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Was gilt es zu beachten beim Widerrufsrecht/Fernabsatz

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Der wichtigste Punkt, der beim Widerrufsrecht Fernabsatz von Händlern beachtet werden muss, ist die bestehende Informationspflicht im Onlinehandel. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, über das der Onlineshop Betreiber verpflichtet ist, den Verbraucher vor Vertragsabschluss aufzuklären.

Dies gilt darüber hinaus auch für Personen, die über Marktplätze wie Amazon oder eBay am Onlinehandel teilnehmen. Die Aufklärung über das Widerrufsrecht Fernabsatz erfolgt über die Widerrufsbelehrung, die dem Käufer durch den Verkäufer zur Verfügung gestellt werden muss.

Zu dieser Belehrung gehört auch ein Widerrufsformular, welches den Widerruf erleichtern soll. Das Muster für den Widerruf ist für Händler Pflicht, wobei Verbraucher es nicht nutzen müssen, um ihren Widerruf zu erklären. Verkäufer haben demnach nicht das Recht, einen Widerruf zu ignorieren, der nicht durch die zur Verfügung gestellte Vorlage erfolgt.

Was sind die wichtigsten Veränderungen im Widerrufsrecht?

Aufgrund der Tatsache, dass das Widerrufsrecht seit 2014 einheitlich geregelt ist, kommen vielerlei Veränderungen zum Tragen, die es zu beachten gilt. Wichtig ist zuerst einmal, dass für die gesamte EU eine Frist von 14 Tagen ab Wareneingang besteht.

Bei Teillieferungen beginnt die Frist allerdings erst mit der letzten Lieferung, so dass erst dieser Zeitpunkt für Verbraucher und Verkäufer fristbindend ist. Ein gesetzliches Rückgaberecht sieht die neue Regelung nicht vor. Kommt es zu einer unzureichenden Belehrung durch den Verkäufer, bedeutet dies nicht, dass der Kunde ein immerwährendes Widerrufsrecht hat.

Das Recht erlischt nach Ablauf von 12 Monaten und kann danach auch nicht mehr in Anspruch genommen werden. Was Verbraucher jedoch können, ist sich gegen eine etwaige falsche oder unvollständig sowie nicht erfolgte Widerrufsbelehrung zu Wehr zu setzen.

Dies kann beispielsweise über den Verbraucherschutz erfolgen, der in diesem Fall den Händler kostenpflichtig abmahnt. Man kann also sagen, dass eine nicht sorgfältig wahrgenommene Informationspflicht keinesfalls ohne Konsequenz für den Onlinehändler bleibt.

Kann man die Widerrufsbelehrung eines ähnlichen Shops nutzen?

Gerade für Händler, die sich mit der bestehenden Rechtslage nicht genau auskennen, ist die Versuchung sehr groß, eine Widerrufsbelehrung oder AGBs eines Mitbewerbers zu kopieren und diese im eigenen Onlineshop als Vorlage zu nutzen. Zu empfehlen ist eine solche Vorgehensweise jedoch nicht.

Denn gerade wenn keine umfassende Rechtsicherheit besteht, ist es schwer zu unterscheiden, ob die Widerrufsbelehrung vollständig, fehlerfrei und aktuell ist. Wirklich Sicherheit bieten lediglich Rechtstexte, die von Juristen erstellt oder zumindest von diesen geprüft wurden, wobei die Erstellung durch einen fachkundigen Rechtsbeistand ein recht teures Unterfangen sein kann.

Auch sollte hierbei mit einbezogen werden, dass zusätzlich weitere Kosten hinzukommen können. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die bestehenden Rechtstexte an Veränderungen der Rechtslage angepasst werden müssen.

Wo kann man noch rechtssichere Texte erhalten?

Rechtssichere Texte für den Onlineshop etc. können auch durch entsprechende Händlerschutzpakete gewährleistet werden. Diese werden zeitnahe bei Veränderungen aktualisiert, so dass Händler und deren Shops immer auf dem aktuellen Rechtsstand sind.

Für diese Rechtstexte gibt es zumeist eine Haftungsübernahmegarantie, die dann greift, sollte es trotz der richtigen Nutzung zu einer Abmahnung kommen. Händler stehen also damit nicht alleine, sondern können sich auf fachkundige und kompetente Unterstützung im Abmahnungsfall verlassen.

Abmahnung trotz hinterlegter Muster-Widerrufsbelehrung

Aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2014 verschiedene Änderungen im Bereich Widerrufsrecht und Informationspflicht vorgenommen wurden, standen Onlineshop Betreiber und gewerbliche Nutzer von Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon vor der Herausforderung, ihre bestehenden Rechtstexte zu ändern und sie an die neue Gesetzeslage anzupassen.

Obwohl es bei den Änderungen grundsätzlich darum ging, Geschäfts EU-übergreifend zu vereinfachen, stellte sich dies zunächst für alle am Onlinehandel beteiligten Personen als eher kompliziert dar und nicht selten kam – und kommt es heute noch zu Fehlern in den notwendigen Rechtstexten, welche zur Abmahnung und damit zu hohen Kosten führen.

Denn oft ist erst der Abmahnungsfall ausschlaggebend dafür, dass Shop Betreiber feststellen, dass sie veraltete oder fehlerhafte Rechtstexte verwenden. Nicht ganz ohne Einfluss waren hierbei auch Widerrufsrecht Muster, die kurz nach der Änderung der Gesetzeslage kostenlos im Internet angeboten wurden.

Viele dieser Muster waren nicht juristisch geprüft oder beruhten auf Missverständnissen, die erst später voll und ganz ausgeräumt wurden. Und diese Muster sind grundsätzlich noch im Internet zu finden, so dass ein Download bzw. die Nutzung einer solchen Vorlage immer gewisse Gefahren für einen Onlinehändler bergen.

Widerrufsrecht Muster: welche Muster können genutzt werden?

Widerrufsrecht Muster sollten nur dann entsprechend genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass diese rechtskonform sind, juristisch geprüft und aus einer sicheren Quelle stammen wie beispielsweise der Industrie- und Handelskammer oder Teil eines Händlerschutzpaketes sind, die man kostengünstig in Anspruch nehmen kann.

Im zweiten Fall sind diese zwar nicht kostenlos, bieten aber aufgrund der stetigen Aktualisierung langfristig Sicherheit und einen gewissen Schutz durch Haftungsübernahmegarantie. Eine weitere Möglichkeit, anstelle von Mustern oder Vorlagen, ist die komplette Erstellung der Rechtstexte durch einen geschulten Juristen.

Dies birgt auch Sicherheit, jedoch ist zu beachten, dass eine solche Leistung sehr kostenintensiv ist und keinerlei Aktualisierung beinhaltet. Das bedeutet schlussendlich, dass eine Überarbeitung der Rechtstexte erneut Kosten mit sich bringen kann.

Schutz vor Abmahnung: wie kann man diesen gewährleisten?

Wirklich sicher vor einer Abmahnung, die durchaus auch ungerechtfertigt sein kann, ist ein Händler in diesem Bereich selten.

Denn auch wenn die Rechtstexte klar und rechtskonform sind, können Mitbewerber sich zum einen an der Art der Bereitstellung stören oder auch an Details, die sie selbst nicht als rechtskonform erachten – unabhängig davon, ob der Mitbewerber damit richtig liegt oder nicht.

Echten Schutz bieten jedoch die angesprochenen Pakete aufgrund der Haftungsübernahmegarantie, die letztendlich bedeutet, dass die Verantwortung nicht vom Händler selbst übernommen werden muss und er somit geschulte Profis im Rücken hat, die den Abmahnungsfall regeln. Dies gilt auch dann, wenn Juristen für die Erstellung beauftragt werden, sofern dauerhaft für Aktualisierung gesorgt wird.

Wie reagieren bei Abmahnung?

Je nachdem ob die Gestaltung der Rechtstexte durch einen Juristen oder in Form eines Händlerschutzpaketes erfolgt ist, sollte man sich entsprechend an diese Stellen wenden.

Bei Selbstgestaltung der Rechtstexte durch den Händler oder Nutzung von Mustern, liegt die Verantwortung alleinig beim Händler selbst, so dass spätestens an dieser Stelle eine juristische Beratung angebracht ist. Grundsätzlich sollte allerdings im Vorfeld immer geprüft werden, ob die Abmahnung seriös ist und der, in der Abmahnung dargestellte Sachverhalt auch tatsächlich zutreffend ist.

Abmahnungen durch eine genaue Widerrufsbelehrung vermeiden

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Abmahnungen sind in den heutigen Zeiten, wo sich viele Bereiche hauptsächlich auf den Onlinehandel konzentrieren schon lange keine Seltenheit mehr. Im Laufe der Jahre wuchsen die Möglichkeiten im Internet immer weiter, wodurch es dazu kam, dass die Gesetzeslage sehr schnell immer wieder angepasst werden musste.

Viele der Änderungen waren jedoch nicht gänzlich optimal und sorgten für Missverständnisse, die regelrechte Abmahnwellen verursachten. Um diese zu beheben und dem Abmahnproblem beizukommen, wurde 2014 eine einheitliche Gesetzeslage für die gesamte EU geschaffen, die für mehr Transparenz sorgen soll, Händler und Onlineshop Betreiber jedoch vor eine schwierige Aufgabe stellt.

Denn Transparenz ist auch gleichbedeutend mit genau definierten Regelungen, wobei diese individuell an die tatsächlichen Geschäftsabläufe eines Gewerbebetriebs anzupassen sind. Das Fernabsatzgesetz Widerrufsrecht an sich ist weniger komplex, jedoch regelt es seit der Änderung die Informationspflicht wesentlich strenger, als dies zuvor der Fall war.

Fernabsatzgesetz Widerrufsrecht: wie gestaltet man eine Widerrufsbelehrung?

Um eine Widerrufsbelehrung rechtskonform und abmahnsicher gestalten zu können, müssen sich Händler und auch Gewerbetreibende, die ihre Waren über Onlinemarktplätze wie eBay oder Amazon anbieten, sehr genau mit der aktuellen Rechtslage auseinandersetzen und können nicht vollständig auf kostenlos angebotene Muster Belehrungen als Vorlage zurückgreifen.

Denn diese gehen nicht auf die individuellen Abläufe im entsprechenden Betrieb ein. Die gesetzlichen Regelungen sorgen bei der Gestaltung oft für Missverständnisse, die von Abmahnanwälten schnell als Fehler in der Belehrung erkannt und als Grundlage für Abmahnungen genutzt werden.

