Wichtige Faktoren für die Gestaltung eines rechtskonformen Impressums

Bei der Gestaltung eines Impressums müssen Gewerbetreibende eine Vielzahl von Regelungen beachten, die durch in § 5 Telemediengesetz (TMG) bestimmt werden.

Im Gegensatz zu privaten Webseitenbetreibern unterliegen Händler einer gesetzlichen Informationspflicht, der sie auch im Rahmen des Impressums voll und ganz nachkommen müssen. Die gesetzlichen Regelungen bestimmen hierbei nicht nur, welche Informationen im Impressum enthalten sein müssen, sondern auch, wie und in welcher Weise das Impressum auf der Webseite kenntlich gemacht werden muss.

Um ein rechtssicheres Impressum gestalten zu können, müssen daher die aktuellen Regelungen beachtet werden. Ein Impressum Beispiel kann hierbei behilflich sein, den Aufbaue eines Impressums zu verstehen und diesen entsprechend umzusetzen.

Warum wird die Informationspflicht für Händler so streng gehandhabt?

Der Onlinehandel hat sich innerhalb der letzten Jahre sehr schnell weiterentwickelt. Und dies nicht nur durch die Möglichkeiten einen eigenen Onlineshop zu betreiben, sondern ebenso auch durch Onlinemarktplätze wie Amazon und eBay.

Um den Handel transparenter zu gestalten, wurde deshalb die Informationspflicht verschärft, was zum einen Verbrauchern mehr Sicherheit geben sollte und zum anderen dazu diente, die Abmahnproblematik einzudämmen, die sich ebenso rasend schnell entwickelt hat wie das Internet und der Internethandel selbst.

Während der Entwickelung des Handels im World Wide Web fanden gleichermaßen auch Weiterentwicklungen in Bezug auf die Rechtslage statt. Dies sorgte dafür, dass Missverständnisse und Unsicherheiten in Bezug auf die Rechtslage entstanden und somit zu Fehlern in notwendigen Rechtstexten, welche als Grundlage zur Abmahnung dienten.

Durch die strengere Informationspflicht ist davon auszugehen, dass weniger Fehler entstehen und es so auch weniger Grund für eine Abmahnung gibt.

Kostenlose Muster als Impressum Vorlage – ja oder nein?

Der Vorgehensweise eines Impressum Muster oder ein kostenlos angebotenes Vorlage für die Erstellung des eigenen Impressums zu nutzen, steht im Grunde nichts entgegen.

Handelt es sich hierbei um ein aktuelles Muster, so kann man meist davon ausgehen, dass auch die Angaben darin rechtskonform und an die neuste Gesetzeslage angepasst sind. Über das Telemediengesetz findet Händler die Regelungen dazu, welche Informationen in einem Impressum enthalten sein müssen und können diese mit dem Muster abgleichen, so dass an dieser Stelle keine Fehler entstehen können.

Händler, die sich lieber nicht an der Gestaltung des eigenen Impressums versuchen möchten, können ebenso auch einen Impressum Generator nutzen oder den entsprechenden Text bei einem Juristen oder fachlich geschulten Dienstleister in Auftrag geben.

Impressum in Auftrag geben: was sollte man bei der Auswahl eines Dienstleisters beachten?

Bei der Suche nach einem kompetenten Dienstleister, der Rechtstexte wie das Impressum für Onlineshop Betreiber umsetzt, sollte man darauf achten, dass es sich um einen Dienstleiter handelt, der über die Erstellung hinaus auch eine juristische Prüfung der gewünschten Texte gewährleistet.

Ebenfalls sollte es möglich sein, etwaige Aktualisierungen im Rahmen eines Update-Service in Anspruch nehmen zu könne. Wichtig ist auch, dass eine Haftungsübernahmegarantie gegeben ist, dann greift, wenn es trotz der Nutzung entsprechender Texte zu einer gerechtfertigten Abmahnung kommt.

In diesem Fall hat der hat der Abgemahnte nichts zu befürchten, da etwaige Kosten durch den Dienstleister getragen werden und ist dauerhaft auf der sicheren Seite.

DIE AKTUELLSTEN RECHTSTIPPS

NEUES AUS DEM MAGAZIN