braucht eben nur immer das passende Theme, welches die Aufteilung der Seite, ihr Aussehen und ihr Farbkonzept bestimmt. Auch die grundlegenden Funktionen sind im Theme verankert. So besteht eine Landingpage kurz gesagt aus einer Seite, eine Wedding Page hat eine romantische Schriftart und zarte Farben und ein Shop-Theme verfügt über einen Warenkorb und einige weitere Funktionen.

Themes sind grundsätzlich kostenlos und können im Backemd von WordPress einfach geladen und installiert werden. Das hat jedoch zur Folge, dass viele der zahlreichen Seiten, die mit diesen Themes arbeiten, gleich aussehen. Premium WordPress Themes helfen dabei, sich von der Masse optisch abzuheben und auch bei den Funktionen die Nase vorn zu haben!

Premium WordPress Themes und ihre Vorteile

Innovative WordPress Themes

Premium WordPress Themes sind meist wesentlich besser programmiert als die kostenlose Varianten. Das verbessert nicht nur die Ladezeit, es sorgt auch für die größtmögliche Sicherheit, denn Lücken im Programmcode können von Hackern ausgenutzt werden.

Zudem sind Premium WordPress Themes noch besser auf die Bedürfnisse von professionellen Anbietern zugeschnitten. Dinge, die für einen Hobbyblogger nicht von Belang sind, haben für Unternehmen eine große Wichtigkeit. Zum Beispiel möchte man sich deutlich von den Mitbewerbern unterscheiden und auch nicht mit einer Seite verwechselt werden, die vielleicht für ganz andere Werte steht.

Gerade, wenn sich Unternehmen online präsentieren, sind reibungslose Funktionen und überzeugende Designs unverzichtbare Bestandteile eines erfolgreichen Auftritts.

Themen wie Storytelling und emotionales Shopping können mit Premium WordPress Themes spielend leicht umgesetzt werden, indem man das genau passende Theme für die eigenen Bedürfnisse aussucht. Mit MYHEROTHEMES haben gewerbliche Kunden hier einen idealen Anbieter, der auch beim Service keine Wünsche offen lässt.

Die besten WordPress Themes

Mit WordPress-Themes die eigene Website gestalten

Die Premium WordPress Themes von MYHEROTHEMES können auf beliebige vielen Webseiten eingesetzt werden. Sie sind sorgfältig und schlank programmiert und zeigen sich kompatibel mit allen gängigen Plugins.

Der kompetente Support erfolgt in deutscher Sprache und lässt keine Fragen unbeantwortet. Übrigens: Natürlich können die Themes noch weiter angepasst werden. Es gibt keine versteckten oder codierten Programmcodes, wie es bei kostenlosen Themes oft der Fall ist.

Die Premium WordPress Themes von MYHEROTHEMES erweitern die Möglichkeiten des CMS WordPress deutlich. Sie sind auf die Bedürfnisse professioneller Auftritte angepasst und sind mit einem erstklassigen Support verbunden.

Haus verkaufen Lauf – Mit einem kompetenten Immobilienmakler

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Herausforderungen für Hausverkäufer auf dem Land

In Deutschland erleben Immobilienbesitzer derzeit goldene Zeiten. Die Preise für Wohnimmobilien sind auch 2018 weiter gestiegen. Fachleute sehen noch kein Ende dieser Bewegung. Insbesondere in Großstädten mit einem bereits angespannten Wohnungsmarkt explodieren die Preise. Auf dem Land sieht die Entwicklung unterschiedlich aus. Die Marktsituation kann regionale stark voneinander abweichen. Immobilienbesitzer benötigen für einen erfolgreichen Hausverkauf auf dem Lande einiges an Hintergrundwissen.

So klappts mit dem Haus verkaufen

Immobilien Akademie

Die Chancen für einen Hausverkauf sollten nicht nur aufgrund von eigenen subjektiven Eindrücken aus der Region eingeschätzt werden, sondern möglichst auf objektiven Daten zu derzeitigen und voraussichtlich künftigen Marktpreisen sowie potenziellen Interessenten – auch von außerhalb der Region. Die Bewertung der eigenen Immobilie und die Kontaktsuche zu möglichen Nachfragern sind für private Verkäufer mit einigem Aufwand verbunden. Nicht jeder möchte die Zeit aufbringen, Immobiliendaten aus dem regionalen Umfeld zu ermitteln, die möglicherweise lückenhaft ausfallen, und in den Medien nach Kaufinteressenten zu suchen.

Der Verkäufer kann diesen Aufwand einem professionellen Immobilienmakler vor Ort überlassen. Der Makler kennt die Marktsituation und die Angebote in der Region und kann die potenzielle Nachfrage einschätzen. Als Basis für Verhandlungspreise schätzt er den Immobilienwert ein und vermarktet das Objekt über die geeigneten Medien. Aus seiner Fachkenntnis und Erfahrung heraus berät er den Hausbesitzer in allen Fragen rund um den Immobilienverkauf, erstellt ein professionelles Exposé und bahnt die Kontakte zu den Käufern an. Der Verkäufer muss sich nicht selbst mit Anfragen von Interessenten beschäftigen und kann auch die Besichtigungstermine durch den Makler erledigen lassen. In Fragen der Vertragsgestaltung kann der Makler seinen Kunden vor rechtlichen und finanziellen Fallstricken bewahren.

Der Immobilienmakler kümmert sich um den Haus Verkauf

Immobilienmakler Lauf

Wollen Sie ein Haus verkaufen in Lauf an der Pegnitz steht mit der Firma Immobilien Gröschel ein Makler mit einem klaren Heimvorteil zur Verfügung. Er kennt den Immobilienmarkt zum Haus verkaufen in Lauf seit 30 Jahren. Ob Wohn- oder Gewerbeobjekte: Gröschel Immobilien taxiert den Marktwert, vermarktet die Immobilie seriös und anspruchsvoll und begleitet Käufer und Verkäufer bis zum Vertragsabschluss mit professionellem Know how. Es gehört zum Anspruch von Gröschel Immobilien, die passenden Käufer und Verkäufer zusammenzubringen. Bodenständig und in der Region verwurzelt begeistert sich das Gröschel-Immobilien-Team für die Anliegen seiner Kunden und hat es sich zum Ziel

Ausgezeichneter Immobilienmakler

gesteckt, nicht das schnelle Geschäft abzuschließen, sondern seine Kunden nachhaltig zufriedenzustellen. Eine Abfertigung von der Stange kommt hier nicht in Frage. Jeder Kunde wird beim Haus verkaufen in Lauf individuell betreut und erhält die genau auf ihn zugeschnittene Dienstleistung. Dass dieses Konzept im Kundeninteresse aufgeht, beweisen nicht zuletzt die zahlreichen Auszeichnungen, z.B. als Top-Immobilienmakler bei der „Focus“-Maklerbewertung, die Gröschel Immobilien aufgrund von Weiterempfehlungen seiner Kunden erhalten hat.

Beim Haus verkaufen in Lauf ist Gröschel Immobilien die erste Wahl: Ein Makler, der den regionalen Immobilienmarkt genau kennt, seine voraussichtliche Entwicklung einschätzen kann und jeden Kunden beim Haus verkaufen in Lauf von der ersten Besichtigung und Einschätzung der Immobilie bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss individuell berät und zufriedenstellt. Als heimatverbundener Makler lebt Gröschel Immobilien von der anhaltenden Zufriedenheit seiner Kunden vor Ort.

Vermietung Lauf – So klapps mit einer Mietwohnung

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Chancen nutzen bei der Immobilienvermietung

Die Immobilienpreise und -mieten in Deutschland steigen kontinuierlich an. Der deutsche Mieterbund hat für 2018 einen Anstieg von durchschnittlich 5 % prognostiziert. In Großstädten könnte der Anstieg sogar 10 % betragen. Immobilienbesitzer und Vermieter leben also in goldenen Zeiten. In Großstädten mit einem engen Wohnungsmarkt werden ihnen die Objekte aus der Hand gerissen. Auf dem Land, z.B. bei einer Vermietung in Lauf an der Pegnitz, müssen für die erfolgreiche Vermarktung von Immobilien unter Umständen besondere Bedingungen beachtet werden.

Unterschiede zur Großstadt

Ausgezeichneter Immobilienmakler

Im ländlichen Bereich sind die Vermietungschancen nicht immer so transparent einzuschätzen wie in Großstädten. Der private Vermieter verfügt häufig nicht über die Vielzahl von Daten, wie sie sich in der Stadt aus einem Blick in den Immobilienteil der Tageszeitung ergibt. Daneben kann er eine überregionale Nachfrage nach seinem Objekt nicht einschätzen, weil er gegebenenfalls nur Interessenten aus seinem Umfeld kennt. Aufgrund der mangelnden Daten kann er auch bei der Einschätzung der erzielbaren Miete daneben liegen. Diese Unsicherheiten kann er nur durch einen erheblichen Zeit- und Rechercheaufwand ausgleichen, den nicht jeder private Vermieter leisten kann und will.

Ein professioneller Immobilienmakler vor Ort

Immobilienmakler Lauf

Er kennt die Marktsituation in der Region und verfügt im Idealfall auch über ein überregionales Netzwerk, über das er Nachfrage generieren und Interessenten nach den Vorstellungen des Vermieters gewinnen kann. Aus seiner Praxis weiß er, was zu beachten ist, um den Vermieter vor Fehlentscheidungen zu bewahren. Anhand seiner Marktkenntnis und Erfahrung kann er die Einschätzung eines realistischen Mietpreises vornehmen. Er vermarktet und präsentiert das Objekt in den richtigen Medien und begleitet den Vermieter bis zum Mietvertragsabschluss.

Für eine Vermietung in Lauf oder der Region steht mit der Firma Immobilien Gröschel ein Makler mit einem klaren Heimvorteil zur Verfügung. Er kennt den Immobilienmarkt für eine Vermietung in Lauf seit 30 Jahren. Ob Wohn-, Gewerbe- oder Kapitalanlageobjekte: Gröschel Immobilien ermittelt den Marktwert, vermarktet die Immobilie seriös und anspruchsvoll und begleitet Vermieter und Mieter bis zum Vertragsabschluss mit professionellem Know how. Es gehört zu den Anliegen von Gröschel Immobilien, für jeden Vermieter den passenden Mieter zu finden.