Daher kann es durchaus empfehlenswert sein, die Widerrufsbelehrung sicherheitshalber von einem Juristen prüfen oder gar vollständig erstellen zu lassen. Zu bedenken ist hierbei, dass die Kosten für eine solche Leistung oft sehr hoch sind und weitere Kosten daraus entstehen können, dass der Rechtstext bei Änderung der gesetzlichen Regelungen neu angepasst werden muss. Diesem Problem schaffen Händlerschutzpakete Abhilfe.

Wesentlich günstiger bieten sie ebenfalls eine rechtssichere Widerrufsbelehrung sowie auch weitere Rechtstexte, die je nach Änderung auch entsprechend Aktualisiert werden und auf den Bedarf des individuellen Gewerbebetriebs angepasst sind.

Rechtstexte im Paket erwerben: wie sicher sind solche Leistungen?

Pakete, die entsprechende Rechtstexte beinhalten, weisen auch meist eine Haftungsübernahmegarantie auf, die gleichermaßen für Sicherheit steht. Sie stellt ebenso auch eine Garantie dafür dar, dass die Rechtstexte von Juristen umfassend geprüft wurden und somit in jeder Hinsicht rechtssicher sind- Und dies dauerhaft aufgrund der im Paket enthaltenen Aktualisierungen.

Pakete dieser Art können für unterschiedliche Bereiche erworben werden und angepasst auf den individuellen Bedarf, so dass an dieser Stelle jedes geschäftliche Detail Beachtung findet. In diesen Paketen eine Grundlage für eine Abmahnung zu finden, dürfte auch den erfahrensten Abmahnanwälten nicht leicht fallen.

Kostenlose Muster anstatt kostenpflichtiger Pakete?

Kostenlose Muster können durchaus bei der Gestaltung helfen, sind jedoch rechtlich nicht vollkommen sicher. Auch hier können sich Fehler einschleichen und oft besitzen Händler nicht das notwendige Hintergrundwissen, um solche Vorlagen rechtskonform anzupassen.

Darüber hinaus ist es schwer diese aktuell zu halten, wenn es zu Gesetzesänderungen kommt. Denn auch dies erfordert ein gewisses Rechtsverständnis und Wissen, welches juristische Laien oft nicht haben. Daher sollte man hierbei keine Kompromisse eingehen, sondern auf langfristige und umfassende Sicherheit setzen.

Widerrufsbelehrung für den eigenen Onlineshop

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Grundsätzlich unterliegen Händler einer Informationspflicht, was bedeutet, dass sie die Pflicht haben, den Kunden vorab über alle Bestandteile eines Kaufvertrages zu informieren und sie über ihr bestehendes Widerrufsrecht aufzuklären.

Dies gilt im Onlinehandel natürlich nicht nur für Onlineshop-Betreiber, die ein eigenes Shop-System nutzen, sondern ebenso auch für Händler, die ihre Waren auf Plattformen wie eBay oder Amazon anbieten oder Kleinanzeigen für ihre Angebote nutzen. Auch diese Anbieter müssen Kunden über ihr Widerrufsrecht aufklären und somit eine rechtssichere Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.

Zu den wichtigsten Punkten in einer solchen Widerrufsbelehrung gehören zuerst einmal die Information, dass der Kunde ein Widerrufsrecht hat, von dem er Gebrauch machen kann, wie lang die Frist für den Widerruf ist und welche Konsequenz sich für den Vertrag aus einem solchen Widerruf ergeben. Diese Informationen wurden mit der Gesetzesänderung von 2014 EU-weit vereinheitlicht, so dass Verbraucher nur noch eine Rechtslage beachten müssen, wenn sie im Internet einen Kaufvertrag abschließen.

Wie lang ist die Frist für den Widerruf?

Die aktuelle Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage ab Wareneingang. Bei Teillieferung gilt allerdings der Eingang der letzten Lieferung als Fristbeginn, sofern der Kunde ordentlich über den Widerruf belehrt wurde.

Hat ein Händler dies versäumt, läuft die Frist nach 12 Monaten ab. Verbraucher haben in diesem Fall 12 Monate und 14 Tage Zeit, ihren Widerruf ausdrücklich zu erklären. Vor der Gesetzesänderung war die Rechtslage so gestaltet, dass bei fehlender Belehrung der Fristbeginn erst gar nicht eintrat, so dass Verbraucher letztendlich ein unendliches Widerrufsrecht hatten.

Dies wurde zugunsten der Händler geändert, bedeutet jedoch nicht, dass bei der Bereitstellung der Widerrufsbelehrung nachlässig gehandelt werden darf. Denn grundsätzlich kann bei fehlender oder unvollständiger Belehrung eine Abmahnung erteilt werden, die in den meisten Fällen mit hohen Kosten einhergeht, die der Händler letztendlich zu tragen hat.

Wie kann der Widerruf erklärt werden?

Die aktuelle Rechtslage verpflichtet Händler dazu, ein Muster oder eine Vorlage für den Widerruf anzubieten, die Verbrauchern den Vorgang erleichten soll.

Ebenso ist es auch möglich, ein solches Formular online zur Verfügung zu stellen, wobei der Händler allerdings verpflichtet ist, dem Kunden den Eingang des Widerrufes zeitnahe zu bestätigen. Verbraucher können das bereitgestellte Widerrufsbelehrung Muster kostenlos nutzen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.

Sie können ebenso selbst einen Widerruf schriftlich verfassen wie auch telefonisch oder per Fax oder E-Mail mitteilen. Händler, die ein Formular zur Verfügung gestellt haben, können daher nicht verlangen, dass der Kunde dieses auch in Anspruch nimmt. Ein Widerruf der nicht per Formular erfolgt, ist daher ebenso anzuerkennen.

Vorlagen für die Widerrufsbelehrung nutzen oder nicht?

Um die Neugestaltung des Widerrufs nach Gesetzesänderung zu vereinfachen, wurden Widerrufsbelehrungen Vorlagen kostenlos herausgegeben, die allerdings nicht ganz einfach zu handhaben sind, da sie unterschiedliche Möglichkeiten der Gestaltung bieten.

Diese sollte möglichst an den tatsächlichen Geschäftsablauf des Unternehmens angepasst werden, damit auch alle Eventualalitäten beachtet sind und Abmahnungen weitestgehend vermieden werden können.

Hierbei kann eine Rechtsberatung und Prüfung der Belehrung durch einen Juristen sinnvoll sein um eine umfassende Rechtssicherheit der Widerrufsbelehrung zu gewährleisten. Eine sinnvolle Investition kann auch ein Händlerschutzpaket sein, welches die Gestaltung entsprechender Rechtstexte beinhaltet.

Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

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Abmahnung ist ein Begriff, der den meisten Onlinehändlern geläufig ist, auch wenn nicht immer klar ist, welche Konsequenzen und Kosten mit dem Erhalt einer solchen verbunden sein können.

Durch den stetigen Wandel, dem das Internet und der Onlinehandel in den letzten Jahren unterworfen waren, kam es innerhalb der letzten Jahre immer wieder zu Änderungen in Bezug auf die damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen Regelungen. Dies brachte viele Probleme mit sich und Unsicherheit darüber, wie eine korrekte Umsetzung der Informationspflicht tatsächlich gestaltet sein musste.

Dies sorgte für vielerlei Missverständnisse und fehlerhafte Rechtstexte, die dann Abmahnungen nach sich zogen und gerade kleinere Betriebe ihre Existenz kosten konnten. 2014 kam es dann zu einer Änderung, die eine einheitliche Regelung der Gesetzeslage für die gesamte EU mit sich brachte und für mehr Transparenz im Onlinehandel sorgen sollte.

Jedoch stellte sie auch gleichzeitig Händler vor eine große Herausforderung in Bezug auf die Anpassung bestehender Rechtstexte bzw. die Neugestaltung der Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung etc.

Hilfe sollte eine Muster Widerrufsbelehrung bieten, die die notwendigen Informationen darstellt, so dass sie von Onlineshop Betreibern entnommen und in die eigene Widerrufsbelehrung eingefügt werden konnten. Jedoch hört sich dies leichter an, als es in der Praxis umzusetzen ist. Denn ein solches Vorgehen setzt ein umfassendes Rechtswissen und Rechtsverständnis voraus, welches meist nur Juristen tatsächlich aufweisen.

Für wen gilt die Muster Widerrufsbelehrung?

Grundsätzlich gilt die Muster Widerrufsbelehrung für alle Gewerbetreibende, die im Onlinehandel tätig sind. Dazu gehören nicht nur Onlineshop Betreiber, sondern ebenso auch Händler, die über Marktplätze wie eBay oder Amazon ihre Waren und Produkte anbieten oder Kleinanzeigen für den Vertrieb nutzen.

Etwaige Rechtstexte der Verkaufsplattformen zu nutzen wie beispielsweise AGB etc. reichen nicht aus, damit Händler ihrer Informationspflicht voll und ganz nachkommen können.

Ist die Erstellung einer Widerrufsbelehrung ohne anwaltliche Beratung noch möglich?

Grundsätzlich können Händler sich selbst mit der Gestaltung der Widerrufsbelehrung befassen, müssen aber viele gesetzliche Regelungen beachten und diese möglichst rechtskonform in der Widerrufsbelehrung unterbringen.

Hierbei sollte auch der Geschäftsablauf des Unternehmens mit in die Informationsgestaltung einfließen, da nicht für jeden Betrieb dieselben Voraussetzungen bestehen. Denn diese können sich nach Ware oder Art des Betriebes durchaus unterscheiden. Gerade weil so viele Regelungen zu beachten sind, wird an dieser Stelle oft der Beistand eines geschulten Juristen empfohlen, um die Widerrufsbelehrung rechtssicher zu gestalten.

Denn insbesondere nachdem die Gesetze die Informationspflicht verschärft haben, suchen Abmahnanwälte noch genauer nach Fehlern und damit Gründe, eine kostenträchtige Abmahnung zu erteilen.

Rechtssichere Texte sind allerdings nicht nur über Anwälte erstellbar, sondern können im Rahmen verschiedener Händlerschutzpakete, passend zum eigenen Bedarf erworben werden. Auch diese sind juristisch geprüft und werden stetig an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.

Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung: was nun?

Bei Eingang einer solchen Abmahnung sollten Händler zuerst einmal prüfen, ob der darin geschilderte Sachverhalt zutrifft. Grundsätzlich ist hier dann tatsächlich ein Rechtsbeistand zu empfehlen, der die gesamte Sachlage bewerten und entsprechend für den Mandanten reagieren kann.

