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Allgemeine Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Kaufvertrages

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Gemäß §305 BGB Abs. 1 definiert sich der Begriff Allgemeine Geschäftsbedingungen wie folgt: „Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt…“, was bedeutet, dass die durchaus ein wichtiger Faktor sind, der Einfluss auf den Vertragsabschluss zweier Parteien nimmt.

Allerdings ist dies nicht gleichzustellen damit, dass die Geschäftsbedingungen auch automatisch ein vertraglicher Bestandteil sind. Denn dies sieht die aktuelle Gesetzeslage so nicht vor. §305 BGB Abs. 2 stellt ausdrücklich klar, dass der Verbraucher zum einen von den AGBs rechtzeitig Kenntnis haben, und zum anderen diese auch als vertraglichen Bestandteil akzeptieren muss.

Das Akzeptieren entsprechender Bedingungen bedeutet allerdings nicht, dass Onlineshop Betreibern freigestellt ist, wie sie ihre Geschäftsbedingungen gestalten. Denn finden sich in diesen Klauseln, die unzulässig sind, werden diese nicht grundsätzlich auch wirksam.

AGB dürfen keine Klauseln enthalten, die den Verbraucher unangemessen benachteiligen und es muss dafür Sorge getragen werden, dass die AGB klar verständlich sind und keine Formulieren enthalten, die auf verschiedene Weise auslegbar sind.

Was sollte man nicht zum Inhalt der Geschäftsbedingungen machen?

Wie bereits erwähnt dürfen Verbraucher durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf unangemessene Weise benachteiligt werden, wobei auch zwanghafte Bindungen an weitere Käufe im entsprechenden Onlinehandel ebenso unzulässig sind wie die Aushebelung von gesetzlichen Fristen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Widerruf.

Auch wenn für Unternehmen AGB notwendig sind, um etwaige Sonderregelungen zu treffen, bedeutet dies nicht, dass damit andere Gesetzesregelungen außer Kraft gesetzt werden. Diese sollten vielmehr in die AGB rechtskonform mit einbezogen werden.

Zu den AGB gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die sehr genau darstellen, welche Formulierungen und Klauseln nicht zulässig sind. Unternehmer die ihre AGB selbst erstellen möchten, sollten diese hinzuziehen, um sich daran zu orientieren.

Wo findet man eine Vorlage für AGBs?

Das Internet bietet eine Vielzahl von Quellen für Muster oder die eine oder andere Vorlage, die kostenlos zur Gestaltung der AGBs verwendet werden können. Jedoch sollte bei der Nutzung ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf die Formulierung, die aktuelle Gesetzeslage und etwaige zuvor gefällte Gerichtsurteile gelegt werden.

Dies ist für Onlinehändler oft eine große Herausforderung und nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, die oft gar nicht vorhanden ist. In den meisten Fällen kommt es daher bei der Gestaltung der AGB zu Fehlern, die durchaus Grundlage für eine Abmahnung darstellen können.

Daher ist die Nutzung von Muster AGB oder einem AGB Generator nur eingeschränkt empfehlenswert. Grundsätzlich wäre an dieser Stelle eine juristische Prüfung der AGB oder eine Prüfung durch einen fachlich geschulten Dienstleister, der sich auf entsprechende Bereiche spezialisiert hat, von großem Vorteil.

Denn so erhalten Verkäufer nicht nur rechtssichere Geschäftsbedingungen, sondern ebenso auch eine Haftungsübernahmegarantie, sollte es trotzdem zu einer Abmahnung kommen.

Was tun bei einer Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Geschäftsbedingungen?

Mit einer Abmahnung wegen wettbewerbswidriger AGB ist keinesfalls zu spaßen, so dass man diese nicht ignorieren sondern umgehen handeln sollte.

Das bedeutet, dass bei einer zutreffenden Abmahnung der abgemahnte Sachverhalt schnellstmöglich behoben werden muss. Auch eine Rechtsberatung ist durchaus empfehlenswert, um Fehler beim weiteren Vorgehen zu vermeiden.

Wichtige Faktoren für die Gestaltung eines rechtskonformen Impressums

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Bei der Gestaltung eines Impressums müssen Gewerbetreibende eine Vielzahl von Regelungen beachten, die durch in § 5 Telemediengesetz (TMG) bestimmt werden.

Im Gegensatz zu privaten Webseitenbetreibern unterliegen Händler einer gesetzlichen Informationspflicht, der sie auch im Rahmen des Impressums voll und ganz nachkommen müssen. Die gesetzlichen Regelungen bestimmen hierbei nicht nur, welche Informationen im Impressum enthalten sein müssen, sondern auch, wie und in welcher Weise das Impressum auf der Webseite kenntlich gemacht werden muss.

Um ein rechtssicheres Impressum gestalten zu können, müssen daher die aktuellen Regelungen beachtet werden. Ein Impressum Beispiel kann hierbei behilflich sein, den Aufbaue eines Impressums zu verstehen und diesen entsprechend umzusetzen.

Warum wird die Informationspflicht für Händler so streng gehandhabt?

Der Onlinehandel hat sich innerhalb der letzten Jahre sehr schnell weiterentwickelt. Und dies nicht nur durch die Möglichkeiten einen eigenen Onlineshop zu betreiben, sondern ebenso auch durch Onlinemarktplätze wie Amazon und eBay.

Um den Handel transparenter zu gestalten, wurde deshalb die Informationspflicht verschärft, was zum einen Verbrauchern mehr Sicherheit geben sollte und zum anderen dazu diente, die Abmahnproblematik einzudämmen, die sich ebenso rasend schnell entwickelt hat wie das Internet und der Internethandel selbst.

Während der Entwickelung des Handels im World Wide Web fanden gleichermaßen auch Weiterentwicklungen in Bezug auf die Rechtslage statt. Dies sorgte dafür, dass Missverständnisse und Unsicherheiten in Bezug auf die Rechtslage entstanden und somit zu Fehlern in notwendigen Rechtstexten, welche als Grundlage zur Abmahnung dienten.

Durch die strengere Informationspflicht ist davon auszugehen, dass weniger Fehler entstehen und es so auch weniger Grund für eine Abmahnung gibt.

Kostenlose Muster als Impressum Vorlage – ja oder nein?

Der Vorgehensweise eines Impressum Muster oder ein kostenlos angebotenes Vorlage für die Erstellung des eigenen Impressums zu nutzen, steht im Grunde nichts entgegen.

Handelt es sich hierbei um ein aktuelles Muster, so kann man meist davon ausgehen, dass auch die Angaben darin rechtskonform und an die neuste Gesetzeslage angepasst sind. Über das Telemediengesetz findet Händler die Regelungen dazu, welche Informationen in einem Impressum enthalten sein müssen und können diese mit dem Muster abgleichen, so dass an dieser Stelle keine Fehler entstehen können.

Händler, die sich lieber nicht an der Gestaltung des eigenen Impressums versuchen möchten, können ebenso auch einen Impressum Generator nutzen oder den entsprechenden Text bei einem Juristen oder fachlich geschulten Dienstleister in Auftrag geben.

Impressum in Auftrag geben: was sollte man bei der Auswahl eines Dienstleisters beachten?

Bei der Suche nach einem kompetenten Dienstleister, der Rechtstexte wie das Impressum für Onlineshop Betreiber umsetzt, sollte man darauf achten, dass es sich um einen Dienstleiter handelt, der über die Erstellung hinaus auch eine juristische Prüfung der gewünschten Texte gewährleistet.

Ebenfalls sollte es möglich sein, etwaige Aktualisierungen im Rahmen eines Update-Service in Anspruch nehmen zu könne. Wichtig ist auch, dass eine Haftungsübernahmegarantie gegeben ist, dann greift, wenn es trotz der Nutzung entsprechender Texte zu einer gerechtfertigten Abmahnung kommt.

In diesem Fall hat der hat der Abgemahnte nichts zu befürchten, da etwaige Kosten durch den Dienstleister getragen werden und ist dauerhaft auf der sicheren Seite.

Was beim Impressum erstellen beachtet werden sollte

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Das Impressum stellt im Onlinehandel einen wichtigen Bestandteil der Informationsplicht dar, der ebenso Onlineshop Betreiber unterliegen als auch Händler, die ihre Waren über Händlerseiten auf Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon anbieten.

Denn auch hier haben Händler laut. Rechtsprechung nicht die Möglichkeit, auf ein Impressum zu verzichten, da der Onlinemarktplatz lediglich die Plattform stellt, nicht jedoch der Vertragspartner im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag ist bzw. Anbieter in Bezug auf die, über die Plattform angebotenen Waren.

Das Impressum muss alle notwendigen Angaben über den Unternehmer bzw. das Unternehmen enthalten, wobei eine Vielzahl von Regelungen beachtet werden müssen. Diese beziehen sich nicht nur auf den Inhalt des Impressums, sondern ebenso auch drauf, in welcher Weise es auf der Webseite, im Onlineshop oder auf der Händlerseite dargestellt werden soll.

Wo findet man die Regelungen für das Impressum erstellen?

Die Regelungen, denen die Erstellung eines Impressums unterliegt, sind in § 5 TMG festgehalten. Hier ist genau definiert, welche Daten notwendig sind, um ein rechtssicheres Impressum erstellen zu können. Darüber hinaus legt § 5 TMG weiterhin fest, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden“ muss, was eine gewisse Achtsamkeit beim Einsetzen des Impressums in die Webseite erfordert.

Wichtig ist demnach, dass Webseitenbesucher das Impressum sofort finden und öffnen können. Es ist also nicht empfehlenswert, den Link zum Impressum so anzubringen, dass Besucher lange suchen müssen oder gar scrollen, um den Hinweis zu erhalten, wo sie das Impressum finden.

Auch sollte das Impressum möglichst als solches gekennzeichnet werden und sich nicht hinter anderen Begriffen verbergen, die sich nur schwer zuordnen lassen. Ebenfalls nicht empfehlenswert ist die Darstellung des Impressums per PDF, da unmittelbar bedeutet, dass der Webseitenbesucher das Impressum einsehen kann, ohne dass er dafür eine weitere Software benötigt.