Immobilien Akademie

Bodenständig und in der Region verwurzelt begeistert sich begeistert sich das Gröschel-Immobilien-Team für die Anliegen seiner Kunden und hat es sich zum Ziel gesteckt, nicht das Geschäft so schnell wie möglich abzuschließen, sondern eine nachhaltige Kundenzufriedenheit zu erreichen. Kunden werden hier nicht von der Stange abgefertigt. Jeder Kunde wird bei einer Vermietung in Lauf individuell betreut und erhält die genau auf ihn zugeschnittene Dienstleistung. Dieses Konzept geht im Kundeninteresse auf. Dies beweisen auch die wiederholten Auszeichnungen als Top-Immobilienmakler bei der „Focus“-Maklerbewertung, die Gröschel Immobilien unter anderem den Weiterempfehlungen seiner Kunden verdankt.

Bei einer Vermietung in Lauf ist Gröschel Immobilien die erste Wahl: Ein Makler, der mit dem Immobilienmarkt in Lauf und der Region bestens vertraut ist, seine voraussichtliche Entwicklung einschätzen kann und jeden Kunden bei einer Vermietung in Lauf von der ersten Besichtigung und Einschätzung der Immobilie bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss individuell berät und zufriedenstellt. Gröschel Immobilien fühlt sich der Region verbunden und legt großen Wert auf die anhaltende Zufriedenheit seiner Kunden vor Ort.

Immobilienmakler in Lauf – Den richtigen Makler finden

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Gröschel Immobilien: Der kompetente Immobilienmakler in Lauf und Umgebung

Gröschel Immobilien ist ein traditionell geführtes Familienunternehmen, dass sich seit mehr als 30 Jahren als Immobilienmakler in Lauf und Umgebung einen Namen geschaffen hat. Das Unternehmen kann auf tausende erfolgreich vermittelte Objekte zurückblicken und natürlich ist eine solch lange, erfolgreiche Firmengeschichte nur durch seriöse, kompetente Leistungen möglich. Dank der Professionalität, Kompetenz und Zuverlässigkeit ist Gröschel Immobilien einer der führenden Immobilienmakler in Lauf und Umgebung.

Immobilien verkaufen mit professioneller Unterstützung

Ausgezeichneter Immobilienmakler

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte Fehlentscheidungen dringlichst vermeiden, denn diese können nicht nur viel Arbeit kosten, sondern auch sehr schnell teuer werden. Häufig werden Verkäufer mit zahlreichen Fragen konfrontiert. Es gilt zu klären, wie viel die Immobilie noch wert ist, wie sich vertrauenswürdige Interessenten finden lassen und was unter Umständen auch nach dem Verkauf noch beachtet werden sollte. Wer sich mit dem Verkauf seines Hauses dem kompetenten Team von immobilien Gröschel anvertraut, hat einen erfahrenen Fachmann als Partner gefunden, der mit viel Sachverstand agiert und beste Erfahrungswerte vorzuweisen hat.

Immobilien Gröschel: Der Leistungsumfang im Detail

Immobilien Akademie

Zu den umfangreichen Leistungsumfang gehören vor dem Verkauf des Hauses nicht nur die professionelle, kostenlose und vor allem marktgerechte Bewertung der Immobilie, sondern auch eine umfassende Beratung über die derzeitige Marktsituation und die daraus resultierenden Möglichkeiten für einen Verkauf werden eingehend im Vorfeld besprochen.

Darüber hinaus wird ein aussagekräftiges Exposé für das Objekt erstellt, welches mit zahlreichen Fotos, Objektdaten und Planungsunterlagen untermauert werden kann.

Den bereits vorgemerkten Kunden werden des Immobilienbüros wird nach Möglichkeit natürlich das zu verkaufende Objekt angeboten.

Darüber hinaus nutzt der Immobilienmakler Lauf zahlreiche effektive Vermarktungsmöglichkeiten in wichtigen Medien (Internetportale, Tageszeitung, Wochenblatt, etc.) für einen erfolgreichen und möglichst schnellen Verkauf.

Immobilienverkauf mit Gröschel Immobilien

Immobilienmakler Lauf

Natürlich steht das kompetente Team auch während und nach dem Verkauf zur Verfügung. So werden echte Interessenten kontinuierlich von „Schaulustigen“ herausgefiltert, Bonitätssicherheiten von möglichen Käufern werden umfassend geprüft und es werden im Interesse des Verkäufers seriöse Verhandlungen mit Käufern durchgeführt. Die freundlichen Mitarbeiter arbeiten stets zielgerichtet in direkter Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Auftraggeber. So finden auch Besichtigungen ausschließlich nach Absprache mit dem Verkäufer der Immobilie statt. Während den Besichtigungen wird ein kompetentes Teammitglied von Gröschel Immobilien ebenfalls anwesend sein und den Verkauf mit höchstmöglichster Professionalität begleiten. Zudem werden sämtliche Verträge erstellt und auch alle Formalitäten übernommen – vom ersten Gang zum Bauamt bis zum notariellen Abschluss des Vertrags. Besonders bei den Preisverhandlungen ist oft das Geschick des Immobilienmaklers entscheidend für einen erfolgreichen Abschluss und Verkauf. Auch die Übergabe der Immobilie an den Erwerber wird gerne von dem freundlichen Team von Immobilien Gröschel übernommen. Dazu gehört natürlich auch die Erstellung eines ordentlichen Übergabeprotokolls.

Gröschel Immobilien ist als Immobilienmakler in Lauf ein kompetenter und erfahrener Partner in sämtlichen Phasen des Immobilien-Verkaufs. Auch nach dem Verkauf steht jederzeit ein Ansprechpartner mit professionellem Rat zur Verfügung. Das gesamte Team bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, das bei Immobilien-Verkäufern nicht nur Zeit und Nerven spart, sondern auch gleichzeitig viel Geld.

Abmahnung erhalten, was ist nun zu tun?

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Eine Abmahnung kann grundsätzlich jeden treffen – ganz gleich ob im Geschäftsbereich oder privat. So vielseitig die Möglichkeiten, insbesondere im Internet sind, so vielseitig sind auch die Rechtsgrundlagen, die es in unterschiedlichen Bereichen zu beachten gilt. Nur den wenigsten Menschen ist bewusst, was tatsächlich erlaubt ist und was nicht und so kommt es gar nicht so selten vor, dass man unbewusst die Rechte anderer verletzt und diese durch eine Abmahnung dagegen vorgehen.

Dies kann aufgrund von fremden Bildern oder Texten auf privaten oder gewerblichen Webseiten sein, was gleichermaßen auch den Online Handel auf Amazon oder eBay mit einschließt, sowie auch durch die Nutzung von Tauschbörsen. Jedoch sollte man immer sehr genau prüfen, ob die Abmahnung tatsächlich gerechtfertigt ist.

Aufgrund der Tatsache, dass Rechtsverletzungen im Internet praktisch an der Tagesordnung sind, hat sich hier ein äußerst lukrativer juristischer Bereich eröffnet und nicht immer wird geprüft, ob erhobene Vorwürfe von Mandanten gegen eine Privatperson oder einen Händler auch wirklich zutreffen.

Abmahnung: was tun, wenn der Abmahnanwalt Post schickt?

Eine Abmahnung beinhaltet zwar in erster Linie keine Rechtskonsequenzen für den Empfänger, bedeutet jedoch nicht, dass man den Erhalt auf die leichte Schulter nehmen sollte. Denn selbst wenn die Abmahnung ungerechtfertigt erscheint, ist sie dennoch mit Fristen versehen, die zumeist sehr kurz sind und eine schnelle Reaktion erfordern.

Hierzu gehört vor allem, dass man sich mit dem Inhalt der Abmahnung eingehend auseinandersetzt. Daher gilt zuerst einmal, dass man sich mit dem Absender der Abmahnung befasst. Hierbei muss es sich nicht grundsätzlich um einen Anwalt handeln, denn auch die Personen, deren Rechte eingeschränkt wurden, haben die Möglichkeit abzumahnen.

Wichtig ist auch, dass man den, in der Abmahnung dargestellten Sachverhalt genau prüft und entscheidet, ob dieser zutrifft oder nicht und ob man den ungerechtfertigt vorgeworfenen Sachverhalt auch entsprechend entkräften kann. In den meisten Fällen, in denen man sich die Frage stellt: „Ungerechtfertigte Abmahnung – was tun?“ kommt man um eine juristische Beratung nicht herum.

Warum Anwalt einschalten bei ungerechtfertigter Abmahnung?

Eine falsche oder ungerechtfertigte Darstellung des Sachverhalts mag auf den ersten Blick zwar erleichternd sein, bringt jedoch neue Probleme mit sich. Denn nun gilt es, dies auch darzulegen.

Der Empfänger einer Abmahnung befindet sich nun mehr in der Beweispflicht und das kann sich als schwieriger herausstellen, als man auf Anhieb glauben mag. Eine juristische Beratung und die Unterstützung eines Juristen können an dieser Stelle durchaus hilfreich sein.

Insbesondere wenn eine Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt und der Fristablauf mit Eingang der Abmahnung eingetreten ist, gilt es schnell zu handeln, um die eigenen Rechte zu wahren.

Was sollte man bei einer nicht anwaltlich erstellen Abmahnung wissen?

Generell kann praktisch jeder eine Abmahnung verfassen, ganz gleich ob diese zutrifft oder nicht. Hierzu gibt es bereits die Möglichkeit, sich ein entsprechendes Muster oder eine Vorlage kostenlos aus dem Internet herunterzuladen und es an den eigenen Bedarf anzupassen.

Wurde eine Abmahnung durch den vermeintlich Geschädigten verfasst, so sollte man darauf achten, ob etwaige Gebühren veranschlagt wurden. Diese wären vollumfänglich unberechtigt, da ausschließlich ein Jurist Gebühren für einen solchen Vorgang veranschlagen kann.

Woran erkenne ich ob eine Abmahnung berechtigt ist?

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Eine Abmahnung und damit der Vorwurf gegen ein geltendes Recht verstoßen zu haben, können im Grunde jeden treffen. Ganz gleich ob im privaten Bereich oder im Onlinehandel, beispielsweise in Zusammenhang mit dem eigenen Onlineshop oder der angebotenen Produkte auf Plattformen wie eBay oder Amazon.

Die Gründe, weshalb es zu einer Abmahnung kommt, können vielseitig sein und so ist es kaum verwunderlich, dass es inzwischen eine Vielzahl von Anwaltskanzleien gibt, die sich auf diesen Vorgang spezialisiert haben.

Man kennt diese vor allem unter dem Begriff Abmahnanwälte. Wie in allen Bereichen gibt es durchaus seriöse Juristen, die Abmahnung für ihre Klienten verfassen, jedoch auch viele schwarze Schafe, die erst gar nicht prüfen, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht.