Bei der Nutzung von Händlerschutzpaketen sollte man das Unternehmen informieren und auf die Haftungsübernahmegarantie zurückgreifen, die meist für solche Pakete gegeben ist.

Widerrufsbelehrung Muster kostenlos nutzen

Die Gestaltung einer rechtskonformen Widerrufsbelehrung stellt Onlineshop Betreiber und Gewerbetreibende, die über eBay und Amazon am Onlinehandel teilnehmen, häufig vor eine große Herausforderung.

Denn eine Widerrufsbelehrung selbst umzusetzen, ist für juristische Laien oft kaum möglich. Daher ist es sinnvoll, entsprechende Muster zu nutzen, die rechtskonform sind und eine optimale Vorlage darstellen. Widerrufsbelehrung Muster kostenlos nutzen zu können, bedeutet jedoch nicht, dass sich Händler dauerhaft darauf verlassen können, dass die Belehrung rechtssicher ist.

Denn kommt es zu Gesetzesänderungen, ist es durchaus notwendig, die Widerrufsbelehrung anzupassen. Bei der Suche nach Widerrufsbelehrung Muster die kostenlos verwendet werden können, sollte auch darauf geachtet werden, dass diese auf dem aktuellen Stand und nicht veraltet sind.

Bei der Verwendung der falschen Belehrung kann es nämlich durchaus zu Abmahnungen kommen.

Wozu dient eine Widerrufsbelehrung?

Händler haben eine gesetzlich festgelegte Informationspflicht, der sie entsprechend nachkommen müssen. Verbrauchern steht dagegen ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht zu, über dass sie im Rahmen eines Onlinekaufes aufgeklärt werden müssen.

Hierzu dient die Widerrufsbelehrung. Sie beinhaltet alle notwendigen Informationen zum Widerruf wie Fristen etc. und belehrt Verbraucher darüber, wie ein Widerruf gestaltet sein muss.

Für Händler besteht weiterhin eine Verpflichtung, ein entsprechendes Formular für den Widerruf bereitzustellen, das vom Käufer zu diesem Zweck genutzt werden kann und den Vorgang vereinfachen soll. Allerdings sind Verbraucher dagegen nicht verpflichtet, dieses Formular zu nutzen, sondern können ihren Widerruf auch selbst vornehmen, entweder schriftlich oder mündlich per Telefon.

Wichtig ist allerdings, dass der Widerruf eindeutig erklärt wird.

Besteht für Downloadartikel ebenfalls ein Widerrufsrecht?

Bei Medien, die onlinegekauft und dann heruntergeladen werden können, gibt es durchaus eine Sonderregelung, die es ermöglicht, dass Widerrufsrecht zu umgehen. Denn grundsätzlich können einmal heruntergeladene Medien nicht mehr zurückgegeben werden.

Der Verkäufer muss allerdings den Kunden vorab darüber aufklären, dass hier kein Widerruf möglich ist und der Kunde muss sich damit einverstanden erklären. Dies kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen wie beispielsweise durch eine Checkbox während des Bestellvorgangs.

Hierbei sollten die Informationen direkt mit der Möglichkeit, sein Einverständnis anzugeben in Zusammenhang stehen.

Widerrufsbelehrung auf der Webseite – reicht das aus?

Grundsätzlich reicht es nicht aus, eine Widerrufsbelehrung auf der Webseite zu veröffentlichen. Das Gesetz bestimmt genau, wie diese Belehrung zur Verfügung zu stellen ist und welche formalen Inhalte darin enthalten sein müssen, damit sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Gemäß der aktuellen Gesetzeslage muss der Zugang der Widerrufsbelehrung per Post, per Fax oder auch E-Mail erfolgen. Eine mündliche Widerrufsbelehrung ist demnach nicht zulässig.

Welche Inhalte hat eine Widerrufsbelehrung?

Eine ordentliche Widerrufsbelehrung muss deutlich machen, dass der Verbraucher ein Recht auf Widerruf hat und diesen nicht begründen muss. Sie stellt darüber hinaus klar, wie der Widerruf erfolgen sollte und in welcher Form der gekaufte Artikel zurückgesendet werden muss.

Wichtig sind natürlich auch die Daten des Verkäufers und damit eine Adresse, an die der Widerruf gerichtet werden muss. Laut Gesetz muss es sich bei der Adresse um eine ladungsfähige Anschrift handeln, weshalb die Angabe eines Postfaches nicht ausreichend ist.

Ein besonders wichtiger Punkt sind natürlich die Friste, die bei einem Widerruf durch den Verbraucher einzuhalten sind.

Neue Widerrufsbelehrung Muster 2019 aus dem Internet nutzen

Aufgrund der Tatsache, dass Händler gesetzlich dazu verpflichtet sind, einer festgelegten Informationsverpflichtung ihren Kunden gegenüber nachzukommen, stehen Onlineshop Betreiber sehr oft vor dem Problem, spezielle Rechtstexte gestalten zu müssen wie beispielsweise die Widerrufsbelehrung oder auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Informationspflicht betrifft allerdings nicht nur Händler, die ihre Waren über einen eigenen Internetshop betreiben, sondern ebenso auch Gewerbetreibende, die sich über Marktplätze wie Amazon oder eBay am Onlinehandel beteiligen. Darüber hinaus sind auch Gewerbetreibende entsprechend verpflichtet, die Artikel über Kleinanzeigen vertreiben.

Die Widerrufsbelehrung kann grundsätzlich von Händlern selbst erstellt werden, sofern diese der aktuellen Gesetzeslage entspricht. Zu diesem Zweck gibt es Muster, die kostenlos im Internet erhältlich sind wie beispielsweise das  neue Widerrufsbelehrung 2019 Muster, welches durchaus hilfreich sein kann, wenn die Widerrufsbelehrung sehr allgemein gehalten ist und keine gesonderten Regelungen hinzugefügt werden müssen.

Neue Widerrufsbelehrung 2019 Muster auch bei digitalen Inhalten?

Für digitalen Medien, beispielsweise Musik oder auch E-Books, die nach dem Erwerb zum Download angeboten werden, ist nicht grundsätzlich ein Widerrufsrecht vorgesehen, da diese Medien nicht tatsächlich auch zurückgegeben werden können.

Aber anstelle der eigentlichen Widerrufsbelehrung muss der Kunde darauf hingewiesen werden, dass bei diesen Produkten kein Widerrufsrecht besteht und der Kunde muss seine Einwilligung zum Verzicht geben.

Dies muss kein langwieriger Vorgang sein, sondern kann ebenso auch über eine Checkbox erfolgen, die in den Bestellvorgang integriert wird. Gute und aktuelle Shop-Systeme sind für solche Fälle gewappnet und bieten die Möglichkeit, eine solche Checkbox zu integrieren. Auf diese Weise kommen Händler vollkommen rechtskonform ihrer Informationspflicht nach.

Sind neue Widerrufsbelehrung 2019 Muster bei individuellen Regelungen nützlich?

Die meisten Gewerbebetriebe sowie deren Handelsabläufe sind in gewisser Weise sehr individuell. Jedoch kann ein Muster durchaus genutzt werden, sofern der Handel sich nicht auf Artikel bezieht, die gesonderten Regelungen bedürfen. Ist dies der Fall, deckt eine solche Vorlage nicht alle wichtigen Informationen ab, so dass eine Modifizierung, ggf. auch durch einen geschulten Juristen, durchaus angebracht sein kann.

Allerdings ist eine solche Leistung meist recht kostenintensiv. Alternativ dazu können Händlerschutzpakete in Anspruch genommen werden, zu deren Service angepasste Rechtstexte gehören, die auf den Bedarf des Onlineshops zugeschnitten sind.

Diese sind ebenso rechtssicher und es besteht eine Haftungsübernahmegarantie, die zusätzliche Sicherheit im Abmahnungsfall bietet.

Wie kann es zur Abmahnung bei der Nutzung von Widerrufsbelehrung Muster kommen?

Abmahnungen können grundsätzlich von jedem ausgesprochen werden, der glaubt, dass seine Rechte durch einen Mitbewerber verletzt werden. Hierbei muss die Sachlage zwar dargelegt aber letztendlich weder geprüft noch bewiesen werden.

Bei Eingang einer Abmahnung liegt die Beweispflicht beim Abgemahnten, so dass es nicht selten zu ungerechtfertigten Abmahnungen kommt, obwohl hierzu keine Grundlage gegeben ist. In vielen Fällen sorgt auch ein falsches Rechtsverständnis dafür, dass Mitbewerber Abmahnungen senden oder diese bei Abmahnanwälten in Auftrag geben.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass ihnen in Bezug auf die Abmahnungen oder eine etwaige Forderung der Abgemahnte in irgendeiner Weise entgegenkommen muss. Stattdessen sollte ein Schreiben aufgesetzt werden, dass den Sachverhalt nachdrücklich bestreitet.

Gleichermaßen können Händler verlangen, dass die Abmahnung zurückgenommen wird. Hierzu ist eine Frist zu setzen.

Die Widerrufsbelehrung rechtskonform gestalten

Die Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher hat im Onlinehandel eine hohe Priorität, wobei als Onlinehandel nicht nur der Vertrieb über den eigenen Onlineshop gemeint ist, sondern ebenso der gewerbliche Handel über Plattformen wie eBay oder Amazon.

Zur Informationspflicht zählt auch die Widerrufsbelehrung, die Kunden lückenlos und rechtskonform zur Verfügung gestellt werden muss und die alle Informationen rund um das Widerrufsrecht beinhaltet.

Für die Erstellung einer entsprechenden Belehrung, kann eine Widerrufsbelehrung Vorlage genutzt werden, die rechtssicher ist. Diese ist zumeist kostenlos im Internet erhältlich und kann heruntergeladen oder kopiert werden.

Was sollte man bei der Suche nach einer Widerrufsbelehrung Vorlage beachten?

Bei der Suche sollte man in jedem Fall darauf achten, dass man eine aktuelle Vorlage findet, die auch der Rechtslage entspricht. Hierbei sollte man keinesfalls unaufmerksam sein, da es eine Vielzahl von veralteten Vorlagen und Mustern gibt, die den Anforderungen nicht mehr gerecht werden.

Durch den stetigen Wandel des World Wide Web oder des Onlinehandels war es im Laufe der Jahre notwendig, eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, wobei diese zumeist mit der Herausgabe neuer Muster einhergingen.

Diese Muster sind noch immer im Netz auffindbar, sollten aber keinesfalls Verwendung finden, da sie bereits während ihrer Geltungsdauer von unterschiedlichen Gerichten als unzureichend befunden wurden. Die letzte Änderung der Gesetze 2014 sorgte dafür, dass eine einheitliche Regelung innerhalb der gesamten EU Gültigkeit hat. Hierbei wurde die Informationspflicht deutlich verschärft und es kann zu einer umfassenden Überarbeitung des Widerrufsrechts.