Dauerhaft bedeutet, dass das Impressum vom Besucher kopiert und gespeichert werden kann. Beachtet man beim Impressum erstellen diese Regelungen, dürfte das Impressum weitestgehend den Ansprüchen des Gesetzgebers gerecht werden und es sollte nicht zu einer Abmahnung kommen.

Wo findet man Hilfe für das Impressum erstellen?

Die Gestaltung eines eigenen Impressums muss nicht kompliziert sein, da gerade im Internet eine Vielzahl von unterschiedlichen Hilfsmöglichkeiten angeboten werden, die die Erstellung deutlich erleichtern.

Zu diesen gehören beispielsweise Muster, die oft kostenlos angeboten werden und als Vorlage für die Impressumgestaltung dienen können. Man muss diese zumeist lediglich um die Daten des Unternehmens erweitern, um dem gesetzlichen Anspruch gerecht zu werden. Noch einfacher stellt sich dies bei der Nutzung eines Impressum Generators dar, bei dem die Daten automatisch abgefragt und dann eingegeben werden können.

Das Impressum wird hierbei durch den Generator erstellt und kann praktisch auf in die entsprechende Webseite integriert werden. Möchten Unternehmer ihr Impressum nicht selbst erstellen, bleibt an dieser Stelle nur die Möglichkeit, einen Juristen zu beauftragen oder einen entsprechenden Dienstleister in Anspruch zu nehmen, der das Impressum rechtskonform erstellen und bei Bedarf aktualisieren kann.

Hierbei können eventuell verschiedene Servicepakete genutzt werden, die die Erstellung sowie auch einen Update-Service beinhalten. Denn so kann langfristig gewährleistet werden, dass das Impressum immer aktuell ist.

Für den Onlinehandel muss ein rechtssicheres Impressum vorhanden sein

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Um Abmahnungen Im Onlinehandel, beispielsweise bei Vertrieb über einen eigenen Onlineshop oder beim Verkauf von Waren auf Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon zu vermeiden, müssen Händler ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachkommen.

Diese beinhaltet auch die Verpflichtung zur Erstellung und Darstellung eines Impressums, welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die aktuellen Regelungen sowie auch Entscheidungen verschiedener Gerichte berücksichtigt.

Ein rechtssicheres Impressum stellt eine Notwendigkeit dar, die Unternehmer zum einen vor rechtlichen Konsequenzen wie Bußgelder schützt und zum anderen auch vor den unangenehmen Folgen einer Abmahnung.

Die Unwissenheit von Händlern in Bezug auf das Impressum war innerhalb der letzten Jahre ein Grund für regelrechte Abmahnwellen, die Internethändlern das Leben schwer gemacht haben. Unternehmer tun also gut daran, ein solches Risiko erst gar nicht einzugehen, sondern ein rechtssicheres Impressum im vollen Umfang zu gewährleisten.

Wie kann man ein rechtssicheres Impressum gewährleisten?

Ein rechtssicheres Impressum ist auf recht unkomplizierte Weise mit hilfreichen Mitteln, die auf verschiedenen Webseiten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, umsetzbar.

Hierbei ist oft nicht einmal ein großes Aufwand notwendig. Verschiedene Webseiten, die sich mit dem Thema Recht befassen, bieten hilfreiche Hinweise für die Umsetzung an sowie auch Muster, die kostenlos als Vorlage für das eigenen Impressum dienen können. Wichtig ist auch, dass bei aktuellen Mustern die bestehende Gesetzeslage berücksichtigt wird und auch Gerichtsentscheidungen, die sich auf das Impressum beziehen, mit einbezogen werden.

Viele solcher Muster beinhalten auch ein Hinweisblatt, welches es erleichtert, die notwendigen Daten in das Muster einzufügen und es rechtskonform in die Webseite zu integrieren. Mit noch weniger Aufwand verbunden ist auch die Nutzung eines Impressum Generators, bei dem die Daten in eine Eingabemaske eingegeben werden.

Per Knopfdruck wird dann innerhalb von wenigen Sekunden ein Impressum erstellt, welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Kostenpflichtig ist dagegen die Erstellung eines Impressums durch einen Rechtsanwalt, der häufig in diesem Bereich sehr teuer ist, oder die Inanspruchnahme eines Dienstleisters, der die Erstellung Rechtstexten anbietet und darüber hinaus auch langfristige Aktualisierungen gewährleistet. Hierbei ist ein Höchstmaß an Sicherheit gegeben, die langfristig und dauerhaft in Bezug auf das Impressum besteht.

Was sollte man beim Integrieren in die Webseite vermeiden?

Die Inhalte und die Art und Weise, wie das Impressum in die Webseite zu integrieren ist, werden durch § 5 TMG bestimmt, so dass grundsätzlich nicht gegen einer dieser Regeln verstoßen werden darf.

Das Gesetz bestimmt, dass die “ Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ sind, was bedeutet, dass ein Impressum so dargestellt werden muss, dass es für Webseitenbesucher über einen entsprechend gekennzeichneten Link direkt erreichbar ist, ohne dass sich Interessierte über verschiedene Umwege erst weiter klicken müssen.

Auch muss gewährleistet sein, dass das Impressum in derselben Sprache verfasst ist wie die Webseite und der Link zum Impressum keine Bezeichnung aufweist, die nur schwer als Hinweis zum Impressum erkennbar ist. Ebenfalls unzulässig ist die Darstellung des Impressums per PDF oder in einem anderen Format, welches zuerst einmal das Herunterladen eines eigenständigen Programmes voraussetzt, bevor der Zugriff auf das Impressum gewährleistet ist.

Das Impressum muss ebenfalls kopier- und speicherbar sein.

Sichere Impressumgestaltung zur Vermeidung einer Abmahnung

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Gerade in Zusammenhang mit der Informationspflicht eines Unternehmens und daher auch in Verbindung mit dem Impressum, besteht auf oft die Gefahr, dass es zu Abmahnungen im Onlinehandel kommt.

Nicht selten sind fehlerhafte Angaben oder eine falsche Darstellung der Grund für Abmahnanwälte tätig zu werden, und den Webseitenbetreiber abzumahnen, was meist mit hohen Kosten verbunden ist. Insbesondere im Onlinehandel sind Abmahnungen inzwischen eine lukrative Einnahmequelle für Juristen, die sich praktisch darauf spezialisiert haben, solche Fehler zu finden und diese zu nutzen.

Daher ist es notwendig, dass Unternehmer für ein rechtssicheres und lückenloses Impressum Sorge tragen, welches den gesetzlichen Regelungen entsprechend auf der Webseite des Onlineshops oder auf Händlerseiten dargestellt werden muss, die in Onlinemarktplätzen wie Amazon und eBay für den Vertrieb eingesetzt werden.

Das Impressum einer solchen Plattform entbindet den Verkäufer nicht von der Verpflichtung zu Bekanntgabe eines eigenen Impressums, so dass hierauf keinesfalls verzichtet werden darf.

Kann ein Impressum Beispiel für die Erstellung eines Impressums verwendet werden?

Bei der Gestaltung des Impressums ist es sogar empfehlenswert, dass unerfahrene Onlineshop Betreiber sich an einem Impressum Beispiel orientieren. Denn ein Impressum Beispiel, welches kostenlos auf einer seriösen Rechtsseite angeboten wird, beinhaltet immer die Sicherheit, dass es den aktuellen Regelungen in Bezug auf die Informationspflicht gerecht wird.

Weiterhin können auch Impressum Muster als Vorlage dienen sowie auch Impressum Generatoren gute Dienste leisten. Denn hier haben Webseitenbetreiber die Möglichkeit, notwendige Angaben direkt in den Generator einzugeben, so dass das benötigte Impressum praktisch automatisch erstellt wird und in die Webseite integriert werden kann.

Zu beachten ist allerdings, dass diese Möglichkeiten zwar für eine rechtssichere Erstellung sorgen können, jedoch keinen Aufschluss darüber geben, wie das Impressum in die Webseite zu integrieren ist. Hierzu besagt in § 5 TMG, der die Regelungen in Bezug auf das Impressum beinhaltet, dass dieses  „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden“ muss.

Und gerade diese Formulierung sorgt nicht selten für Missverständnisse, die eine Reihe von Darstellungsfehlern nach sich ziehen können.

Wie muss ein Impressum auf der Webseite dargestellt werden?

Zu den wichtigsten Faktoren, die beim Einsetzen des Impressums in die Webseite beachtet werden müssen gehört, dass die Informationen direkt erreichbar sind. Dies bedeutet, dass der Link, der zum Impressum eines Unternehmens führt, gut sichtbar und als solcher erkennbar auf der Webseite angebracht ist.

Das Impressum muss sofortig lesbar sein und darf keine weiterer Software für die Darstellung benötigen. Es sollte daher auf die Erstellung des Impressums im PDF Format verzichtet werden. Wichtig ist darüber hinaus auch, dass Webseitenbesucher die Möglichkeit haben, das Impressum zu kopieren und ggf. abzuspeichern.

Unterhält ein Unternehmen mehrere Webseiten, die die gleichen Informationen erfordern, kann für das Impressum eine eigene Seite erstellt werden, die über einen einfachen Link von allen Webseiten des Unternehmens aus erreichbar ist.

Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Impressen keine abweichenden Informationen aufweisen, die zu Unsicherheiten führen können. Sollte es bei der Impressumseite zu technischen Fehlern kommen, die eine korrekte Darstellung unmöglich machen, ist dieser sofort bei Kenntnisnahme durch den Unternehmer zu beheben und die Darstellung wieder zu gewährleisten.

Informationspflicht durch rechtskonforme Impressumangaben gewährleisten

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Zu den Pflichten Im Onlinehandel zählt auch eine Informationspflicht, die wiederrum die Pflicht zur Bekanntgabe eines Impressums im eigenen Onlineshop oder auch auf Händlerseiten auf Plattformen wie eBay und Amazon beinhaltet.

Der Inhalt eines solchen Impressums sowie auch dessen Darstellung sind gesetzlich geregelt und bindend, was allerdings auch beinhaltet, dass bei der Pflege der Webseite auch eine Aktualisierung des Impressums notwendig sein kann. Hierbei sind aktuellen Regelungen und Gesetzesänderungen sowie auch die Einbeziehung verschiedenen Gerichtsurteile zum Impressum notwendig.