Der Grund hierfür ist einfach: geht eine Abmahnung ein, ist der Empfänger in der Beweispflicht und muss auch eine falsche Sachdarstellung wiederlegen können, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Da sich dies sehr häufig schwieriger gestaltet als man glaubt und man immer Gefahr läuft, durch eine falsche Äußerung oder Reaktion die Sache deutlich zu verschlimmern, ist immer zu empfehlen: Bei Abmahnung Anwalt einschalten.

Welche Probleme ergeben sich bei einer Abmahnung vom Anwalt?

Aus der Abmahnung an sich ergeben sich noch keine Probleme, da sie ausschließlich dazu gedacht ist, den Empfänger auf eine vermeintliche Rechtswidrigkeit hinzuweisen und ihn dazu aufzufordern, diese zukünftig zu unterlassen. Jedoch kommt eine Abmahnung in den seltensten Fällen ohne Unterlassungserklärung und diese kann es durchaus in sich haben.

Denn auch wenn eine Unterlassungserklärung im Grundsatz lediglich dazu dient, sicherzustellen, dass der rechtswidrige Sachverhalt zukünftig behoben wird oder ein rechtswidriges Verhalten dauerhaft unterbleibt, wird eine solche Erklärung in den meisten Fällen auch dazu genutzt, etwaige Rechtsansprüche zu sichern oder auch die Übernahme von anwaltlichen Kosten auf den Empfänger umzulegen.

Hierbei kann es sich um Geldsummen handeln, die dem Sachverhalt, auch bei gerechtfertigter Abmahnung, nicht angemessen sind. Zusätzlich ist die Abgabe der Unterlassungserklärung mit Fristen verbunden, innerhalb deren Zeitrahmen der Empfänger reagieren muss. Tut er dies nicht, kann es zur Klage kommen oder zur Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung. Und dies kann man sehr hohen Kosten für den Abgemahnten verbunden sein.

Was sollte man bei einer beigefügten Unterlassungserklärung beachten?

Grundsätzlich sollte man die Unterlassungserklärung immer im Zusammenhang mit der eigentlichen Abmahnung betrachtet. Dies bedeutet, dass es zuerst einmal notwendig ist festzustellen, ob diese Abmahnung von einem Juristen verfasst wurde oder durch den vermeintlich Geschädigten selbst.

Denn daraus ergibt sich der wesentliche Unterschied, dass ein Anwalt durchaus berechtigt ist, Gebühren für den Vorgang zu erheben, was eventuellen Geschädigten nicht zusteht, so dass diese auch nicht anerkannt werden müssen. Schaut man sich einmal ein Muster oder eine Vorlage einer Unterlassungserklärung an, wie man sie kostenlos online finden kann, wird man schnell feststellen, dass bei einer solchen die Kosten und Nachteile deutlich minimiert wurden

Dagegen sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen von Abmahnanwälten zumeist nicht ausschließlich auf eine Sicherstellung bezogen, sondern so gestaltet, dass der Unterzeichner gleichermaßen auch hohe Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen oder Kostenübernahmen anerkennt. Dies macht es nötig, eine Unterlassungserklärung, auch bei stimmigem Sachverhalt, durch einen kompetenten Rechtsbeistand modifizieren zu lassen.

Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung

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Eine formelle Abmahnung Urheberrecht kann aus unterschiedlichen Gründen ergehen, denn gerade in diesem Bereich ist die Gefahr einer rechtswidrigen Handlungsweise besonders groß. Dies beginnt beispielsweise mit unberechtigter Nutzung von Bildern oder Texten und geht bis hin zur illegalen Nutzungsweise sogenannter Tauchbörsen, auch Filesharing genannt, bei denen es zum Uploaden und Downloaden von Medien kommen kann, die nicht von Personen bereitgestellt wurden, die auch das Recht dazu haben.

Dies kann beispielsweise bei neu erschienen Filmen, E-Books, Software oder auch Musikstücken der Fall sein. Es kann sogar durchaus passieren, dass ein einzelner Download auch als unbefugtes Bereitstellen von Medien gewertet werden kann. Denn letztendlich ermöglichen es Tauschbörsen wiederrum auch direkten Zugriff anderer Nutzer auf die heruntergeladenen Daten.

Tauschbörsen gehören zu den häufigsten Gründen, aus denen Abmahnungen an Internetnutzer ergehen. Man spricht hier sogar von regelrechten Abmahnwellen, bei denen eine Vielzahl von Nutzern aufgrund desselben Rechtsverstoßes abgemahnt und zur Schadensersatzzahlung aufgefordert werden können.

Hierbei kann die Abmahnung nicht nur die Person treffen, die einen Download bereitgestellt oder in Anspruch genommen hat, sondern insbesondere den Anschlussinhaber, der wesentlich leichter zu ermitteln ist.

Abmahnung Urheberrecht: wie kann man eine solche vermeiden?

Urheberrechtsverletzungen gehören im Grunde zu den Rechtsverstößen, die man recht einfach vermeiden kann, in dem man weder fremde Bilder noch Texte oder Musikstücke nutzt, beispielsweise um die eigene Webseite zu gestalten.

Dies sollte man grundsätzlich nur dann tun, wenn eine schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers oder des Urhebers vorliegt und dann auch nur in dem Rahmen, in dem die Nutzung erlaubt wurde. Tauschbörsen, in denen Daten hin und her getauscht werden, sind im Zweifelsfalle zu meiden, wenn nicht klar ist, bei welchen Medien es erlaubt ist, diese kostenlos zu laden, und welche illegal bereitgestellt wurden.

Ein wenig komplizierter ist es bei Daten, die zum Kauf auf Plattformen wie Amazon, beispielsweise in Form von Musikstücken oder einem E-Book angeboten werden. Hier sollte man wissen, dass man diese nur in einem bestimmten Rahmen nutzen darf. Inwieweit die Nutzung möglich ist, erschließt sich meist aus den Bedingungen, die beim Verkauf angegeben sind.

Abmahnung Urheberrecht auch bei lizenzfreien Bildern?

Menschen, die Suchmaschinen nutzen, um nach lizenzfreien Bildern für die eigene Webseite oder den eigenen Onlineshop zu suchen, glauben sich oft auf der sicheren Seite, was jedoch keinesfalls zutrifft. Tatsache ist dagegen, dass bei einer solchen Suchanfrage lediglich die Suchbegriffkombination aufgegriffen wird, die sich eventuell an irgendeiner Stelle auf der fremden Webseite befindet, auf denen die Bilder genutzt werden.

Dies muss nicht zeitgleich bedeuten, dass die lizenzfreie Nutzung tatsächlich erlaubt ist. Auch sollte man abklären, was lizenzfrei in Zusammenhang mit diesen Werken überhaupt bedeutet, da zumeist die Nutzung nicht in allen Bereichen kostenlos erlaubt ist.

Oft geht die Genehmigung nicht soweit, dass die Bilder zur Gestaltung, beispielsweise einer gewerblichen Webseite, freigegeben sind und selbst wenn, können mit der Nutzung eventuelle Bedingungen verknüpft sein, wie z. B. eine Link auf die Seite des Urhebers. Auch im Online Handel gilt hierbei: Produktfotos von Herstellerseiten nur dann im eigenen Shop oder eBay Shop verwenden, wenn der Hersteller dies schriftlich genehmigt.

Was das neue Glücksspielgesetz in der Schweiz für Casino-Fans bedeutet

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Was das neue Glücksspielgesetz in der Schweiz für Casino-Fans bedeutet

Glücksspiele erfreuen sich einer wachsenden Begeisterung. Ein Coup Roulette hier, eine Hand Blackjack dort – seitdem die Branche im World Wide Web aufblüht, kommt schlichtweg jeder auf seine Kosten. Dass dabei auch illegal operierende Casinos auf sich aufmerksam machen, ist längst bekannt. Eben deshalb hat die Schweiz neue Gesetze durchgewunken, den heimischen Markt gestärkt und den Fokus auf legale Optionen gelegt. Wir haben uns angesehen, was es mit dem verbesserten Geldspielgesetz auf sich hat und warum es sich für Eidgenossen lohnt, ein legales Schweizer Online Casino zu besuchen.

Online-Glücksspiel am Gesetz vorbei

Das World Wide Web kam scheinbar aus dem Nichts. Denn selbst 20 Jahre nach seiner Popularisierung existieren in Europa keine einheitlichen Regelungen. Der Blick nach Deutschland und Österreich spricht Bände. Beide Länder verfügen über einen Glücksspielstaatsvertrag, der das Spiel im Online Casino untersagt. Problem: Die Europäische Union hingegen hat keinerlei Problem damit, reguliertes Internet-Glücksspiel zu erlauben. Unternehmen, die beispielsweise in Malta lizenziert sind, bewegen sich in einer Grauzone und sind für Spieler aus Deutschland und Österreich effektiv legal. Ähnlich sieht der Umgang mit Online Casinos in der Schweiz aus. Doch anders als bei den mitteleuropäischen Nachbarn hat sich die Politik entschieden, einen Mittelweg einzuschlagen, der letztendlich allen Seiten hilft. Einerseits sollen die Bürger davon abgehalten werden, bei illegalen Anbietern zu spielen. Andererseits sollen legale Möglichkeiten geschaffen werden, von denen auch der Staat profitiert. Eine Win-win-Situation – so zumindest ist der Gedanke. Das neue Gesetz sieht vor, dass alle 21 Schweizer Casinos mit Glücksspiellizenz die Möglichkeit haben, eine Konzessionserweiterung zu beantragen. Wird diese durch den Bundesrat vergeben, darf die Spielbank neben dem herkömmlichen Angebot auch Casinospiele im Internet anbieten.

Bookies und Online Casinos sind betroffen

Im Fokus der Neuregelungen steht primär der Schutz von Spielern. Denn während bei Anbietern aus dem Ausland weder Konzession noch Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind, ist in regulierten Schweizer Online Casinos ein positiver Einfluss möglich. Selbst wenn nicht jeder Nutzer 24/7 begutachtet werden kann, wird das Problem der Spielsucht ernst genommen. Aus der Internet-Spielbank generierte Steuereinnahmen fließen umgehend in Hilfsprogramme, sollen außerdem Sport- und Kulturprogramme fördern. Über 70.000 Schweizer gelten bereits als spielsüchtig. Jährlich werden über 200 Millionen Euro in illegale Angebote investiert. Obgleich das Glücksspiel in den letzten Jahren sicherer geworden ist, empfiehlt es sich für Interessierte, legale Casinos aus der Schweiz zu besuchen. Die Unternehmen werden staatlich reguliert und zahlreichen Kontrollen unterzogen. Konsequent ist ausgeschlossen, dass die Einnahmen etwa der Geldwäsche für kriminelle Organisationen dienen. Bedenklicher ist hingegen der Umgang mit Wettportalen ohne Konzession. Über 100 dieser Online-Anbieter sind in der Schweiz mittlerweile mit einer Netzsperre versehen. 