Woran erkennt man auf Anhieb ein aktuelles Muster?

Bei der Neudefinition des Widerrufrechts wurde eine Frist von 14 Tagen für den Verbraucher eingeführt. Diese verlängert sich u 12 Monate, wenn Händler nicht ordnungsgemäß über den Widerruf belehren.

Zuvor gab es diese Regelung nicht, so dass bei fehlender Belehrung die Frist für den Widerruf überhaupt nicht zu laufen begann, so dass dieses im Grunde ewig ausgeübt werden konnte.

Bereits schon an diesen Unterschieden kann man ein veraltetes Muster von einem neuen Muster unterscheiden. Händler, die sich voll und ganz sicher sein wollen, greifen jedoch zumeist auf Servicepakete zurück, die entsprechend aktuelle Rechtstexte beinhalten und darüber hinaus auch Aktualisierungen bei Veränderungen gewährleisten. So ist sichergestellt, dass auch die Widerrufsbelehrung auf dem aktuellen Stand ist.

Wofür gibt es das Widerrufformular?

Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen wurden Händler verpflichtet, ihren Kunden ein Formular für den Widerruf zur Verfügung zu stellen. Dieses soll es Verbrauchern erleichtern, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Das Formular kann ebenso in Schriftform als auch elektronisch über die Webseite zur Verfügung gestellt werden. Ist dies der Fall, muss der Händler den Eingang des Widerrufes zeitnahe bestätigen.

Müssen Kunden das Formular für den Widerruf nutzen?

Zwar besteht für Händler die Verpflichtung der Bereitstellung eines solchen Formulars, jedoch keine Verpflichtung für Verbraucher, dieses bei Widerruf in Anspruch zu nehmen.

Der Widerruf kann ebenso auf andere Weise schriftlich erklärt werden als auch telefonisch. Wichtig ist hierbei, dass der Widerruf klar und deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Rechtfertigen müssen sich Verbraucher aufgrund eines Widerrufes nicht. Es reicht vollkommen aus, seinen Willen diesbezüglich ganz unmissverständlich zu erklären.

Widerrufsbelehrung der aktuellen Rechtslage anpassen

Gerade in Bezug auf den Onlinehandel hat es immer wieder Anpassungen und Veränderungen in Bezug auf die geltenden gesetzlichen Regelungen gegeben. Solche Änderungen stellen Onlineshop Betreiber sowie auch Händler, die Plattformen wie eBay und Amazon oder Kleinanzeigen nutzen, vor eine große Herausforderung.

Denn schlussendlich müssen sich Gewerbetreibende nicht nur mit der Rechtslage befassen, sondern die geltenden neuen Regelungen auch anwenden, beispielsweise bei der Gestaltung einer Widerrufsbelehrung. Für juristische Laien oft kein einfaches Unterfangen, so dass an dieser Stelle oft Hilfe oder Beratung erforderlich ist.

Denn ein kleiner Fehler in der Widerrufsbelehrung kann durchaus Konsequenten in Form einer Abmahnung haben, was hohe Kosten verursacht und die Existenz kleinerer Betriebe sogar gefährden kann. Und häufig fallen diese Fehler auch erst dann auf, wenn es bereits zu spät ist und die erste Abmahnung ins Haus geflattert kommt.

Daher ist es notwendig, vorab an der richtigen Stelle zu investieren um Sicherheit zu schaffen, anstatt später hohe Forderungen von Abmahnanwälten erfüllen zu müssen, die weitaus kostenintensiver sind.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Hilfe durch kostenlose Muster

Bei der Gestaltung einer Widerrufsbelehrung, kann grundsätzlich auf kostenlos angebotene Muster zurückgreifen, welches die wichtigsten rechtlichen Details einer Widerrufsbelehrung enthält und somit gut als Vorlage dienen kann.

Auch die IHK bietet in Bezug auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung kostenlos Hilfe und viele Informationen auf ihrer Webseite, die Händlern einen gewissen Überblick verschaffen kann. Müssen bei einer Belehrung verschiedene, spezielle Details beachtet werden, so lohnt es sich ggf. eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wobei diese allerdings oft hohe Kosten verursachen kann.

Eine günstigere Alternative ist die Inanspruchnahme eines Abmahnschutzpaketes, welches rechtsichere Texte enthält und somit ebenfalls in Bezug auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung Hilfe gewährleisten kann.

Je nachdem für welche Art von Service man sich entscheidet, können Rechtstexte auch auf den individuellen Bedarf eines Shops angepasst werden. Besonders empfehlenswert ist die Inanspruchnahme bei Existenzgründern, die auf diese Weise einen rechtskonformen und sicheren Start in den Handel online haben.

Was gilt es bei der Widerrufbelehrung zu beachten?

Eine Widerrufsbelehrung klärt den Kunden grundsätzlich darüber auf, wie sich sein Widerrufsrecht gestaltet. Da dieses aktuell einheitlich für die gesamte EU geregelt ist, bedeutet dies, dass hierbei eine Widerrufsfrist von 14 Tagen besteht, beginnend mit dem Wareneingang.

Bei Teillieferungen gilt allerdings der Tag, an dem die letzte Lieferung eingetroffen ist. In Zusammenhang mit digitalen Medien, die per Download zur Verfügung gestellt werden, muss grundsätzlich kein Widerruf durch den Händler zugelassen werden.

Allerdings ist es notwendig, dass der Kunde im Vorfeld darüber aufgeklärt wird und sein Einverständnis dazu gibt. Bei Bestellvorgängen online kann dies beispielsweise in Form einer Checkbox umgesetzt werden. Wichtig ist auch, dass dem Verbraucher bewusst ist, dass etwaige Rücksendekosten nicht mehr zu Lasten des Händlers gehen, sondern von ihm selbst getragen werden.

Um dem Kunden den Widerruf zu vereinfachen, ist der Händler gesetzlich verpflichtet, ein Formular für den Widerruf bereitzustellen. Dieses kann von Kunden genutzt werden. Allerdings besteht hierbei keine Verpflichtung zur Nutzung, so dass Händler den Widerruf auch dann anerkennen müssen, wenn er nicht mit Hilfe des Formulars erfolgt.

Rechtssicherheit ist im Onlinehandel sehr wichtig

Gerade die letzten Jahre, in denen man immer wieder News in Bezug auf regelrechte Abmahnwellen im Onlinehandel finden konnte, haben gezeigt, wie wichtig Rechtssicherheit und Transparenz in Bezug auf den Handel im Internet sind.

Onlineshop Betreiber sowie auch gewerbliche Nutzer von Amazon und eBay wurden aufgrund der sich häufig ändernden Rechtslage nicht selten mit einer Abmahnung konfrontiert, die sich insbesondere auf bereitgestellte Rechtstexte wie die Widerrufsbelehrung oder auch die AGB des Shops bezogen, die den Neuerungen nicht oder nur fehlerhaft angepasst waren.

Einen grundlegenden Schritt dahingehend, solche Abmahnwellen zu verhindern, stellten die letzten Gesetzesänderungen im Jahr 2014 dar, welche zwar zum einen die Informationspflicht für Händler deutlich verschärften, darüber hinaus jedoch drauf ausgelegt waren, die Informationen im Wesentlichen transparenter für Verbraucher zu gestalten.

Um die Änderungen leichter umsetzbar zu machen, wurde zu den neuen Regelungen eine Muster Widerrufsbelehrung herausgegeben, die die notwendigen Informationen enthielt, jedoch durchaus modifiziert werden konnte. Diese Muster Widerrufsbelehrung, die im Übrigen kostenlos ist, hat bis heute Bestand und bietet in einem gewissen Rahmen Abmahnsicherheit.

Welche Informationen beinhaltet Vorlage für die Widerrufsbelehrung?

Das Muster beinhaltet zuerst einmal die allgemeinen notwendigen Regelungen wie die Aufklärung des Verbrauchers, dass er ein gesetzliches Widerrufsrecht besitzt und wie er von diesem Gebrauch macht.

Ebenso enthalten sind die Widerrufsbedingungen und damit einhergehenden Fristen und der Hinweis darauf, wann diese beginnen und enden. Weitere Bestandteile stellen auch Besonderheiten des Onlinehandels dar wie beispielsweise beim Verkauf von digitalen Medien, bei denen nicht grundsätzlich ein Widerrufsrecht vorgesehen ist.

Bei der Vorlage handelt es sich im Allgemeinen um eine Zusammenfassung der möglicherweise notwendigen Rechtstexte und einer Erklärung, in welchem Fall diese in die Widerrufserklärung einzufügen sind.

Hinzuzufügen sind natürlich die Pflichtangaben wie die Identität und die ladungsfähige Anschrift des Verkäufers sowie Kontaktdaten, die einer schnellen Kommunikation dienen wie E-Mail, Fax oder auch Telefon. Wichtig ist bei der Nutzung des Musters, dass alle Modifizierungen rechtskonform vorgenommen werden, damit die Rechts- und Abmahnsicherheit erhalten bleibt.

Sind Händler verpflichtet ein Widerrufsformular bereitzustellen?

Grundsätzlich sind Händler seit den Änderungen des Widerrufsrechts im Jahr 2014 verpflichtet, ein Formular für den Widerruf bereitzustellen um Verbrauchern den Vorgang zu erleichtern.

Dieses kann ebenso in Textform bereitgestellt werden als auch elektronisch auf der Händlerwebseite. Allerdings ist hierbei zu gewährleisten, dass der Verbraucher zeitnahe eine Bestätigung über den Eingang seines Widerrufs erhält. Zu beachten ist auch, dass zwar Händler verpflichtet sind, ein Formular für ihre Kunden bereitzustellen, die Nutzung des Formulars allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Verbraucher haben weiterhin das Recht, ihren Widerruf selbst zu verfassen oder ihn ggf. auch telefonisch ausdrücklich zu erklären. Händler können den Widerruf also nicht ignorieren, wenn dieser nicht über das Formular ausgesprochen wird und die Formularnutzung auch nicht vorschreiben.

Abmahnung trotz Musterbelehrung: kann das sein?

Grundsätzlich können Abmahnungen auch dann ausgesprochen werden, wenn nicht klar ist, ob ein Sachverhalt überhaupt rechtswidrig ist, was jedoch nicht bedeutet, dass abgemahnte Händler auf darin enthaltene Forderungen eingehen müssen.