Gerade das Impressum stellt nämlich häufig eine Grundlage für die Erteilung einer Abmahnung dar, die meist für Abmahnanwälte durchaus lukrativ und Betroffene sehr kostenintensiv sein kann. Daher sollte man unbedingt vermeiden, dass das Impressum aufgrund von fehlenden Informationen und fehlerhafter Darstellung auffällig wird.

Denn die Konsequenzen ergeben sich nicht alleinig aus dem Risiko eine Abmahnung zu erhalten, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass Unternehmer dadurch gegen eine geltende Gesetzesregelung verstoßen.

Mit welcher Rechtskonsequenz ist bei fehlendem Impressum zu rechnen?

Über die Regelungen des§ 3 UKlaG hinaus, der besagt, dass Anspruchsinhabern in einem solchen Fall ein Unterlassungsanspruch zusteht, welcher zumeist durch eine Abmahnung sowie eine Unterlassungserklärung geltend gemacht wird, stellt das fehlende Impressum einen Verstoß gegen § 5 TMG dar.

Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß den Regelungen von § 16, 2 Nr. 1, 2 TMG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Für kleine und mittelständische Unternehmen können diese Konsequenzen das Ende bedeuten, weshalb Unternehmer ein solches Risiko erst gar nicht eingehen sollten.

Zwar wurde im Jahr 2014 die Informationspflicht für Händler deutlich verschärft, brachte aber den Vorteil, dass die gesetzlichen Regelungen hierzu klarer und eindeutiger definiert wurden, wodurch die Umsetzung des Impressums zwar mehr Informationen erfordert, jedoch gleichermaßen auch sicherstellt, dass eine genaue Einhaltung der Regelungen den Erhalt einer Abmahnung vermeiden kann.

Verschiedene Rechtswebseiten bieten zum Thema Impressum umfassende Informationen an sowie auch ein Standard Impressum Muster, welches als sichere Vorlage für die Erstellung eines eigenen Impressums dienen kann.

Standard Impressum Muster: was sollte man beachten?

Gerade aufgrund der schwierigen Gesetzeslage finden sich im Internet eine Vielzahl unterschiedlicher Standard Impressum Muster, die größtenteils kostenlos als Vorlage verwendet werden können.

Diese Standard Impressum Muster bieten den Vorteil, dass eine schnelle und sichere Erstellung durch Vervollständigung mit den Unternehmensdaten möglich ist. Da sich im Laufe der Jahre allerdings die Gesetzeslage immer wieder geändert hat und in Zusammenhang mit neuen Änderungen auch ebenso neue Muster herausgegeben wurden, die inzwischen allerdings veraltete sind, sollten Unternehmer genau darauf achten, zu welchem Zeitpunkt die Muster erstellt wurden.

Denn sonst kann es dazu kommen, dass keine Rechtssicherheit gewährleistet ist, weil das Impressum den Anforderungen der aktuellen Gesetze nicht gerecht wird. Dies gilt auch dann, wenn man auf Vorlagen verzichtet und stattdessen einen Impressum Generator in Anspruch nimmt. Auch dieser sollte aktuell sein und rechtskonforme Rechtstexte gewährleisten können.

In Zweifelsfall können Händler auch die Rechtssicherheit des eigenen Impressums durch eine Rechtsanwalt oder einen Dienstleister, er sich auf solche Bereiche spezialisiert hat, auf Rechts- und Abmahnsicherheit prüfen lassen.

Angaben Impressum: Wie Onlineshop Betreiber der Impressumpflicht gerecht werden

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Die Impressumpflicht unterliegt gesetzlicher Bestimmungen und stellt einen notwendigen Bestandteil der Informationspflicht dar, die im Onlinehandel eine hohe Priorität hat und aufgrund der Gesetzesänderungen im Jahr 2014 deutlich verschärft wurde.

Daher sollten Onlineshop Betreiber an dieser Stelle nicht nachlässig sein und ihr Impressum umfassend und gesetzeskonform gestalten. Dies gilt darüber hinaus nicht ausschließlich für Unternehmer, die über einen eigenen Shop am Onlinehandel teilnehmen, sondern natürlich auch dann, wenn Onlinemarktplätze wie Amazon und eBay die Grundlage für den Verkauf darstellen.

Auch hier gibt der Gesetzgeber ganz klar vor, dass eine Informationspflicht vorliegt, der durch die Darstellung eines Impressums nachgekommen werden muss.

Welche Konsequenzen entstehen wenn die Angaben Impressum fehlen?

Unternehmer, die nicht für ein gesetzeskonformes Impressum sorgen, verstoßen hiermit gegen die Regelungen von gegen § 5 TMG was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gemäß § 16, 2 Nr. 1, 2 TMG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Darüber hinaus können Anspruchsberechtigte entsprechend § 3 UKlaG ihren Anspruch durch Klage, eine Einstweilige Verfügung und somit auch durch Abmahnung und strafbewährte Unterlassungserklärung gelten machen. Diese Konsequenzen sind meist mit hohen Kosten verbunden, die kleinere Betriebe praktisch ruinieren können.

Es ist daher grundsätzlich niemals eine gute Idee, die Erstellung des Impressums hinauszuzögern oder gänzlich auf ein solches zu verzichten. Solche Fehler werden zumeist von Abmahnanwälten leicht gefunden, da sie gezielt nach entsprechenden Ordnungswidrigkeiten suchen und diese dann als Abmahnungsgrund verwenden.

Dieses Risiko sollte man im Onlinehandel erst gar nicht eingehen, denn die Möglichkeiten, für die Erstellung der Angaben Impressum eine entsprechende Vorlage oder Hilfe zu finden, sind im Onlinebereich sehr hoch, so dass kein Grund dafür besteht, die Gestaltung nicht in Angriff zu nehmen.

Welche Hilfen findet man Online für die Angaben Impressum?

Die Informationsflut im Internet ist sehr umfangreich und beinhaltet auch Quellen, die sich mit Recht und rechtssicheren Texten für den Onlineshop auseinandersetzen. Auf diesen Webseiten finden Unternehmer hilfreiche Tipps und Ratschläge sowie auch Muster, die kostenlos als Vorlage verwendet werden können.

In § 5 TMG ist klar definiert, welche Angaben ein Impressum enthalten muss und in Kombination mit einer rechtssicheren Vorlege stellt die Umsetzung im Grunde kein großes Problem dar. Gemäß der gesetzlichen Regelung muss darüber hinaus darauf geachtet werden, dass das Impressum  „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ ist, was direkte Hinweise auf die Darstellung des Impressums auf der eigenen Webseite gibt.

Händler müssen somit dafür sorgen, dass das Impressum über einen gut sichtbaren Link erreichbar ist, welcher auch ganz klar als solcher gekennzeichnet ist. Man sollte daher keinen Linkhinweis verwendet, der mit dem Begriff Impressum kaum zu vereinbaren ist.

Wichtig ist auch, dass das Impressum kopiert und gespeichert werden kann und es nicht notwendig ist, ein separates Programm herunterzuladen, um die Darstellung des Impressums gewährleisten zu können.

Impressum Generator anstelle einer Vorlage?

Auch ein Impressum Generator bietet eine schnelle und sichere Möglichkeit, das Impressum für ein Unternehmen rechtskonform umzusetzen. Bei der Nutzung sollten Händler allerdings darauf achten, dass der Generator aktuell ist und somit auch die neusten Rechtstexte beinhaltet.

Website: so erhalten Unternehmer wichtige Hinweise

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Insbesondere dann, wenn Gewerbetreibende die erste eignen Webseite, einen Onlineshop oder auch eine Händlerseite auf Marktplätzen wie Amazon und eBay erstellen, stellt sich irgendwann die Frage: Was gehört ins Impressum?

Denn der Onlinehandel unterliegt unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen, zu denen auch die Informationspflicht gehört, welche die Erstellung eines solchen Impressums, auch als Anbieterkennung bezeichnet, beinhaltet.

Und wichtig hierbei ist, dass das Impressum auf der Webseite verfügbar ist, wenn diese im Internet veröffentlicht wird. Die Webseite freizugeben, ohne das Impressum fertig gestaltet zu haben, ein Risiko, welches Unternehmer nicht eingehen sollten.

Denn ein fehlendes Impressum stellt durchaus einen Verstoß gegen die geltenden Gesetzesregelungen dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus ist das fehlende Impressum auch abmahnfähig und wird von Abmahnanwälten häufig zum Anlass genommen, kostenträchtige Abmahnungen zu versenden.

Wo findet man Hinweise bezüglich der Frage: Was gehört ins Impressum?

Die Gesetzlichen Regelungen zur Informationspflicht in Zusammenhang mit dem Impressum finden sich hauptsächlich in § 5 des Telemediengesetzes, abgekürzt auch TMG sowie in § 55 Rundfunkstaatsvertrag, kurz RStV. Hier erhalten Unternehmer alle notwendigen Hinweise zur Erstellung eines Impressums, welches ebenso Namen und Adresse des Unternehmers beinhalten sollte als auch Angaben über die Firmierung.

Wichtig sind insbesondere auch Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail und Telefon. Eine hilfreiche Möglichkeit bei der Erstellung des Impressums stellt auch das eine oder andere Impressum Beispiel dar, welches auf verschiedenen Webseiten im Internet zu finden ist. Darüber hinaus bieten seriöse Rechtsseiten auch ein Muster Impressum an, das als Vorlage für die Erstellung eines eigenen Impressums kostenlos verwendet werden kann.

Mit Hilfe einer solchen Vorlage Impressum ist die Frage „Was gehört ins Impressum?“ schnell geklärt. Eine weitere Möglichkeit, ein Impressum schnell und einfach zu erstellen, kann dadurch gewährleistet werden, indem Unternehmer einen  Impressum Generator kostenlos in Anspruch nehmen.

Einen solchen Impressum Generator wird auf verschiedenen Webseiten angeboten und bietet eine noch schnellere und einfachere Lösung als ein Muster oder eine Vorlage. Hier werden die Daten des Unternehmens in eine Maske eingegeben und dann automatisch in das Impressum übernommen. Allerdings sollte man ebenso wie bei einem Muster beim Generator darauf achten, dass dieser aktuell ist und den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Impressum auf die Webseite bringen: was sollte man beachten?