Wie sinnvoll ist die Netzsperre?

Ob die Netzsperren letztendlich überhaupt sinnvoll sind, wird die Zukunft zeigen. Rechtsanwalt Martin Steiger beispielsweise zeigt sich wenig optimistisch. Denn wer bisher auf illegalen Seiten gespielt hat, wird dies auch zukünftig tun. Ganz egal, ob ein Online Casino Schweiz mit ähnlichen oder gar besseren Schutzmechanismen auf sich aufmerksam macht. Das Internet selbst ist das Problem. Denn für findige Nutzer stellt es keinerlei Hürde dar, die Netzsperre zu umgehen und Anbieter zu besuchen, die für den heimischen Markt gar nicht mehr vorgesehen sind. Wer sich illegal Filme und Musik über das Internet beschafft, nimmt nicht plötzlich den Weg in das nächstbeste Elektronikgeschäft auf sich. Er findet weitere gesetzeswidrige Möglichkeiten, seinen Interessen nachzugehen. Schweizer Online Casinos hingegen horchen auf – oder stellen kurzerhand ihre Strategie um. Seit Inkrafttreten des neuen Glücksspielgesetzes haben bereits vier Schweizer Casinos den Schritt gewagt und bieten eigene Online Casinos an. Dies gibt Spielern aus der Schweiz nun die Möglichkeit komplett legal im Online Casino zu spielen. Auch die notwendige Sicherheit ist in bei diesen Online Angeboten gegeben, denn sämtliche Spiele sind durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle geprüft und zertifiziert. Auch wenn die Angebote im Moment noch überschaubar sind werden diese kontinuierlich ausgebaut und bieten von Blackjack bis zu Slots ein breites Spektrum an Spielvarianten.  

Was ändert sich wirklich?

Mit der Einführung des neuen Glücksspielgesetzes und den ersten legalen Angeboten von Schweizer Casinos haben Spieler aus der Schweiz neu die Möglichkeit komplett legal im Online Casino zu spielen. Die Netzsperren für ausländische Anbieter erhöhen den Spielerschutz, da die konzessionierten Online Casinos diesbezüglich an strenge Richtlinien gebunden sind. Abschliessend lässt sich sagen, dass legale Online Casinos in der Schweiz im Aufwind sind und die Angebote sicherlich in den nächsten Monaten und Jahren noch weiter ausgebaut werden.

Abmahnung und Unterlassungserklärung: Wie sollte man reagieren?

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Abmahnungen können bei unterschiedlichen Rechtsschutzverletzungen oder Rechtsverstößen ausgesprochen werden und ebenso Privatpersonen betreffen als auch Händler, die ihre Produkte im eigenen Onlineshop anbieten oder am Onlinehandel über Plattformen wie eBay oder Amazon teilnehmen.

Die Gründe für Abmahnungen sind vielfältig. In den meisten Fällen geht es dabei aber um Verstöße aus Bereichen wie Marken- oder Wettbewerbsrecht, Gebrauchs-/Geschmacksmusterrecht oder Patentrecht sowie auch Urheberrecht etc.

Hierzu zählt beispielsweise das Kopieren und unbefugte Benutzen von Bildern und Texten, fehlendes oder fehlerhaft gestaltetes Impressum, fehlende AGB etc. und damit Verstöße gegen die Informationspflicht.

Abmahnung – Unterlassungserklärung: beides das gleiche?

Die Begriff Abmahnung und Unterlassungserklärung stehen zwar in den meisten Fällen in Zusammenhang, beschreiben jedoch nicht das gleiche. Wo eine Abmahnung dazu dient, den Rechtsverstoß anzuzeigen und dazu aufzufordern, diesen zukünftig zu unterlassen, dient die Unterlassungserklärung der Sicherstellung der zukünftigen Unterlassung.

Daher sind diese Erklärungen zumeist auch mit Vertragsstrafen versehen, zu deren Zahlung der Unterzeichner sich bei fortführen eines rechtswidrigen Verhaltes verpflichtet. Eine unterzeichnete Unterlassungserklärung sollte man auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn es handelt sich hierbei definitiv um einen Vertrag, der 30 Jahre gültig ist und aus dem ggf. sehr negative Konsequenzen erwachsen können.

Daher sollte man eine solche Erklärung auch niemals vorschnell unterschreiben, sondern grundsätzlich in allen Details prüfen oder prüfen lassen. Eine gute Anlaufstelle sind fachlich geschulte Juristen oder auch der Verbraucherschutz, der in Bezug auf Abmahnungen eine kompetente Beratung und Hilfe anbietet.

Abmahnung ungerechtfertigt – Unterlassungserklärung ignorieren?

Natürlich kommt es auch sehr oft vor, dass eine Abmahnung und der darin dargelegte Sachverhalt nicht zutreffend sind. Ignorieren sollte man sie deshalb nicht und damit auch nicht die Unterlassungserklärung.

Der Empfänger der Abmahnung befindet sich in der Beweispflicht, so dass es nötig ist, sich Gedanken darüber zu machen, ob man gegen die Darstellung vorgehen und beweisen kann, dass diese nicht korrekt ist. Darüber hinaus beinhaltet eine Abmahnung Fristen, die es einzuhalten gilt.

Werden diese Fristen reaktionslos überschritten, kann es zu Klagen oder der Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung durch den abmahnenden Anwalt kommen. Die Kosten dafür werden dem Abgemahnten auferlegt.

Es ist also grundsätzlich notwendig zu reagieren und gerade bei ungerechtfertigten Abmahnungen ist juristischer Beistand notwendiger denn je, wenn der Abmahnungsempfänger seine Rechte wahren möchte.

Abmahnung gerechtfertigt – Unterlassungserklärung unterschreiben?

Wenn eine Abmahnung gerechtfertigt ist, wird man in den seltensten Fällen um die Tatsache drum herum kommen, dass man eine solche abgeben muss. Allerdings ist es nicht ratsam, eine, der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft und vorschnell zu unterschreiben.

Sinnvoller ist es, diese juristisch prüfen zu lassen, beispielsweise dahingehend ob die Anwaltskosten gerechtfertigt sind und Schadensersatzansprüche und vereinbarte Vertragsstrafen dem Sachverhalt angemessen. Ist dies nicht gegeben, so kann auch eine neu formulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Diese kann durch einen Juristen verfasst oder auch als Vorlage kostenlos auf verschiedenen Webseiten im Internet heruntergeladen und an den Sachverhalt angepasst werden. Allerdings sollte man bei der Nutzung einer Muster Unterlassungserklärung darauf achten, dass man sie so an den Sachverhalt anpasst, dass sie zwar Gültigkeit hat aber darüber hinaus keine unangemessenen Ansprüche anerkennt.

Was tun bei Abmahnung im Online Handel?

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Im Laufe der Jahre haben sich Gewerbetreibenden durch das Internet eine Vielzahl neue und positive Möglichkeiten eröffnet. Damit einher geht allerdings auch die Tatsache, dass eine Vielzahl neuer Gesetze, die sich auf diesen Bereich beziehen, es nicht ganz einfach macht, einen Onlineshop rechtskonform zu gestalten.

Bei der Gestaltung von gewerblichen Webseiten sowie der Onlineshop Eröffnung müssen unterschiedliche Regelungen, beispielsweise in Zusammenhang mit den AGBs, dem Widerrufsrecht, dem Impressum oder auch textlicher und bildhafter Gestaltung, beachtet werden.

Tut man dies nicht, kommt es nicht selten zu ungewollten Rechtsverstößen und damit schlussendlich auch zu Abmahnungen. Dies gilt nicht nur für Händler, die über einen eigenen Shop vertreiben, sondern ebenso auch für Nutzer von Onlinemarktplätzen wie Amazon oder eBay.

In welchem Bereich ist die Gefahr einer Abmahnung Internet am größten?

Bei gewerblichen Webseiten kommt es in den meisten Fällen zu Abmahnungen, die sich auf fehlende oder fehlerhafte ABGs beziehen. Ebenso oft werden fehlende oder eine schwer auffindbare Widerrufsbelehrung oder fehlende Informationen im Impressum abgemahnt.

Darüber hinaus kann es ebenso zu Abmahnungen kommen, wenn beispielsweise von Mitbewerber-Webseiten kopiert oder Produktbilder oder Genehmigung für das Bewerben von Artikeln verwendet werden.

Die Möglichkeiten eines Rechtsverstoßes sind vielseitig, so dass Händler bei der Gestaltung von Shop, Webseite und Angeboten grundsätzlich sehr sorgsam vorgehen müssen.

Was sollte beim Impressum beachtet werden?

Wie ein Impressum gestaltet sein sollte, können Onlineshop-Betreiber § 5 des Telemediengesetzes entnehmen. Handelt sich jedoch um eine Webseite, die journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote enthält, so sind die Bestimmungen in § 55 RStV zu beachten.

Um die Gestaltung von Impressum und Datenschutzerklärungen für die eigene Webseite einfacher zu machen, findet man im Internet rechtskonforme Muster oder auch die eine oder andere Vorlage, die an den eigenen Bedarf angepasst werden kann.

Diese sind meist schon juristisch geprüft und können oft kostenlos in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise bieten sie eine gewisse Sicherheit.

Produktbilder und Produkttexte: darf man diese der Herstellerseite entnehmen?

Bei der Gestaltung von Angeboten im eigenen Shop gilt grundsätzlich, dass man keine fremden Bilder oder Produktbeschreibungen einfach so übernehmen darf. Dies gilt auch für Beschreibungen und Bilder von der Herstellerseite, auch wenn es sich hierbei um das angebotene Produkt handelt.

Tatsächlich handelt es sich um eine solche unerlaubte Übernahme um einen Rechtsverstoß, der einen Onlineshop-Besitzer teuer zu stehen kommen kann. Daher gilt, dass zuvor die Genehmigung für die Nutzung der Produktbilder und Beschreibungen möglichst schriftlich eingeholt werden muss.

Dabei ist darauf zu achten, dass genau definiert ist, welche Bilder und Texte genutzt werden dürfen, da bei einer Abmahnung die Beweislast immer beim Abgemahnten liegt. Eine mündliche Genehmigung ist zwar durchaus gültig, lässt sich aber im Nachhinein nur schwer beweisen.