Es reicht hierbei aus, innerhalb der festgelegten Frist ein Schreiben zu verfassen und auf eine ggf. falsche Darstellung des Sachverhalts hinzuweisen.

Unterschiedliche Lösungen Widerrufsbelehrungen rechtskonform zu gestalten

Die Informationspflicht für Händler, die sie ihren Kunden gegenüber haben, ist gesetzlich festgelegt und beinhaltet die Notwendigkeit unterschiedlicher Rechtstexte, die gesetzeskonform gestaltet sein müssen.

Zu diesen zählen insbesondere Widerrufsbelehrungen, durch die Kunden über ihr Widerrufsrecht und alles was damit in Zusammenhang steht aufgeklärt werden.

Diese Belehrungen enthalten Fristen sowie auch ggf. Sonderregelungen, die im Rahmen bestimmter Produkte oder Dienstleistungen in Betracht kommen sowie auch die allgemeinen Regeln, die im Grunde für jedes Gewerbe Geltung haben.

Kann man rechtssichere Muster nutzen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, kostenlos bereitgestellte rechtssichere Muster als Vorlage zu verwenden. Im Rahmen der letzten Gesetzesänderungen im Jahr 2014 wurden durch den Gesetzgeber entsprechende Muster bereitgestellt, die an den Bedarf des eigenen Betriebes angepasst werden können.

Diese sind in jedem Fall rechtssicher, wobei allerdings die Anpassung durch den Händler wiederrum Raum für Fehler bieten kann. Nicht zu empfehlen sind Vorlagen für Widerrufsbelehrungen, die bereits etwaige Sonderregelungen enthalten und von unsicheren Webseiten kostenlos heruntergeladen werden können.

Denn hier besteht zum einen die Gefahr, dass die Belehrungen nicht der aktuellen Gesetzeslage entsprechen, und zum anderen auch das Risiko von Viren oder Trojanern.

Ist die Erstellung von Rechtstexten durch einen Juristen sinnvoll?

Generell betrachtet ist die Erstellung von Rechtstexten und damit auch der Widerrufsbelehrung durch einen Juristen immer sinnvoll, da hier die größtmögliche Rechtssicherheit gewährleistet ist. Allerdings sollte man auch davon ausgehen, dass dies hohe Kosten verursachen kann.

Zusätzlich muss die Belehrung gemäß Gesetzesänderungen immer wieder neu angepasst werden und verursacht demnach auch weitere Anwaltskosten. Eine günstigere Alternative können entsprechende Dienstleistungspakete sein, die die gewünschten Rechtstexte enthalten und bei Änderungen auch aktualisiert werden.

Diese können ebenso auf den individuellen Bedarf im Onlinehandel angepasst werden.

Für wen gilt die Pflicht zur Widerrufsbelehrung?

Die Pflicht, eine Widerrufsbelehrung bereitzustellen, besteht für alle, die am Onlinehandel als Gewerbetreibende teilnehmen.

Dies bedeutet, dass nicht nur Onlineshop Betreiber eine solche zur Verfügung stellen müssen, sondern auch Gewerbetreibende, die ihre Waren über Onlinemarktplätze wie eBay oder Amazon anbieten und ggf. auch auf Kleinanzeigen zurückgreifen, um ihre Waren zu vertreiben.

Ausnahmen gibt es hierbei im Grunde keine. Es ist jedoch möglich, dass verschiedene Arten von Produkten vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden können wie beispielsweise zum Download bereitgestellte Medien.

Was muss beachtet werden bei Downloadartikeln?

Downloadartikel können vom Widerruf ausgeschlossen werden, sofern die Voraussetzungen dafür stimmig sind. Dies bedeutet, dass der Verbraucher vor Abschluss des Kaufes davon in Kenntnis gesetzt werden und dieser Vereinbarung zustimmen muss.

Dies kann bei Onlinebestellungen beispielsweise durch eine Information während des Bestellvorgangs erfolgen und eine Checkbox, die zur Zustimmung genutzt werden kann. Es ist also grundsätzlich möglich, einen solchen Vorgang zu vereinfachen, ohne dass langwierige Korrespondenz vor dem Kauf erfolgen muss.

Was tun bei einem Hinweis auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

Wenn es sich bei einem solchen Hinweis um den Hinweis eines Kunden handelt, sollte man schnell darauf reagieren und prüfen lassen, ob dies den Tatsachen entspricht.

Ist dies der Fall, muss die Widerrufsbelehrung entsprechend geändert werden, bevor es zu Problemen und im schlimmsten Fall einer Abmahnung mit teuren Folgen kommt. Ein Hinweis ist noch keine Abmahnung und sollte entsprechend angenommen werden.

Aktualisierungen im Widerrufsrecht immer zeitnahe vornehmen

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Grundsätzlich ist allen Händlern und Onlineshop Betreibern durchaus bekannt, dass es für Verbraucher ein Widerrufsrecht existiert, welches ihnen die Möglichkeit gibt, einen abgeschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen, wenn dieser aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gewünscht ist.

Allerdings kam es trotzdem lange Zeit zu Unsicherheiten über die Rechtslage, was nicht zuletzt daran lag, dass diese immer wieder aufs Neue an die sich ständig erweiternden Möglichkeiten des World Wide Web und damit dem Onlinehandel angepasst werden mussten.

Nicht selten übersehen dann Händler etwaige Aktualisierungen oder nutzen eine Widerrufsbelehrung, die fehlerhaft oder veraltete war und kostenlos angeboten wurde. Dieser Umstand setzte eine, für Abmahnanwälte nicht wenig lukrative Abmahnmaschinerie in Gang, die kleine Betriebe sogar die Existenz kostete.

Im Jahr 2014 sollte dieses Problem mit in Kraft treten der neuen Regelungen zum Widerruf weitestgehend behoben werden. Hierzu wurde zusätzlich ein Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums herausgegeben, welches eine schnell Anpassung an die neue Gesetzeslage ermöglichen sollte.

Diese ist auch aktuell noch gültig und kann kostenlos verwendet werden.

Gibt es Alternativen zum Widerrufsbelehrung Muster des Bundesjustizministeriums?

Gerade wenn Änderungen innerhalb der Gesetzeslage anstehen, finden sich im Internet eine Vielzahl von Muster Belehrungen, die man als Vorlage nutzen kann. Jedoch stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob es Sinn macht, Vorlagen zu nutzen, von denen man nicht genau weiß, ob sie tatsächlich auch rechtssicher sind.

Wenn man sich gegen die offizielle Musterbelehrung entscheidet, hat dies meist den Grund, dass diese nicht die Bestandteile enthält, die individuell für das eigene Unternehmen notwendig sind. Allerdings ist bei sehr speziellen Regelungen dann jedoch eher eine umfassende juristische Beratung zu empfehlen als Vorlagen, die kostenlos im Internet erhältlich sind.

Eine andere Alternative, die durchaus günstiger ist als die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist die Nutzung seriöser Pakete, die entsprechende Rechtstexte enthalten und durch seriöse Dienstleister angeboten werden. Diese sind grundsätzlich von erfahrenen Juristen auf Rechtssicherheit geprüft und werden bei Änderungen durch den Service aktualisiert.

Widerrufsbelehrung auch für Nutzer von Onlinemarktplätzen?

Jeder Händler muss seinen Kunden eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Dies gilt somit auch für Unternehmer, die ihre Waren und Produkte über Onlinemarktplätze wie eBay oder Amazon oder auch Kleinanzeigen im Internet anbieten.

Verbrauchern steht grundsätzlich das Widerrufsrecht zu und Verkäufer sind verpflichtet über dieses und alles was damit in Zusammenhang steht aufzuklären. Ausnahmen in Bezug auf das Widerrufsrecht stellen besondere Leistungen wie beispielsweise die Bereitstellung kostenpflichtiger Mediendownloads dar. Hierbei müssen Händler kein Widerrufsrecht gewähren. Jedoch sind sie verpflichtet, den Kunden vorab drüber zu informieren.

Der Kunde muss darin einwilligen auf sein Widerrufsrecht zu verzichten, was auf unterschiedlichem Wege erfolgen kann. Unkompliziert ist das integrieren in den Bestellvorgang durch Information und eine Checkbox.

Wo findet man Gesetzesänderungen im Internet?

Änderungen der Gesetzeslage werden zumeist lange vorab angekündigt, so dass man darüber bereits lange vorher in Onlineberichten, Foren oder Blogs lesen kann.

Weitreichende Informationen sowie auch Antworten bei Fragen zu den Änderungen bieten auch die zuständigen Industrie- und Handelskammern an sowie auch der Verbraucherschutz, beispielsweise wenn es um Fragen von Verbrauchern bezüglich des Widerrufsrechts und des Widerrufs geht.

Widerrufserklärung Vorlage für Onlineshop und Onlinemarktplatznutzer

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Onlineshop-Betreiber sowie auch gewerbliche Nutzer von Onlinemarktplätzen wie Amazon und eBay unterliegen der Informationspflicht und müssen demnach ihren Käufern eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen.

Diese muss formell und inhaltlich den gesetzlichen Ansprüchen gerecht werden, was eine Gestaltung häufig erschwert. Für die Belegrung wurde allerdings auch ein Muster herausgegeben, die als Vorlage genutzt werden kann. 1 zu 1 übernommen ist diese vollkommen rechtssicher und muss auch in Gerichtsverhandlung entsprechend gewertet werden.

Ein Risiko besteht im Grunde dann, wenn die Belehrung durch den Verkäufer modifiziert wird. Denn dann ist nicht grundsätzlich mehr gewährleistet, dass die Widerrufsbelehrung, trotz genutzter Vorlage, rechtskonform zu werten ist.

Widerrufserklärung Vorlage für Widerrufsformular nutzen?

Nicht nur für die Widerrufsbelehrung wurde ein Muster zur Verfügung gestellt, es ist ebenso kostenlos auch eine Widerrufserklärung Vorlage für das Widerrufsformular erhältlich. Dieses kann genutzt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, um dem Verbraucher seinen Widerruf zu vereinfachen.

Dieses Formular kann auch auf der Webseite elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sofern der Verbraucher eine Bestätigung seines Widerrufs zeitnahe erhält. Die Transparenz im Onlinehandel muss auch auf diese Weise sichergestellt sein.

Widerrufsbelehrung: welche Fehler sollte man vermeiden?

Eine Widerrufsbelehrung kann sehr schnell als wettbewerbswidrig aufgefasst werden, wenn verschiedene formelle und inhaltliche Details nicht beachtet werden. So sollten Verkäufer niemals unterschiedliche Widerrufsbelehrungen nutzen, sondern immer nur dieselbe, die alle notwendigen Informationen enthält.