Das Impressum darf nicht willkürlich irgendwo auf der Webseite untergebracht werden, sondern muss unmittelbar und dauerhaft, möglichst auf einer eigenen Seite erreichbar sein. Wichtig ist auch, dass der Button oder Link nicht irgendwo versteckt, sondern direkt sichtbar und entsprechend gekennzeichnet ist.

Das Impressum muss darüber hinaus auch in derselben Sprache verfasst sein wie der Rest der Webseite und es darf nicht als Download bereitgestellt werden. Die gesetzlichen Regelungen bestimmen, dass ein Impressum unmittelbar erreichbar sein muss, was beinhaltet, dass keine extra Software nötig sein darf, um sich die entsprechenden Daten anzeigen zu lassen.

Auch dies kann als wettbewerbswidrig betrachtet werden und eine Abmahnung nach sich ziehen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch, dass Rechtstexte, die im Rahmen der Informationspflicht eingesetzt werden, kopier- und speicherbar sein müssen. Das bedeutet, dass kein Kopierschutz auf dieser Seite eingerichtet sein darf.

Datenschutzerklärungen sind im Onlinehandel unerlässlich

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Der Onlinehandel unterliegt verschiedenen, recht streng gehandhabten Gesetzen, wobei die Informationspflicht ein sehr wichtiger Faktor ist, den Onlineshop Betreiber nicht vernachlässigen dürfen.

Diese soll Transparenz gewährleisten und dafür Sorge tragen, dass Verbraucher nicht benachteiligt werden. Zusätzlich soll gewährleistet werden, dass Abmahnungen nur noch eine Seltenheit sind und Abmahnwellen weitestgehend verhindert werden können.

Einen Bereich der Informationspflicht stellt grundsätzlich auch der Datenschutz dar, wobei dieser nicht nur zur Aufklärung verpflichtet, sondern gleichermaßen auch dem Schutz des Verbrauchers bzw. von Webseitenbetreibern dient. Die Datenschutzerklärung gewährleistet den der Privatsphäre des Kunden und informiert ihn gleichermaßen darüber dass bestimmte Daten bei einem Besuch auf der Webseite oder bei der Bestellung erhoben werden zu welchem Zweck der Unternehmen diese speichert.

Wichtig ist auch, dass Webseitenbesucher durch die Datenschutzerklärung eine glaubhafte Versicherung erhalten, dass die Daten im Unternehmen verbleiben und nicht an Dritte weitergegeben werden. Webseitenbesuchern muss verständlich zusagt werden, dass die Daten nur zu den angegebenen Zwecken genutzt werden.

Welchem gesetzlichen Zweck dient die Datenschutzerklärung?

Der Datenschutz beinhaltet, lt. § 13 Abs. 1 TMG, dass Verbraucher bzw. Webseitenbesucher und generell Internetnutzer ein Recht darauf haben, über die Erhebung und Nutzung ihrer Daten informiert zu werden.

Und dies bereits dann, wenn der Nutzungsvorgang beginnt bzw. ein Internetnutzer eine Webseite besucht. Gemäß § 13 Abs. 6 Satz 2 stellt deutlich klar, dass Nutzer wissen müssen, dass das Angebot durch sie auch anonym in Anspruch genommen werden und jederzeit beenden kann, wenn er keine Erhebung seiner Daten wünscht. Hierbei fungiert die Datenschutzerklärung lediglich als Info, so dass hierbei keine Einwilligung des Nutzers eingeholt werden muss.

Je nach Sachverhalten kann sich dies jedoch ändern, so dass eine Datenschutzeinwilligung benötigt wird, die dann in die Webseite zu integrieren ist bzw. dem Nutzer schriftlich zur Verfügung gestellt werden muss.

Wie kann man eine Datenschutzerklärung kostengünstig erstellen?

Das Datenschutzrecht gehört zu den komplexesten Gesetzesregelungen, so dass die Erstellung einer Datenschutzerklärung sich für Unternehmer häufig sehr schwer gestaltet.

Daher ist es wesentlich sinnvoller, auf Datenschutzerklärung Vorlagen zurückzugreifen, welches der aktuellen Gesetzeslage entspricht und rechtskonform erstellt wurde. Das Internet bietet eine Menge Möglichkeiten ein solches Datenschutzerklärung Muster zu erhalten, welches Vorlage oder auch als Datenschutzerklärung komplett für das Unternehmen übernommen werden kann. Entsprechende Datenschutzerklärung Vorlage findet man ebenso als Muster für Dienstleister und Onlineshop Betreiber als auch für gewerbliche eBay und Amazon Nutzer, die ebenso einer Informationspflicht unterliegen und dieser nachkommen müssen.

Sehr nützlich ist ein Muster, welches ein Datenschutz Gütesiegel aufweist, da dieses versichert, dass versehene IT-Produkte und Dienstleistungen, die damit versehen sind, gemäß dem geltenden Datenschutzrecht zertifiziert sind. Sie sind demnach vollkommen datenschutzkonform

Sollte man eine Datenschutzerklärung von Dienstleistern erstellen lassen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Datenschutzerklärung erstellen zu lassen. Hierbei sollte allerdings sichergestellt sein, dass diese dann auch juristisch geprüft und rechtskonform ist.

Wichtig ist auch, dass der Dienstleister eine Haftungsübernahme für den Fall, dass es zu einer Abmahnung kommt, gewährleistet. Darüber hinaus kann eine solche Erklärung auch direkt durch einen Juristen gestaltet werden, was jedoch meist sehr teuer ist und gerade das Budget von kleineren Unternehmen deutlich übersteigt.

Informationspflicht: Unternehmer müssen der Datenschutzerklärung Pflicht nachkommen

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Die Informationspflicht ist ein notwendiger Bestandteil des Handels im Internet, der die Transparenz bei Onlineeinkauf gewährleisten und mehr Sicherheit für Verbraucher sowie auch Händler gewährleisten soll.

Sie wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen bestimmt, deren Anspruch Händler, beispielsweise in Form von Rechtstexten, gerecht werden müssen. Ein wichtiger Faktor der Informationspflicht ist die Datenschutzerklärung Pflicht, die beinhaltet, dass Verbraucher bzw. Webseitenbesucher vom Nutzungsbeginn an das Recht darauf haben, über die Erhebung ihrer Daten auf Webseiten und in Onlineshops informiert zu werden und darüber, zu welchem Zweck diese gespeichert werden.

Rechtsgrundlage hierzu stellt § 13 TMG dar und Unternehmen müssen die Erfüllung der Datenschutzerklärung Pflicht durch eine Datenschutzerklärung gewährleisten, die die entsprechenden Informationen enthält und darüber aufklärt, dass die Nutzung jederzeit auch anonym erfolgen und natürlich auch beendet werden kann. Die Datenschutzerklärung hat zusätzlich die Funktion darüber aufzuklären, dass die Daten im Unternehmen verbleiben und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Datenschutzerklärung ist grundsätzlich lediglich eine Information, weshalb Internetnutzer dieser nicht zustimmen müssen. Eine Zustimmung ist nur in besonderen Situationen erforderlich, in denen eine Weitergabe der Daten geplant ist. Dazu wird dann eine Datenschutzeinwilligung benötigt.

Ist es rechtswidrig keine Datenschutzerklärung bereitzustellen?

Das Fehlen der Datenschutzerklärung stellte einen Verstoß gegen die genannten gesetzlichen Regelungen dar und somit auch eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß den geltenden Gesetzen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden könnte.

Drüber hinaus haben verschiedene Gerichtsurteile bestimmt, dass das Fehlen auch als wettbewerbswidrig betrachtet werden kann, so dass Mitbewerber tatsächlich das Recht haben, einen solchen Umstand abzumahnen. Es ist daher nicht empfehlenswert, auf die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung zu verzichten.

Bereits der Begriff Datenschutzerklärung Pflicht zeigt, dass Unternehmen an dieser Stelle nicht selbst entscheiden können, ob sie eine Erklärung verwenden oder nicht. Das Gesetz legt diese Regelung fest und auch, in welcher Form diese zu gestalten ist.

Da sie unmittelbar und ständig erreichbar sein muss, sollten Unternehmer für die Datenschutzerklärung einen eigene Seite auf ihrer Internetpräsenz anlegen und den Link dorthin gut sichtbar platzieren und entsprechend kennzeichnen. Auf diese Weise haben Webseitenbesucher die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung sofort wahrzunehmen und sich mit dieser auseinanderzusetzen.

Woher bekommt man eine Datenschutzerklärung?

Eine Datenschutzerklärung für den Onlinehandel, beispielsweise für Onlineshop Betreiber oder auch für Händlerseiten auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay obliegt grundsätzlich dem Besitzer der Internetpräsenz, was jedoch nicht bedeutet, dass dieser sich die Mühe machen muss selbst eine solche zu erstellen.

Das Datenschutzrecht ist sehr komplex, was er häufig erschwer, dieses in einem rechtskonformen Text umzusetzen. Jedoch können sich Unternehmer diesen Vorgang erleichtern, in dem sie beispielsweise auf rechtssichere Muster zurückgreifen können, die als Vorlage kostenlos auf verschiedenen Webseiten angeboten werden.

Darüber hinaus ist es möglich, einen ebenfalls unentgeltlich angebotenen Generator zu nutzen, über den man eine Datenschutzerklärung nach Angabe einiger Daten automatisch erstellen lassen kann.

Hierbei sollten Unternehmer generell darauf achten, dass Muster sowie auch der Generator aktuell sind und möglichst auch juristisch geprüft, so dass ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet werden kann. Darüber hinaus muss bei Änderungen der Gesetzeslage eine zeitnahe Aktualisierung stattfinden.

Rechtstexte rechtskonform im Onlinehandel einsetzen

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Die Informationspflicht ist für Onlinehändler ein wichtiger Faktor, der grundsätzlich nicht vernachlässigt werden darf. Insbesondere in Bezug auf den Datenschutz vergessen viele Gewerbetreibende, dass hier ein umfassendes Informationsrecht für Verbraucher bzw. generell Internetnutzer gesetzlich vorgesehen ist, welches für mehr Transparenz sorgen soll und gewährleistet, dass Webseitenbesucher darüber informiert sind, in welcher Weise ihre Daten erhoben und gespeichert werden, um welche Daten es sich dabei handelt und für welchen Zweck sie überhaupt verwendet werden.