Abmahnung erhalten: wie vorgehen?

Eine Abmahnung beinhaltet immer eine genaue Beschreibung des Rechtsverstoßes, so dass schnell zu prüfen ist, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.

Darüber hinaus enthält sie auch die Aufforderung das rechtswidrige Verhalten einzustellen, der man auch im Zweifelsfall umgehend nachkommen sollte, um eventuell weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Generell ist immer zu empfehlen, sich juristisch beraten zu lassen.

Falsches Impressum? So gehts richtig.

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Ein Verstoß gegen die Informationspflicht in Form eines Impressums bzw. des vollständigen, vom Gesetzgeber geforderten Inhalts, ist einer der häufigsten Gründe, weshalb eine Abmahnung an einen Webseitenbetreiber ergeht.

In den meisten Fällen sind hierbei Personen betroffen, die sich in irgendeiner Form am Onlinehandel beteiligen, entweder mit eigenem Onlineshop oder auch durch den Verkauf auf Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon.

Oft kommt es dazu, dass verschiedene wichtige Angaben im Impressum fehlen und in einigen Fällen fehlt das Impressum vollständig, was einen Verstoß gegen die geltenden Gesetzesgrundlagen bedeutet. Daher sollten Onlinehändler grundsätzlich ein umfassendes und gesetzeskonformes Impressum zur Verfügung stellen, welches alle wichtigen Angaben enthält.

Wo findet man die Informationen zur Erstellung eines Impressums?

Die Regelungen zum Inhalt eines Impressums werden zum einen unter § 5 TMG dargestellt, wobei es für Laien oft schwierig ist, diese Regelungen auch vollständig umzusetzen. Eine Vielzahl von Internetseiten bietet ebenso Informationen zu diesem Thema an und es ist darüber hinaus möglich, sich kostenlos ein Muster oder eine Vorlage für ein Impressum herunterladen oder das eigene Impressum über einen Generator zu erstellen.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben auch tatsächlich enthalten sind. Zu beachten ist allerdings, dass nicht nur der Inhalt des Impressums Stein des Anstoßes sein kann, sondern ebenso auch die Art und Weise, wie dieses auf der Webseite dargestellt ist. Denn an dieser Stelle gibt das Gesetz vor, dass das Impressum unmittelbar und dauerhaft erreichbar ist und somit von einem Kunden oder Mitbewerber jederzeit eingesehen werden kann.

Beachtet man diese Informationen, so kann man eine Abmahnung Impressum durchaus vermeiden. Was man allerdings nicht tun sollte ist, das Impressum von einer Mitbewerber-Webseite zu kopieren und an den eigenen Bedarf anpassen. Denn hier ist nicht garantiert, dass das Impressum auch den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Wie vorgehen wenn man eine Abmahnung erhält?

Eine Abmahnung beinhaltet immer eine Darlegung des Sachverhaltes, der als rechtswidrig erachtet und entsprechend abgemahnt wird. Darüber hinaus kann es durchaus sein, dass der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt ist und es Fristen zu beachten gibt, in denen man das möglicherweise nicht rechtskonforme Verhalten abstellen und die Unterlassungserklärung unterschrieben an den Abmahnanwalt zurücksenden soll.

Solche Fristen sind meist sehr kurz, so dass eine umgehende Reaktion erforderlich ist. Je nachdem um welche Art von Rechtsverletzung es sich handelt, sollte grundsätzlich erst einmal dafür Sorge tragen, dass der abgemahnte Sachverhalt vorerst eingestellt wird, um weiteren Ärger zu vermeiden.

In Anbetracht der kurzen Fristen ist ein schneller Termin bei einem fachkundigen Juristen erforderlich. Bei der Auswahl eines Rechtsbeistandes sollte allerdings darauf geachtet werden, dass dieser spezialisiert ist auf Wettbewerbsrecht und Internetrecht.

Unterlassungserklärung bei gerechtfertigter Abmahnung unterschreiben?

Steht eindeutig fest, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist, und der Abmahnanwalt fordert eine entsprechende Unterlassungserklärung, die der Abmahnung bereits vorformuliert beiliegt, sollte man diese nicht gleich unterzeichnen.

Häufig enthalten solche Unterlassungserklärungen weitere Details, die der Unterzeichner mit seiner Unterschrift anerkennt, wie beispielsweise überhöhlte Vertragsstrafen, das Anerkennen von Anwaltskosten oder auch Schadensersatzforderungen.

Stattdessen sollte eine neuformulierte Unterlassungserklärung eingereicht werden, die die Nachteile für den Abmahnten weitestgehend mindert.

Urheberrecht Abmahnung – wie es dazu kommen kann

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In sehr vielen Fällen, wo Personen das Internet zu gewerblichen Zwecken als auch privaten nutzen, kommt es zu einer Urheberrecht Abmahnung bzw. einer Abmahnung, die auf einer Urheberrechtsverletzung beruht.

Als Urheberrecht bezeichnet man einen subjektiven und absoluten Rechtsbereich, des Aufgabe es ist, das geistiges Eigentum eines Urhebers zu schützen. Es regeln alle notwendigen Belange in Bezug auf das Verhältnis des Urhebers sowie dessen möglicher Nachfolger zum geschaffenen Werk. Hierbei kann es sich ebenso um Texte als auch Musikstücke, Videos und Bilder handeln.

Durch das Herunterladen von nicht freigegebenen Medien in Tauschbörsen kann man somit genauso eine Abmahnung erhalten wie auch durch die Nutzung fremder Texte oder Fotos auf Internetseiten, im Onlineshop oder im Onlinehandel auf Plattformen wie eBay oder Amazon.

Wie kann man eine Urheberrecht Abmahnung verhindern?

Grundsätzlich gilt, dass Texte, Bilder und verschiedene andere Medien einen Urheber haben, der in den meisten Fällen auch alle Urheberrechte besitzt. Somit sollte klar sein, dass eine ungenehmigte Benutzung dieser Medien nicht rechtskonform ist.

Zwar gibt es Texte und Bilder, bei denen die Nutzung möglich ist, jedoch ist der Nutzungsrahmen zumeist in Form einer Lizenz festgelegt. Über diese genehmigten Nutzungsmöglichkeiten hinaus, dürfen diese Medien nicht weiter verwendet werden. Man kann also davon ausgehen, dass grundsätzliche eine schriftliche Anfrage nötig ist, wenn man bestimmte Medien oder Medienteile verwendet möchte.

Ebenso sollte auch die Genehmigung schriftlich erfolgen und genau aufzeigen, was erlaubt ist und was nicht. Auf diese Weise sind Internetnutzer auf der sicheren Seite. Bei Tauschbörsen dagegen besteht immer die Gefahr die Rechte Dritter zu verletzen, da hier nur schwer abschätzbar ist, ob die Medien vom Urheber selbst hochgeladen und freigegeben sind oder nicht.

Bei neueren Filmproduktionen und Musikstücken sollte man allerdings immer davon ausgehen, dass es sich beim Hoch- und Herunterladen um einen Verstoß handelt. Denn diese sind in den wenigsten Fällen kostenlos erhältlich.

Wie sollte man bei einer Urheberrecht Abmahnung reagieren?

Wie grundsätzlich auch bei jeder anderen Abmahnung ist es notwendig, dass zuerst einmal geprüft wird, von wem diese Abmahnung erstellt wurde. Hierbei kann ebenso ein vertretender Anwalt eine Abmahnung für seinen Mandanten versenden als auch der etwaige Geschädigte selbst seine Rechte in Anspruch nehmen und eine solche verfassen.

Wichtig ist allerdings hierbei, dass nur ein Anwalt Gebühren für diese berechnen und eventuell geltend machen kann. Eine Privatperson oder ein Unternehmen, welches sich gestört oder geschädigt fühlt, darf keine Gebühren erheben, so dass diese auch nicht vom Abgemahnten getragen werden müssen.

Ebenso ist natürlich relevant, ob der Sachverhalt, der in der Abmahnung dargestellt wird, tatsächlich zutreffend ist und ob es sich dabei um eine Rechtsverletzung handelt. Denn insbesondere wenn Abmahnungen durch vermeintlich Geschädigte verfasst werden, kann es dazu kommen, dass die Rechtsprechung eventuell einen notwendigen Rechtschutz gar nicht vorsieht.

Weiterhin sollte geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung beigefügt ist und welche Fristen in der Abmahnung angegeben sind.

Wie sieht eine Abmahnung aus?

Eine Abmahnung ist aufgebaut wie jedes andere anwaltliche Schreiben. Um sich einen Überblick verschaffen zu können, ist es möglich, sich ein Muster oder eine Vorlage aus dem Internet herunterzuladen.

Internet Abmahnung – seriös oder unseriös?

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Auch wenn der Begriff Abmahnung durchaus aufgrund verschiedener Vorgänge einen negativen Beigeschmack aufweist, ist der eigentliche Sinn einer Abmahnung alles andere als unseriös. Dasselbe gilt für die sogenannte Unterlassungserklärung, die meist mit einer Abmahnung einhergeht.

Im Grundsatz dient die Abmahnung dem Zweck, eine Person auf einen rechtswidrigen Sachverhalt hinzuweisen und sie dazu aufzufordern, diesen zu beheben und/oder zukünftig zu unterlassen. Häufig sind sich Abgemahnte der Rechtslage gar nicht bewusst und damit auch nicht der Tatsache, dass sie damit eventuell die Rechte einer anderen Person verletzt haben.

Die Unterlassungserklärung dient der Versicherung der zukünftigen Unterlassung eines rechtswidrigen Verhaltens. Auf diese Weise kann ein teures und langwieriges gerichtliches Verfahren grundsätzlich vermieden werden, sofern der Unterzeichner an die Angaben in der Unterlassungserklärung hält. Und dies sollte er, da es sich bei der Unterlassungserklärung um einen Vertrag handelt, der 30 Jahre Gültigkeit hat.

Warum betrachten viele eine Internet Abmahnung als unseriös?

Der Grund dafür, warum eine Internet Abmahnung oft sofort als unseriös betrachtet wird, liegt nicht grundsätzlich in einer falschen Betrachtungsweise von Internetnutzern, sondern ist hauptsächlich einer Vielzahl an Negativbeispielen zuzuschreiben.

Gerade in Fällen von Massenabmahnungen kommt es oft dazu, dass ungerechtfertigte Abmahnungen ausgesprochen werden, die der betroffenen Person große Umstände bereiten können. Man könnte auch sagen, dass es ebenso zu seriösen als auch unseriösen Abmahnungen kommen kann, in denen der Sachverhalt vollkommen falsch dargelegt wird.