Gefahr besteht auch dann, wenn eine Klausel darüber eingefügt wurde, dass eine Rücksendung ausreichend frankiert sein muss, damit der Verkäufer die Ware aus dem Widerruf entgegennimmt. Grundsätzlich sollte die Widerrufsbelehrung auch immer in Textform erfolgen. Eine Bereitstellung via Link oder die Darstellen oder der Download von der Händlerwebseite sind nicht zulässig.

Eine fehlerhafte Belehrung kann zu Abmahnungen führen, die mit hohen Kosten für den Händler verbunden sind. Daher sollten Verkäufer sich auch mit aktuellen Urteilen verschiedener Gerichte zur Widerrufsbelehrung auseinandersetzen.

Was ist zu beachten im Hinblick auf die Widerrufsfrist?

Die Widerrufsfrist beginnt mit der ordentlichen Belehrung des Kunden zu laufen und beträgt 14 Tage. Zumeist stellt hierbei auch der Eingang der Ware einen wichtigen Faktor dar. Insbesondere dann, wenn die Erklärung beispielsweise der Warenlieferung beigefügt ist.

Findet zuvor keine ordentliche Belehrung statt, verlänger sich die Frist auf 12 Monate, so dass der Kunde 12 Monate und 14 Tage Zeit hat, seinen Widerruf zu formulieren. Gemäß der Auffassung unterschiedlicher Gerichte, beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn die Ware den Käufer auch tatsächlich erreicht hat.

Dies bedeutet, dass bei Teillieferung erst die letzte Lieferung ausschlaggebend ist. Ebenfalls zu bedenken ist, dass die Widerrufsfrist ebenfalls nicht mit Auslieferung bzw. Wareneingang beginnt, wenn diese bei Nachbarn abgegeben wird. Sie beginnt tatsächlich erst, wenn der Käufer sie entgegennehmen und einer Prüfung unterziehen kann.

Widerrufsrecht besteht nicht, trotzdem Widerrufsbelehrung?

Wenn für bestimmt Produkte kein Widerrufsrecht vorgesehen ist, so muss der Kunde auch hierrüber informiert werden. Dies muss allerdings vor dem Kauf passieren, damit der Kunde entsprechend seine Einwilligung dazu geben kann.

Versäumt der Verkäufer die Aufklärung über einen nicht bestehenden Widerruf, kann der Kunde zuerst einmal von seinem eigentlichen Recht Gebrauch machen. Solche Umstände können oft nur durch Gerichte eindeutig geklärt werden.

Widerrufsrecht Onlinehandel – Gesetzesänderungen für mehr Transparenz

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Das Internet hat sich in Bezug auf die Möglichkeiten im Onlinehandel innerhalb der letzten Jahre sehr schnell weiterentwickelt, was positiv für Gewerbetreibende war, jedoch auch ein Umdenken bezüglich der bestehenden Gesetzeslage erforderte.

Die stetig wachsenden Möglichkeiten erforderten ebenso stetiges Umdenken, was zu sehr häufigen Änderungen führte, wodurch wiederrum Unsicherheiten bezüglich der aktuellen Gesetzeslage entstanden und auch Fehler, beispielsweise in der Gestaltung und Verwendung von Rechtstexten.

Gerade Onlineshop Betreiber und gewerbliche Nutzer von Marktplätzen wie eBay und Amazon waren mit dem häufigen Überarbeiten ihrer bestehenden Rechtstexte wie beispielsweise der Widerrufsbelehrung oder den AGB vollkommen überfordert. So entstanden Fehler, die regelrechte Abmahnwellen auslösten, die nicht nur teuer waren, sondern kleineren Betrieben die Existenzgrundlage entzogen.

Die letzten Änderungen und damit die Einführung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie sollten dem ein Ende machen und für mehr Transparenz im EU-weiten Onlinehandel sorgen. Die Gesetzeslage für die gesamte EU vereinheitlicht, was den Onlineeinkauf für Verbraucher deutlich erleichterte.

Welche Änderungen nahmen Einfluss auf das Widerrufsrecht?

Zu den grundlegenden Veränderungen, nicht nur in Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, zählte die Neudefinition des Begriffes Verbraucher, welcher gemäß § 13 BGB wie folgt definiert wurde: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“

Die gesetzlichen Änderungen erklären den Begriff Verbraucher nun wie folgt: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“ Durch diese Erweiterung wird der zwar der Begriff Verbraucher durchaus erweitert, jedoch erschwert es auch die Definition, an wann es sich um einen Verbraucher im Sinne des BGB handelt.

Diese Tatsache gestaltet insbesondere das Widerrufsrecht komplizierter, da dieses Unternehmern nicht zusteht. Generell beträgt die Frist für den Widerruf EU-weit 14 Tage, sofern der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wurde dies durch den Verkäufer versäumt, erhöht sich die Frist um 12 Monate.

Im Gegensatz zur vorherigen Gesetzeslage, setzt dieses Versäumnis den Beginn der Frist nicht mehr ganz außer Kraft, so dass dem Verbraucher dementsprechend kein unendliches Widerrufsrecht mehr zusteht.

Was müssen Verkäufer in Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht Onlinehandel beachten?

Für die neue Widerrufsbelehrung wurde kostenlos ein Muster bereitgestellt, welches als vollkommen rechtskonform gilt, sofern es wie dargestellt in die eigene Widerrufsbelehrung eines Händlers übernommen wird.

Allerdings kommen für viele Betriebe verschiedene Sonderregelungen in Betracht, um die die Widerrufsbelehrung entsprechend erweitert werden muss. Hierbei kann es dazu kommen, dass sich Fehler einschleichen und die Rechtssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Es ist demnach sinnvoll, die fertige Widerrufsbelehrung einer juristischen Überprüfung unterziehen zu lassen.

Die Widerrufsbelehrung mit dem Verbraucher in Textform zur Verfügung gestellt werden. Es reicht nicht aus, einen Link zur Widerrufsbelehrung darzustellen oder die Belehrung auf der Webseite zu veröffentlichen.

Unzulässig ist auch, die Widerrufsbelehrung per Checkbox in den Bestellvorgang zu integrieren, da sie später vom Verbraucher nicht erneut eingesehen werden kann. Zu den weiteren Faktoren gehört ein Formular für den Widerruf. Hierzu ist ebenfalls eine Vorlage erhältlich, die die Umsetzung vereinfachen soll.

Händler sind zur Widerrufsbelehrung verpflichtet

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Im Rahmen der letzten Gesetzesänderungen im Bereich Fernabsatz wurde auch das Widerrufsrecht für Verbraucher sowie auch die Informationspflicht, der Händler unterliegen, grundlegend überarbeitet.

Dabei wurde das Widerrufsrecht für die gesamte EU vereinheitlicht, so dass es Verbrauchern leichter fällt, die gesetzlichen Regelungen im Auge zu behalten. Wie auch zuvor sind Händler weiterhin verpflichtet, Verbraucher in Form einer Widerrufsbelehrung aufzuklären.

In dieser müssen alle notwendigen Angaben enthalten sein, so dass Käufer genau wissen, wie und in welcher Frist sie ihren Kauf widerrufen können. Neu ist, dass zur der Widerrufsbelehrung auch ein Formular Widerruf zur Verfügung zu stellen ist, um dem Verbraucher den Widerruf weitestgehend zu erleichtern.

Dieses kann in Textform angeboten werden als auch in elektronischer Form über die Webseite. Allerdings muss bei einer solchen Bereitstellung der Eingang des Widerrufs zeitnahe bestätigt werden, damit Verbraucher auf der sicheren Seite sind und sichergestellt ist, dass kein Fehler den Eingang des Widerrufs verhindert.

Können Händler den Verbraucher zum Formular Widerruf verpflichten?

Auch wenn Händler zur Bereitstellung eines Formular Widerruf verpflichtet sind, bedeutet dies nicht, dass auch der Kunde zur Nutzung eines solchen gezwungen werden kann. Verbraucher haben auch weiterhin das Recht, ihren Widerruf auf andere Weise auszudrücken.

Es ist also demnach nicht möglich, in die AGB oder die Widerrufsbelehrung einen Passus einzufügen, der den Kunden zur Nutzung verpflichtet. Auch dann nicht, wenn Verkäufer beispielsweise ein elektronisches Formular zur Verfügung gestellt haben, welches über die Webseite erreichbar ist und den Vorgang automatisieren soll.

Zwar ist eine solche Bereitstellung möglich, allerdings muss hierbei sichergestellt sein, dass der Eingang des Widerrufs zeitnahe bestätigt wird. Händler, die ein Formular gestalten möchten, findet hierzu kostenlos entsprechende Muster, die als Vorlage genutzt werden können.

Dies gilt auch für die Widerrufsbelehrung, für die ein rechtssicheres Muster bereitgestellt wurde.

Wer muss eine Widerrufsbelehrung und ein Formular bereitstellen?

Grundsätzlich müssen alle Gewerbetreibenden, die sich am Onlinehandel beteiligen, eine entsprechende Widerrufsbelehrung bereitstellen sowie auch ein Formular für die Gestaltung des Widerrufs.

Somit bezieht sich die Regelung nicht nur auf Onlineshop Betreiber, sondern ebenso auch auf Verkäufer, die Plattformen wie eBay und Amazon für den Verkauf nutzen sowie weitere Plattformen oder Kleinanzeigenmärkte. Händler schulden ihren Kunden grundsätzlich die Informationspflicht und damit auch die Aufklärung darüber, dass sie ein Widerrufsrecht haben, wie lang die Frist diesbezüglich ist und wie sie den Widerruf erklären können.

Auch muss darüber aufgeklärt werden, was mit dem Widerruf in Zusammenhang steht und wohin sie diesen senden müssen. Zu den wichtigen Daten in der Widerrufsbelehrung gehören außerdem Name und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens sowie auch Informationen darüber, welche schnellen und direkten Kommunikationsmöglichkeiten bestehen.

Wie setzt man eine Widerrufsbelehrung um?

Um eine Widerrufsbelehrung rechtskonform umsetzen zu können, findet man kostenlos auf unterschiedlichen Webseiten Muster, die man als Vorlage nutzen kann. Der Gesetzgeber hat hierzu rechtskonforme Vorlagen herausgegeben, die für Rechtssicherheit und grundsätzlich auch Abmahnsicherheit sorgen können.

Wichtig ist allerdings, dass man sie entsprechend anpasst und eventuell auch Besonderheiten einfügt, die für spezielle Produkte oder Dienstleistungen gelten und über die der Verbraucher informiert sein sollte. Denn nur so ist Transparenz im Onlinehandel möglich.