Denn genau dies war bereits schon in der Vergangenheit ein Problem, da Internetnutzer häufig gar nicht wussten, welche Daten irgendwo gespeichert und an wen sie eventuell zu welchem Zweck weitergegeben wurden. Das Datenschutzrecht sorgt für mehr Transparenz und soll darüber hinaus auch einer missbräuchlichen Datenerhebung vorbeugen.

Wie gestaltet sich die Pflicht von Onlineshop Betreibern in Bezug auf den Datenschutz?

Die Regelungen in Bezug auf den Datenschutz sind sehr umfangreich, so dass es häufig für Unternehmer schwer ist, diese voll und ganz erfassen. Zu den wichtigsten Punkten gehören vor allem die Regelungen in § 13 TMG, welcher bestimmt: dass „Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs“ der EU informieren müssen.

Das bedeutet, dass grundsätzlich eine entsprechende Info in Form einer Datenschutzerklärung auf der Webseite verfügbar und „jederzeit abrufbar sein“ muss. Ist dies nicht der Fall, wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Doch nicht nur die Verfügbarkeit auf der Webseite ist wichtig, sondern ebenso auch, dass ein Link oder ein Button dorthin verweisen, welcher entsprechend als solcher gekennzeichnet ist und sofort gefunden werden kann, ohne dass Webseitenbesucher scrollen und suchen müssen. Auch ist es nicht zulässig, dass eine Datenschutzerklärung in einer anderen Sprache als der verfasst ist, in der auch der Rest der Webseite umgesetzt wurde.

Rechtstexte für Webseiten: woher bekommt man eine Datenschutzerklärung?

Die Erstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung, beispielsweise für den eigenen Shop oder eine Händlerseite auf eBay oder Amazon, obliegt in erster Linie dem Unternehmer selbst. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er hierzu nicht entsprechende Hilfsmittel nutzen kann.

Sehr hilfreich in diesem Bereich sind Rechtswebseiten, die sich mit dem Thema Fernabsatz und Datenschutz befassen, da hier meist aktuelle Informationen verfügbar sind. Einige dieser Webseiten bieten auch eine Datenschutz Vorlage, welche als Muster auf dieser Webseite kostenlos heruntergeladen oder kopiert werden kann. Diese Datenschutz Vorlage muss letztendlich nur an den Bedarf des Unternehmens angepasst und dann in die Webseite integriert werden.

Noch bequemer geht die Erstellung der Datenschutzerklärung durch einen Datenschutzerklärung Generator, der bereits eine Datenschutz Vorlage beinhaltet. Hier geben Webseitenbetreiber lediglich ihre Daten an und erhalten innerhalb weniger Minuten eine fertig erstellte Erklärung. Wie viel Sicherheit diese Rechtstexte bieten ist hierbei zumeist davon abhängig, ob diese aktuell und juristisch geprüft sind.

Keine Datenschutzerklärung eingefügt: was tun bei Abmahnung?

Kommt es zu einer Abmahnung wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung, sollte der Umstand an erster Stelle behoben werden. Weiterhin ist hier durchaus die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.

Datenschutzerklärungen sind Teil der Informationspflicht

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Unternehmer, die sich am Onlinehandel beteiligen, beispielsweise durch einen eigenen Onlineshop oder eine Händlerseite auf Onlinemarktplätzen wie Amazon oder eBay, werden mit einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen konfrontiert, die verschiedene Pflichten beinhalten.

Zu diesen gehört vor allem die Informationspflicht, die sich auf verschiedene Bereiche des Internethandels bezieht. Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch die Datenschutzerklärung, welche zur Information von Verbrauchern in Bezug auf die, durch das Unternehmen erhobenen Daten bezieht.

Hierbei ist wichtig, dass die Datenschutzerklärung sicher und rechtskonform umgesetzt ist.

Warum müssen Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen?

Gemäß § 13 Abs. 1 TMG haben Webseitenbesucher das Recht, darüber informiert zu werden, wenn eine Erhebung ihrer Daten erfolgt und zu welchem Zweck sie gespeichert und verwendet werden.

Auf diese Weise soll die Privatsphäre des Verbrauchers geschützt werden. Unternehmer müssen hierbei beachten, dass diese Informationen Webseitenbesuchern zum Beginn der Webseiten- oder Angebotsnutzung zur Verfügung stehen müssen und dass ebenfalls die Information enthalten sein muss, dass eine Nutzung zum einen auch anonym erfolgen kann, und das zum anderen jederzeit die Möglichkeit besteht die Nutzung einzustellen, wie es in § 13 Abs. 6 Satz 2 festgelegt ist.

Da es sich bei einer Datenschutzerklärung in dieser Form um eine reine Information handelt, müssen Verbraucher dieser nicht zustimmen. Es reicht aus, wenn Webseitenbetreiber gewährleisten, dass diese zur Kenntnis genommen werden können.

Gibt es Datenschutzerklärungen bei denen eine Einwilligung erforderlich ist?

Grundsätzlich gibt es auch Erhebungen von Daten, bei denen es erforderlich ist, die Einwilligung des Verbrauchers einzuholen. Dies ist beispielsweise dann notwendig, wenn die Daten an Dritte weitergeben werden, beispielsweise zum Zwecke der Werbung oder auch dann, wen es darum geht, eine Abfrage in verschiedenen Registern vorzunehmen.

Also grundsätzlich immer dann, wenn die Daten nicht nur intern in dem Unternehmen gespeichert und verarbeitet werden, durch das die Erhebung stattgefunden hat. In diesem Fall muss der Verbraucher bzw. Webseitenbesucher der Datenschutzerklärung zustimmen, was in Form einer Datenschutzeinwilligung umgesetzt wird.

Unternehmer sollten auf diese nicht verzichten, da es im anderen Fall zu Abmahnungen und Klage kommen kann.

Wie können Unternehmen eine Datenschutzerklärung gestalten?

Unternehmer, die für ihren eigenen Onlineshop oder eine Webseite eine Datenschutzerklärung gestalten möchten, finden im Internet hierzu unterschiedliche, sogar kostenlos erhältliche Hilfsmittel.

So ist es beispielsweise möglich, ein Muster für die Datenschutzerklärung herunterzuladen und als Vorlage zu verwendet. Eine sehr schnelle Lösung bietet ein Datenschutzerklärung Generator, in den die Daten des Unternehmens eingegeben werden, so dass eine Datenschutzerklärung durch den Datenschutzerklärung Generator automatisch erstellt wird.

Sehr wichtig hierbei ist, dass ebenso bei einem Muster als auch bei einem Datenschutzerklärung Generator darauf geachtet wird, dass die Aktualität zum einen gegeben ist und zum anderen die Texte auch rechtskonform sind. .

Woran erkennt man, ob Muster oder ein Datenschutzerklärung Generator rechtssicher sind?

Da das Datenschutzgesetz in der Regel für die meisten juristischen Laien eher unverständlich ist, macht es Sinn, nach einem Datenschutz Siegel Ausschau zu halten.

Dieses steht dafür, dass verschiedene IT-Leistungen als zertifiziert und sicher betrachtet werden und der aktuellen Gesetzeslage voll und ganz entsprechen. Somit ist Sicherheit gegeben.

Rechtstexte sicher gestalten und Abmahnung vermeiden

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Das Internet hat vielen Unternehmern durch den Onlinehandel jede Menge neuer Möglichkeiten eröffnet, die sehr profitabel sind. Aufgrund der Tatsache, dass das Internet kaum Einschränkungen bietet, war es wesentlich leichter seine Angebote weitreichender zu gestalten, neue Kunden zu gewinnen und andere Varianten des Marketings zu nutzen, um das eigene Unternehmen zum Erfolg zu führen.

Allerdings ergaben sich auch einige Nachteile, wie beispielsweise die sich ständig ändernde Gesetzeslage, die darauf beruhte, dass sich auch die Möglichkeiten online stetig weiterentwickelten und eine entsprechende Anpassung notwendig machten. Dadurch entstanden allerdings jede Menge Unsicherheiten, die zu Fehlern in den Rechtstexten führten, die von Unternehmen in verschiedenen Bereichen benötigt wurden.

Darunter beispielsweise Impressum, AGB und auch die Datenschutzerklärung. Dadurch kam es zu Abmahnungen und sogar zu regelrechten Abmahnwellen, die Unternehmen teuer zu stehen kamen und kleinere Betriebe in ernste finanzielle Schwierigkeiten brachen.

Im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen wurde insbesondere die Informationspflicht verschärft, wodurch den meisten Unternehmern klargeworden ist, wie wichtig rechtskonforme und praktisch wasserdichte Rechtstexte sind.

Wie wichtig ist die Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung ist nicht nur wichtig, sondern eine Notwendigkeit, wenn es um die Erhebung personenbezogener Daten von Verbrauchern geht. Daher betrifft das Thema ebenso Onlineshop Betreiber als auch Händler, die ihre Waren auf Amazon und eBay anbieten.

Die Datenschutzerklärung dient dazu, die Privatsphäre von Verbrauchern und generell Internetnutzern zu schützen und sie darüber aufzuklären, dass eine Datenerhebung vorgenommen wird und zu welchem Zweck die Daten gespeichert werden.

In Onlineshops ist dies meist zum Zweck der Geschäftsabwicklung der Fall. Ebenso müssen Unternehmer durch die Datenschutzerklärung versichern, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden oder zu einem anderen Zweck eingesetzt als den, der in der Datenschutzerklärung angegeben ist.

Da es sich bei einer Datenschutzerklärung um eine reine Information handelt, müssen Internetnutzer hierzu nicht ihre Einwilligung geben. Diese wird nur dann benötigt, wenn die Daten weitergegeben werden, beispielsweise zu Werbezwecken.

Gestaltung einer Datenschutzerklärung: welche Möglichkeiten können genutzt werden?