Diese kann jedoch mit einem Schreiben richtiggestellt werden, in dem der Abgemahnte die abmahnende Partei auf ihren Fehler hinweist, die Unterzeichnung einer eventuell geforderten Unterlassungserklärung ablehnt und selbst eine Frist zur Rücknahme der Abmahnung setzt. Muster oder eine Vorlage für ein entsprechendes Schreiben finden zu Unrecht abgemahnte Personen auf verschiedenen Webseiten kostenlos im Internet.

Warum sind die Fristen in Abmahnungen meist sehr kurz?

Grundsätzlich besteht selten ein Anlass für sehr kurze Fristen, beispielsweise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Jedoch gibt es auch keine gesetzlichen Regelungen, die einen bestimmten Fristzeitraum festlegt, so dass dieser durch den Abmahnenden bzw. seinen Anwalt frei bestimmen kann.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die zuständigen Gerichte eine sehr kurze Fristsetzung auch in jedem Fall befürworten. Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass bei der Fristsetzung der Zeitraum angemessen sein sollte. Im Regelfall bedeutet dies 7 Tage ab Zugang der Abmahnung.

Zu kurze Fristen: Unterlassungserklärung verspätet abgeben?

Auch wenn die Fristen in der Abmahnung kurz sind, haben sie Gültigkeit, ganz gleich ob später ein Gericht entscheiden würde, dass die Frist möglicherweise nicht angemessen war. Denn bei Nichteinhaltung einer solchen Frist kann es dazu kommen, dass die abmahnende Partei Klage erhebt oder eine Einstweilige Verfügung erwirkt, was mit großen Nachteilen und hohen Kosten für den Abgemahnten verbunden ist.

Eine Fristverlängerung kann zwar schriftlich erbeten werden, muss jedoch vom Abmahner nicht gestattet werden. Eine gesetzliche Regelung, die dazu verpflichtet, eine Fristverlängerung zu gewähren, gibt es aktuell nicht.

Bei Abmahnung immer einen Anwalt einschalten?

Die Inanspruchnahme eines Anwalts ist keinesfalls ein Muss, jedoch durchaus empfehlenswert. Vor allem dann, wenn es sich um komplexe Vorgänge handelt. Beratend können in verschiedenen Fällen auch die Industrie- und Handelskammern sowie der Verbraucherschutz in Anspruch genommen werden.

Abmahnung – richtig reagieren bei anwaltlichen Schreiben

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Eine Abmahnung, ganz gleich auf welchem rechtlichen Hintergrund sie basiert, sollte man grundsätzlich ernst nehmen. Denn auch wenn die in der Abmahnung dargestellten Sachverhalte gar nicht zutreffen, stehen sie erst einmal im Raum und müssen ausgeräumt werden.

Und hierbei befindet sich der Abgemahnte in der Beweispflicht und muss aufzeigen, weshalb keine Rechtsverletzung besteht. Dabei sollte man allerdings auch sicher sein, dass die Abmahnung unbegründet ist, was bedeutet, dass man sich mit der tatsächlichen Rechtslage vertraut machen muss.

Dies kann sich für Laien als schwierig erweisen, so dass eine kompetente anwaltliche Beratung grundsätzlich empfehlenswert ist. Gerade im Bereich Onlinehandel sind Abmahnungen keine Seltenheit. Dies gilt nicht nur für Onlineshop Betreiber, sondern auch für gewerbliche Nutzer von Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon.

Und nicht jede Abmahnung basiert auf einem tatsächlichen Rechtsverstoß. Daher sollte man sich nach Eingang einer solchen Abmahnung eingehend mit dem Sachverhalt auseinandersetzen.

Was sollte man bei Abmahnungen beachten?

Grundsätzlich sind bei einer Abmahnung verschiedene Faktoren wichtig. Zum einen sollte geprüft werden, ob die Abmahnung von einem Anwalt verfasst wurde oder durch einen Mitbewerber etc. Denn nur Anwälte dürfen für eine Abmahnung Gebühren erheben, so dass entsprechend keine Gebührenforderungen durchgesetzt werden können, wenn diese durch den Mitbewerber veranschlagt werden.

Zum anderen sollte natürlich der Sachverhalt genau unter die Lupe genommen werden. Hierbei sollte zum einen klar sein, ob dieser zutrifft oder nicht und ob ggf. ein anderer Sachverhalt bewiesen werden kann. Denn schlussendlich befindet sich der Abgemahnte in der Beweispflicht, dass er den vorgeworfenen Rechtsverstoß nicht begangen hat bzw. kein rechtswidriger Sachverhalt vorliegt.

Zu beachten sind natürlich auch Fristen, die sich beispielsweise auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung beziehen sowie die Unterlassungserklärung selbst, sofern sie vorgefertigt durch den Anwalt des Abmahnenden vorliegt. Denn hier können sich durchaus Kosten eröffnen, die mit der Unterzeichnung anerkannt sind. Die Fristen in Abmahnungen sind oft sehr kurz gehalten und betragen häufig nur wenige Tage, so dass Menschen, die eine Abmahnung erhalten relativ zügig reagieren müssen.

Abmahnung Fristen: welcher Zeitraum ist gerechtfertigt?

Was die Fristen in Bezug auf Abmahnungen betrifft, gibt es keine konkreten Zeitangaben. Die Gesetzgebung sieht vor, dass diese angemessen sein müssen, wobei dies ein äußerst dehnbarer Begriff sein kann.

Zwar betrachtet man häufig einen Zeitraum von 7 Tagen als angemessen, jedoch sind in der Praxis die Fristen deutlich kürzer. Zwar besteht die Möglichkeit, dass abgemahnte Personen schriftlich um eine Fristverlängerung bitten können, jedoch sieht die Gesetzgebung nicht vor, dass dieser durch den Abmahnenden auch stattgegeben werden muss.

Eventuelle Muster oder eine Vorlage für eine solche Bitte um Verlängerung werden auf verschiedenen Webseiten im Internet angeboten, wo sie kostenlos heruntergeladen oder ganz legal zur Nutzung kopiert werden können. Erfahrungsgemäß wird allerdings eine Bitte um Fristverlängerung, die durch einen vertretenden Rechtsbeistand erfolgt wesentlich öfter stattgegeben, so dass an dieser Stelle anwaltlicher Beistand durchaus sinnvoll und hilfreich sein kann.

Dies gilt grundsätzlich im Falle einer Abmahnung. Bei der Suche nach einem Rechtsbeistand sollte definitiv darauf geachtet werden, dass dieser sich ebenso auf Abmahnung als auch das Internetrecht im Allgemeinen spezialisiert hat um sichergehen zu können, dass eine umfassende Beratung durch den Juristen erfolgen kann.

Impressum Abmahnung: wie man am besten vorgehen sollte

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Menschen, die am Onlinehandel, beispielsweise durch einen eigenen Onlineshop oder auch Plattformen wie Amazon oder eBay teilnehmen, unterliegen der sogenannten Impressumpflicht.

Dies bedeutet, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, alle notwendigen Daten auf einer separaten Seite des Shops anzugeben und sie dauerhaft und unmittelbar Kunden bzw. Besuchern der Webseite oder des Shops zur Verfügung zu stellen.

Kommen Händler dieser Verpflichtung nicht nach, besteht beispielsweise für Mitbewerber die Option, eine Impressum Abmahnung zu erteilen. Diese erfolgt schriftlich und zumeist durch einen Rechtanwalt. Kann jedoch auch durch eine abmahnende Person selbst verfasst werden. Hierbei besteht allerdings durchaus ein Unterschied, den abgemahnte Händler beachten sollten.

Eine Abmahnung, die durch einen Rechtsbeistand verfasst wurde, kann Gebühren beinhalten, die durch den Abgemahnten eventuell zu tragen sind. Wurde die Abmahnung allerdings durch die Person verfasst, die auf den Rechtsverstoß hinweist oder sich dadurch gestört fühlt, dürfen keine Gebühren dieser Art veranschlagt werden.

Eine Impressum Abmahnung ist eingegangen: was tun?

Wenn eine solche Abmahnung eingegangen ist, so sollte grundsätzlich erst einmal geprüft werden, ob der darin dargestellt Sachverhalt überhaupt zutrifft. Zwar liegt den meisten Abmahnungen ein Rechtsverstoß zugrunde, was jedoch nicht bedeutet, dass es nicht auch zu ungerechtfertigten Abmahnungen kommen kann.

Ist der Sachverhalt zutreffend oder teilweise zutreffend, so sollte der nicht rechtskonforme Sachverhalt umgehend behoben werden. Dies kann in einigen Fällen ausreichen, um das Problem zu beheben. Häufiger ist es allerdings so, dass mit der Abmahnung auch eine Unterlassungserklärung einhergeht sowie die Aufforderung, diese innerhalb einer festgelegten Frist abzugeben.

Eine solche Unterlassungserklärung kann für den Abgemahnten durchaus problematisch werden, wenn beispielsweise mit dieser etwaige Kosten anerkennt werden sollen. Daher sollte eine Unterlassungserklärung niemals vorschnell unterschrieben werden.

Stattdessen ist es sinnvoll, sich juristisch beraten zu lassen und ggf. auf eine modifizierte Unterlassungserklärung zurückzugreifen, die weniger nachteilig für den Unterzeichner ist.

Was muss beim Impressum beachtet werden?

Die Impressumpflicht bzw. was in einem Impressum enthalten sein muss, wird durch bestimmt § 5 „Allgemeine Informationspflichten“ des Telemediengesetzes, abgekürzt auch TMG, geregelt. Hier finden Händler alle notwendigen Informationen, welche beachtet werden müssen, um ein rechtskonformes Impressum erstellen zu können.

Wichtig ist vor allem auch, dass die dargestellten „Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ sind, wenn eine Webseite gewerblichen Zwecken dient.

Wichtig sind insbesondere Name und Adresse des Betreibers sowie auch die Rechtsform, wenn es sich bei diesem um eine juristische Person handelt. Ebenso wichtig sind auch direkte Kontaktmöglichkeiten.

Kann man eine Vorlage für das Impressum nutzen?

Grundsätzlich ist es auch möglich, eine Vorlage zu nutzen um ein eigenes Impressum zu erstellen. Zu diesem Zweck findet man auf unterschiedlichen Internetpräsenzen verschiedene Muster, die auf den eigenen Bedarf angepasst werden können.

Diese sind zumeist kostenlos und beinhalten lediglich die Verpflichtung, einen Link auf die Webseite de Anbieters zu generieren oder diesen zumindest zu nennen. Sehr schnell geht das Erstellen eines Impressums mit Hilfe von Generatoren, die zu diesem Zweck angeboten werden.