Rechtstexte erstellen durch Vorlagen wie AGB Muster

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Onlineshop Betreiber sowie auch gewerbliche Nutzer von Onlinemarktplätzen wie eBay und Amazon müssen im Onlinehandel eine Vielzahl von Regelungen beachten. Wichtige Faktoren sind insbesondere das Widerrufsrecht und die Informationspflicht, die Verkäufer ihren Kunden schulden.

Hierbei sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten, beispielsweise in Bezug auf AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum. Das Widerrufsrecht ist innerhalb der EU einheitlich geregelt, so dass für Verbraucher der Onlineeinkauf leichter gestaltet ist.

Auch Verkäufer profitieren davon, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen durch einheitliche ersetzt wurden, müssen sich jedoch seit dem ganz neuen Herausforderungen in Bezug auf gesetzeskonforme Rechtstexte stellen.

Wie gestaltet man Rechtstexte am günstigsten?

Wenn es darum geht Rechtstexte wie beispielsweise die AGB kostenlos zu gestalten, gibt es AGB Muster, die man auf unterschiedlichen Webseiten im Internet herunterladen oder kopieren kann.

Allerdings sollten Verkäufer, die eine solche Vorgehensweise in Betracht ziehen darauf achten, dass die Webseiten seriös sind und die Vorlage der aktuellen Gesetzeslage entspricht. Denn bei der Verwendung veralteter oder fehlerhafter AGB Muster kann es durchaus zu einer Abmahnung durch Mitbewerber kommen.

Darüber hinaus besteht bei unseriösen Webseiten des Risiko, einen Virus oder Trojaner zusammen mit der Datei auf seinen PC zu laden, was ebenfalls zu erheblichen Problemen führen kann. Eine weitere Möglichkeit ist ein sogenannter AGB Generator, bei dem einige Angaben gemacht werden müssen, bevor man die, auf den eigenen Shop angepassten AGB erhält.

Jedoch sollte man auch diese Rechtstexte nur dann nutzen, wenn sie zuvor umfassend auf Rechtssicherheit geprüft wurden. Ebenfalls zu den günstigeren Möglichkeiten gehört die Nutzung eines Händlerschutzpaketes, welches die notwendigen Rechtstexte enthält. Diese können durchaus auf den individuellen Bedarf des Onlineshop Betreibers angepasst werden und erhalten eine Aktualisierung, wann immer sich Änderungen in der Gesetzeslage ergeben.

Entsprechende Pakete sind ebenso für Onlineshops als auch für Gewerbetreibende verfügbar, die über Plattformen wie eBay und Amazon am Onlinehandel teilnehmen. Auch eignen sie sich gut für Existenzgründer, die auf diese Weise kostengünstig mit rechtskonformen Texten in den Handel einsteigen können.

Rechtstexte von Juristen gestalten: empfehlenswert oder nicht?

Grundsätzlich ist die Gestaltung von Rechtstexten durch einen fachlich geschulten Anwalt immer eine gute Alternative zur Nutzung kostenlos zur Verfügung gestellter Muster.

Denn hier kann sich der Verkäufer eindeutig sicher sein, dass die Rechtstexte aktuell und rechtskonform sind. Allerdings sollten Gewerbetreibende hierbei bedenken, dass die Erstellung durch einen Anwalt sehr kostenintensiv sein kann und dass bei der Aktualisierung wiederrum neue Kosten anfallen.

Daher sollten sich Verkäufer sehr gut überlegen, ob eine solche Vorgehensweise ihrem Budget entspricht.

Wie integriert man Sonderregelungen in die AGB?

Eine Vorlage, die der aktuellen Gesetzeslage entspricht, kann durchaus dabei behilflich sein, aufzuzeigen, wie man Sonderregelungen am besten in die eigenen AGB integriert.

Je spezieller die Regelungen allerdings sind, desto eher ist hier zu empfehlen auf Dienstleistungen in Bezug auf AGB zurückzugreifen, bei denen man sich sicher sein kann, dass die Texte juristisch geprüft sind. Fehler in den AGB können durchaus dazu führen, dass der Verkäufer eine Abmahnung erhält.

Denn nicht selten findet sich hierzu eine Grundlage in Rechtstexten, die nicht oder nur teilweise gesetzeskonform dargestellt sind.

Rechtssicher AGB erstellen und Abmahnungen vermeiden

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Abmahnungen sind im Onlinehandel ein durchaus gängiges, welches schon den einen oder anderen Betrieb in arge Bedrängnis gebracht hat.

In vielen Fällen sind die AGB der Grund bzw. Fehler in den AGB, deren mangelnde Aktualität oder auch wettbewerbswidrige Klauseln, die durch Mitbewerber abgemahnt werden.

Insbesondere gewerbliche Nutzer von Marktplätzen wie Amazon oder eBay wissen oft nicht, welche Bestandteile ihre AGB aufweisen müssen und die in den letzten Jahren sich häufig verändernde Rechtslage, hat letztendlich einen großen Teil zu dieser Unsicherheit beigetragen.

Welche Möglichkeiten zum AGB erstellen gibt es?

Um die eigenen AGB erstellen zu können, gibt es unterschiedliche Lösungen. So ist es beispielsweise möglich, Muster für AGB aus dem Internet zu laden oder eine Vorlage zu kopieren, die kostenlos verwendet werden und auf den Bedarf des eigenen Unternehmens angepasst werden kann.

Allerdings sollte hier beachtet werden, dass entsprechende Vorlagen zum einen aktuell und zum anderen auch gesetzeskonform sind, was zumeist aber nicht leicht ist. Insbesondere in Bezug auf die Rechtssicherheit gibt es hier zumeist einige Missverständnisse und Unsicherheiten, so dass es durchaus sinnvoll sein kann, die auf diese Weise entstandenen AGB juristisch prüfen zu lassen.

Auch enthalten entsprechende Vorlagen meist auch nur allgemeine Regelungen, die jedoch nicht immer der eigentlichen Bedarf eines Unternehmens decken. Dasselbe Problem kann sich aus der Nutzung eines AGB Generators ergeben, durch den fertige Rechtstexte durch die Daten eines Unternehmens ergänzt werden.

Über diese kostenlos angebotenen Möglichkeiten hinaus, können Verkäufer ihre AGB auch vollständig durch einen Juristen erstellen lassen, was jedoch meist sehr kostenintensiv ist, oder diese wesentlich günstiger über ein entsprechendes Schutzpaket erhalten, welches von seriösen Dienstleistern angeboten wird. Solche Pakete sind meist auch mit einem Aktualisierungsservice sowie einer Haftungsübernahmegarantie, die Sicherheit bietet.

Welche Vorgehensweise ist bei einer Abmahnung die richtige?

Abmahnungen sind keine Seltenheit und können Gewerbetreibende ebenso gerechtfertigt als auch ungerechtfertigt treffen. Daher sollte an erster Stelle immer geprüft werden, ob die Sachlage, die in der Abmahnung geschildet wird korrekt ist oder nicht. Ist sie gerechtfertigt, ist es notwendig schnell zu handeln.

Zum einen sollte der abgemahnte Umstand umgehend behoben werden und zum anderen ist an dieser Stelle eine Rechtsberatung sinnvoll, um zu prüfen, welche Vorgehensweise hierbei die sinnvollste ist. Auch sind Abmahnungen meist mit einer Unterlassungserklärung und Fristen verbunden.

Diese müssen eingehalten werden. Allerdings ist es nicht zu empfehlen, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, da dies oft auch mit der Anerkennung von weiteren Kosten verbunden ist, die im Grunde nicht unbedingt Bestandteil einer Abmahnung sein müssen.

Wie sollte man bei einer unberechtigten Abmahnung vorgehen?

Stellt sich bei einer Abmahnung heraus, dass die geschilderte Sachlage nicht den Tatsachen entspricht oder dass keine Gesetzeswidrigkeit vorliegt, so muss nicht grundsätzlich gleich ein Anwalt in Anspruch genommen werden.

Allerdings sind auch solche Abmahnungen mit Fristen verbunden, in deren Zeitrahmen man reagieren muss. Diese sollte man auch bei ungerechtfertigten Abmahnungen keinesfalls verstreichen lassen.

Um schnell und korrekt zu regieren, reicht es hierbei meist aus, ein Schreiben aufzusetzen, in dem in knappen Sätzen auf den Fehler hingewiesen wird. Darüber hinaus sollten ungerechtfertigt abgemahnte selbst eine Frist setzen, in der die Abmahnung zurückgenommen werden muss.

Grundsätzlich immer eine AGB Kontrolle durchführen

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz auch AGB, von unterschiedlichen Unternehmen, stellten innerhalb der letzten Jahre immer wieder einen Grund zur Abmahnung dar.

Nicht selten kam es vor allem hier zu regelrechten Abmahnwellen, die teure Konsequenzen hatten und kleinere Betriebe sogar die Existenzgrundlage kosteten. Diese Tatsache hat deutlich gezeigt, dass AGB für Onlineshop Betreiber und Händler, die Amazon und eBay für den Onlinehandel nutzen, wichtig sind, sondern dass es ebenso notwendig ist, eine AGB Kontrolle nach Erstellung sowie auch nach Änderungen der Gesetzeslage vorzunehmen.

Ein weiterer Anlass für eine solche Kontrolle sollten auch aktuelle Urteile in Bezug auf die AGB darstellen, da hieraus hervorgeht, welche Klauseln als unzulässig erachtet werden. Unterschiedliche Rechtsseiten im Internet, die es ermöglichen, solche Urteile kostenlos einsehen zu können, stellen hierbei eine gute Unterstützung dar.

Nutzung von AGB Muster bei Erstellung – AGB Kontrolle notwendig?

Für die Erstellung eigener AGB finden Händler auf unterschiedlichen Webseiten im Internet kostenlose Muster und Vorlagen, die sich frei verwenden können. Einige dieser Vorlagen sind grundsätzlich rechtskonform, enthalten jedoch zumeist nur allgemeine Klauseln, die für die meisten Unternehmen in Betracht kommen.

Sonderregelungen müssen oft vom Unternehmer selbst eingefügt werden. Und gerade an dieser Stelle entstehen die ersten Fehler. Möchte man entsprechende Klauseln rechtskonform in den eigenen AGB unterbringen, muss man an dieser Stelle ausreichend recherchieren.