Um eine Datenschutzerklärung zu gestalten, sollten Unternehmer ein umfangreiches Rechtswissen aufweisen, welches jedoch in den meisten Fällen nicht gegeben ist. Das Datenschutzrecht ist sehr umfangreich und komplex, so dass die Umsetzung nur schwer möglich ist.

Allerdings bietet das Internet jede Menge Hilfsmittel, durch die für eine umfassende und rechtssichere Datenschutzerklärung gesorgt werden kann. So ist es z. B. möglich, von verschiedenen rechtlich orientierten Webseiten eine Datenschutzerklärung Vorlage herunterzuladen, die kostenlos als Vorlage genutzt werden kann.

Durch eine Datenschutzerklärung Vorlage kann die eigene Datenschutzerklärung relativ leicht und mit nicht allzu viel Zeitaufwand erstellt werden. Allerdings sollten Unternehmer darauf achten, dass die Datenschutzerklärung Vorlage aktuell und möglichst durch einen Juristen geprüft worden ist.

Über ein solches Muster hinaus können Unternehmer auch einen Generator nutzen, bei dem lediglich die Unternehmensdaten eingegeben werden müssen, so dass der Generator automatisch eine angepasste Datenschutzerklärung erstellt. Diese beiden Möglichkeiten sind zumeist kostenlos.

Eine kostenpflichtige Variante ist die Inanspruchnahme eines Dienstleisters oder eines Juristen zur Erstellung der Datenschutzerklärung. Allerdings können Rechtsanwälte sehr teuer sein, wenn es um die Gestaltung von Rechtstexten geht, so dass Unternehmer an dieser Stelle abwägen müssen.

Impressum Datenschutz: wie man beides rechtskonform umsetzen kann

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Die Informationspflicht ist etwas, dass Gewerbetreibende, die sich über einen eigenen Onlineshop oder auch Plattformen wie Amazon und eBay am Onlinehandel beteiligen, auf gar keinen Fall vernachlässigen dürfen.

Denn hierbei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung, deren Vernachlässigung durchaus mit einem Bußgeld geahndet werden kann, welches in einem mehrstelligen Bereich liegt.

Die Informationspflicht, insbesondere in Bezug auf Impressum Datenschutz unterliegt den Regelungen von § 13 TMG, welcher festlegt: dass „Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs…“ der EU, für die einheitliche Regelungen gelten, informieren müssen.

Wichtig ist hierbei auch, dass diese Information „jederzeit abrufbar sein“ muss, was voraussetzt, dass Unternehmer diese in ihre Webseite oder ihren Onlineshop integrieren. Dies kann auf einer separaten Seite erfolgen, die entsprechend als solche gekennzeichnet und verlinkt ist.

Darüber hinaus müssen die Informationen in derselben Sprache verfasst sein wie der Rest der Webseite auch und sie dürfen nicht in einer anderen Dateiform als Download bereitgestellt werden. Denn nach Rechtauffassung müssen die Informationen unmittelbar erreichbar sein, was beinhaltet, dass Webseitenbesucher nicht erst auf ein extra Programm zurückgreifen müssen, um die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen einsehen zu können.

Gestaltungsmöglichkeiten Impressum Datenschutz: welche Hilfsmittel gibt es?

Da es für Unternehmer oft schwierig und sehr zeitaufwendig wäre, diese entsprechenden Rechtstexte selbst zu verfassen, bietet sich das Internet zur Suche nach rechtskonformen Quellen an.

Zu empfehlen sind zumeist Rechtswebseiten, die sich mit diesen Themenbereichen befassen und rechtssichere Hinweise zur Erstellung geben. Darüber hinaus bieten viele dieser Webseiten auch Muster an, die kostenlos kopiert oder als Datei heruntergeladen und als Vorlage verwendet werden können.

Sofern diese aktuell sind, ist es ausreichend, die Muster an den Bedarf der eigenen Webseite anzupassen und die fertigen Rechtstexte entsprechend auf der Webseite zu integrieren. Doch nicht nur Vorlagen sind im Internet erhältlich.

Auf verschiedenen Webseiten werden auch Generatoren für unterschiedliche Rechtstexte angeboten, die eine Erstellung noch wesentlich bequemer machen. Hierbei müssen Unternehmer die notwendigen Daten in eine Eingabemaske eintragen, so dass sie dann automatisch in bestehende Rechtstexte integriert werden können.

Jedoch ist auch hier wichtig, dass immer geprüft werden muss, ob die im Generator verwendeten Textbausteine aktuell sind und fehlerlos der Rechtslage entsprechen.

Rechtstexte nicht selbst gestalten: wohin können sich Unternehmer wenden?

Die Möglichkeiten Rechtstexte in Auftrag zu geben sind unterschiedlich, wobei jedoch nur zwei davon tatsächlich empfehlenswert sind. Man kann beispielsweise die Rechtstexte bei einem fachlich geschulten Juristen in Auftrag geben, wodurch Unternehmer jederzeit auf der sicheren Seite sind.

Allerdings ist diese Variante oft sehr teuer, so dass sie für kleinere Unternehmen meist nicht in Betracht kommt. Eine andere Methode ist die die Inanspruchnahme von Dienstleistern, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben und darüber hinaus gewährleisten, dass die Rechtstexte juristisch geprüft wurden.

Seriöse Dienstleister in diesem Bereich bieten hierbei eine Haftungsübernahmegarantie an, durch die es möglich ist, das Risiko im Abmahnfall auf den Dienstleister zu übertragen. Auf diese Weise besteht auch bei der Variante durchaus Sicherheit.

Käuferschutz Bewertungssystem: so profitieren Händler und Verbraucher

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Das Internet bietet Verbrauchern und Händlern weitreichende Vorteile, welche von beiden Seiten gerne in Anspruch genommen werden. So haben Verbraucher weitreichende Möglichkeiten, Angebote weltweit in Anspruch zu nehmen, Preise zu vergleichen und so günstige und qualitativ hochwertige Angebote nutzen zu können.

Onlineshop Betreiber können auf den Vorteil zurückgreifen, dass sie über das Internet eine Vielzahl potentieller Kunden erreichen können, so dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, einen höheren Umsatz zu generieren.

Was auf den ersten Blick sehr viele Vorteile aufweist, ist leider auch mit verschiedenen Problemen für Händler als auch für Verbraucher verbunden. Während Verbraucher oft sehr unsicher darüber sind, welche Onlineshop Betreiber auch wirklich zuverlässig sind und gute Leistungen und Service anbieten, haben Händler oft die Schwierigkeit, dass Vertrauen von Neukunden zu gewinnen, welches für eine Erstbestellung im Shop durchaus notwendig ist.

Durch ein Käuferschutz Bewertungssystem kann für beide Seiten mehr Sicherheit gewährleistet werden.

Wie kann ein Käuferschutz Bewertungssystem Vertrauen schaffen?

Um eine sichere Basis zu schaffen, die bei Kunden Vertrauen erzeugt und ihre Kaufentscheidung positiv beeinflusst, sollten sich Händler einmal mit der Art und Weise auseinandersetzen wie Verbraucher ihre Entscheidungen für einen Kauf treffen.

Denn eine solche Entscheidung fällt in den meisten Fällen nicht willkürlich, sondern beruht auf Information und einem gewissen Maß an Sicherheit. Wie bereits die Shop Bewertung Systeme von Onlinemarktplätzen wie eBay und Amazon zeigen, orientieren sich Verbraucher zum einen an Kundenbewertungen und damit an den Erfahrungen von Käufern, sowie auch an Produktbewertungen online, die einen guten Hinweis darauf geben, ob die Qualität eines Produktes dem entsprecht, was Verbraucher davon erwarten.

Hat ein Shop überwiegend positive Kundenbewertungen, so gehen Verbraucher davon aus, dass der Service und die Leistungen eines Unternehmens weitestgehend gut sind, so dass hier ein gewisses Vorschussvertrauen für die Erstbestellung gegeben ist. Daher ist das Online Shop Bewertung System eine sehr gute Möglichkeit, um Neukunden ein gutes Gefühl bei der Kaufentscheidung zu vermitteln.

Kann ein Bewertung Onlineshop System in den eigenen Shop integriert werden?

Bewertung Onlineshops Systeme sind ebenso auch in die Webseiten von Onlinehändlern und damit direkt in deren Shop integrierbar.

Verschiedene Anbieter von integrierbaren Apps und Programmen bieten für Bewertung Online Shops Systeme Lösungen an, die bereits fertig in die Webseiten integriert und an diese angepasst werden können. Verbraucher haben so die Möglichkeit, bestehende Online Shop Bewertungen und Produkt Bewertungen einzusehen und sich anhand dieser Bewertung von Online Shops ein erstes Bild über den Händler zu machen.

Darüber hinaus können nicht nur Bestellbewertungen, sondern gleichermaßen auch Bewertungssysteme für die angebotenen Produkte integriert werden. Dies bietet Verbrauchern noch mehr Sicherheit und Entscheidungshilfe. Dadurch, dass nach dem Kauf Kunden wiederrum selbst eine Bewertung Shop bezogen vornehmen können, steigt bei guten Leistungen die Anzahl der positiven Bewertungen, wodurch Händler noch weitreichender profitieren können.

Welche Vorteile bieten entsprechende Systeme noch?

Verbraucher, die nach bestimmten Produkten und Dienstleistungen suchen, tun dies zumeist über die Suchmaschine. Bewertungsportale bzw. die darüber generierten Bewertungen werden von dieser erfasst, so dass Verbraucher schneller auf die Webseite des Onlineshops gelangen. Auf diese Weise besteht noch mehr Möglichkeit den Umsatz zu erhöhen.

Wichtige Faktoren für einen langfristigen Unternehmenserfolg im Onlinehandel

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Für Unternehmen, die sich dauerhaft erfolgreich im Onlinehandel bewegen möchten, kommen verschieden Maßnahmen infrage, die zur Kundengewinnung und zur Bekanntmachung des Unternehmens im Word Wide Web dienen.

Hierbei kann es sich teilweise um professionell gestaltetes Marketing handeln, sowie auch um Maßnahmen, die die Kundengewinnung auf andere Weise ermöglichen. Hierzu gehören vor allem Empfehlungen, da sie online eine durchaus große Reichweite aufweisen.