Hierbei werden alle Daten in ein Formular eingetragen, so dass sie automatisch in ein vorgefertigtes Impressum integriert werden können.

Was hat es mit Abmahnung im Wettberbsrecht auf sich?

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Der Onlinehandel bietet gewerblichen Händlern eine breite Palette an Möglichkeiten, ihre Waren und Dienstleistungen einer Vielzahl von Interessenten zur Verfügung zu stellen, beispielsweise durch einen eigene Onlineshop sowie auch durch die Nutzung von Plattformen wie eBay oder Amazon.

Jedoch sind nicht nur Vorteile mit der gewerblichen Internetnutzung verbunden, sondern auch gewisse Gefahren wie beispielsweise die Gefahr, dass ein etwaiger wettbewerbsrechtlicher Verstoß durch einen Mitbewerber mit einer Abmahnung geahndet wird. Gründe für eine Abmahnung können durchaus vielseitig sein, wobei ein großer Teil als Abmahnung Wettbewerbsrecht bezeichnet werden kann.

Entsprechende Abmahnungen werden beispielsweise durch Konkurrenten bei irreführender oder vergleichender Werbung erteilt, sollten jedoch genau auf Rechtmäßigkeit geprüft werden. Denn nicht jeder, der sich als Mitbewerber betrachtet, wird vom Gesetz auch als solcher angesehen.

Abmahnung Wettbewerbsrecht: rechtmäßig oder nicht?

Ob eine Abmahnung Wettbewerbsrecht gerechtfertigt ist oder nicht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich bestimmt jedoch das geltende Recht, dass nur Personen eine Abmahnung aussprechen dürfen, die tatsächlich auch einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch haben.

Es reicht nicht aus, selbst Händler zu sein, sondern es muss sich dabei um einen tatsächlichen Mitbewerber handeln und ein wettbewerbsrechtliches Verhältnis bestehen, was bedeutet, dass beide Parteien die gleichen Tätigkeiten ausüben und dieselben Leistungen und Waren anbieten. I

st dies nicht der Fall, kann keine, auf das Wettbewerbsrecht begründete Abmahnung ausgesprochen werden. Drüber hinaus muss der gegebene Sachverhalt natürlich einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Ob ein solcher Sachverhalt tatsächlich gegeben ist, lässt sich als Laie oft nur schwer beurteilen.

Daher kann die Inanspruchnahme eines Anwalts oder eine Beratung durch die IHK durchaus von Vorteil sein, wenn es zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommt.

Wie ist vorzugehen bei Erhalt einer Abmahnung?

Bei Eingang einer Abmahnung ist zuerst einmal zu prüfen, ob diese durch einen Anwalt verfasst wurde oder durch einen Mitbewerber. Denn grundsätzlich ist für die Erteilung kein Anwalt nötig, was jedoch auch bedeutet, dass keine Gebühren veranschlagt werden dürfen, welche rechtlich nur ein Anwalt in Rechnung stellen kann.

Desweiteren muss natürlich der Sachverhalt genau unter die Lupe genommen werden, um zu entscheiden, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht. Wichtig ist, dass eine Abmahnung meist mit Fristen versehen ist, die beachtet werden müssen. Der nächste Schritt sollte der Überprüfung gelten, ob überhaupt ein wettbewerbsrechtliches Verhältnis vorliegt.

Dies bedeutet ein wenig Recherche, beispielsweise über das Internet und durch Portale, über die der Erhalt von Firmeninformationen möglich ist. Bringt dies keinen konkreten Aufschluss, kann schriftlich der Beweis für ein vorliegendes wettbewerbsrechtliches Verhältnis bei der abmahnenden Partei eingefordert werden.

Entsprechende Formschreiben als Muster oder Vorlage können kostenlos von Webseiten, wie beispielsweise der der IHK heruntergeladen bzw. kopiert und verwendet werden.

Geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Auch wenn ein Sachverhalt sich als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht herausstellt, sollte man nicht gleich eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Abmahnanwälte stellen mit einer solchen Erklärung meist nicht nur sicher, dass ein Fehlverhalten nicht wiederholt wird, sondern sichern darüber auch etwaige Kosten und Vertragsstrafen, die unangemessen sein können.

Es ist also sinnvoll, eine Unterlassungserklärung zu modifizieren, bevor man diese abgibt. Denn letztendlich handelt es sich bei einer solchen Erklärung um einen Vertrag, der 30 Jahre Gültigkeit hat.

Abmahnung Widerrufsbelehrung beim Handel auf Onlinemarktplätzen

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Im Onlinehandel kommt sehr häufig zu Abmahnungen, die sich auf eine fehlende oder nicht ausreichende Widerrufsbelehrung beziehen. Gerade in Zusammenhang mit Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon kommt es häufig zu Missverständnissen darüber, inwieweit die Informationspflicht durch die Plattform gewährleistet ist.

Hierzu sollten Händler wissen, dass die Nutzung der Marktplätze sie nicht von ihrer Informationspflicht entbindet, so dass an dieser Stelle eine Widerrufsbelehrung ebenso erfolgen muss, wie bei jedem anderen Rechtsgeschäft über einen Onlineshop.

Die Grundlage hierzu stellt zum einen das BGB und zum anderen auch Artikel 246a „Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen“ dar.

Wie gestaltet man eine Widerrufsbelehrung?

Die gesetzlichen Regelungen, welche im Jahr 2014 in Kraft traten, sorgen bei Gewerbetreibenden teilweise noch immer für Verwirrung, so dass die sinnvollste Variante ist, dass mit den neuen Regelungen herausgegeben Muster für die Widerrufsbelehrung zu nutzen.

Hierbei sind letztendlich nur noch die Daten des Unternehmers hinzuzufügen und sicherzustellen, dass der Kunde die Widerrufsbelehrung auch erhält. In den meisten Fällen, in denen es zu einer Abmahnung Widerrufsbelehrung kommt, sind nicht die Inhalte Stein des Anstoßes, sondern die Umstände, dass sie dem Kunden nicht oder auf die falsche Art und Weise zur Verfügung gestellt wurde, beispielsweise durch Veröffentlichung auf der Shop-Webseite und ohne direktes Zusenden an den Kunden.

Dies jedoch ist Teil der Informationspflicht. Der Eingang der Widerrufsbelehrung beim Kunden setzt die 14-tägige Frist in Gang, in der der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Zusätzlich zur Widerrufsbelehrung muss dem Kunden auch ein Formular für den Widerruf zur Verfügung gestellt werden, welches dieser nutzen kann aber nicht muss.

Erst wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, befindet sich der Händler auf der sicheren Seite und muss keine Abmahnung Widerrufsbelehrung befürchten.

Was tun bei Abmahnung?

Auch wenn die Nutzung der Musterwiderrufsbelehrung kostenlos und Sicherheit bietet, greifen einige Händler nicht darauf zu und verwenden stattdessen alte Belehrungen, die jedoch nicht an die Gesetzeslage angepasst sind. Hierbei kann es durchaus zur Abmahnung kommen. Ist dies der Fall, so sollte ein Händler schnell reagieren und das Problem umgehend beheben.

Doch nicht nur aus solchen Gründen kommt es hin und wieder zu Abmahnungen, sondern auch durch Unwissenheit von Kunden, die sich kaum mit der neuen Gesetzeslage auseinandergesetzt haben. Eine solche Abmahnung wird meist vom Kunden selbst gestaltet und zugesendet.

Diese sollte man zwar nicht ignorieren, kann jedoch anders damit verfahren als mit einer Abmahnung, der ein durchaus stimmiger Sachverhalt zugrunde liegt und die durch einen vertretenden Anwalt zugesendet wurde.

So ist es beispielsweise möglich, dass abgemahnte Händler ein Schreiben verfassen, in dem sie den Sachverhalt richtigstellen und den Kunden dazu auffordern, die Abmahnung innerhalb einer bestimmten Frist zurückzunehmen.

Abmahnung nur durch Kunden?

Grundsätzlich kann eine Abmahnung ebenso durch Kunden als auch Mitbewerber ausgesprochen werden, wobei immer zu prüfen ist, ob der Sachverhalt zutreffend ist.

Bestehen Unsicherheiten über die Rechtmäßigkeit, können sich Händler durch einen fachkundigen Juristen oder auch durch die zuständige Industrie- und Handelskammer beraten lassen, die auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung anbietet.

Fairer und sicherer Onlinehandel durch Widerrufsrecht Vorlage

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Bis vor ca. einem Jahr stellte sich der Online Handel ebenso für Verbraucher als auch für Onlineshop Betreiber als durchaus komplex dar, da gerade bei EU-übergreifenden Geschäften häufig eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtslagen zu beachten waren.

Im Jahr 2014 sollte dies durch das neue Widerrufsrecht vereinfacht werden, was auch grundsätzlich der Fall ist, jedoch noch viele Verbraucher und insbesondere Gewerbetreibende in Bezug auf die eigene Informationspflicht verwirrt. Vor allem Gewerbetreibende, die Onlinemarktplätze wie Amazon oder eBay nutzen, wissen oft nicht, wie weit sie selbst der Informationspflicht nachkommen müssen, wobei an dieser Stelle gesagt sein sollte, dass hier dieselben gesetzlichen Regelungen bestehen wie für andere Shop-Betreiber auch.

Das bedeutet, dass sie ebenso eine eigene Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen müssen wie auch eigene AGB und ein fehlerfreies Impressum. Hierbei kann eine AGB, Impressum oder auch Widerrufsrecht Vorlage zwar grundsätzlich eine gute Hilfe sein, jedoch muss sichergestellt sein, dass die Widerrufsrecht Vorlage aktuell und auf den Bedarf des eigenen Onlineshops angepasst ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn in Bezug auf den eigenen Geschäftsablauf gesonderte Details zu beachten sind.

Kostenlos eine Widerrufsrecht Vorlage aus dem Internet nutzen?

Händler, die eine Muster oder eine Vorlage für verschiedene Rechtstexte recht wahllos aus dem Internet herunterladen, laufen in vielen Fällen Gefahr, dass diese Vorlagen nicht gesetzeskonform oder veraltet sind, so dass eine Rechtssicherheit nicht gewährleistet ist. Letztendlich ist auch nicht immer klar ersichtlich, ob diese Vorlagen auch durch fachkompetente Juristen erstellt wurden bzw. stetig aktualisiert werden.