Als Quelle für rechtskonform formulierte Klauseln dienen Webseiten wie die der IHK sowie auch Rechtswebseiten, die aktuelle Urteile zu unterschiedlichen Bestandteilen von AGBs publizieren. Hier erschließt sich Händlern, welche Passagen von Gerichten aktuell als unzulässig angesehen werden, wodurch die Möglichkeit besteht, diese umzuformulieren oder erst gar nicht in die AGB aufzunehmen.

Eine solche Art und Weise der Kontrolle bietet zwar weitestgehend Sicherheit, ist allerdings auch sehr zeitaufwendig. Viele Unternehmer können diese Zeit nicht erübrigen, wodurch es dazu kommt, dass eine Kontrolle der AGB oft erst verspätet vorgenommen oder auf unbestimmte Zeit verschoben wird.

AGBs durch Fachleute kontrollieren lassen: welche Vorgehensweise ist die günstigste?

Wenn Unternehmer ihre AGB durch Fachleute kontrollieren lassen möchten, ist der Gang zum Anwalt oft die erste Wahl. Natürlich bietet eine juristische Prüfung umfassend Sicherheit, ist jedoch keinesfalls günstig.

Wesentlich günstiger ist das Kontrollieren der AGBs durch Dienstleister, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Auch hier findet eine juristische Prüfung statt, wobei die Kosten hierfür deutlich niedriger sind, wenn beispielsweise ein entsprechendes Schutzpaket gebucht wird, dass eine Kontrolle sowie auch stetige Aktualisierung enthält.

Solche Pakete eignen sich insbesondere auch für Existenzgründer, da auf diesem Wege die Gestaltung rechtssicherer Rechtstexte durchaus gewährleistet ist.

Sollten AGBs immer der Rechnung beiliegen?

AGBs bilden einen Bestandteil des Kaufvertrages, sofern man eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Daher gehören sie nicht zur Rechnung, sondern bilden einen Teil des Bestellvorgangs, so dass sie Verbrauchern bereits vor Abschluss der Bestellung vorgelegt werden müssen.

Dies kann grundsätzlich auch durch Link oder Textdarstellung während des Onlinevorgangs geschehen, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass der Verbraucher die AGB auch speichern kann. AGB unabhängig vom Kaufvertrag oder auf Seiten darzustellen, bei denen das Kopieren oder Herunterladen nicht möglich ist, ist unzulässig und durchaus abmahnfähig.

AGBs und was man beachten sollte

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Bei dem Begriff AGB handelt es sich um die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen, wobei diese Formulierung bereits klarstellt, dass in diesen entsprechende Regelungen enthalten sind, die bei Einkäufen bei einem bestimmten Onlineshop oder bei gewerblichen Verkäufern auf Plattformen wie Amazon und eBay in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss relevant sind.

Daher ist es notwendig, dass die AGBs auch so formuliert sind, dass Verbraucher den Inhalt verstehen, bevor sie sich zum Kauf entscheiden. Dies stellt im Grunde auch klar, dass die AGB bereits vor dem Kauf an den Käufer auszuhändigen sind, wobei es nicht ausreicht auf diese zu verweisen, sondern für den Verbraucher die Möglichkeit bestehen sollte, sie zu kopieren und zu speichern, wenn der Einlauf online vorgenommen wird.

Zu beachten ist insbesondere auch, dass die ABG nicht automatisch als Bestandteil des Kaufvertrages gewertet werden, sondern nur dann einen solchen bilden, wenn dies entsprechend vereinbart wurde und der Kunde sich damit einverstanden erklärt hat. Bei der Gestaltung der AGBs muss zwingen darauf geachtet werden, dass alle Regelungen gesetzeskonform sind, was oft aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung sehr schwer ist.

Was sind wettbewerbswidrige Klauseln in den AGBs?

Grundsätzlich sind alle Klauseln wettbewerbswidrig, wenn diese den Verbraucher unangemessen benachteiligen oder auf ebenso unangemessene Weise an das Unternehmen bilden, beispielsweise durch Gutschrift von Rückerstattungen auf dem Kundenkonto ohne Auszahlungsmöglichkeit. Verkäufer die eine solche oder eine der ähnliche Regelung in ihren AGBs treffen, können durchaus angemahnt werden, was meist auch mit Kosten verbunden ist.

Ebenso können auch Haftungsbeschränkungen als problematisch angesehen werden sowie auch das Einschränken des Widerrufsrecht bzw. dessen Inanspruchnahme durch den Verbraucher, indem beispielsweise auf eine originale Verpackung bestanden wird oder der Händler einfügt, dass unzureichend frankierte Rücksendungen nicht angenommen werden.

Aufgrund einer Vielzahl an gerichtlichen Entscheidungen in Bezug auf Zulässigkeit und Unzulässigkeit in Zusammenhang mit AGB Klauseln, kann die Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchaus schwierig werden, so dass hier eine juristische Prüfung von großem Vorteil sein kann und eine gewisse Rechts- und Abmahnsicherheit bietet. Denn gerade die AGB eines Unternehmens stellen in einem großen Teil aller Abmahnfälle die Grundlage dar.

Bieten Muster AGB Sicherheit?

Das Internet bietet einen Zugriff auf eine Vielzahl unterschiedlicher Muster AGB die kostenlos heruntergeladen oder kopiert und als Vorlage verwendet werden können. Allerdings sind nicht alle diese Vorlagen auch aktuell und rechtskonform.

Gerade die bereits genannten Schwierigkeiten bei der Gestaltung, können auch in den Mustern für Fehler sorgen, die dann jedoch der Nutzer zu vertreten hat und nicht der Webseiten-Betreiber, über dessen Webseite dies geladen wurden.

Daher ist es wichtig, dass Händler nur Vorlagen verwenden, bei denen sichergestellt ist, dass die Rechtstexte vorab juristisch geprüft wurden, wobei auch die Aktualität ein grundsätzlich wichtiger Faktor ist. Denn die Gesetzeslage in Bezug auf den Fernabsatz hat sich gerade im letzten Jahr deutlich verändert.

Ist ein Link zu den AGB zulässig?

Grundsätzlich besagt das Gesetz nicht, dass ein Link zur AGB eines Händlers unzulässig ist. Unzulässig ist diese Vorgehensweise nur dann, wenn die AGBs nicht vor dem Kauf erreichbar sind und diese nicht durch den Kunden gespeichert werden können.

Für rechtskonforme Allgemeine Geschäftsbedingungen sorgen

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Gerade in Bezug auf das Internet und den Onlinehandel fanden innerhalb der letzten Jahre vielseitige Veränderungen und Erweiterungen statt, die zum einen mehr Möglichkeiten boten, zum anderen jedoch auch eine Anpassung der Gesetze erforderlich machten.

Dadurch kam es zu einer, sich immer wieder aufs Neue verändernden Gesetzeslage, die für Händler viele Irrtümer und Verwirrungen mit sich brachte. Nicht selten stand dies in Zusammenhang mit der Nutzung von fehlerhaften oder veralteten Rechtstexten, was zu Abmahnungen führte, die insbesondere kleinere Unternehmen schwer belastete, durch das 2014 in Kraft treten der letzten Veränderungen in Bezug auf den Fernabsatz und damit auch des Widerrufsrechts, sollte diese Problematik deutlich minimiert werden.

Daher wurde auch die Informationspflicht verschärft und die Gesetzeslage innerhalb der EU vereinheitlicht. Um Onlineshop Betreibern sowie auch gewerblichen Nutzern von Amazon und eBay die Umstellung zu erleichtern, wurden entsprechende Muster herausgegeben, die Händler als Vorlage verwendet werden konnten.

Auf diese Weise sollte für rechtskonforme Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie weitere Rechtstexte gesorgt werden, die eine gewisse Allgemeingültigkeit haben. Jedoch sollten Händler auch weiterhin darauf achten, dass diese entsprechend aktualisiert werden.

Wie sicher ist die Verwendung kostenlos angebotener Muster?

Seit den gesetzlichen Veränderungen sind im Internet immer neuer Vorlagen publiziert wurden, von denen einige durchaus rechtskonform sind. Allerdings muss bei der Verwendung einer solchen Vorlage genau geprüft werden, ob diese rechtskonform und aktuell ist, und ob sie dem individuellen Bedarf des eigenen Unternehmens gerecht wird.

Dann in einigen Fällen ist es notwendig, dass spezielle Regelungen eingefügt werden. Dies kann beispielsweise bei bestimmten Waren oder Dienstleistungen der Fall sein. Bei der Integration entsprechender Sonderregelungen muss natürlich darauf geachtet werden, dass sie korrekt in die AGB übernommen werden.

Hierbei fehlt es allerdings oft an dem notwendigen rechtlichen Hintergrundwissen, so dass Verkäufer oft sicherer sind, wenn sie ihre Rechtstexte durch einen Juristen prüfen lassen. Ebenso sollte man vorgehen, wenn man anstelle eines Musters einen AGB Generator nutzt, um Allgemeine Geschäftsbedingungen gestalten.

Bei einem Generator sind die Rechtstexte vorgefertigt, wobei der Unternehmer seine Daten eingibt, die dann in den fertigen Text integriert werden. Vor der Nutzung eines solchen Generators sollte allerdings sichergestellt sein, dass er aktuell ist. Auch ob eine juristische Prüfung in Bezug auf die Rechtstexte stattgefunden hat, ist zumeist auf der Webseite einzusehen.

Ungerechtfertigte Abmahnung erhalten: was nun?

Nicht jede Abmahnung, die durch Mitbewerber ausgesprochen wird ist auch grundsätzlich gerechtfertigt. Aufgrund der Tatsache, dass ein abgemahnter Sachverhalt auch nicht unbedingt überprüft wird, kann es durchaus dazu kommen, dass dieser nicht korrekt wiedergegeben ist oder der vermeintlich rechtswidrige Umstand gar nicht gegen die aktuell geltenden Gesetze verstößt.

Trift eine Abmahnung ist, ist daher umgehend zu prüfen, ob der dargestellte Sachverhalt zutrifft oder nicht. Besteht absolute Sicherheit, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, darf man diese dennoch nicht ignorieren. Denn ganz gleich ob ungerechtfertigt oder nicht, eine Abmahnung ist immer auch an Fristen geknüpft, deren Ablauf unangenehme Konsequenzen wie eine Klage oder auch das Erwirken einer Einstweiligen Verfügung nach sich ziehen kann.

Die korrekte Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung ist das Verfassen eines Schreibens, in dem darauf hingewiesen wird, dass sich der Abmahner im Irrtum befindet. Der abgemahnte Unternehmer sollte dann seinerseits eine Frist setzen, in der die Abmahnung zurückgenommen wird.