Daher ist für Unternehmen wichtig, dass sie an erster Stelle die Kundenzufriedenheit bereits bestehender Kunden dauerhaft gewährleistet werden kann.

Wie kann die Kundenzufriedenheit geprüft und sichergestellt werden?

Bestandskunden erwarten nachhaltig einen sicheren, fairen und verbraucherfreundlichen Service, den nur das Unternehmen selbst gewährleisten kann. Wenn Unternehmen allerdings erfahren möchten, ob ihre Kunden zufrieden sind, ist dies auf unterschiedlichen Wegen möglich.

So können beispielsweise Shopbewertungen im Internet eingesehen werden sowie auch Produktbewertungen online, die ebenfalls Aufschluss darüber geben. Zu den weiteren Möglichkeiten gehört auch die Bereitstellung eines Feedback Formulars, durch das um eine Resonanz des Kunden gebeten werden kann.

Ein solches Formular kann selbst generiert oder als Muster auf unterschiedlichen Webseiten geladen werden. Eine solche Vorlage ist zumeist kostenlos und vereinfacht die Erstellung eines solchen Formulars. Ein Feedback Formular hat zwei Funktionen.

Zum einen haben Unternehmer so die Möglichkeit, die Ansprüche und Wünsche ihrer Kunden besser wahrzunehmen und zum anderen zeigen sie damit auch, dass ihnen der Service wichtig ist.

Wie kann die Bestandskundenzufriedenheit neue Kundenkontakte ermöglichen?

Verbraucher, die sehr aktiv im Internet sind, verfassen durchaus auch die eine oder andere Shopbewertung, welche auf unterschiedlichen Shop Bewertung Portalen veröffentlicht werden kann.

Durch diese Shop Bewertungen oder auch Kundenbewertungen erhalten Verbraucher einen guten Einblick darüber, wie sich der Service eines Unternehmens gestaltet und ob der Onlineshop als seriös betrachtet werden kann.

Somit sind Shopbewertungen nicht nur ein Mittel zur Kritik oder zur positiven Shop Bewertung, sondern ebenso auch Empfehlung, die eine ebenso große Reichweite aufweist wie die Empfehlung in sozialen Netzwerken.

Darüber hinaus wird die Bewertung von Online Shops auch durch die Suchmaschinen erfasst, so dass die Chance, dass der Onlineshop bei einer Produktsuche angezeigt wird, deutlich steigt.

Was tun, wenn es in einem Bewertungsportal zu einer negativen Online Shop Bewertung kommt?

Verschiedene Bewertung Onlineshop Portale bieten gar nicht die Möglichkeit, dass Unternehmen eine negative Bewertung Online Shop löschen lassen können. Was jedoch sehr häufig möglich ist, ist die Bewertung des Onlineshops zu kommentieren.

Hierbei sollten Unternehmer allerdings auf Rechtfertigungen verzichten, sondern eher die Kommunikation mit dem Kunden suchen, um ggf. ein bestehendes Problem beheben zu können.

Auf diese Weise zeigt das Unternehmen, dass nicht die Bewertung des Online Shops relevant ist, sondern die Nöte des Kunden, was ebenfalls sehr positiv aufgenommen werden kann. So kann auch eine negative Bewertung Shop bezogen sinnvoll in einen positiven Effekt umgewandelt werden.

In vielen Fällen kommt es durch eine solche Reaktion eines Unternehmens dazu, dass negative Bewertungen vom Kunden selbst zurückgezogen werden. Es kommt hierbei somit nicht nur dazu, dass Verbraucher der Bewertung entnehmen können, dass das Unternehmen darauf eingegangen ist, sondern auch dazu, dass ein Kunde auch weiterhin Bestandskunde eines Unternehmens bleibt.

Kundenbewertungen und Produktbewertungen online dienen Verbrauchern zur Orientierung

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Onlinehändler, die sich über einen eigenen Onlineshop oder auch Plattformen wie eBay und Amazon in den Onlinehandel integrieren wollen, müssen häufig sehr hart daran arbeiten, einen gewissen Kundenstamm aufzubauen.

Denn was in Unternehmen vor Ort sehr schnell durch den persönlichen Kontakt generiert werden kann, stützt sich hier lediglich auf die Webseite eines Unternehmens, da bei der vor der Erstbestellung meist keine Kommunikation zwischen Verkäufer und Verbraucher zustande kommt.

Daher müssen Händler auf anderen Methoden zurückgreifen, die potentielle Neukunden von den Angeboten des Shops überzeugt, und Werbung ist an dieser Stelle zumeist nur eingeschränkt effektiv.

Wie entscheiden sich Verbraucher für einen Onlineeinkauf?

Viele Verbraucher greifen auf unzählige Angebote im World Wide Web zurück, wobei sie meist die Suchmaschine nutzen, um nach bestimmten Produkten oder Dienstleistungen zu suchen.

Die Suchmaschine zeigt auf Grundlage der Anfrage des Verbrauchers eine große Anzahl an Webseiten an, die mit einem entsprechenden Angebot in Zusammenhang stehen, wobei Internetnutzer zumeist nur die ersten 5 bis 10 Seiten wirklich genauer anschauen.

Bevor sie sich allerdings für ein bestimmtes Produkt entscheiden, ziehen viele Verbraucher zuerst einmal Produktbewertungen zu Rate, die über alle Vor- und Nachteile eines Produktes aufklären. Erst im nächsten Schritt werden verschiedene Angebote eingeholt und es kommt zur Auswahl eines Anbieters, der das Produkt in seinem Sortiment hat.

Die Kaufentscheidung bzw. die Entscheidung, bei welchem Shop das Angebot in Anspruch genommen wird, wird sehr häufig anhand von Kundenerfahrungen getroffen, die in Form von Kundenbewertungen oder auch Shopbewertungen online verfügbar sind, so dass der Einkauf meist dort stattfindet, wo Transparenz und Sicherheit durch positive Kundenbewertungen vermittelt wird.

In Bezug auf die Suchmaschine sei an dieser Stelle erwähnt, dass Kundenbewertungen und damit Bewertung Online Shops Systeme von diesen erfasst werden, so dass Onlineshops durch Kundenbewertungen schneller auffindbar sind.

Wie können Händler dazu beitragen eine positive Kundenbewertung zu erhalten?

Eine tatsächliche positive Kundenbewertung kann grundsätzlich nur dann erreicht werden, wenn Kunden zufrieden mit dem Angebot und dem Service des Shops sind. Daher müssen Händler grundsätzlich erst einmal sicherstellen, dass jede Bestellung zur Zufriedenheit des Kunden ausgeführt wird.

So ist eine positive Bewertung Onlineshops durchaus sichergestellt. Um zu erfahren, welche Ansprüche Kunden an einen Shop haben, können Feedback Formulare generiert werden, die Kunden die Möglichkeit gibt, Kritik zu äußern oder einzutragen, ob und weshalb sie mit dem Service zufrieden waren.

Dies hilft Unternehmen die eigenen Leistungen durchaus noch zu verbessern. Für entsprechende Formulare werden online Muster angeboten, die kostenlos als Vorlage verwendet werden können.

Shop Bewertung negativ: sollte man eine solche Online Shop Bewertung entfernen?

Unternehmen, die Bewertung Onlineshop Systeme zur Verfügung stellen, gehen auch immer das Risiko ein, dass es zu einer negativen Bewertung von Online Shops kommen kann. Jedoch sollte man an dieser Stelle gut überlegen, ob es Sinn macht, diese Bewertung Online Shop zu entfernen.

Denn zum einen verbleiben diese oftmals irgendwo im Internet und zum anderen fördert dies die Unzufriedenheit des Kunden, welcher sich dann meist auf anderen Plattformen Gehör verschafft, auf die der Händler keinen Zugriff hat, um eine, zumeist dann noch negativere Bewertung Shop bezogen zu entfernen.

Online Shop Bewertungen als wichtiger Faktor der Kaufentscheidung

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In den letzten Jahren sind viele Menschen dazu übergegangen, eine Vielzahl von Produkte im Internet zu erwerben, da dies zumeist jede Menge Zeit spart und hier bequeme Möglichkeiten bestehen, die Produkte sowie auch entsprechende Angebote zu vergleichen und so ein günstiges und dennoch qualitativ hochwertiges Produkt zu erwerben.

Die Auswahl eines Artikels, beispielsweise bestimmter Hersteller, ist durch Produktbewertungen online im Wesentlichen vereinfacht. Die Entscheidung jedoch, welcher Onlineshop für den Kauf in Anspruch genommen werden soll, wird dadurch jedoch nicht vereinfacht.

Um eine Erstbestellung in einem Onlineshop aufzugeben, benötigen Verbraucher häufig ein wenig Sicherheit und Vertrauen, was jedoch bei der ersten Bestellung nur schwer zu vermitteln ist, da ein persönlicher Kontakt zwischen Händlern und Käufern zumeist gar nicht stattfindet.

Und gerade dieser Faktor ist für die Kaufentscheidung außerhalb des World Wide Webs praktisch immer ausschlaggebend. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Möglichkeiten gibt, Sicherheit zu vermitteln und das Vertrauen von Neukunden zu gewinnen.

Kann man Neukunden gewinnen durch positive Shopbewertungen?

Verbraucher, die sehr häufig das Internet nutzen um Produkte und Dienstleistungen zu finden und diese in einem der Vielzähligen Onlineshops zu erwerben wissen, dass es meist sehr schnell geht, dass benötigte Produkt zu finden, jedoch nicht so leicht, auch den passenden Anbieter zu finden.

Denn gerade wenn es um einen Kauf in einem bisher unbekannten Onlineshop geht, tun sich Neukunden schwer mit einer Onlinebestellung. Daher sind viele zuerst einmal auf der Suche nach Informationen über den Anbieter, welche ihnen dabei behilflich sind, eine entsprechende Kaufentscheidung zu treffen.

Sehr wichtige Informationsmöglichkeiten sind hierbei Kundenbewertungen oder auch Bewertung von Online Shops, die man im Internet finden kann und die einen ersten Eindruck vom ausgewählten Onlineshop ermöglichen. Online Shop Bewertung Systeme sind beispielsweise durch Marktplätze wie eBay oder Amazon bekannt, wo eine Produkt und Shop Bewertung möglich ist, an der sich andere Kunden orientieren können.