Denn gerade der Handel online befindet sich in einem stetigen Wandel, was sich letztendlich auch auf die notwendigen Regelungen bezieht, die auf neue Möglichkeiten angepasst werden müssen, um die Rechtslage beim Verkauf und Einkauf für alle Beteiligten eindeutig und verständlich zu gestalten.

Eine sehr kostenintensive Alternative zu kostenlosen Mustern ist die Erstellung der Rechtstexte durch einen selbst beauftragten Juristen. Weniger kostenträchtig dagegen die Nutzung eines Händlerschutzpaketes, welches alle notwendigen Rechtstexte beinhaltet und dauerhaft zeitnahe Aktualisierung bietet, wenn die Rechtslage neu angepasst wird.

Durch ein seriöses Händlerschutzpaket erhält ein Händler zeitgleich auch eine Haftungsübernahmegarantie, die dann greift, wenn trotz der Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Texte und der Bereitstellung für den Verbraucher eine Abmahnung ausgesprochen wird. Hier können Händler der Sache ruhig ins Auge sehen und den Profis die Regelung des Problems überlassen.

Kann man Rechtstexte auch an Besonderheiten anpassen?

Generell ist jeder Shop und jeder Handel oder Dienstleister durchaus als individuell zu betrachten. Dies bezieht sich nicht nur auf Produkte oder Leistungen, sondern ebenso auch auf Geschäftsabläufe etc. Daher ist es nicht selten der Fall, dass vor allem sehr allgemein Gehaltene AGB nicht auf die besonderer Situation des Gewerbes zutreffen.

Daher ist es immer sicherer, einen Juristen zu beauftragen oder ein Händlerschutzpaket zu nutzen, welches die individuelle Sachlage berücksichtigt und die Rechtstexte so erstellt, dass alle Eventualitäten abgedeckt sind.

Denn auch hierbei ist nicht nur sichergestellt, dass der spezielle Fall abgedeckt ist, sondern ebenso auch, dass die Aktualisierungen passend zum Gewerbe erstellt werden. Auf diese Weise haben Händler die Möglichkeit, ihren Kunden langfristig und dauerhaft rechtssichere Informationen zukommen zu lassen.

Rechtssichere Formulare und Muster für den Onlinehandel

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Im Bereich Onlinehandel und Onlineshop Betrieb hat sich im Laufe der Jahre vieles gewandelt, was durchaus auch eine angepasste Rechtsprechung notwendig gemacht hat. Daher wurden im Jahr 2014 verschiedene Regelungen abgeändert und an die, durch die Internetnutzung gegebenen neuen Möglichkeiten angepasst.

Insbesondere wurde hierbei auch der EU-übergreifende Handel und Einkauf beachtet, der durch ein neues Widerrufsrecht sowie ein dazugehöriges Widerrufsrecht Formular vereinfacht werden sollte. So wurde beispielsweise das neue Widerrufsrecht so gestaltet, dass es für die gesamte EU gilt und Verbraucher demnach keine anderen Regelungen mehr beachten müssen.

Durch das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht Formular sollte es Verbrauchern vereinfach werden, ihren Widerruf zu verfassen, wobei diese das Formular nicht grundsätzlich nutzen müssen, sondern ihren Widerruf auch selbst gestalten können. Gesetzliche Regelungen dafür, dass die Bereitstellung auch zur Nutzung verpflichtet, gibt es entsprechend nicht.

Widerruf rechtskonform gestalten: wie sollte man vorgehen?

Zum Widerruf gehört grundsätzlich auch eine fehlerfreie und lückenlose Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher über seine Rechte aufklärt. Jedoch ist dies nicht ausreichend um der Informationspflicht im vollen Umfang nachzukommen.

Ebenso wie die Widerrufsbelehrung müssen dem Verbraucher auch die AGB des Shops zur Verfügung gestellt werden – und dies sollte vor Vertragsabschluss erfolgen. Auch die AGB müssen rechtskonform gestaltet sein und dürfen den Verbraucher nicht übervorteilen.

Es gilt also für Händler zum einen zu beachten, dass alle wichtigen Rechtstexte rechtskonform verfasst sind und zum anderen, das diese gemäß den geltenden Gesetzen auch beim Verbraucher eingehen bzw. so auf der Webseite des Shops veröffentlicht werden, dass sie sofort gefunden werden können. Um für die Rechtssicherheit Sorge tragen zu können, sollten nur Rechtstexte verwendet werden, die juristisch geprüft sind.

Das können ebenso eigene Texte sein, die von einem Juristen überarbeitet werden als auch Muster oder eine Vorlage, die man kostenlos im Internet erhalten kann. Ebenso können auch Rechtstexte durch Juristen für den Shop gestaltet oder ein Händlerschutzpaket von seriösen Anbietern genutzt werden. Denn auch diese sind juristisch als rechtssicher eingestuft und beinhalten eine Haftungsübernahmegarantie.

Wie kann es zu einer Abmahnung beim Widerrufsrecht kommen?

Grundsätzlich kann immer dann eine Abmahnung erfolgen, wenn vorgeschriebene gesetzliche Regelungen nicht eingehalten werden. Bei Texten, die im Grundsatz rechtssicher sind, kann eine Abmahnung auch mit der Art und Weise der Bereitstellung in Zusammenhang stehen oder aufgrund eines Missverständnisses vollkommen ungerechtfertigt sein.

Dies sollte man bei Eingang einer solchen Abmahnung immer zu Anfang prüfen, um die weitere Vorgehensweise bestimmen zu können. Ganz klar ungerechtfertigte Abmahnungen können mit einem einfachen Schreiben ablehnt werden. Allerdings sollte der Abgemahnte dann selbst eine Frist setzen, in der die Abmahnung vom Abmahnenden zurückgenommen wird und sich ebenso rechtliche Schritte vorbehalten.

Ist nicht eindeutig klar, ob die Abmahnung korrekt ist oder nicht, sollten Verkäufer juristischen Beistand in Anspruch nehmen, um innerhalb der gesetzten Frist angemessen reagieren zu können. Die spart umständliche und teure Klagen und verhindert, dass die abmahnende Partei eine Einstweilige Verfügung auf einem eventuell wackeligen Sachverhalt erwirkt.

Denn diese Kosten haben zumeist die Empfänger der Abmahnung zu tragen, was für kleine Betriebe das Aus bedeuten kann, wenn die notwendigen Mittel nicht vorhanden sind.

Widerrufsrecht – Standardbelehrungen sind meist nicht ausreichend

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Das Widerrufsrecht gehört zu den Rechtsbereichen, welche in den letzten Jahren viele Veränderungen erfahren haben. Dies beruht nicht zuletzt auch der Tatsache, dass auch das Internet und der Onlinehandel einem stetigen Wandel unterlagen, der eine Anpassung der Gesetzeslage durchaus nötig gemacht hat.

Allerdings brachte die Vielzahl von Änderungen auch regelrechte Abmahnwellen mit sich, welche ebenso wie die Missverständnisse in Bezug auf die gesetzlichen Regelungen mit der Änderung 2014 beendet werden sollten. Denn zu diesem Zeitpunkt wurde das Widerrufsrecht erneut überarbeitet und gilt seit dem für die gesamte EU.

Widerrufsrecht neu definiert: was ist zu beachten?

Nachdem das Widerrufsrecht neu definiert wurde und grundsätzlich vieles im Bereich Onlineshop und Handel vereinfachen sollte, wurden Händler ebenso wie Gewerbetreibende, die ihre Waren über Amazon und eBay anbieten, zuerst einmal vor eine schwierige Aufgabe gestellt, die auch heute noch Existenzgründern im Internet Schwierigkeiten bereitet.

Standardbelehrungen decken zumeist nicht mehr alles ab, was im Widerruf enthalten sein muss, so dass eine individuelle, auf den Shop angepasste Widerrufsbelehrung praktisch unerlässlich ist. Zwar werden noch immer Muster oder die eine oder andere Vorlage für den Widerruf angeboten, die jedoch nur begrenzt anpassbar sind und häufig den Bedarf des Shops nicht decken können.

Daher ist es oft nicht zu empfehlen, entsprechende Vorlagen zu nutzen, ohne diese passend zu modifizieren. Denn das neue Recht fordert verschiedene Inhalte, die ebenso von Faktoren wie die Art der Leistungen und Produkte als auch den Lieferungsarten oder der Art und Weise der Rücksendung abhängig sind.

Ist bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrung eine juristische Beratung nötig?

Grundsätzlich sieht das Gesetz natürlich nicht vor, dass Gewerbetreibende einen Anwalt für die Gestaltung der Widerrufsbelehrung benötigen. Allerdings kann sich eine rechtssichere Umsetzung so komplex gestalten, dass es durchaus sinnvoll sein kann, eine juristische Beratung in Betracht zu ziehen.

Dies verursacht zwar Kosten, die sehr hoch sein können, bietet jedoch auch Sicherheit vor Abmahnungen durch Mitbewerber oder den Verbraucherschutz. Allerdings bieten sich Gewerbetreibenden auch andere Möglichkeiten, die weniger kostenintensiv sind.

Zu diesen gehören insbesondere passende Händlerschutzpakete, die rechtssichere Texte enthalten, die individuell auf den Bedarf des Shops abgestimmt und die zeitnahe bei Änderungen aktualisiert werden. Diese Pakete eigenen sich auch besonders gut für Existenzgründer, für die der Onlinehandel noch Neuland ist, dass es zuerst einmal zu erobern gilt. Schutzpakete bieten insbesondere auch eine Haftungsübernahmegarantie, wenn es trotz des Service zu Abmahnungen kommt.

Warum muss eine Widerrufsbelehrung individuell erstellt werden?

Wie bereits abgeschnitten sind die Geschäftsabläufe in verschiedenen Betrieben unterschiedlich und ebenso auch die Waren und Produkte. Daher ist es unerlässlich, eine Widerrufsbelehrung passend erstellen zu lassen oder zu erstellen. Leider besteht darüber hinaus die Gefahr, unter die Händler zu geraten, die von sogenannten Abmahnwellen betroffen sind.

Hierbei suchen Abmahnanwälte praktisch ganz genau nach Fehlern in der Belehrung, die als Grundlage zur Abmahnung, dem Anfordern einer Unterlassungserklärung sowie verschiedenen finanziellen Forderungen dienen.

Dieser Vorgehensweise unseriöser Anwälte und Kanzleien sollte man keinen Raum bieten, um dauerhaft vor Abmahnungen sicher zu sein. Jedoch ist dabei nicht nur zu beachten, wie die Widerrufsbelehrung gestaltet ist, sondern auch darauf, dass sie dem Verbraucher gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen zugeht.