Für Kunden ist diese Vorgehensweise wichtig, da die Bewertung des Online Shops einen gewissen Erfahrungswert anderer Kunden bietet, der als Empfehlung gewertet werden kann. Je mehr positive Bewertungen, desto sicherer erscheint es, dass der Shop einen gute Service und Leistungen bietet.

Bewertung Onlineshop Systeme nur auf Onlinemarktplätzen nutzbar?

Grundsätzlich können Bewertung Onlineshops Systeme nicht nur auf Onlinemarktplätzen genutzt werden, sondern ebenso auch für den eigenen Onlineshop oder die eigenen Webseite.

Über diese können Kunden, die bereits im Shop eingekauft haben, Online Shops bewerten und zum anderen besteht die Möglichkeit für Neukunden, diese Bewertung Online Shop einsehen zu können, um sich ein Bild über den Händler machen zu können.

Wenn die meisten Bewertung Shop bezogen positiv sind, fällt es Kunden leichter ein gewisses Vorschussvertrauen aufzubringen und im entsprechenden Shop zu bestellen.

Wie erhält man einen Einblick in die Wünsche von Bestandskunden?

Wenn man einen Eindruck darüber gewinnen möchte, wie zufrieden Bestandskunden sind, lohnt es sich, ein Feedback Formular zu erstellen.

Für ein solches Formular findet man durchaus auf unterschiedlichen Webseiten das eine oder andere Muster, welches man kostenlos als Vorlage verwenden kann. Hier können Kunden positive Anmerkungen machen oder auch Kritiken äußern.

Bestellbewertungen ermöglichen einen ersten Eindruck im Onlinehandel

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Grundsätzlich bietet der Handel im Internet Händlern sowie auch Verbrauchern viele Vorteile. So profitieren Händler schon alleine dadurch, dass sie ihre Angebote einer weitaus größeren Anzahl von potentiellen Kunden zur Verfügung stellen können, als dies in einem Unternehmen vor Ort der Fall wäre, während Verbraucher jederzeit auf eine große Palette an Angeboten unterschiedlicher Händler zugreifen und online etwaige Preise und Angebote vergleichen können.

So ist es für Verbraucher nicht schwer, günstige Angebote zu finden und diese kurzfristig in Anspruch zu nehmen. Produktbewertungen online helfen Verbrauchern dabei, sich über das gewünschte Produkt zu informieren und herauszufinden, ob dieses für ihre Zwecke geeignet ist und die erhoffte Qualität aufweist.

Auf diese Weise ist es nicht schwer, sich für den Erwerb eines bestimmten Produktes zu entscheiden. Etwas anders sieht es aus mit der Entscheidung für einen bestimmten Onlineshop. Hier fällt die Entscheidung oft sehr schwer, da nicht nur die günstigsten Angebote für Verbraucher interessant sind, sondern es ebenso auch wichtig ist, dass Händler einen verbraucherfreundlichen und guten Service anbieten.

Für Händler wiederrum besteht die Schwierigkeiten, das Vertrauen von Verbrauchern zu gewinnen, welches für einen ersten Einkauf notwendig ist. Bestellbewertungen können an dieser Stelle durchaus hilfreich sein, Verbrauchern ein gutes Gefühl zu vermitteln und die Kaufentscheidung zu beeinflussen.

Wie verhelfen Bestellbewertungen zu einem guten ersten Eindruck?

So wie Produktbewertungen bei der Entscheidung behilflich sind, eine Kaufentscheidung anhand der dargestellten Vor- und Nachteile zu treffen, helfen auch Shopbewertungen, sich einen ersten Eindruck von einem bestimmten Unternehmen zu machen.

Dieses Prinzip ist durchaus von Onlinemarktplätzen wie eBay und Amazon bekannt, die es nach dem Kauf ermöglichen, dass Kunden eine Bewertung von Online Shops vornehmen und damit anderen Verbrauchern einen Eindruck davon vermitteln, wie sicher und unkompliziert sich das Kauf gestaltet hat oder ob es bei diesem Vorgang zu unterschiedlichen Problemen kam. Die Kundenbewertungen fungieren hierbei als Empfehlungen für oder gegen ein bestimmtes Unternehmen.

Je häufiger die Bewertung der Online Shops positiv ausgefallen ist, desto mehr Sicherheit empfindet ein potentieller Kunde in Bezug auf die Erstbestellung bei einem Händler. Die Kaufentscheidung wird demnach durchaus von Erfahrungen anderer Verbraucher beeinflusst, was günstig für einen Händler sein kann, der einen guten und sicheren Service anbietet.

Wie können auch Onlineshop Betreiber von dem Shop Bewertung Prinzip profitieren?

Was auf Onlinemarktplätzen funktioniert, hat auch außerhalb davon Gültigkeit. Auch hier greifen Verbraucher durchaus auf Erfahrungswerte anderer Käufer zurück und beziehen die eine oder andere Bewertung Onlineshops mit ein, um sich für einen Händler zu entscheiden.

Je häufiger die Bewertung Online Shop positiv ausgefallen ist, desto sicherer empfinden Verbraucher einen ersten Einkauf, so dass Bewertung Shop Systeme durchaus sinnvoll sind. Feedback Formulare, die man als Muster kostenlos im Internet herunterladen und als Vorlage für die Gestaltung eigener Formulare verwenden kann, helfen zusätzlich dabei die Zufriedenheit von Bestandskunden sicherzustellen, so dass die Online Shop Bewertung hier positiv beeinflusst werden kann.

Verbraucher nutzen solche Erfahrungen und die Bewertung Onlineshop, um das notwendige Vorschussvertrauen aufzubauen, was für eine Erstbestellung nötig ist. Darüber hinaus werden Bestellbewertungen durch die Suchmaschine schneller erfasst, wodurch Händler zusätzlich profitieren können.

Sinnvolle Mittel die Kundenzufriedenheit zu erhalten und neue Kunden zu gewinnen

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Unternehmen müssen ständig darum bemüht sein, ihren Service den aktuellen Ansprüchen von Kunden anzupassen und auch Maßnahmen zu generieren, mit denen sie das Vertrauen von Verbrauchern gewinnen können, wenn sie im Onlinehandel dauerhaft erfolgreich sein wollen.

Da die Kommunikation mit Verbrauchern zumeist lediglich einseitig ist, da sie oft nur durch Werbung ausgelöst wird, besteht selten die Möglichkeit, einen potentiellen Neukunden im direkten Kontakt zu überzeugen, so dass dies auf andere Weise erfolgen muss.

Eine sehr wichtige Grundlage für die Vertrauensgewinnung von Verbrauchern ist die Zufriedenheit bereits bestehender Kundenkontakte. Denn die effektivste Werbung ist die Weiterempfehlung, da diese als vertrauenswürdiger eingestuft wird als etwaige Werbemaßnahmen.

Wie kann man die Kundenzufriedenheit langfristig erhalten?

Die Kundenzufriedenheit beruht immer auf einem einwandfreien Kundenservice, der durch ein Unternehmen gewährleistet werden muss. Allerdings benötigen Unternehmen und Onlineshop Betreiber hierbei durchaus eine gewisse Resonanz ihrer Kunden.

Diese kann durch Feedback Formulare eingeholt werden, die den Kunden die Möglichkeit geben, sich zum Unternehmen, seinen Produkten und zum Service zu äußern und ggf. Kritik anzubringen. Auf diese Weise können sich Onlineshop Betreiber an den Wünschen ihrer Kunden orientieren und so deren Zufriedenheit dauerhaft gewährleisten.

Wie kann die Rechtweite von Kundenempfehlungen erhöht werden?

Da die Empfehlungen von Kunden zumeist erst einmal nur im Bekannten-, Familien- und Freundeskreis erfolgen, müssen Unternehmen selbst die Möglichkeit bieten, dass Empfehlungen auch weitreichender effektiv sein können.

Eine gute Möglichkeit hierzu bietet ein Bewertungsportal, auf dem Kunden entsprechende Kundenbewertungen oder auch Produktbewertungen online abgeben können. Wie auch bei Empfehlungen orientieren sich Verbraucher an Shopbewertungen und stellen auf diese Weise für sich selbst sicher, dass der Onlinehändler vertrauenswürdig ist.

Dieses Prinzip der Bewertung Online Shops Systeme, ist bereits von Plattformen wie eBay und Amazon bekannt, wo ebenfalls Bewertung von Online Shops möglich sind. Ein solches Bewertungsportal nutzen Verbraucher für sich, um die eine oder andere Online Shop Bewertung zu lesen, zu beurteilen und dann auch als Hinweis darauf, ob das Unternehmen den Service bietet, welches man sich als Kunde von diesem erhofft.

Kann eine negative Shop Bewertung vermieden werden?

Wenn Unternehmen Bewertung Online Shop Portale oder auch Bewertung Onlineshops Systeme nutzen und diese Kunden zur Verfügung stellen, müssen sie auch das Risiko einkalkulieren, dass es zu Unzufriedenheit kommt, welche zu einer negativen Bewertung Onlineshop führen kann.

Der Kundenservice sowie die Leistungen eines Unternehmens nehmen entsprechend Einfluss wie gut oder schlecht eine Bewertung Shop bezogen erfolgt, so dass dieser dauerhaft einwandfrei sei muss. Daher macht es grundsätzlich sind, sich ein Feedback von Kunden zu holen.

Allerdings muss eine negative Bewertung keinen langfristig negativen Einfluss haben, wenn Unternehmer entsprechend konstruktiv damit umgehen. Zum einen können sie ihren Service ein wenig umstellen und zum anderen auch auf die Bewertung eingehen und Kunden auf diese Weise zeigen, dass es dem Händler wichtig ist, dass die Kundenzufriedenheit wieder hergestellt wird.

Das Anbieten von entsprechenden Problemlösungen wird durchweg positiv aufgenommen und kann dazu führen, dass die ursprünglich negative Bewertung zurückgenommen und durch eine neutralere oder gar positive ersetzt wird. Wichtig ist hierbei immer, wie das Unternehmen an den Kunden heran tritt.